PKV-Lexikon: Begriffe aus Angebot und Tarifbedingungen

Tarifkürzel, Zahnstaffel, offener Hilfsmittelkatalog? Hier finden Sie die Begriffe, die in PKV-Angeboten und Tarifbedingungen am häufigsten vorkommen – kurz erklärt, mit Zahl und Fundstelle. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Vertragsbedingungen einer PKV. Sie bestehen meist aus drei Teilen: den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009), den Tarifbedingungen des Versicherers und dem Tarif selbst. Maßgeblich für Ihre Leistungen ist immer der Tarifdruck mit Stand. Mehr dazu →
Alterungsrückstellung
Teil des Beitrags, den der Versicherer für die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten zurücklegt. Die Vollversicherung muss nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein (§ 146 VAG); 2025 betrugen die Alterungsrückstellungen der Branche 355,4 Mrd. €.
Ampel (Kennzeichnung)
Auf PKV-Tarifprofil.de die neutrale Kennzeichnung jedes Steckbrief-Felds nach dem Wortlaut der Tarifbedingungen: enthalten, begrenzt, nicht enthalten oder nicht belegt. Sie ist keine Gesamtnote und keine Bewertung des Tarifs. Mehr dazu →
Arbeitgeberzuschuss
Angestellte erhalten zur PKV die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflege (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Zum Selbstbehalt gibt es keinen Zuschuss. Mehr dazu →
BaFin-Beschwerdestatistik
Jährliche Statistik der Finanzaufsicht über abschließend bearbeitete Beschwerden je Versicherer, ins Verhältnis gesetzt zum Bestand an versicherten Personen. 2025 waren es in der Krankenversicherung 4.044 Beschwerden; über die Begründetheit sagt die Statistik nichts aus. Mehr dazu →
Beitragsanpassung
Erhöhung oder Senkung der Beiträge, wenn Leistungsausgaben oder Lebenserwartung von der Kalkulation abweichen (§ 203 VVG). Was bei einer Erhöhung zu tun ist, erklärt PKV-Beitragsbrief.de. Mehr dazu →
Beitragsrückerstattung (BRE)
Rückzahlung von Beiträgen an Versicherte, die ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. Meist erfolgsabhängig und jedes Jahr neu festgelegt; einige Tarife sagen einen festen Anteil vertraglich zu. Im Angebot daher nie als fester Rabatt einrechnen. Mehr dazu →
Beitragsstabilität
Wie gleichmäßig sich die Beiträge eines Tarifs oder Versicherers über die Jahre entwickeln. Öffentliche Durchschnittswerte je Versicherer sind selten; Hinweise geben Ratings und die Mittel zur Begrenzung von Beitragsanpassungen in den Geschäftsberichten. Mehr dazu →
Bisex-Tarif
Tarif, dessen Beiträge nach Geschlecht kalkuliert sind. Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherer Neukunden nur noch Unisex-Tarife anbieten; Bisex-Tarife wie Debeka PN sind für Neukunden geschlossen. Mehr dazu →
Chefarztbehandlung
Gesondert berechenbare ärztliche Leistung im Krankenhaus (Wahlleistung), oft durch den Chefarzt. Ob und bis zu welchem Gebührensatz ein Tarif sie erstattet, steht im Feld „Chefarzt / Wahlarzt“ des Steckbriefs. Mehr dazu →
Effektivbeitrag
Faustregel für die tatsächliche Belastung: Monatsbeitrag (nach Zuschuss) plus ein Zwölftel des jährlichen Selbstbehalts. Er zeigt, was Sie in einem Jahr zahlen, in dem Sie den Selbstbehalt ausschöpfen. Mehr dazu →
Einbettzimmer
Wahlleistung Unterkunft im Einzelzimmer. Manche Tarife zahlen nur die Kosten eines Zweibettzimmers oder bieten ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn Sie verzichten. Mehr dazu →
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Tagessatz, den ein Tarif zahlt, wenn Sie im Krankenhaus auf Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarzt verzichten – zum Beispiel 50 € je Tag im Debeka-Tarif N (Stand 01.01.2025). Mehr dazu →
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Amtliche Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen. Ein Tarif erstattet entweder bis zum Höchstsatz (in der Regel 3,5-fach) oder auch darüber, wenn eine Honorarvereinbarung besteht – das steht im Steckbrief-Feld „Gebührenordnung“. Mehr dazu →
Geschlossener Tarif
Tarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Bestandskunden bleiben versichert; der Wechsel in andere Tarife desselben Versicherers ist nach § 204 VVG möglich – dazu Tarifwechsel nach § 204 VVG. Mehr dazu →
Gesetzlicher Zuschlag
Zuschlag von 10 % auf den Beitrag der Vollversicherung vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags (§ 149 VAG). Das Geld wird angespart und ab 65 zur Dämpfung von Beitragsanpassungen verwendet. Mehr dazu →
Heilmittel
Therapien wie Physiotherapie, Massage, Logopädie oder Ergotherapie. Viele Tarife erstatten nach einem Heilmittelverzeichnis mit Höchstbeträgen; der Steckbrief nennt Prozentsatz und Verzeichnis. Mehr dazu →
Heilpraktiker
Behandlung durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH). Tarife reichen von „nicht versichert“ bis „100 % mit Jahresgrenze“ – etwa 80 % bis 2.400 € im Jahr in Hallesche NK.select XL (Fassung 01/2027). Mehr dazu →
Hilfsmittelkatalog (offen/geschlossen)
Ein offener Katalog nennt Hilfsmittel nur beispielhaft („zum Beispiel“), ein geschlossener zählt sie abschließend auf. Bei geschlossenen Listen kann ein neues oder teures Hilfsmittel fehlen. Mehr dazu →
Kieferorthopädie (KFO)
Zahn- und Kieferregulierung. Viele Tarife erstatten sie mit dem Satz für Zahnersatz, manche nur bei Kindern oder nach Unfall – im Steckbrief-Feld „Kieferorthopädie“ nachlesen. Mehr dazu →
Musterbedingungen (MB/KK 2009)
Vom PKV-Verband empfohlene Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung. Sie bilden Teil I der AVB; Versicherer ergänzen sie in eigenen Tarifbedingungen. Mehr dazu →
Optionsrecht
Vertragliches Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln – etwa zu festen Zeitpunkten oder bei Ereignissen wie Heirat oder Geburt. Steht im Steckbrief-Feld „Wechsel-/Optionsrechte“. Mehr dazu →
Primärarztprinzip
Tarifregel, nach der die volle Erstattung nur gilt, wenn Sie zuerst einen Primärarzt (z. B. Hausarzt) aufsuchen oder überwiesen werden. Sonst sinkt die Erstattung oft auf 75 oder 80 %. Mehr dazu →
Privatklinik
Krankenhaus, das nicht nach Krankenhausentgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Tarife begrenzen die Erstattung dort häufig – zum Beispiel auf das Doppelte der Kosten eines Plankrankenhauses. Mehr dazu →
Psychotherapie (Tarifregel)
Ambulante Psychotherapie ist in vielen Tarifen begrenzt: durch Sitzungszahlen, gestaffelte Prozentsätze oder eine Zusagepflicht vor Beginn. Die Regeln gehören zu den größten Unterschieden zwischen Tarifen. Mehr dazu →
Rating (Unternehmensrating)
Bewertung eines Versicherers durch ein Ratinghaus, meist anhand von Bilanzkennzahlen über mehrere Jahre – etwa das KV-Unternehmensrating von Morgen & Morgen (2026: 30 Versicherer). Ein Unternehmensrating sagt nichts über die Leistungen eines einzelnen Tarifs. Mehr dazu →
Risikozuschlag
Beitragsaufschlag, den ein Versicherer nach der Gesundheitsprüfung verlangen kann. Wie Zuschläge entstehen und wegfallen können, erklärt PKV-trotz-Vorerkrankung.de.
Rooming-in
Mitaufnahme eines Elternteils, wenn ein versichertes Kind stationär behandelt wird. Tarife setzen Altersgrenzen für das Kind, etwa unter 10 oder bis 16 Jahre. Mehr dazu →
Selbstbehalt
Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer leistet. Er senkt den Beitrag, wird aber nicht bezuschusst; über 5.000 € im Jahr erfüllt er die Versicherungspflicht nicht (§ 193 Abs. 3 VVG). Mehr dazu →
Steckbrief (Tarif-Steckbrief)
Einheitliche Beschreibung eines Tarifs in 40 Feldern auf PKV-Tarifprofil.de – mit Wert laut Tarifwortlaut, Kennzeichnung, Fundstelle und Stand des Tarifdrucks. Mehr dazu →
Tarifdruck
Das Dokument, in dem der Versicherer die Leistungen eines Tarifs regelt, meist mit Druckstück-Nummer und Fassung (z. B. „PM 253u – 06.26, Fassung Januar 2027“). Fordern Sie ihn vor Antragstellung an. Mehr dazu →
Unisex-Tarif
Tarif mit geschlechtsunabhängig kalkulierten Beiträgen. Seit dem 21.12.2012 für alle Neuabschlüsse Pflicht. Mehr dazu →
Vollversicherte
Personen, die ihren gesamten Krankenversicherungsschutz bei einer PKV haben. Ende 2025 waren es 8,79 Mio. (PKV-Verband). Mehr dazu →
Wahlleistungen
Leistungen im Krankenhaus, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen: Ein- oder Zweibettzimmer und gesondert berechnete ärztliche Behandlung. Mehr dazu →
Wartezeit
Zeit nach Versicherungsbeginn, in der für bestimmte Leistungen noch nicht gezahlt wird: höchstens 3 Monate allgemein und 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (§ 197 VVG). Viele Tarife verzichten darauf. Mehr dazu →
Zahnstaffel
Begrenzung der Zahnleistungen in den ersten Versicherungsjahren, zum Beispiel 1.500/3.000/4.500/6.000 € in den Jahren 1 bis 4 (Hallesche NK.select XL). Unfälle sind meist ausgenommen. Mehr dazu →
Zweitmeinung zum Angebot
Einschätzung eines vorliegenden PKV-Angebots durch einen Versicherungsmakler. Über PKV-Tarifprofil.de auf Wunsch durch spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk – kostenlos und ohne Gesundheitsangaben. Mehr dazu →

Erst die Bedingungen lesen. Dann unterschreiben.

Machen Sie den kostenlosen Tarif-Check – das Ergebnis sehen Sie, bevor Sie irgendwelche Daten angeben.

Tarif-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · Ergebnis zuerst
Kostenlosen Tarif-Check starten