Inhalt (10 Abschnitte)
- Was „geschlossen“ in der PKV bedeutet
- Grund 1: die Unisex-Pflicht seit dem 21.12.2012
- Grund 2: neue Tarifgenerationen
- Beispiel: alter und neuer Tarif desselben Versicherers
- Was die Schließung für das Kollektiv bedeutet
- Status von 34 Tarifen im Überblick
- Woran Sie erkennen, ob Ihr Tarif geschlossen ist
- Wenn Sie ein Angebot für einen geschlossenen Tarif erhalten
- Was Bestandskunden wissen sollten
- 5 Prüffragen zu Ihrem Tarif
- Ein PKV-Tarif ist geschlossen, wenn der Versicherer ihn Neukunden nicht mehr anbietet; bestehende Verträge laufen unverändert weiter.
- Der größte Einschnitt war die Unisex-Pflicht: Seit dem 21.12.2012 dürfen Neukunden nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife abschließen; alle Bisex-Tarife sind seitdem für Neukunden geschlossen (EuGH C-236/09).
- Daneben schließen Versicherer Tarife, wenn sie eine neue Tarifgeneration einführen – etwa Allianz AktiMed zum 01.05.2024 zugunsten von MeinGesundheitsschutz. Von den 34 Steckbriefen auf dieser Website beschreiben fünf geschlossene Linien.
- Der Versicherer darf eine substitutive Krankenversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 VVG); auch ein geschlossener Tarif bleibt bestehen.
- Bestandskunden haben nach § 204 VVG das Recht, unter Anrechnung ihrer Alterungsrückstellung in gleichartige Tarife desselben Versicherers zu wechseln – ein Wechsel aus Unisex zurück in Bisex ist ausgeschlossen.
Ein PKV-Tarif ist geschlossen, wenn der Versicherer ihn Neukunden nicht mehr anbietet. Bestehende Verträge laufen weiter, der Versicherer darf sie nicht ordentlich kündigen (§ 206 VVG). Die häufigsten Gründe sind die Unisex-Pflicht seit dem 21.12.2012, durch die alle nach Geschlecht kalkulierten Tarife für Neukunden geschlossen wurden, und neue Tarifgenerationen. Bestandskunden können nach § 204 VVG in gleichartige Tarife desselben Versicherers wechseln.
Diese Seite erklärt, sie berät nicht zum WechselHier geht es darum, was „geschlossen“ bedeutet und woran Sie es erkennen. Wie ein Tarifwechsel im Bestand abläuft und worauf Sie dabei achten, erklärt der Ratgeber zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was „geschlossen“ in der PKV bedeutet
Jeder Tarif der privaten Krankenversicherung bildet ein eigenes Kollektiv: Die Beiträge werden für die Versicherten dieses Tarifs kalkuliert, getrennt nach Eintrittsalter. Solange ein Tarif offen ist, kommen neue Versicherte hinzu. Schließt der Versicherer den Tarif für das Neugeschäft, bleibt das Kollektiv auf die vorhandenen Versicherten beschränkt. Für sie ändert sich am Vertrag zunächst nichts: Leistungen, Selbstbehalt und Bedingungen gelten weiter wie vereinbart.
Auch die gesetzlichen Schutzregeln gelten unverändert. Eine Krankheitskostenversicherung, die die Pflicht zur Versicherung erfüllt, darf der Versicherer nicht kündigen; die ordentliche Kündigung einer substitutiven Krankenversicherung ist ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). Das Aufsichtsrecht schreibt außerdem vor, dass der Vertrag ein Recht auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Schutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung enthalten muss (§ 146 Abs. 1 Nr. 4 VAG). Ein geschlossener Tarif ist also kein gekündigter Tarif.
Grund 1: die Unisex-Pflicht seit dem 21.12.2012
Bis Ende 2012 durften private Krankenversicherer Beiträge auch nach dem Geschlecht kalkulieren (Bisex-Tarife). Der Europäische Gerichtshof entschied am 01.03.2011 im Verfahren C-236/09 (Test-Achats), dass das Geschlecht als Faktor bei Prämien und Leistungen nicht mehr zulässig ist. Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherer Neukunden deshalb nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife anbieten (Unisex). § 20 Abs. 2 AGG nennt als zulässige Unterscheidungsmerkmale bei Versicherungen heute nur noch Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität; Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen ohnehin nie zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen.
Die Folge: Alle Bisex-Tarife sind seitdem für Neukunden geschlossen. Drei Beispiele aus unseren Steckbriefen:
- Debeka PN: Die Debeka führt den Tarif PN mit seinen Ergänzungen in der Rubrik „Bisex-Tarife“ ihrer Vertragsgrundlagen; die offenen Tarife N, NW und N-SB stehen unter „Unisex-Tarife“. Siehe Steckbrief Debeka PN.
- DKV BestMed BM1 bis BM5: Nach § 13 von Teil I der Bedingungen (B 194, Fassung 4.23) setzt die DKV den Beitrag im BestMed-Tarifsystem nach Eintrittsalter und – bei Erwachsenen und Jugendlichen – nach Geschlecht fest. Im Tarif BM4 unterscheiden sich deshalb sogar die Selbstbehalte von Frauen und Männern. Im Neugeschäft bietet die DKV BestMed Komfort heute als BMK an; die Premium-Stufe BM5 ist geschlossen, das Neugeschäft läuft laut DKV in den Linien BestMed und PremiumMed. Siehe die Steckbriefe DKV BestMed Komfort und DKV BestMed Premium BM5.
- AXA Vital: Der Tarif VITAL stammt aus der Tarifgeneration von 2008, also aus der Zeit vor der Unisex-Pflicht. Die Vital-Linie erscheint nicht mehr im Neukundenangebot der AXA; laut Fachpresse ist auch die spätere Unisex-Fassung Vital-U geschlossen. Siehe Steckbrief AXA Vital.
Für Bestandskunden in Bisex-Tarifen gilt eine Besonderheit beim Wechsel: Sie können in einen Unisex-Tarif wechseln, ein Weg zurück ist aber ausgeschlossen. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG verbietet ausdrücklich den Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen Tarif, bei dem das nicht der Fall ist.
Grund 2: neue Tarifgenerationen
Auch ohne gesetzlichen Anlass schließen Versicherer Tarife, wenn sie eine neue Tarifwelt einführen. Die Allianz hat ihre Tarife AktiMed zum 01.05.2024 für Neukunden geschlossen; im Neugeschäft bietet sie seitdem MeinGesundheitsschutz an (laut Fachpresse und Allianz-Pressemitteilung). Bei AXA ist die Linie Vital laut Fachpresse für Neukunden geschlossen. SIGNAL IDUNA bietet Neukunden seit dem 01.10.2025 die Produktlinie privat-SI an; in der Übersicht der aktuell verkaufsoffenen Tarife (Stand Juli 2026) stehen für Angestellte und Selbstständige nur noch START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI, KOMFORT-PLUS nicht mehr (siehe Steckbrief SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS). Bei ottonova taucht der ältere Tarif First Class in der Ausgabe 08/2018 im aktuellen Bedingungsverzeichnis nicht mehr auf; dort stehen heute FC100 und First Class Pro+. Eine ausdrückliche Schließungsmitteilung haben wir dafür nicht gefunden – in diesem Fall nennen wir den Status nicht „geschlossen“, sondern beschreiben, was belegt ist. Ebenso bei der Gothaer: MediVita wird als aktueller Tarif geführt, obwohl die Verschmelzung der Gothaer Krankenversicherung auf die Barmenia geplant ist; eine Schließung für Neukunden ist für MediVita nicht belegt.
Neue Generationen bringen oft andere Leistungen, andere Selbstbehaltmodelle und eine neue Kalkulation. Für Bestandskunden der alten Generation heißt das nicht automatisch, dass ihr Schutz schlechter ist. Leistungen können im alten Tarif sogar umfangreicher sein, etwa wenn ältere Tarife Begrenzungen nicht kannten, die neue Tarife einführen – oder umgekehrt. Nur ein Vergleich der Bedingungen zeigt das.
Beispiel: alter und neuer Tarif desselben Versicherers
Wie unterschiedlich eine geschlossene und eine offene Generation ausfallen können, zeigt der Vergleich der Debeka-Tarife PN (Bisex, geschlossen) und N (Unisex, offen) nach dem Wortlaut der Tarifdrucke. Beide erstatten ambulante Arztkosten zu 90 % mit einer Jahresgrenze für den Eigenanteil – in PN bis 400 €, in N bis 500 €. Ambulante Psychotherapie ist in PN auf 20 Behandlungen je Kalenderjahr begrenzt, in N auf 52, weitere nach Zusage. Hilfsmittel zählt PN abschließend auf, N nennt sie als offene Liste. Bei Zahnersatz liegen beide bei 70 %. Der neue Tarif ist hier also in mehreren Feldern weiter gefasst, beim Eigenanteil aber höher begrenzt. Das zeigt: Ob ein Wechsel aus einem geschlossenen Tarif Vorteile bringt, entscheidet der Vergleich Feld für Feld, nicht das Alter des Tarifs.
Die Details stehen in den Steckbriefen Debeka PN und Debeka N, NW, N-SB, jeweils mit Fundstelle im Tarifdruck.
Was die Schließung für das Kollektiv bedeutet
Ohne neue Versicherte altert der Bestand eines geschlossenen Tarifs. Ältere Versicherte verursachen im Durchschnitt höhere Kosten; zugleich bilden die Versicherten in der PKV eine Alterungsrückstellung, die diesen Effekt abmildern soll. Wie sich die Beiträge eines geschlossenen Tarifs tatsächlich entwickeln, hängt von der Größe des Kollektivs, seiner Altersstruktur und den Leistungsausgaben ab. Eine pauschale Aussage, geschlossene Tarife würden stets stärker teurer, lässt sich daraus nicht ableiten; belastbar ist nur die Anpassungshistorie des konkreten Tarifs. Wie sich die Beiträge einzelner Versicherer entwickelt haben, zeigt die Übersicht zu Beitragserhöhungen je Versicherer.
Das Aufsichtsrecht schützt außerdem vor einer Schieflage zwischen altem und neuem Geschäft: Nach § 146 Abs. 2 VAG dürfen die Prämien für das Neugeschäft nicht niedriger sein als die Prämien, die sich im Altbestand für gleichaltrige Versicherte ohne Berücksichtigung ihrer Alterungsrückstellung ergeben würden. Ausgenommen ist ein Unterschied, der allein daraus entsteht, dass das Neugeschäft geschlechtsunabhängig kalkuliert ist.
Status von 34 Tarifen im Überblick
Von den 34 Steckbriefen auf PKV-Tarifprofil.de beschreiben 29 Tarife, die Neukunden heute angeboten werden. Fünf Linien sind für Neukunden geschlossen: Allianz AktiMed, AXA Vital, Debeka PN, DKV BestMed Premium BM5 und die KOMFORT-PLUS-Linie der SIGNAL IDUNA; bei DKV BestMed Komfort ist zudem die ältere Variante BM4 geschlossen. Die Tabelle nennt für jeden Tarif den Status und den Beleg aus dem Steckbrief, alphabetisch nach Versicherer.
| Tarif | Status | Beleg |
|---|---|---|
| Allianz AktiMed | für Neukunden geschlossen seit 01.05.2024; Nachfolger im Neugeschäft: MeinGesundheitsschutz | cash-online 21.03.2024; Allianz-Pressemitteilung 15.05.2024 |
| Allianz MeinGesundheitsschutz | offen seit 01.05.2024 | Allianz-Pressemitteilung 15.05.2024 |
| Alte Oldenburger A/K/Z | offen; Tarifübersicht für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler | alte-oldenburger.de (Abruf 11.10.2026); Broschüre 01/2026 |
| ARAG MedBest | offen; Komfort, MedExtra und MedBest auf der Produktseite | arag.de (Abruf 11.10.2026) |
| AXA ActiveMe-U | offen (Paket „M – Gut versichert“ im Neukundenangebot); Unisex, gültig ab 04/2019 | axa.de, Abruf 12.10.2026 |
| AXA EL Bonus-U | offen (Grundschutz „S“ im Neukundenangebot); ältere Vital-Linie laut Fachpresse geschlossen | axa.de; kvoptimal 20.06.2025 (Sekundärquelle) |
| AXA GesundExtra | offen seit April 2025 (Paket „L – Premiumschutz“); Unisex | AXA-Pressemitteilung 24.04.2025; axa.de, Abruf 12.10.2026 |
| AXA Vital 250/750 | geschlossen: Tarifgeneration von 2008, vor der Unisex-Pflicht; nicht mehr im Neukundenangebot, auch Vital-U laut Fachpresse geschlossen | Druck 21003738 (1.08); kvoptimal 20.06.2025 (Sekundärquelle) |
| Barmenia einsA | offen | Dokumentencenter der Barmenia (Abruf 10.10.2026) |
| Concordia AV/SV/ZV | offen; laut Concordia ein einziges Tarifwerk für die Vollversicherung | concordia.de (Abruf 11.10.2026) |
| Continentale COMFORT-U/PREMIUM | offen (COMFORT + SP2 und PREMIUM + SP1 im Angebot) | continentale.de |
| Debeka B + BC (Beihilfe) | offen (Unisex, für Beihilfeberechtigte) | Rubrik „Unisex-Tarife“ für Beihilfeberechtigte, debeka.de |
| Debeka N, NW, N-SB | offen (Unisex) | Rubrik „Unisex-Tarife“, debeka.de |
| Debeka PN | für Neukunden geschlossen (Bisex) | Rubrik „Bisex-Tarife“, debeka.de |
| DKV BestMed Komfort | BMK offen; BM4 geschlossen (Bisex) | Informationsblatt BMK; B 194 (4.23) § 13 |
| DKV BestMed Premium BM5 | geschlossen (Bisex); Neugeschäft laut DKV in den Linien BestMed (z. B. BMK) und PremiumMed | B 194 (4.23) § 13 Nr. 1; DKV-Geschäftsbericht 2024 |
| Gothaer MediVita | als aktueller Tarif geführt, Tarifdruck abrufbar; Verschmelzung der Gesellschaft auf die Barmenia Krankenversicherung geplant | barmeniagothaer.de (Abruf 11.10.2026); Konzern-Geschäftsbericht 2025 |
| Hallesche NK.select | offen | hallesche.de (Abruf 10.10.2026) |
| Hallesche PRIMO | offen („Einsteiger-Schutz“) | hallesche.de (Abruf 10.10.2026) |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | offen | Verbraucherinformation Vollversicherung April 2026 |
| HanseMerkur Start Fit | offen, für Selbstständige angeboten | hansemerkur.de; Verbraucherinformation April 2026 |
| HUK-COBURG Komfort/SelectPro/E | offen; Komfort, SelectPro und E auf der Produktseite; Unisex | huk.de, Abruf 12.10.2026 |
| INTER QualiMed | offen; neue Selbstbeteiligungsstufe 2.400 € seit 01.07.2026 | inter.de (Abruf 11.10.2026); experten.de 02.07.2026 |
| LKH GUP | offen; Beitragsbeispiel mit Versicherungsbeginn 01.01.2026 | Vermittlerinformation K60-20-07/26; Geschäftsbericht 2025 |
| LVM A/AP | offen; laut LVM ein einziges Tarifwerk | lvm.de; Broschüre W 1111 (09/2026) |
| Münchener Verein BestensGesund Premium | offen; neuer Tarif, vorgestellt im Mai 2026 | Tarif, Ausgabe 05/2026; cash-online 12.05.2026 |
| Nürnberger TOP/MAX | offen; HAT6, TOP3/TOP6 und MAX6+ im Angebot | nuernberger.de (Abruf 11.10.2026) |
| ottonova First Class | FC100 und First Class Pro+ offen; First Class 08/2018 nicht mehr im Verzeichnis | Bedingungsverzeichnis ottonova |
| R+V AGIL | offen; drei AGIL-Tarife auf der Produktseite | ruv.de (Abruf 11.10.2026) |
| SDK GesundheitsFAIR | offen; Beitragsbeispiele Stand 01.26 | Broschüre 1.645/01.26; Leistungsvergleich 1.672v/02.26 |
| SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS | geschlossen: nicht unter den „aktuell verkaufsoffenen Tarifen“ (Stand Juli 2026); Neugeschäft seit 01.10.2025 in privat-SI | Druckstück 13440xx, Inhaltsverzeichnis; cash-online 16.09.2025 |
| SIGNAL IDUNA privat-SI | offen seit 01.10.2025 | Bedingungswerk „verkaufsoffene Tarife“ (Stand Juli 2026); cash-online 16.09.2025 |
| uniVersa uni-intro|Privat | offen | universa.de (Abruf 11.10.2026); Geschäftsbericht 2025 |
| Württembergische Premium | offen; Pakete Kompakt, Komfort und Premium im Angebot | wuerttembergische.de (Abruf 11.10.2026) |
Woran Sie erkennen, ob Ihr Tarif geschlossen ist
- Neukundenangebot: Bietet der Versicherer den Tarif auf seiner Website oder im Angebotsrechner noch an?
- Rubriken und Verzeichnisse: Manche Versicherer trennen offene und geschlossene Tarife, etwa die Debeka nach Unisex- und Bisex-Tarifen oder SIGNAL IDUNA mit einem Bedingungswerk der „verkaufsoffenen Tarife“.
- Kalkulation nach Geschlecht: Steht in Ihren Bedingungen, dass der Beitrag nach Geschlecht festgesetzt wird, oder unterscheiden sich Selbstbehalte von Frauen und Männern, handelt es sich um einen Bisex-Tarif.
- Vertragsbeginn: Verträge, die vor dem 21.12.2012 begonnen haben, laufen oft noch in Bisex-Tarifen.
- Nachfrage: Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, ob Ihr Tarif für Neukunden geöffnet ist.
Beachten Sie auch die Ergänzungstarife: Sie gehören meist zur selben Generation wie der Haupttarif. Die Debeka führt die Ergänzungen PNE und PNZ zusammen mit PN unter den Bisex-Tarifen, die Ergänzung NC zum offenen Tarif N dagegen unter den Unisex-Tarifen. Fragen Sie bei einem Wechsel deshalb ausdrücklich nach, welche Ergänzungs- und Zusatztarife zum neuen Haupttarif gehören und ob Ihre bisherigen Bausteine weiterlaufen können.
Wenn Sie ein Angebot für einen geschlossenen Tarif erhalten
Ein Neukunde kann einen geschlossenen Tarif nicht abschließen. Liegt Ihnen als Neukunde dennoch ein Angebot mit einem Tarifnamen vor, der in unseren Steckbriefen als geschlossen geführt wird, lohnt eine Rückfrage: Häufig tragen neue Tarife ähnliche Namen, etwa BestMed Komfort BMK bei der DKV im Vergleich zu BM4 oder KOMFORT-SI im Vergleich zu KOMFORT-PLUS bei SIGNAL IDUNA. Maßgeblich ist das Kürzel im Angebot und in den beigefügten Bedingungen. Prüfen Sie außerdem Stand und Druckstück-Kennung, wie unter PKV-Leistungen vergleichen beschrieben.
Was Bestandskunden wissen sollten
Wer in einem geschlossenen Tarif versichert ist, muss nichts tun: Der Vertrag bleibt bestehen, und der Versicherer darf ihn wegen der Schließung nicht kündigen. Bedingungen darf er nur in den engen Grenzen des § 203 Abs. 3 VVG und mit Bestätigung eines unabhängigen Treuhänders anpassen. Wer über einen Wechsel nachdenkt, hat nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG das Recht, beim selben Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln – unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Für Leistungen, die im neuen Tarif höher oder umfassender sind, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen; Risikozuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – den Ablauf erklärt der Ratgeber zum Tarifwechsel auf PKV-Beitragsbrief.de, auf den die Hinweisbox oben verlinkt.
5 Prüffragen zu Ihrem Tarif
- Status: Ist Ihr Tarif für Neukunden offen – und woher stammt diese Angabe?
- Generation: Ist der Tarif nach Geschlecht kalkuliert (Bisex) oder geschlechtsunabhängig (Unisex)?
- Kollektiv: Wie haben sich die Beiträge Ihres Tarifs in den letzten Jahren entwickelt? Lassen Sie sich die Anpassungen schriftlich geben.
- Leistungen: Welche Leistungen hat Ihr Tarif, die ein neuer Tarif nicht hätte – und umgekehrt?
- Angebot: Nennt ein Neukundenangebot ein Tarifkürzel, das für Neukunden geschlossen ist?
Den Status jedes Tarifs zeigt der Tarif-Check im Feld „Neugeschäft“; die Belege stehen in den Tarif-Steckbriefen.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, wenn ein PKV-Tarif geschlossen ist?
Der Versicherer nimmt in diesen Tarif keine neuen Versicherten mehr auf. Wer bereits darin versichert ist, bleibt es zu den vereinbarten Bedingungen. Der Versicherer darf den Vertrag deshalb nicht kündigen; Beiträge passt er weiterhin nach den gesetzlichen Regeln an.
Werden geschlossene PKV-Tarife teurer?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Ohne neue Versicherte altert der Bestand eines Tarifs, und die Beitragsentwicklung hängt dann allein an diesem Kollektiv. Wie sich die Beiträge eines bestimmten Tarifs entwickelt haben, zeigt nur dessen Anpassungshistorie, die Sie beim Versicherer erfragen können.
Woran erkenne ich, ob mein Tarif geschlossen ist?
Am einfachsten am Angebot des Versicherers: Taucht der Tarif im Neukundenangebot nicht mehr auf, ist er in der Regel geschlossen. Manche Versicherer führen geschlossene Tarife in eigenen Rubriken, die Debeka etwa unter „Bisex-Tarife“. Tarife, deren Beitrag nach Geschlecht festgesetzt wird, sind seit dem 21.12.2012 für Neukunden geschlossen.
Kann ich aus einem geschlossenen Tarif wechseln?
Ja. Nach § 204 VVG können Sie beim selben Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und behalten dabei Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Einzelheiten erklärt PKV-Beitragsbrief.de.
Was ist der Unterschied zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen?
In Bisex-Tarifen wird der Beitrag auch nach dem Geschlecht festgesetzt, in Unisex-Tarifen nicht. Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherer Neukunden nur noch Unisex-Tarife anbieten. Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif ist nach § 204 Abs. 1 VVG ausgeschlossen, der umgekehrte Weg ist möglich.
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 10.10.2026
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung
- § 146 VAG – Substitutive Krankenversicherung
- § 20 AGG – Zulässige unterschiedliche Behandlung
- EuGH, Urteil vom 01.03.2011, C-236/09 (Test-Achats)
- Debeka: Vertragsgrundlagen (Rubriken Unisex- und Bisex-Tarife)
- DKV: AVB Teil I BestMed Tarifsystem, B 194 (4.23)
- cash-online: Allianz mustert Aktimed aus
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.