Inhalt (8 Abschnitte)
- AXA GesundExtra Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Einbettzimmer, Chefarzt, Ersatzleistung
- Zahn: nicht im Tarif, sondern im Zahntarif
- Selbstbeteiligung, Pauschalerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- AXA GesundExtra ist ein offener Unisex-Tarif in drei Stufen (GesundExtra 1, 2, 3) mit 0, 450 oder 900 € Selbstbeteiligung; ausgewertet ist die Vertragsgrundlage 101, Druck 21014976 (01.25), gültig ab 04/2025.
- Ambulant erstattet der Tarif 100 % inklusive Psychotherapie und Arzneimitteln, ohne Primärarztprinzip; nicht verordnete Arzneimittel bis 120 € im Jahr.
- Im Krankenhaus sind Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung versichert, Privatkliniken bis 250 % der Entgelte; bei Verzicht zahlt die AXA je 50 € Ersatzleistung am Tag.
- Wer ein Kalenderjahr keine Leistungen einreicht, hat Anspruch auf eine Pauschalerstattung von 900 € (Stufe 1) bzw. 450 € (Stufe 2); Vorsorge, Impfungen und Präventionskurse sind unschädlich.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind im Tarif nicht versichert; die AXA kombiniert GesundExtra im Paket L mit dem Zahntarif Premium Zahn-U.
AXA GesundExtra ist seit April 2025 der leistungsstärkste offene Vollversicherungstarif der AXA Krankenversicherung AG, in drei Stufen mit 0, 450 oder 900 € Selbstbeteiligung. Laut Tarifdruck 21014976 (01.25) erstattet er ambulant 100 % inklusive Psychotherapie, ohne Primärarztprinzip, im Krankenhaus Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt und bei Leistungsfreiheit eine Pauschalerstattung von 900 € (Stufe 1) bzw. 450 € (Stufe 2). Zahnleistungen sind im Tarif nicht versichert; die AXA ergänzt sie im Paket L über einen eigenen Zahntarif.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Unterlagen der AXA zu GesundExtra 1–3 zusammen mit den AVB/KGAS. Den Tarifdruck stellt die AXA nicht frei zum Download bereit; ausgewertet ist eine öffentlich abrufbare Kopie des Druckstücks 21014976. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der AXA. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
AXA GesundExtra Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt GesundExtra 1 bis 3 nach den Tarifbedingungen (Vertragsgrundlage 101). Die drei Stufen leisten gleich; sie unterscheiden sich nur bei Selbstbeteiligung und Pauschalerstattung. Felder, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/KGAS (Vertragsgrundlage 012) geregelt sind, haben wir nicht ausgewertet, weil diese nicht öffentlich vorliegen – sie heißen „nicht belegt“. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | GesundExtra 1 (GEXTRA1U), GesundExtra 2 (GEXTRA2U), GesundExtra 3 (GEXTRA3U); für Personen in Berufsausbildung mit angehängtem „A“ | – | GesundExtra, B und F |
| 2. Versicherer | AXA Krankenversicherung AG, Köln | – | Tarifdruck |
| 3. Neugeschäft | offen für Neukunden seit April 2025 (Paket „L – Premiumschutz“ auf axa.de mit GesundExtra 1, Premium Zahn-U, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Pflegepflichtversicherung) | – | AXA-PM 24.04.2025; axa.de, Abruf 12.10.2026 |
| 4. Generation | Unisex (Kürzel „U“); Tarif gültig ab 04/2025 | – | GesundExtra, Seite 7 |
| 5. Zielgruppe | Krankheitskostenvollversicherung, laut axa.de im Paket mit Krankentagegeld für Angestellte oder Selbstständige; besondere Bedingungen für Personen in Schul- oder Berufsausbildung ab 20 Jahren (längstens bis zum 39. Lebensjahr) | – | GesundExtra, F; axa.de |
| 6. Bedingungswerk | Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Gesundheitsabsicherung (AVB/KGAS, Vertragsgrundlage 012) · Tarifbedingungen GesundExtra 1–3 (Vertragsgrundlage 101) | – | GesundExtra, Seite 1 |
| 7. Tarifdruck (Link) | bei der AXA nicht frei abrufbar; Kopie des Druckstücks bei kvoptimal.de; AVB/KGAS öffentlich nicht gefunden | – | Kopie |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Druck 21014976 (01.25), VQ699–VQ705 (Stand 22.01. bis 13.02.2025); gültig ab 04/2025 | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für ambulante Heilbehandlung inklusive Psychotherapie, Arznei- und Verbandmittel | enthalten | GesundExtra, A (1) |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip im Tarif; laut axa.de 100 % auch beim direkten Facharztbesuch ohne Überweisung | enthalten | GesundExtra, A (1); axa.de |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | Höchstsätze der Gebührenordnung; darüber hinausgehende Mehraufwendungen auch ohne vorherige Zusage bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ | enthalten | GesundExtra, A (4) |
| 12. Arzneimittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; nicht verordnete Arzneimittel bis 120 € je Kalenderjahr | enthalten | GesundExtra, A (1) |
| 13. Heilmittel | 100 % bis 130 % der von der Bundesbeihilfe anerkannten Höchstsätze, auch bei Vorgriffsregelungen der Beihilfe | begrenzt | GesundExtra, A (1) |
| 14. Hilfsmittel | 100 % für Hilfsmittel nach § 5 Abs. 5 AVB/KGAS (außer Sehhilfen); ab 1.000 € Rechnungsbetrag Kostenvoranschlag empfohlen; Katalog in den AVB/KGAS nicht ausgewertet (laut axa.de „offen“) | enthalten | GesundExtra, A (1); axa.de |
| 15. Sehhilfen / LASIK | 100 % bis 600 € innerhalb von 2 Kalenderjahren; refraktive Chirurgie inklusive Vor- und Nachbehandlung bis 5.000 € innerhalb von 5 Kalenderjahren | begrenzt | GesundExtra, A (1) |
| 16. Psychotherapie ambulant | 100 % als Teil der ambulanten Heilbehandlung; keine Sitzungsgrenze und keine Zusagepflicht im Tarifwortlaut | enthalten | GesundExtra, A (1) |
| 17. Heilpraktiker | 100 % inklusive verordneter Arzneimittel, Chiropraktik und Osteopathie durch Heilpraktiker und Leistungen des Hufelandverzeichnisses; höchstens 2.000 € je Kalenderjahr | begrenzt | GesundExtra, A (1) |
| 18. Vorsorge | 100 % für Vorsorge nach gesetzlichen Programmen ohne deren Altersgrenzen für Erwachsene (je einmal pro Kalenderjahr) und weitere Untersuchungen (u. a. U10/U11, J2, Bauchaorten-Ultraschall auch für Frauen, Tuberkulose-Vorsorge); ohne Selbstbeteiligung | enthalten | GesundExtra, A (1) und B |
| 19. Impfungen | 100 % für Schutzimpfungen nach STIKO, auch aus Anlass einer privaten Auslandsreise; Präventionskurse 100 % bis 300 € je Kalenderjahr | enthalten | GesundExtra, A (1) |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 100 %; Familienzimmer bei stationärer Entbindung | enthalten | GesundExtra, A (2) |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | privatärztliche Heilbehandlung und Hebammenleistungen 100 % | enthalten | GesundExtra, A (2) |
| 22. Privatklinik | ohne Krankenhausentgeltgesetz, Psych-Entgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung höchstens 250 % der Entgelte der allgemeinen Krankenhausleistungen | begrenzt | GesundExtra, A (2) |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 50 € je Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung, 50 € bei Verzicht auf Ein- oder Zweibettzimmer; teilstationär halbe Höhe | enthalten | GesundExtra, A (2) |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Begrenzung im Tarif; stationäre Heilbehandlung inklusive Kliniken nach Psych-Entgeltgesetz 100 %; Regeln der AVB/KGAS nicht ausgewertet | enthalten | GesundExtra, A (2) |
| 25. Rooming-in | Unterkunft einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes unter 16 Jahren | enthalten | GesundExtra, A (2) |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | im Tarif nicht versichert; im Paket L über Premium Zahn-U (laut axa.de 100 %, Tarifdruck nicht ausgewertet) | nicht enthalten | GesundExtra, C; axa.de |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | im Tarif nicht versichert; im Paket L über Premium Zahn-U (laut axa.de 90 %) | nicht enthalten | GesundExtra, C; axa.de |
| 28. Kieferorthopädie | im Tarif nicht versichert | nicht enthalten | GesundExtra, C |
| 29. Zahnstaffel | entfällt im Tarif, da Zahnleistungen nicht versichert; Staffel des Zahntarifs gesondert prüfen | nicht enthalten | GesundExtra, C |
| 30. Prophylaxe / PZR | im Tarif nicht versichert; im Paket L über Premium Zahn-U (laut axa.de 100 %) | nicht enthalten | GesundExtra, C; axa.de |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | GesundExtra 1: 0 € · GesundExtra 2: 450 € · GesundExtra 3: 900 € je Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche bis zum Jahr ihres 19. Geburtstags: 0, 225, 450 €); Vorsorge, Impfungen und Präventionskurse ohne Selbstbeteiligung | begrenzt | GesundExtra, B |
| 32. Beitragsrückerstattung | Anspruch auf Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit: 900 € (Stufe 1), 450 € (Stufe 2), 0 € (Stufe 3), Kinder halb; zusätzlich erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach AVB/KGAS; axa.de nennt für das Paket L „Erfolgsabhängig: ab 1 Jahr 1200€“ | begrenzt | GesundExtra, D und Seite 7; axa.de |
| 33. Wartezeiten | in den Tarifbedingungen nicht geregelt (AVB/KGAS nicht öffentlich ausgewertet) | nicht belegt | – |
| 34. Auslandsschutz | EWR: die ersten 6 Monate tariflich, danach auf Inlandskosten begrenzt (Erweiterung vereinbar); außerhalb des EWR vorübergehende Aufenthalte bis 6 Monate, länger nur mit Vereinbarung (einmalig bis 36 Monate); Rücktransport 100 %, Überführung oder Bestattung bis 10.000 € | begrenzt | GesundExtra, A (3) und Seite 7 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | Stufenwechsel zum 1. Januar ohne Risikoprüfung; Umwandlungsoption ohne Gesundheitsprüfung bei Ausbildungsabschluss, Heirat, Geburt oder Adoption, Statuswechsel, Verbeamtung, Entsendung und einmalig zum 01.07. des 6. Versicherungsjahres (nicht in Tarife mit Zahn, wenn Zahn vorher nicht versichert war) | enthalten | GesundExtra, B und G |
| 36. Kur / Reha | ambulante Kur 100 %; stationäre Kur bis 50 € je Tag, höchstens 28 Tage in 3 Kalenderjahren; Rehabilitation einmal in 4 Kalenderjahren bis 150 % der Vergütung gesetzlicher Reha-Träger; Anschlussheilbehandlung 100 % inklusive Wahlleistungen | begrenzt | GesundExtra, A (1)–(3) |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Haushaltshilfe bis 28 Tage je Versicherungsfall, höchstens 100 € je Tag; 100 € je Tag bei Erkrankung eines Kindes unter 12, höchstens 10 Tage im Jahr; 6 Monate beitragsfrei bei Elterngeld | begrenzt | GesundExtra, A (1), A (3) und E |
| 38. Beitragsbeispiel | von der AXA nicht veröffentlicht – im Angebot prüfen | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Kinderwunschbehandlung und Kryokonservierung 100 %; Entbindungspauschale 1.000 € bei Hausgeburt; Wunschverlegung in ein mindestens 50 km entferntes Krankenhaus; Produktrating „FFF+“ von Franke und Bornberg laut AXA-Pressemitteilung | – | GesundExtra, A (1)–(2); AXA-PM 24.04.2025 |
| 40. Änderungslog | 12.10.2026: Erstfassung nach Druck 21014976 (01.25) (Kopie); AVB/KGAS nicht ausgewertet | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur AXA Krankenversicherung AG – Vollversicherte, BaFin-Beschwerden, Ratings – stehen im AXA-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
GesundExtra erstattet ambulante Heilbehandlung zu 100 %, und zwar ausdrücklich einschließlich Psychotherapie und Arznei- und Verbandmitteln. Ein Primärarztprinzip enthält der Tarif nicht; laut axa.de gilt der volle Satz auch, wenn Sie ohne Überweisung direkt zum Facharzt gehen. Für die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt: zunächst die Höchstsätze, in der Regel das 3,5-Fache. Haben Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt eine rechtsgültige, individuelle Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ geschlossen, erstattet der Tarif die Mehrkosten auch ohne vorherige Zusage.
Psychotherapie ist Teil der ambulanten Heilbehandlung und damit zu 100 % versichert; eine Sitzungsgrenze oder eine Zusagepflicht steht nicht im Tarif. Heilpraktiker erstattet GesundExtra zu 100 % bis 2.000 € im Kalenderjahr, einschließlich Chiropraktik und Osteopathie durch Heilpraktiker und der Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis. Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung bezahlt der Tarif bis 120 € im Jahr.
Hilfsmittel erstattet der Tarif zu 100 %, ohne die Pflicht, sie über die AXA zu beziehen; ab 1.000 € empfiehlt die AXA einen Kostenvoranschlag. Den Hilfsmittelkatalog regeln die AVB/KGAS, die wir nicht auswerten konnten; axa.de bezeichnet ihn als „offen“. Sehhilfen sind auf 600 € in zwei Kalenderjahren begrenzt, Augenlaser-Korrekturen auf 5.000 € in fünf Kalenderjahren. Heilmittel wie Krankengymnastik zahlt der Tarif bis 130 % der Höchstsätze der Bundesbeihilfe. Vorsorge erstattet GesundExtra auch über die gesetzlichen Programme hinaus, etwa die Kinder- und Jugenduntersuchungen U10, U11 und J2.
Krankenhaus: Einbettzimmer, Chefarzt, Ersatzleistung
Stationär erstattet GesundExtra die allgemeinen Krankenhausleistungen, die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu 100 %. Bei einer stationären Entbindung ist ein Familienzimmer versichert, wenn die entbindende Person nach diesem Tarif versichert ist. Privatkliniken, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen, erstattet der Tarif bis 250 % der Entgelte, die dort für allgemeine Krankenhausleistungen gelten.
Verzichten Sie auf Wahlleistungen, zahlt die AXA eine Ersatzleistung von 50 € je Tag ohne privatärztliche Behandlung und weitere 50 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer, teilstationär die Hälfte. Ein Elternteil kann ein Kind unter 16 Jahren ins Krankenhaus begleiten. Nach einem Unfall oder einer Notfalleinweisung organisiert und bezahlt die AXA einmal je Versicherungsfall eine Wunschverlegung in ein mindestens 50 km entferntes Krankenhaus in Deutschland, wenn die Behandlung noch mindestens sieben Tage dauert. Wie Sie Chefarzt und Zimmer abwägen, erklärt die Seite Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.
Zahn: nicht im Tarif, sondern im Zahntarif
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz sind in GesundExtra nicht versichert – der Tarif sagt das in Abschnitt C ausdrücklich. Im Paket L kombiniert die AXA den Tarif mit dem Zahntarif Premium Zahn-U; für Zahnersatz nennt axa.de dort 90 %, für Zahnbehandlung und Prophylaxe 100 %. Diese Werte stammen aus der Paketübersicht der Website, nicht aus einem ausgewerteten Tarifdruck.
Rechenbeispiel: Ein Implantat für 3.000 € wird aus GesundExtra nicht erstattet. Mit einem Zahntarif, der 90 % zahlt, wären es 2.700 € – vor einer etwaigen Zahnstaffel in den ersten Jahren. Lassen Sie sich den Tarifdruck des Zahntarifs geben. Wichtig für später: Die Umwandlungsoption gilt nicht für Tarife mit Zahnleistungen, wenn Zahn vorher nicht versichert war.
Selbstbeteiligung, Pauschalerstattung, Wartezeiten, Ausland
Die drei Stufen unterscheiden sich nur in zwei Zahlen. GesundExtra 1 hat keine Selbstbeteiligung und eine Pauschalerstattung von 900 €, GesundExtra 2 hat 450 € Selbstbeteiligung und 450 € Pauschalerstattung, GesundExtra 3 hat 900 € Selbstbeteiligung und keine Pauschalerstattung. Für Kinder und Jugendliche gelten die halben Beträge. Zwischen den Stufen können Sie zum 1. Januar ohne erneute Risikoprüfung wechseln, außer wenn im Vorjahr ein Tarifwechsel nach § 204 VVG stattfand.
Die Pauschalerstattung ist im Tarif als Anspruch formuliert: Wer für ein Kalenderjahr keine Leistungen erstattet bekommt und die Beiträge bis 31. Januar des Folgejahres bezahlt hat, erhält sie im zweiten Halbjahr. Vorsorge, Impfungen, Präventionskurse und die Beitragsfreiheit beim Elterngeld sind unschädlich. Laut AXA-Kundeninformation beeinflusst die Pauschalerstattung eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nicht; axa.de nennt für das Paket L zusätzlich „Erfolgsabhängig: ab 1 Jahr 1200€“. Rechenbeispiel: Erwarten Sie Arztrechnungen von 600 € im Jahr, lohnt das Einreichen in GesundExtra 1 nicht – Sie behielten die 900 € Pauschale. Bei 1.200 € erhielten Sie beim Einreichen 300 € mehr – eine mögliche erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nicht eingerechnet. Mehr zur Abwägung unter PKV-Selbstbeteiligung.
Wartezeiten regeln die AVB/KGAS, die nicht öffentlich vorliegen; im Tarifdruck steht dazu nichts. Die gesetzlichen Grenzen erklärt die Seite PKV-Wartezeit. Beim Auslandsschutz gilt der Tarif im EWR in den ersten sechs Monaten eines Aufenthalts in vollem Umfang, außerhalb des EWR bei vorübergehenden Aufenthalten bis sechs Monate. Längere Aufenthalte außerhalb des EWR sind nur mit Vereinbarung versichert, einmalig bis 36 Monate und für Länder wie die USA mit Beitragszuschlag. Rücktransport und Überführung erstattet der Tarif, Letztere bis 10.000 €.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
GesundExtra ist die Premiumstufe der AXA über dem Grundschutz AXA EL Bonus-U und dem mittleren Tarif AXA ActiveMe-U. Ohne Lotsen-Prinzip, mit Einbettzimmer und Psychotherapie zu 100 % richtet er sich an Menschen, die ambulant wie stationär möglichst wenig Einschränkungen wollen. Dafür ist der Beitrag in der Regel höher; ein vom Versicherer veröffentlichtes Beitragsbeispiel haben wir nicht gefunden.
Zusätzlich enthält der Tarif Leistungen, die in anderen Steckbriefen selten auftauchen: Kryokonservierung vor keimzellschädigender Therapie, Übergangspflege im Krankenhaus bis zehn Tage, Rehabilitationssport, ein Kinderkrankentagegeld von 100 € je Tag bis zehn Tage im Jahr und sechs Monate Beitragsfreiheit beim Bezug von Elterngeld. Wer bereits in einem anderen AXA-Tarif versichert ist, kann nach § 204 VVG wechseln; die Regeln erklärt PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Offen bleiben in unserer Auswertung die Regeln aus den AVB/KGAS: Wartezeiten, der genaue Hilfsmittelkatalog und Sonderregeln etwa für gemischte Anstalten. Außerdem beruht der Steckbrief auf einer Kopie des Druckstücks, nicht auf einem Download der AXA. Fordern Sie beides mit dem Angebot an.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Stufe: Steht im Angebot GesundExtra 1, 2 oder 3 – und passt die Kombination aus Selbstbeteiligung und Pauschalerstattung zu Ihren üblichen Arztkosten?
- Zahn: Welcher Zahntarif ergänzt GesundExtra, mit welchen Prozentsätzen und welcher Zahnstaffel?
- AVB/KGAS: Haben Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Wartezeiten und Hilfsmittelkatalog erhalten?
- Stand: Tragen Ihre Tarifbedingungen den Druck 21014976 (01.25) – oder eine neuere Fassung?
- Ausland: Planen Sie Aufenthalte außerhalb des EWR von mehr als sechs Monaten?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Netto-Rechnung nach Arbeitgeberzuschuss der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Tarifbedingungen: Tarifbedingungen GesundExtra 1–3, Druck 21014976 (01.25) als Kopie des Druckstücks. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/KGAS (Vertragsgrundlage 012) erhalten Sie mit dem Angebot.
- 12.10.2026: Erstfassung nach Druck 21014976 (01.25), Kopie des Druckstücks; AVB/KGAS nicht ausgewertet; Paketangaben laut axa.de.
Häufige Fragen
Was leistet AXA GesundExtra?
GesundExtra erstattet ambulant 100 % inklusive Psychotherapie und Arzneimitteln, Heilpraktiker zu 100 % bis 2.000 € im Kalenderjahr, Sehhilfen bis 600 € in zwei Jahren und Augenlaser bis 5.000 € in fünf Jahren. Im Krankenhaus sind Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt versichert. Zahnleistungen sind im Tarif nicht enthalten (Tarifbedingungen GesundExtra 1–3, Druck 01.25).
Was ist der Unterschied zwischen GesundExtra 1, 2 und 3?
Die Leistungen sind gleich; die Stufen unterscheiden sich bei Selbstbeteiligung und Pauschalerstattung. GesundExtra 1 hat 0 € Selbstbeteiligung und 900 € Pauschalerstattung, GesundExtra 2 hat 450 € und 450 €, GesundExtra 3 hat 900 € Selbstbeteiligung und keine Pauschalerstattung. Für Kinder und Jugendliche gelten jeweils die halben Beträge. Ein Wechsel zwischen den Stufen ist zum 1. Januar ohne erneute Risikoprüfung möglich.
Wie funktioniert die Pauschalerstattung bei GesundExtra?
Reichen Sie für ein Kalenderjahr keine Rechnungen zur Erstattung ein, besteht laut Tarif ein Anspruch auf 900 € (GesundExtra 1) bzw. 450 € (GesundExtra 2). Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse dürfen Sie trotzdem einreichen. Die Auszahlung erfolgt im zweiten Halbjahr des Folgejahres; eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kann zusätzlich hinzukommen.
Zahlt AXA GesundExtra Zahnersatz?
Nicht aus diesem Tarif: Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz sind im Tarif ausdrücklich nicht versichert. Im Paket L kombiniert die AXA GesundExtra mit dem Zahntarif Premium Zahn-U; für Zahnersatz nennt axa.de dort 90 %. Lassen Sie sich den Zahntarif mit seinem eigenen Tarifdruck geben.
Zahlt GesundExtra über den GOÄ-Höchstsatz?
Ja, unter einer Bedingung: Es gelten zunächst die Höchstsätze der Gebührenordnung. Mehrkosten erstattet der Tarif auch ohne vorherige Zusage, wenn eine rechtsgültige, individuelle Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ getroffen und entsprechend abgerechnet wurde (Tarif GesundExtra, Abschnitt A (4)).
Seit wann gibt es AXA GesundExtra?
Die AXA hat GesundExtra im April 2025 eingeführt; die Tarifbedingungen sind „gültig ab 04/2025“. In ihrer Pressemitteilung vom 24.04.2025 nennt die AXA für den Tarif die Bewertung „FFF+“ von Franke und Bornberg. Ein Produktrating sagt nichts über Ihren individuellen Bedarf aus.
Quellen
- AXA: Tarifbedingungen für die Tarife GesundExtra 1–3, Vertragsgrundlage 101, Druck 21014976 (01.25) – Kopie des Druckstücks – Kopie, abgerufen 12.10.2026
- AXA-Pressemitteilung: Neue extra leistungsstarke Krankenvollversicherung GesundExtra – 24.04.2025
- AXA: Private Krankenversicherung – Tarifpakete S, M und L – abgerufen 12.10.2026
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung
- § 197 VVG – Wartezeiten
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.