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PKV-Beschwerdequote der BaFin 2025: alle Krankenversicherer im Datenblick

Die BaFin zählt jedes Jahr, wie viele Beschwerden sie je Versicherer abschließend bearbeitet hat. Hier finden Sie die Zahlen für 2024 und 2025 mit Bestand und Quote je 100.000 Versicherte – alphabetisch, ohne Rangliste und mit den Einschränkungen, die die BaFin selbst nennt.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. PKV-Beschwerdequote der BaFin 2025 und 2024: die vollständige Tabelle
  2. So berechnen wir die Beschwerdequote je 100.000 Versicherte
  3. Was die BaFin-Beschwerdestatistik aussagt – und was nicht
  4. Beschwerden 2025: der Anstieg in der Sparte Krankenversicherung
  5. Bestand: warum Zusatzversicherte die Quote verändern
  6. Kleine Bestände: wenn wenige Beschwerden viel ausmachen
  7. Welche PKV hat die wenigsten Beschwerden? Warum wir keine Rangliste bilden
  8. Beschwerde einlegen: Versicherer, Ombudsmann, BaFin
  9. So nutzen Sie die Beschwerdequote bei Ihrem PKV-Angebot
  10. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Die BaFin bearbeitete 2025 in der Sparte Krankenversicherung 4.044 Beschwerden nach 1.593 im Vorjahr; den Anstieg führt sie im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück.
  • Die Quote ist unsere eigene Berechnung: Beschwerden 2025 geteilt durch die krankenversicherten Personen am 31.12.2024, mal 100.000 – für die Debeka zum Beispiel 172 Beschwerden bei 4.248.514 Personen = 4,05.
  • Der Bestand umfasst Voll- und Zusatzversicherte; bei der Allianz sind nur rund 18 % davon Vollversicherte, bei der Debeka rund 60 %.
  • Die BaFin trifft keine Aussage darüber, ob Beschwerden begründet sind – die Zahl ist deshalb kein Qualitätsurteil und keine Rangliste.
  • Unternehmen ohne abschließend bearbeitete Beschwerde erscheinen nicht in der Statistik; die Mecklenburgische ist 2024 und 2025 nicht aufgeführt.

Die PKV-Beschwerdequote der BaFin zeigt, wie viele Beschwerden die Aufsicht je Krankenversicherer abschließend bearbeitet hat, bezogen auf alle krankenversicherten Personen zum 31.12. des Vorjahres. 2025 waren es in der Sparte Krankenversicherung 4.044 Beschwerden nach 1.593 im Jahr 2024; den Anstieg führt die BaFin im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück. Die Tabelle nennt 31 Versicherer alphabetisch mit Quote je 100.000 Versicherte – die BaFin trifft keine Aussage darüber, ob Beschwerden begründet sind (Stand: Oktober 2026).

Amtliche Daten, eigene Quote, keine RangfolgeBestand und Beschwerdezahlen stammen aus der Beschwerdestatistik der BaFin. Die Quote je 100.000 Versicherte haben wir daraus berechnet. Die Tabelle ist alphabetisch sortiert; wir bilden keine Rangliste und bewerten keinen Versicherer. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.

PKV-Beschwerdequote der BaFin 2025 und 2024: die vollständige Tabelle

Die Tabelle enthält alle privaten Krankenversicherer, die in der BaFin-Statistik 2025 mit Bestand und mindestens einer abschließend bearbeiteten Beschwerde aufgeführt sind. Daneben stehen die Werte des Vorjahres. Lesen Sie die Quote immer zusammen mit dem Bestand: Bei wenigen zehntausend Versicherten verändern einzelne Beschwerden das Ergebnis stark.

BaFin-Beschwerdestatistik, Sparte Krankenversicherung, alphabetisch. Bestand = krankenversicherte natürliche Personen (Voll- und Zusatzversicherte) zum 31.12. des Vorjahres. Quote = eigene Berechnung je 100.000 Personen. Quellen: BaFin, Beschwerdestatistik 2025 und 2024 (Blatt „Kranken“), abgerufen 10.10.2026.
VersichererBestand 31.12.2024Beschwerden 2025je 100.000 (2025)Bestand 31.12.2023Beschwerden 2024je 100.000 (2024)
Allianz3.090.849902,912.948.565602,03
Alte Oldenburger153.39110,65154.81531,94
ARAG766.678577,43743.208263,50
AXA1.733.3811719,871.717.2781136,58
Barmenia2.377.943984,122.248.739281,25
Bayerische Beamtenkrankenkasse1.586.836573,591.536.892291,89
Concordia189.138157,93151.24021,32
Continentale1.319.453523,941.302.815352,69
Debeka4.248.5141724,054.338.9181222,81
DEVK495.52971,41492.88020,41
DKV4.336.5571503,464.321.126721,67
envivas449.52351,11447.29951,12
ERGO Krankenversicherung1.968.560422,131.891.898271,43
Generali1.892.946864,541.849.721583,14
Gothaer823.061495,95740.671212,84
Hallesche934.724414,39905.676424,64
HanseMerkur (KV AG)1.623.916965,911.599.647311,94
HUK-COBURG1.226.820635,141.198.075383,17
INTER382.75811630,31382.6945614,63
Landeskrankenhilfe (LKH)317.404237,25316.039257,91
LVM442.37461,36430.68551,16
Münchener Verein648.327416,32563.002162,84
Nürnberger463.93491,94430.56520,46
ottonova52.712917,0745.61424,38
R+V1.777.70230,171.669.04870,42
SDK (Süddeutsche)692.872192,74680.942142,06
Signal Iduna2.474.453803,232.480.4871255,04
UKV (Union Krankenversicherung)1.371.547402,921.362.227201,47
uniVersa353.485133,68354.928133,66
Vigo54.6231425,63–nicht aufgeführt–
Württembergische507.88420,39–nicht aufgeführt–

Zur HanseMerkur führt die BaFin zwei weitere Gesellschaften: die HanseMerkur Krankenversicherung aG (7.962 Personen, 2 Beschwerden 2025) und die HanseMerkur Speziale Krankenversicherung, die vor allem Reise- und Zusatzversicherungen betreibt (7.988.567 Personen, 6 Beschwerden 2025). Die Mecklenburgische Krankenversicherung ist 2024 und 2025 nicht in der Tabelle aufgeführt. „Nicht aufgeführt“ heißt: Für dieses Jahr hat die BaFin keine abschließend bearbeitete Beschwerde ausgewiesen – es ist keine Note.

So berechnen wir die Beschwerdequote je 100.000 Versicherte

Die BaFin veröffentlicht für jeden Versicherer zwei Zahlen: die Beschwerden, die sie im Berichtsjahr abschließend bearbeitet hat, und den Bestand zum 31.12. des Vorjahres. Eine Quote oder Rangfolge veröffentlicht sie nicht. Damit Versicherer unterschiedlicher Größe vergleichbar werden, rechnen wir beide Zahlen auf 100.000 Personen um.

Beschwerden des Jahres

Zum Beispiel Debeka 2025: 172 abschließend bearbeitete Beschwerden laut BaFin-Tabelle.

Bestand zum 31.12. des Vorjahres

Debeka am 31.12.2024: 4.248.514 krankenversicherte Personen – Voll- und Zusatzversicherte zusammen.

Quote berechnen

172 ÷ 4.248.514 × 100.000 = 4,05 Beschwerden je 100.000 Versicherte. Für „je eine Million“ multiplizieren Sie mit zehn.

Die Rechnung ist einfach, aber sie hat zwei Zeitpunkte: Die Beschwerden stammen aus dem Berichtsjahr, der Bestand aus dem Jahr davor. Wächst ein Versicherer stark, wirkt seine Quote dadurch etwas höher, als sie es mit dem aktuellen Bestand wäre. Alle Quoten auf PKV-Tarifprofil.de folgen derselben Regel; wie wir Daten sonst erheben, beschreibt die Methodik.

Was die BaFin-Beschwerdestatistik aussagt – und was nicht

Die Beschwerdestatistik ist eine amtliche Zahl, die für alle Versicherer nach derselben Regel erhoben wird. Das macht sie wertvoll. Die BaFin nennt aber selbst mehrere Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie zwei Werte vergleichen.

Keine Aussage über Begründetheit

Die BaFin trifft keine Aussage darüber, ob Beschwerden begründet sind, und auch keine über die Qualität des Versicherungsgeschäfts.

Bestand inklusive Zusatz

Gezählt werden alle krankenversicherten Personen, nicht die Zahl der Tarife. Zusatz- und Gruppenversicherte senken die Quote rechnerisch.

Noch nicht völlig zuverlässig

Die BaFin bezeichnet die Bestandszahl der Krankenversicherer selbst als noch nicht völlig zuverlässig. Kleine Unterschiede sind deshalb ohne Aussage.

Hinzu kommt: Unternehmen ohne abschließend bearbeitete Beschwerde erscheinen gar nicht in der Statistik. Für Versicherer mit geringen Beitragseinnahmen weist die BaFin keinen Bestand aus. Und gezählt werden nur Beschwerden, die bei der Aufsicht landen – nicht die, die der Versicherer selbst klärt oder die beim Ombudsmann oder vor Gericht enden.

Beschwerden 2025: der Anstieg in der Sparte Krankenversicherung

2025 hat die BaFin in der Sparte Krankenversicherung 4.044 Beschwerden abschließend bearbeitet, nach 1.593 im Jahr 2024. In ihrem Fachartikel vom 20.04.2026 führt sie den Anstieg im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück. In der Unternehmenstabelle entfallen 1.962 Beschwerden auf einen Eintrag „Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen“, für den die BaFin keinen Bestand ausweist.

Auch ohne diesen Eintrag sind die Zahlen gestiegen: Die 31 Versicherer unserer Tabelle kommen 2025 zusammen auf 1.627 Beschwerden, nach 999 im Vorjahr (eigene Summe aus der BaFin-Tabelle). Bei einigen Versicherern sanken die Zahlen, etwa bei Signal Iduna von 125 auf 80 und bei der Landeskrankenhilfe von 25 auf 23; bei uniVersa blieben sie mit 13 gleich. Weil sich die Ursachen aus der Statistik nicht ablesen lassen, empfehlen wir, immer beide Jahre nebeneinander anzusehen.

BaFin-Beschwerden 2025 je 100.000 versicherte Personen

Eigene Berechnung: Beschwerden 2025 ÷ Bestand 31.12.2024 (Voll- und Zusatzversicherte) × 100.000; alphabetisch

Allianz2,91ARAG7,43AXA9,87Barmenia4,12Continentale3,94Debeka4,05DKV3,46Hallesche4,39HanseMerkur5,91HUK-COBURG5,14ottonova17,07Signal Iduna3,23uniVersa3,68

BaFin, Beschwerdestatistik 2025 (Blatt „Kranken“). Die BaFin trifft keine Aussage darüber, ob Beschwerden begründet sind; kleine Bestände reagieren stark auf wenige Beschwerden.

Das Diagramm zeigt die Quote 2025 für die 13 Versicherer mit ausführlichem Profil, alphabetisch. Die Quoten aller 31 Versicherer stehen in der Tabelle oben; die Profile der übrigen Anbieter finden Sie in der Übersicht der PKV-Anbieter.

Bestand: warum Zusatzversicherte die Quote verändern

Für Krankenversicherer zählt die BaFin die Zahl der natürlichen Personen, die bei ihnen krankenversichert sind – ob voll oder nur mit einer Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung. Beschwerden betreffen aber häufig die Vollversicherung, weil dort mehr Geld im Spiel ist. Ein Versicherer mit vielen Zusatzversicherten hat deshalb rechnerisch eine niedrigere Quote als ein reiner Vollversicherer, auch wenn sich die Zahl der Beschwerden je Vollversicherten kaum unterscheidet.

Anteil der Vollversicherten am BaFin-Bestand zum 31.12.2024 (eigene Berechnung). Quellen: BaFin-Beschwerdestatistik 2025; Vollversicherte 2024 laut Geschäftsberichten 2025 der Versicherer bzw. map-report 940 (Debeka, über experten.de)
VersichererBaFin-Bestand 31.12.2024Vollversicherte 31.12.2024Anteil Vollversicherte
Allianz3.090.849554.166rund 18 %
Debeka4.248.5142.546.493rund 60 %
Hallesche934.724225.190rund 24 %
HUK-COBURG1.226.820426.532rund 35 %
Landeskrankenhilfe317.404158.869rund 50 %
Signal Iduna2.474.453621.337rund 25 %
uniVersa353.485136.630rund 39 %

Die Unterschiede sind groß: Bei der Allianz ist nicht einmal jede fünfte versicherte Person vollversichert, bei der Debeka sind es rund drei von fünf. Eine Quote je 100.000 Vollversicherte lässt sich daraus nicht seriös berechnen, weil die BaFin nicht ausweist, welche Beschwerden die Vollversicherung betreffen. Wie viele Vollversicherte die einzelnen Anbieter haben, zeigt die Seite größte PKV-Versicherer.

Kleine Bestände: wenn wenige Beschwerden viel ausmachen

Je kleiner der Bestand, desto stärker schwankt die Quote. Zwei Beispiele aus der Tabelle: Bei ottonova mit 52.712 versicherten Personen entsprechen 9 Beschwerden einer Quote von 17,07; im Vorjahr ergaben 2 Beschwerden bei 45.614 Personen 4,38. Bei der Alten Oldenburger mit 153.391 Personen bedeutet eine einzige Beschwerde 0,65, drei Beschwerden im Vorjahr ergaben 1,94. Umgekehrt verändern bei der Debeka mit über vier Millionen Personen zehn zusätzliche Beschwerden die Quote nur um rund 0,24.

Für Ihre Einordnung heißt das: Vergleichen Sie Quoten nur bei ähnlich großen Beständen, sehen Sie sich mindestens zwei Jahre an und lesen Sie die absolute Zahl mit. Ein einzelner Jahreswert ist ein Hinweis, kein Befund.

Welche PKV hat die wenigsten Beschwerden? Warum wir keine Rangliste bilden

Die Frage ist naheliegend, aber eine Sortierung nach Quote würde mehr Genauigkeit vortäuschen, als die Zahl hergibt. Die BaFin selbst sortiert ihre Tabelle nicht nach Beschwerdehäufigkeit und betont, dass sie keine Aussage über die Begründetheit trifft. Dazu kommen die unterschiedlichen Bestandsmischungen aus Voll- und Zusatzversicherung und die Schwankungen bei kleinen Beständen.

Wir zeigen die Tabelle deshalb alphabetisch. Wenn Sie ein konkretes Angebot haben, ist die Beschwerdequote eine von mehreren Kennzahlen zum Versicherer – neben Vollversicherten, Ratings und der Beitragsentwicklung. Die Ratings der Institute ordnet die Seite PKV-Ratings im Überblick ein, öffentlich belegte Kennzahlen zur Beitragsentwicklung die Seite PKV-Beitragsstabilität im Vergleich. Wichtiger als jede Versichererkennzahl bleibt aber der Tarif selbst: Was erstattet wird, steht in den Bedingungen.

Beschwerde einlegen: Versicherer, Ombudsmann, BaFin

Wenn Sie selbst mit einer Entscheidung Ihres Krankenversicherers nicht einverstanden sind, gibt es drei Wege. Sie schließen sich nicht aus, sind aber unterschiedlich verbindlich:

  1. Beschwerde beim Versicherer: Jeder Versicherer hat ein Beschwerdemanagement. Schildern Sie den Fall schriftlich, mit Leistungsabrechnung, Tarif und Bedingungsstelle, auf die Sie sich berufen.
  2. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung: Die Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung prüft Streitfälle für Versicherte kostenfrei. Sie ist der übliche Weg, bevor man an ein Gericht denkt.
  3. Beschwerde bei der BaFin: Die Aufsicht prüft, ob sich das Unternehmen an die Regeln hält, und holt dazu eine Stellungnahme ein. Das Einreichen ist kostenlos. Ihren Einzelfall entscheiden oder Ihren Anspruch durchsetzen kann die BaFin aber nicht – das kann verbindlich nur ein Gericht.

Nur der dritte Weg fließt in die Beschwerdestatistik ein. Wie oft Versicherte sich beim Ombudsmann beschweren, steht in dessen Tätigkeitsberichten und ist in den Zahlen dieser Seite nicht enthalten. Rechtsberatung im Einzelfall leisten wir nicht; dafür sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht zuständig.

So nutzen Sie die Beschwerdequote bei Ihrem PKV-Angebot

  • Bestand mitlesen: Liegt der Bestand unter etwa 200.000 Personen, verändern wenige Beschwerden die Quote deutlich.
  • Zwei Jahre vergleichen: Ein Sprung in einem Jahr kann an einem Einzelthema liegen; die BaFin nennt für 2025 selbst einen Einzelfall als Hauptursache.
  • Mit dem Profil verbinden: In jedem Versicherer-Profil stehen die Beschwerdezahlen neben Vollversicherten, Ratings und Tariflinien.
  • Erst den Tarif prüfen: Ob Psychotherapie, Zahnersatz oder Chefarzt versichert sind, zeigt keine Statistik, sondern der Tarifwortlaut – im Tarif-Check in drei Minuten.
  • Kosten durchrechnen: Netto nach Arbeitgeberzuschuss und mit Selbstbehalt rechnet der Angebots-Prüfer.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung mit der BaFin-Beschwerdestatistik 2025 (Beschwerden 2025, Bestand 31.12.2024) und 2024 (Beschwerden 2024, Bestand 31.12.2023), Quoten neu berechnet und mit dem Faktenblatt abgeglichen.
  • Nächste Aktualisierung: nach Veröffentlichung der BaFin-Beschwerdestatistik 2026, voraussichtlich im Frühjahr 2027.

Häufige Fragen

Welche PKV hat die wenigsten Beschwerden?

Eine Rangliste bilden wir bewusst nicht. Rechnerisch weniger als eine Beschwerde je 100.000 versicherte Personen ergeben sich 2025 für Alte Oldenburger (0,65), R+V (0,17) und Württembergische (0,39). Die Quote hängt aber stark davon ab, wie viele Zusatz- und Gruppenversicherte im Bestand stecken, und die BaFin sagt nichts darüber, ob Beschwerden begründet waren.

Wie wird die Beschwerdequote der BaFin berechnet?

Die BaFin veröffentlicht die Zahl der im Jahr abschließend bearbeiteten Beschwerden und den Bestand an krankenversicherten natürlichen Personen zum 31.12. des Vorjahres. Die Quote je 100.000 Versicherte berechnen wir selbst: Beschwerden ÷ Bestand × 100.000. Die BaFin selbst veröffentlicht keine Quote und keine Rangfolge.

Warum gab es 2025 so viel mehr Beschwerden über Krankenversicherer?

Die BaFin nennt für die Sparte 4.044 Beschwerden nach 1.593 im Vorjahr und führt den Anstieg im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück (Fachartikel vom 20.04.2026). In der Unternehmenstabelle entfallen 1.962 Beschwerden auf den Eintrag „Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen“. Auch die 31 Versicherer unserer Tabelle kommen zusammen auf mehr Beschwerden als 2024: 1.627 nach 999.

Sagt die Beschwerdestatistik etwas über die Qualität eines Versicherers?

Nur sehr eingeschränkt. Die BaFin trifft ausdrücklich keine Aussage darüber, ob Beschwerden begründet sind, und nennt die Bestandszahlen noch nicht völlig zuverlässig. Die Zahl ist ein amtlicher Hinweis, wie oft sich Kunden an die Aufsicht gewandt haben – nicht mehr.

Wo kann ich mich über meine private Krankenversicherung beschweren?

Zuerst beim Beschwerdemanagement des Versicherers. Danach können Sie den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung anrufen, der Streitigkeiten kostenfrei schlichtet, oder sich an die BaFin wenden. Die BaFin prüft das Verhalten des Unternehmens, kann Ihren Einzelfall aber nicht verbindlich entscheiden; das kann nur ein Gericht.

Warum fehlt ein Versicherer in der BaFin-Tabelle?

Unternehmen, für die die BaFin im Berichtsjahr keine Beschwerde abschließend bearbeitet hat, erscheinen nicht in der Statistik. Die Mecklenburgische Krankenversicherung ist 2024 und 2025 nicht aufgeführt. Bei sehr kleinen Unternehmen weist die BaFin zudem keinen Bestand aus.

Quellen

  1. BaFin: Beschwerdestatistik 2025 – Versicherungsunternehmen (Hinweise zur Methodik) – abgerufen 10.10.2026
  2. BaFin: Beschwerdestatistik 2025, Tabelle Versicherungsunternehmen (xlsx, Blatt „Kranken“) – Beschwerden 2025, Bestand 31.12.2024
  3. BaFin: Beschwerdestatistik 2024, Tabelle Versicherungsunternehmen (xlsx) – Beschwerden 2024, Bestand 31.12.2023
  4. BaFin-Fachartikel: Interview zur Beschwerdestatistik 2025 – 20.04.2026
  5. Verwaltungsportal des Bundes: Beschwerde gegen Finanzdienstleistungsunternehmen bei der BaFin einreichen – abgerufen 10.10.2026
  6. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 10.10.2026
  7. Allianz Private Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2025 (Vollversicherte 2024/2025)
  8. experten.de: PKV-Vollversicherung 2024 – Bestandsvergleich (map-report 940) – 21.01.2026
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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