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PKV-Angebot prüfen: Netto-Beitrag, Selbstbehalt und Zweitmeinung

Ein PKV-Angebot nennt einen Monatsbeitrag. Was er für Sie bedeutet, hängt vom Arbeitgeberzuschuss, vom Selbstbehalt und von den Bausteinen ab. Der Angebots-Prüfer rechnet es in einer Minute durch.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. PKV-Angebot prüfen in fünf Schritten
  2. So rechnet der Angebots-Prüfer
  3. Drei Beispielrechnungen
  4. Zweitmeinung zum PKV-Angebot: so läuft sie ab
  5. Diese Punkte stehen selten im Angebot
  6. Grenzen des Angebots-Prüfers
Das Wichtigste in Kürze
  • Angestellte erhalten zur PKV die Hälfte des Beitrags als Arbeitgeberzuschuss, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflege.
  • Zum Selbstbehalt gibt es keinen Zuschuss – der Effektivbeitrag (Beitrag plus Selbstbehalt geteilt durch 12) zeigt die Belastung im ungünstigen Jahr.
  • Im Beitrag steckt bis zum 60. Lebensjahr der gesetzliche Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG), der später Beiträge im Alter dämpft.
  • Ein Selbstbehalt über 5.000 € im Jahr erfüllt die Pflicht zur Krankenversicherung nicht (§ 193 Abs. 3 VVG).
  • Die Zweitmeinung durch spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk ist für Sie kostenlos.

So prüfen Sie ein PKV-Angebot: Rechnen Sie den Monatsbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss (2026 höchstens 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung), addieren Sie den Selbstbehalt anteilig zum Effektivbeitrag und lesen Sie die Leistungen im Tarifdruck nach. Der Angebots-Prüfer erledigt die Rechnung und liefert fünf Prüffragen; eine Zweitmeinung durch spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk ist für Sie kostenlos (Stand: Oktober 2026).

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Ihr Anteil pro Monat (Kranken + Pflege, nach Zuschuss)
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Effektivbeitrag pro Monat inkl. Selbstbehalt ÷ 12
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Arbeitgeberzuschuss pro Monat
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davon gesetzlicher Zuschlag (10 %) im KV-Beitrag
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Ihre 5 Prüffragen

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Orientierung, Stand 10.10.2026. Arbeitgeberzuschuss für Angestellte: die Hälfte des Beitrags, höchstens 508,59 € (Kranken) und 104,63 € (Pflege) im Jahr 2026; 2027 Szenario 557,81 € und 109,35 € bei 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Rechengrößen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Gesetzlicher Zuschlag: Annahme, dass der eingegebene KV-Beitrag ihn enthält (Alter 22 bis 60). Effektivbeitrag = Ihr Anteil + Selbstbehalt ÷ 12 (Faustregel der Verbraucherzentrale Hamburg). Ohne Steuern, ohne Beitragsentwicklung, kein Angebot und keine Bewertung des Tarifs.

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Übernommen werden Ihre Eingaben aus dem Angebots-Prüfer (Beitrag, Selbstbehalt, Alter, Status) – keine Gesundheitsdaten. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk meldet sich mit einer Einschätzung, mit Telefonnummer auch telefonisch.

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PKV-Angebot prüfen in fünf Schritten

Ein Angebot ist mehr als eine Zahl. Bevor Sie Beiträge vergleichen, sollten die Angebote auf derselben Grundlage stehen: gleicher Selbstbehalt, vergleichbare Bausteine, Tarifbedingungen mit Stand. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

1. Bausteine auflisten

Welche Tarife stehen im Angebot? Häufig sind es mehrere: Grundtarif, Zahnergänzung, Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung.

2. Netto rechnen

Der Prüfer oben zieht den Arbeitgeberzuschuss ab und zeigt den Effektivbeitrag mit Selbstbehalt.

3. Bedingungen lesen

Die wichtigsten Felder je Tarif zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung – mit Fundstelle.

4. Versicherer einordnen

Vollversicherte, BaFin-Beschwerden und Ratings stehen in den Versicherer-Profilen.

5. Fragen schriftlich klären

Die fünf Prüffragen oben gehören ins Gespräch – Antworten am besten per E-Mail bestätigen lassen.

So rechnet der Angebots-Prüfer

Der Prüfer arbeitet mit vier Größen. Sie stehen in jedem Angebot, manchmal versteckt im Kleingedruckten:

Rechengrößen des Angebots-Prüfers, Stand 10.10.2026 (2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend; Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen)
GrößeRegel20262027 (Szenario)
Arbeitgeberzuschuss KrankenversicherungHälfte des Beitrags, höchstens Betrag rechts (§ 257 SGB V)508,59 €557,81 €
Arbeitgeberzuschuss PflegeversicherungHälfte des Beitrags, höchstens Betrag rechts (§ 61 SGB XI)104,63 €109,35 €
Gesetzlicher Zuschlag10 % vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags (§ 149 VAG)10 %10 %
Selbstbehaltkein Arbeitgeberzuschuss; höchstens 5.000 € im Jahr (§ 193 Abs. 3 VVG)––

Der Effektivbeitrag ist eine einfache Faustregel: Ihr Monatsanteil plus ein Zwölftel des Selbstbehalts. Er zeigt, was Sie in einem Jahr zahlen, in dem Sie den Selbstbehalt ausschöpfen. In einem leistungsfreien Jahr kann eine Beitragsrückerstattung den Wert senken – die ist aber in den meisten Tarifen erfolgsabhängig und deshalb nicht eingerechnet.

Den gesetzlichen Zuschlag weist der Prüfer gesondert aus, weil er oft übersehen wird: Er macht den Beitrag bis 60 rund 9 % teurer, wird aber angespart und ab 65 zur Dämpfung von Beitragsanpassungen verwendet. Ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag entfällt er.

Drei Beispielrechnungen

Die Beispiele sind mit den Werten des Prüfers gerechnet – zum Nachvollziehen, nicht als Angebot.

Beispielrechnungen mit dem Angebots-Prüfer, Stand 10.10.2026 – eigene Berechnung
ProfilIhr AnteilEffektivbeitragZuschlag im Beitrag
Angestellt, 35 J., 2026: KV 600 €, Pflege 45 €, Selbstbehalt 600 €322,50 €372,50 €54,55 €
Selbstständig, 45 J., 2026: KV 750 €, Pflege 50 €, Selbstbehalt 1.200 €800,00 €900,00 €68,18 €
Angestellt, 52 J., 2027: KV 1.200 €, Pflege 90 €, ohne Selbstbehalt687,19 €687,19 €109,09 €

Im dritten Beispiel greift die Höchstgrenze: Die Hälfte von 1.200 € wären 600 €, der Arbeitgeber zahlt 2027 im Szenario aber höchstens 557,81 € zur Krankenversicherung. Der Rest bleibt bei Ihnen. Wie sich ein höherer oder niedrigerer Selbstbehalt beim Einstieg auswirkt, erklärt die Seite PKV-Selbstbeteiligung sinnvoll wählen.

Zweitmeinung zum PKV-Angebot: so läuft sie ab

Sie senden das Formular unter dem Rechner ab. Übernommen werden dabei nur die Zahlen, die Sie in den Prüfer eingegeben haben – Beitrag, Selbstbehalt, Alter, Status –, keine Gesundheitsdaten. Wir leiten Ihre Anfrage an einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk weiter (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO); er sieht sich die Angaben an und schickt Ihnen eine Einschätzung per E-Mail. Haben Sie eine Telefonnummer angegeben, kann er Sie auch anrufen.

  • Keine Unterlagen hochladen: Angebote enthalten oft Angaben zur Gesundheit, etwa Risikozuschläge. Die bespricht der Partner-Experte erst im Gespräch – mit eigener, ausdrücklicher Einwilligung.
  • Ehrliche Antwort: „Ihr Angebot passt“ ist ein gültiges Ergebnis – eine Zweitmeinung muss nicht zu einem Wechsel führen.
  • Debeka-Angebote: Die Debeka vertreibt laut PKV-Verband nicht über Versicherungsmakler. Wir ordnen Ihr Angebot trotzdem ein; vermitteln können wir es nicht.

Diese Punkte stehen selten im Angebot

Ein Angebot zeigt Beiträge und Tarifnamen. Drei Dinge fehlen dort häufig, sind für die Entscheidung aber wichtig:

  • Beitragsentwicklung des Tarifs: Fragen Sie schriftlich nach den Anpassungen der letzten Jahre. Wie man Beitragsstabilität einordnet, erklärt Beitragsstabilität vergleichen.
  • Status des Tarifs: Ist er für Neukunden offen? Ältere Tarife nehmen keine neuen Versicherten auf – das verändert das Kollektiv. Mehr dazu unter offene und geschlossene Tarife.
  • Optionsrechte: Können Sie später ohne Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln? Viele neue Tarife sehen das zu bestimmten Zeitpunkten vor.

Grenzen des Angebots-Prüfers

Der Prüfer rechnet mit Ihren Eingaben und den gesetzlichen Höchstbeträgen. Er kennt weder Ihre Steuerlage noch künftige Beitragsanpassungen. Beiträge zur Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar; die genaue Wirkung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Ob die PKV für Sie grundsätzlich die richtige Wahl ist, ist eine eigene Frage – dazu GKV oder PKV im ehrlichen Vergleich. Und: Ob ein Versicherer Sie annimmt, entscheidet allein die Gesundheitsprüfung im Antrag.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie die Leistungen Ihres Tarifs im Tarif-Check – oder fordern Sie oben die Zweitmeinung an.

Häufige Fragen

Wie kann ich ein PKV-Angebot prüfen lassen?

Rechnen Sie das Angebot zuerst mit dem Angebots-Prüfer durch und vergleichen Sie die Leistungen im Tarif-Vergleich. Für eine Zweitmeinung senden Sie das Formular unter dem Rechner ab; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk meldet sich per E-Mail oder – wenn Sie eine Telefonnummer angeben – telefonisch. Gesundheitsangaben brauchen Sie dafür nicht.

Was kostet eine Zweitmeinung zum PKV-Angebot?

Nichts. Die Zweitmeinung ist unverbindlich, und der Service ist für Sie kostenlos. Debeka-Angebote ordnen wir ein, vermitteln sie aber nicht.

Zahlt der Arbeitgeber auch zum Selbstbehalt?

Nein. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V bezieht sich auf den Beitrag. Einen Selbstbehalt tragen Sie im Krankheitsfall allein – deshalb zeigt der Prüfer zusätzlich den Effektivbeitrag.

Ist der gesetzliche Zuschlag im Angebot enthalten?

In der Regel ja: Versicherer weisen den Beitrag für die Vollversicherung meist inklusive des gesetzlichen Zuschlags von 10 % aus. Er fällt vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags an. Prüfen Sie im Angebot, ob er ausgewiesen ist.

Wie viele PKV-Angebote sollte ich einholen?

Mehrere – aber nicht von Portalen, die Ihre Daten an viele Vermittler geben. Sinnvoll sind zwei bis drei Angebote unterschiedlicher Versicherer mit vergleichbarem Leistungsniveau und demselben Selbstbehalt, jeweils mit Tarifbedingungen. Erst dann sind Beiträge vergleichbar.

Quellen

  1. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
  2. § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse Pflegeversicherung
  3. § 149 VAG – gesetzlicher Zuschlag
  4. § 193 VVG – Versicherungspflicht, Selbstbehalt
  5. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  6. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Stand 19.02.2025
  7. Bundesregierung: Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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