Inhalt (9 Abschnitte)
- Beste PKV für Selbstständige: warum es keine Rangliste gibt
- Kriterium 1: Selbstbehalt und Effektivbeitrag
- Kriterium 2: Krankentagegeld statt Entgeltfortzahlung
- Kriterium 3: Beitragsrückerstattung
- Kriterium 4: Beitragsstabilität und Rücklagen des Versicherers
- Kriterium 5: Leistungen, die zu Ihrer Arbeit passen
- Wenn das Einkommen schwankt: was Sie vorher wissen sollten
- Steuer: was Sie mit Ihrer Steuerberatung klären sollten
- Checkliste: 10 Fragen an Ihr PKV-Angebot als Selbstständiger
- Eine „beste PKV für Selbstständige“ gibt es nicht: Finanztest prüfte 2025 allein 153 Tarifkombinationen für Selbstständige, bewertet für eine 35-jährige Modellperson.
- Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss; ein höherer Selbstbehalt kann sich deshalb eher lohnen als bei Angestellten – erlaubt sind höchstens 5.000 Euro im Jahr.
- Ein Krankentagegeld ist für Selbstständige zentral, weil es keine Entgeltfortzahlung gibt; die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag es zahlt.
- Beitragsrückerstattungen unterscheiden sich stark: von erfolgsabhängig zwei Monatsbeiträgen bis zu einer im Tarif fest zugesagten Rückerstattung – bei der Hallesche erhielten laut Geschäftsbericht bei der Auszahlung im Juni 2025 46,4 % der berechtigten Vollversicherten eine Rückerstattung.
- Für die Beitragsentwicklung helfen belegte Kennzahlen wie die RfB-Quote aus den Geschäftsberichten; sie lag 2025 je nach Versicherer zwischen 12,1 % und 34,4 %.
Die „beste PKV für Selbstständige“ gibt es nicht als Rangliste: Welche private Krankenversicherung passt, hängt vor allem von Selbstbehalt, Krankentagegeld, Beitragsrückerstattung und der Stabilität des Versicherers ab. Selbstständige zahlen den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss; der Selbstbehalt darf höchstens 5.000 € im Jahr betragen. Diese Seite nennt die Kriterien, an denen Sie ein Angebot messen (Stand: Oktober 2026).
Kriterien statt RankingWir veröffentlichen bewusst keine Bestenliste. Genannte Tarife und Versicherer sind Beispiele mit Quelle, keine Empfehlung. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab – auch von Ihrer Gesundheit, nach der wir hier nicht fragen. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Beste PKV für Selbstständige: warum es keine Rangliste gibt
Wer nach der besten PKV für Selbstständige sucht, findet Bestenlisten, die selten verraten, für wen sie gelten. Stiftung Warentest hat für Finanztest 3/2025 insgesamt 1.245 Tarifkombinationen geprüft, darunter 153 für Selbstständige. Modellkunde war eine 35-jährige Person; die Monatsbeiträge der Kombinationen mit Rundum-Schutz lagen zwischen 649 bis 1.137 €. Ein Testergebnis gilt für dieses Modellprofil, nicht automatisch für Sie.
Gerade bei Selbstständigen gehen die Bedürfnisse weit auseinander: Eine Freiberuflerin mit schwankenden Einnahmen braucht andere Antworten als ein Unternehmer mit stabilem Gewinn und Rücklagen. Deshalb nennen wir die Kriterien, die für Selbstständige typischerweise den Ausschlag geben, und zeigen in den Tarif-Steckbriefen, wie unterschiedlich Tarife sie regeln. Ob die private Krankenversicherung für Sie überhaupt die richtige Wahl ist, wägt Höchstbeitrag.de: GKV oder PKV für Selbstständige ehrlich ab.
Kriterium 1: Selbstbehalt und Effektivbeitrag
Für Selbstständige gilt eine andere Rechnung als für Angestellte: Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss, Sie tragen Beitrag und Selbstbehalt allein. Damit wirkt jede Beitragsersparnis voll – und ein höherer Selbstbehalt kann sich eher lohnen. Die Grenze setzt das Gesetz: Eine Krankheitskostenversicherung erfüllt die Versicherungspflicht nur, wenn der Selbstbehalt für ambulante und stationäre Leistungen höchstens 5.000 € im Kalenderjahr beträgt (§ 193 Abs. 3 VVG).
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Tarif A kostet 760 € im Monat ohne Selbstbehalt, Tarif B 640 € mit 1.200 € Selbstbehalt im Jahr. Mit B sparen Sie 1.440 € Beitrag im Jahr und tragen höchstens 1.200 € selbst – B ist also auch im ungünstigen Fall günstiger. Bei Angestellten sähe dieselbe Rechnung anders aus, weil der Arbeitgeber die Hälfte der Ersparnis einstreicht. Den Effektivbeitrag – Monatsbeitrag plus ein Zwölftel des Selbstbehalts – rechnet der Angebots-Prüfer für Ihr Angebot aus.
Drei Dinge sollten Sie beim Selbstbehalt mitdenken: Er kann bei einer Beitragsanpassung mit angepasst werden (etwa laut Tarif bei HanseMerkur KVS), er kann je Leistung statt je Jahr berechnet werden (wie bei Continentale COMFORT-U und PREMIUM mit 20 € je Leistung), und Sie brauchen Rücklagen in seiner Höhe – auch in einem schwachen Geschäftsjahr. Wer einen festen Jahresbetrag bevorzugt, findet in unseren Steckbriefen Stufen von 300 € (Hallesche PRIMO) bis 3.000 € (Hallesche NK.select).
Kriterium 2: Krankentagegeld statt Entgeltfortzahlung
Angestellte erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen lang ihr Gehalt weiter. Selbstständige haben diesen Puffer nicht: Wer krank ist, verdient nichts, während laufende Kosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung ersetzt dann einen Teil des Einkommens. Für Selbstständige ist es deshalb oft der wichtigste Baustein neben der Krankheitskostenversicherung.
- Karenzzeit: Ab welchem Krankheitstag zahlt das Tagegeld? Je später, desto günstiger – desto größer müssen aber Ihre Rücklagen sein. Versicherer bieten meist mehrere Stufen an, etwa ab dem 15., 29. oder 43. Tag; rechnen Sie aus, wie viele Wochen Sie aus eigenen Rücklagen überbrücken können.
- Höhe: Das Tagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Prüfen Sie, wie der Versicherer Ihr Einkommen ermittelt und wann er bei sinkendem Einkommen kürzen darf.
- Anpassung: Können Sie das Tagegeld bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
- Ende: Was gilt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit? Hier endet das Krankentagegeld in der Regel – eine Lücke, die eine eigene Absicherung braucht.
Wie Gründerinnen und Gründer Krankenversicherung und Krankentagegeld zusammen planen, beschreibt PKV-Gründer.de. Ein Beispiel für ein Angebot mit Tagegeld nennt ottonova selbst: Business Class 100 für eine selbstständige Person mit 35 Jahren, einschließlich Krankentagegeld und Pflegepflicht, 701,42 € im Monat (geprüft 15.06.2026) – ein Beispiel des Versicherers, kein Angebot.
Kriterium 3: Beitragsrückerstattung
Bleiben Sie ein Jahr ohne Erstattung, zahlen viele Versicherer einen Teil der Beiträge zurück. Für Selbstständige ist das attraktiv, weil die Rückerstattung voll bei Ihnen ankommt. Die Regeln unterscheiden sich aber stark – und meist ist die Rückerstattung erfolgsabhängig, also nicht für die Zukunft zugesagt. Die Tabelle zeigt veröffentlichte Angaben aus Geschäftsberichten und Tarifen, alphabetisch und ohne Wertung:
| Versicherer | Veröffentlichte Angabe | Art | Quelle, Stand |
|---|---|---|---|
| ARAG | für 2025 zwei Monatsbeiträge u. a. in MedExtra und MedBest | erfolgsabhängig, jährlich beschlossen | Geschäftsbericht 2025 |
| Continentale | 2/12 der Vorjahresbeiträge bei Leistungsfreiheit; laut Website bis zu 6 Monatsbeiträge | im Tarif zugesagt bzw. zusätzlich | Tarifbedingungen 01.01.2026 |
| Debeka | 2026 zwei durchschnittliche Monatsbeiträge in den Haupttarifen | erfolgsabhängig | Debeka-PM 01.09.2026 |
| Hallesche | 87,6 Mio. € an 92.465 Vollversicherte (46,4 % der Berechtigten), Auszahlung 2025 | erfolgsabhängig | Geschäftsbericht 2025 |
| HanseMerkur | Best Fit: sechs Monatsbeiträge (Tarif AZP); Smart Fit: bis 500 € | laut Produktseite | hansemerkur.de, 10.10.2026 |
| Signal Iduna | privat-SI: zwei Monatsbeiträge ab dem ersten leistungsfreien Jahr; 2025 insgesamt 95,6 Mio. € an rund 155.000 Versicherte | erfolgsabhängig | Druckstück privat-SI; Geschäftsbericht 2025 |
| uniVersa | uni-intro|Privat für 2025: 1 bis 4 Monatsbeiträge je nach Zahl der leistungsfreien Jahre | erfolgsabhängig | Geschäftsbericht 2025 |
Wichtig: Wer eine Rechnung selbst bezahlt, um die Rückerstattung zu behalten, sollte vorher rechnen. Einige Tarife regeln ausdrücklich, dass Vorsorge oder Impfungen die Rückerstattung nicht gefährden; Signal Iduna nennt für privat-SI eine „Bestabrechnung“, die das automatisch prüft.
Kriterium 4: Beitragsstabilität und Rücklagen des Versicherers
Selbstständige tragen jede Beitragsanpassung allein. Deshalb lohnt der Blick auf Kennzahlen, mit denen Versicherer Erhöhungen abfedern. Eine davon ist die Quote der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB-Quote): Sie zeigt, wie viele Mittel im Verhältnis zu den Beiträgen bereitstehen – für Rückerstattungen und zur Begrenzung von Beitragsanpassungen. Die Werte 2025 aus Geschäftsberichten, alphabetisch: Allianz 25,7 %, ARAG 28,6 %, AXA 28,8 %, Hallesche 21,0 %, HUK-COBURG 12,1 %, Signal Iduna 34,4 % und uniVersa 34,0 %. Eine hohe Quote ist ein Polster, aber keine Garantie für niedrige Anpassungen; eine niedrige Quote kann auch bedeuten, dass gerade viele Mittel zur Entlastung eingesetzt wurden.
Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag von 10 % auf den Beitrag, den Sie vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags zahlen und der ab 65 zur Beitragsdämpfung eingesetzt wird (§ 149 und § 150 VAG). Langfristig stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten in der privaten Krankenversicherung 2006 bis 2026 um durchschnittlich 3,4 % pro Jahr, in der gesetzlichen um 3,9 %. Mehr Kennzahlen und Methoden erklärt PKV-Beitragsstabilität im Vergleich; die Profile der Versicherer stehen unter PKV-Anbieter.
Kriterium 5: Leistungen, die zu Ihrer Arbeit passen
Neben den üblichen Feldern – Primärarztprinzip, Erstattung über dem GOÄ-Höchstsatz, Psychotherapie, Zahnersatz und Krankenhaus – haben Selbstständige oft besondere Bedürfnisse:
Auslandsschutz
Wer beruflich reist, braucht genug Monate außerhalb Europas – in unseren Steckbriefen reicht die Spanne von einem Monat bis zeitlich unbegrenzt.
Optionsrechte
Aufstocken ohne Gesundheitsprüfung, etwa bei Statuswechsel, Heirat oder Geburt – AXA EL Bonus-U nennt solche Anlässe ausdrücklich.
Beitragsbefreiung
Manche Tarife befreien bei langen Krankenhausaufenthalten oder in Elternzeit vom Beitrag – für Selbstständige eine echte Entlastung.
Welche Werte konkrete Tarife haben, zeigen die Tarif-Steckbriefe; zwei oder drei Tarife nebeneinander vergleicht der Tarif-Check ohne Anmeldung.
Wenn das Einkommen schwankt: was Sie vorher wissen sollten
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung hängt nicht vom Einkommen ab. Das ist in guten Jahren ein Vorteil und in schwachen Jahren eine Last. Planen Sie deshalb mit einem Beitrag, den Sie auch in einem mageren Jahr zahlen können. Geraten Sie dennoch in Zahlungsschwierigkeiten, sieht das Gesetz bei Beitragsrückständen einen Notlagentarif mit eingeschränkten Leistungen vor (§ 193 VVG). Innerhalb Ihres Versicherers können Sie nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln, ohne erworbene Rechte zu verlieren. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige dagegen nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Umgekehrt bleibt der Vertrag flexibel, wenn Sie später wieder eine Anstellung annehmen: Liegt Ihr Gehalt dann über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), bleiben Sie privat versichert und erhalten ab dann den Arbeitgeberzuschuss. Liegt es darunter und sind Sie jünger als 55, werden Sie in der Regel wieder gesetzlich versicherungspflichtig. Prüfen Sie für diesen Fall, ob Ihr Tarif eine Anwartschaft erlaubt, mit der Sie Ihren Gesundheitszustand für eine spätere Rückkehr in die private Versicherung sichern.
Steuer: was Sie mit Ihrer Steuerberatung klären sollten
Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG); Beitragsanteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer und das Krankentagegeld werden steuerlich anders behandelt. Ihr Versicherer weist den Anteil der Basisabsicherung in einer jährlichen Bescheinigung aus. Für Selbstständige ist außerdem die Wechselwirkung mit der Beitragsrückerstattung wichtig: Erstattete Beiträge können die steuerlich berücksichtigten Beiträge mindern. Ob sich das Selbstzahlen kleiner Rechnungen dann noch lohnt, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Wir geben dazu keine Steuerberatung – nehmen Sie die Beitragsaufteilung Ihres Angebots mit zu Ihrer Steuerberatung.
Checkliste: 10 Fragen an Ihr PKV-Angebot als Selbstständiger
- Effektivbeitrag: Monatsbeitrag plus ein Zwölftel des Selbstbehalts – können Sie das auch in einem schwachen Jahr zahlen?
- Selbstbehalt: Je Jahr oder je Leistung? Kann er bei Beitragsanpassungen steigen?
- Krankentagegeld: Karenzzeit, Höhe, Anpassung an steigendes Einkommen?
- Beitragsrückerstattung: Erfolgsabhängig oder im Tarif zugesagt, und wie hoch zuletzt?
- Primärarztprinzip und GOÄ: Gilt ein Hausarztprinzip, wird über den Höchstsatz erstattet?
- Psychotherapie: Prozentsatz, Sitzungsgrenze, Zusagepflicht?
- Zahn: Prozentsatz für Zahnersatz und Zahnstaffel in den ersten Jahren?
- Ausland: Wie viele Monate außerhalb Europas sind ohne Vereinbarung versichert?
- Optionsrechte: Aufstocken ohne Gesundheitsprüfung – wann und wie oft?
- Versicherer: Was sagen Bestand, BaFin-Beschwerden, RfB-Quote und Ratings mit Jahr und Quelle?
Sie haben ein konkretes Angebot? Der Tarif-Check zeigt in drei Minuten, was Ihr Tarif bei Ihrer wichtigsten Leistung laut Bedingungen regelt – ohne Gesundheitsfragen und ohne Anmeldung. Für Angestellte gelten andere Schwerpunkte; sie stehen unter Welche PKV passt zu Angestellten?
Häufige Fragen
Welche PKV ist die beste für Selbstständige?
Eine für alle Selbstständigen beste PKV gibt es nicht, und wir veröffentlichen keine Rangliste. Entscheidend sind Selbstbehalt und Effektivbeitrag, ein passendes Krankentagegeld, die Beitragsrückerstattung und die Stabilität des Versicherers. Prüfen Sie diese Kriterien für konkrete Tarife im Tarif-Check.
Wie hoch sollte der Selbstbehalt als Selbstständiger sein?
Das hängt davon ab, wie viel Sie im Jahr sicher selbst tragen können und wie hoch die Beitragsersparnis ist. Als Faustregel lohnt ein Selbstbehalt, wenn die jährliche Ersparnis beim Beitrag mindestens so hoch ist wie der zusätzliche Selbstbehalt. Gesetzlich erlaubt sind höchstens 5.000 € im Jahr (§ 193 Abs. 3 VVG).
Brauche ich als Selbstständiger ein Krankentagegeld?
In den meisten Fällen ja, denn ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung. Das Krankentagegeld ersetzt Einkommen, solange Sie arbeitsunfähig sind. Wählen Sie die Karenzzeit – also ab welchem Krankheitstag es zahlt – passend zu Ihren Rücklagen.
Was kostet die PKV für Selbstständige?
Finanztest fand 2025 für 35-Jährige mit Rundum-Schutz Monatsbeiträge zwischen 649 und 1.137 €. ottonova nennt als eigenes Beispiel für eine selbstständige Person mit 35 Jahren in Business Class 100 einschließlich Krankentagegeld und Pflegepflicht 701,42 € im Monat (geprüft 15.06.2026). Ihr Beitrag hängt von Alter, Tarif, Selbstbehalt und Gesundheitsprüfung ab.
Kann ich als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn Sie vor dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig angestellt werden. Als Selbstständige oder Selbstständiger bleiben Sie in der Regel privat versichert. Planen Sie die PKV deshalb langfristig.
Quellen
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Selbstbehalt höchstens 5.000 Euro
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 149 VAG – gesetzlicher Zuschlag
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich – Stand 19.02.2025
- Hallesche Krankenversicherung a.G.: Geschäftsbericht 2025
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.: Geschäftsbericht 2025
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2025
- ARAG Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2025
- ottonova: Expat Guide – costs of private health insurance – geprüft 15.06.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.