Inhalt (10 Abschnitte)
- Was Chefarztbehandlung und Einbettzimmer rechtlich sind
- Wie Wahlärzte abrechnen
- Was ein Tarif regeln muss: fünf Stellschrauben
- 34 Tarife im Vergleich
- Ersatz-Krankenhaustagegeld: Geld statt Wahlleistung
- Privatklinik: wo die Grenzen liegen
- Begleitperson bei Kindern
- Im Krankenhaus: worauf Sie bei der Wahlleistungsvereinbarung achten
- Wann ist Chefarztbehandlung in der PKV sinnvoll?
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind Wahlleistungen nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz; sie müssen vor der Behandlung schriftlich oder in Textform mit dem Krankenhaus vereinbart werden.
- Die Wahlarzt-Vereinbarung gilt für alle liquidationsberechtigten Ärzte des Hauses, die an der Behandlung beteiligt sind; abgerechnet wird nach der GOÄ, stationär um 25 % gemindert (§ 6a GOÄ).
- Die 34 ausgewerteten Tarife reichen von Mehrbettzimmer ohne Wahlarzt (z. B. AXA EL Bonus-U, Gothaer MediVita, HanseMerkur KVS) bis Ein- oder Zweibettzimmer mit Wahlarzt auch über dem 3,5-fachen Satz (z. B. Allianz MeinGesundheitsschutz, LKH GUP, SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI).
- Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält in 26 der 34 ausgewerteten Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (teils nur in einer Stufe oder mit Baustein), für Erwachsene je nach Tarif 16 bis 100 € je Tag.
- Für Privatkliniken ohne Abrechnung nach dem Krankenhausentgeltgesetz gelten oft Grenzen, etwa 150 %, 200 % oder 250 % der regulären Entgelte.
Ob eine Chefarztbehandlung in der PKV sinnvoll ist, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen die Wahl des Arztes und ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind – und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen. Rechtlich sind beides Wahlleistungen nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz. Die Tarife regeln sie sehr unterschiedlich: vom Mehrbettzimmer ohne Wahlarzt bis zum Einbettzimmer mit Wahlarzt über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz, oft mit Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht.
Maßgeblich ist Ihr TarifdruckDiese Seite erklärt die Rechtslage und fasst die stationären Wahlleistungen aus 34 Tarif-Steckbriefen zusammen (Abruf 10. bis 12.10.2026). Sie enthält keine Aussage über die Qualität einer Behandlung. Für Ihren Vertrag gelten allein die Bedingungen Ihres Versicherers.
Was Chefarztbehandlung und Einbettzimmer rechtlich sind
Im Krankenhaus gibt es allgemeine Krankenhausleistungen – die medizinisch notwendige Versorgung im Mehrbettzimmer durch die diensthabenden Ärzte – und Wahlleistungen. Nach § 17 Abs. 1 KHEntgG dürfen andere als die allgemeinen Leistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet werden, wenn die allgemeinen Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt werden und die Berechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist. Die beiden bekanntesten Wahlleistungen sind die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die wahlärztliche Behandlung, umgangssprachlich Chefarztbehandlung.
Wahlleistungen müssen vor der Erbringung schriftlich oder in Textform vereinbart werden; vorher muss das Krankenhaus über Entgelte und Inhalt informieren (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen gilt für alle an der Behandlung beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Hauses, die zur gesonderten Berechnung berechtigt sind, einschließlich der von ihnen veranlassten Leistungen externer Ärzte (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Wer Chefarztbehandlung wählt, bekommt also in der Regel mehrere Rechnungen: etwa von Chirurgie, Anästhesie, Radiologie und Labor.
Wie Wahlärzte abrechnen
Wahlärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Der Rahmen reicht für persönliche ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, für technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und für Labor bis zum 1,3-fachen (§ 5 GOÄ). Bei stationären privatärztlichen Leistungen sind die Gebühren um 25 % zu mindern, bei Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15 % (§ 6a GOÄ).
Wichtig ist die persönliche Leistungserbringung. Bestimmte Kernleistungen – etwa Visiten – gelten bei wahlärztlicher Behandlung nur dann als eigene Leistung, wenn der Wahlarzt oder sein vor Abschluss der Vereinbarung benannter ständiger Vertreter sie persönlich erbringt (§ 4 Abs. 2 GOÄ). Erbringt keiner von beiden die Leistung persönlich, sinkt der Höchstsatz auf das 2,3-fache (§ 5 Abs. 5 GOÄ). Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze hinaus sind stationär nur für Leistungen zulässig, die der Wahlarzt höchstpersönlich erbringt (§ 2 Abs. 3 GOÄ). Ob Ihr Tarif solche Vereinbarungen erstattet, ist eine der wichtigsten Fragen an den Tarifdruck.
Was ein Tarif regeln muss: fünf Stellschrauben
- Zimmer: nur allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer), Zweibettzimmer oder Ein- oder Zweibettzimmer.
- Wahlarzt: nicht versichert, versichert im Rahmen der GOÄ-Höchstsätze oder auch über dem 3,5-fachen Satz bei Honorarvereinbarung.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld: ein fester Betrag je Tag, wenn Sie auf versicherte Wahlleistungen verzichten.
- Privatklinik: ob und bis zu welcher Grenze Kliniken erstattet werden, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen.
- Bausteine: ob Zimmer und Wahlarzt im Haupttarif stecken oder über einen Zusatztarif kommen, etwa HanseMerkur PSV, Continentale SP1/SP2, DKV BMZ1, Debeka NC, Nürnberger S1/S2 oder uniVersa uni-SZ II plus.
34 Tarife im Vergleich
Die Tabelle zeigt die vier stationären Felder 20 bis 23 aller 34 Steckbriefe, alphabetisch nach Versicherer. Bei Tariffamilien steht die ausgewertete Stufe im Tarifnamen, andere Stufen in Klammern. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, nicht die Qualität.
| Tarif | Zimmer | Wahlarzt | Privatklinik | Ersatz-Krankenhaustagegeld |
|---|---|---|---|---|
| Allianz AktiMed 90 P (geschlossen) | begrenzt Mehrbettzimmer | nicht belegt im Informationsblatt nicht genannt | begrenzt im Mehrbettzimmer versichert, Erstattungsgrenze nicht genannt | nicht belegt nicht genannt |
| Allianz MeinGesundheitsschutz | enthalten Ein- oder Zweibett (Best: Wunschverlegung) | enthalten Beleg- und Wahlarzt auch über dem 3,5-fachen Satz | nicht belegt im Ein- oder Zweibettzimmer versichert, Erstattungsgrenze nicht belegt | nicht belegt nicht belegt |
| Alte Oldenburger K 20 | begrenzt Zweibett; mit K/S Differenz zum Einbett (K 30: allgemeine Pflegeklasse) | enthalten privatärztlich 100 % (K 30: Belegarzt) | nicht belegt keine Regel für Häuser außerhalb von BPflV und KHEntgG | enthalten 32 € ohne Privatarzt, 16 € in der allgemeinen Pflegeklasse mit Privatarzt, 48 € ohne beides; K/S: 16 € ohne Einbett |
| ARAG MedBest | enthalten Ein- oder Zweibett | enthalten privatärztlich, bei wirksamer Honorarvereinbarung auch über den GOÄ-Höchstsätzen | enthalten keine Erstattungsgrenze im Wortlaut | enthalten 50 € im Drei- oder Mehrbettzimmer plus 50 € ohne Privatarzt je Tag (Kinder je 25 €) |
| AXA ActiveMe-U | begrenzt Zweibett 100 %; Einbett bis zu den Zweibett-Kosten | enthalten privatärztlich 100 %; Mehrkosten einer Honorarvereinbarung bei wahlärztlicher Leistung erstattungsfähig | begrenzt ohne Abrechnung nach KHEntgG oder Psych-Entgeltgesetz höchstens 150 % der Fallpauschale | enthalten 40 € ohne Privatarzt, 30 € ohne Zweibettzimmer je Tag; teilstationär halbe Höhe |
| AXA EL Bonus-U | begrenzt Mehrbettzimmer | nicht enthalten nicht versichert (Belegarzt ja) | begrenzt ohne KHEntgG-Abrechnung: 3. Pflegeklasse | nicht enthalten keines |
| AXA GesundExtra | enthalten Ein- oder Zweibett 100 %; Familienzimmer bei stationärer Entbindung | enthalten privatärztliche Behandlung und Hebammenleistungen 100 % | begrenzt ohne Abrechnung nach KHEntgG, Psych-Entgeltgesetz oder BPflV höchstens 250 % der Entgelte | enthalten 50 € + 50 € je Tag; teilstationär halbe Höhe |
| AXA Vital 250/750 (geschlossen) | begrenzt Zweibett; Einbett nur nach Unfall, sonst 40 € Eigenanteil je Tag | enthalten 100 %; Chefarzt-Operation mit Honorarvereinbarung bis zum 5-fachen Satz | nicht belegt im Tarif nicht geregelt (TB 2008 nicht öffentlich) | enthalten 35 € ohne Privatarzt, 25 € ohne Zweibettzimmer je Tag |
| Barmenia einsA expert+ | enthalten Ein- oder Zweibett (prima+: Zweibett; prima: allgemeine Leistungen) | enthalten 100 % | enthalten keine Erstattungsgrenze im Wortlaut | enthalten 50 € + 50 € je Tag |
| Concordia SV 1 | enthalten Einbett (SV 2: Zweibett; SV 3: Mehrbett) | enthalten freie Arztwahl (SV 3: nicht genannt) | nicht belegt freie Krankenhauswahl, Erstattungsgrenze nicht genannt | nicht belegt bei Verzicht vorgesehen, Höhe nicht genannt |
| Continentale COMFORT-U | begrenzt Mehrbett; mit SP2 Zweibett, mit SP1 Ein- oder Zweibett | begrenzt Belegarzt bis Regelhöchstsatz; privatärztlich nur mit SP1/SP2, dort auch über den Höchstsätzen | begrenzt allgemeine Leistungen, erstattet im Sinne von BPflV/KHEntgG | nicht enthalten COMFORT-U keines; SP2 20/50 €, SP1 20/40/50 € |
| Debeka B + BC (Beihilfe) | begrenzt B: allgemeine Leistungen; WL: Zweibett; BC: Differenz zum Einbett | begrenzt B: Belegarzt; WL: Wahlarzt; BC: weitere Wahlleistungen nur mit B und WL | begrenzt allgemeine Pflegeklasse; BC erstattet die verbleibenden Kosten | enthalten BC: 30 € je Tag ohne Einbettzimmer |
| Debeka N | begrenzt Zweibett, Einbett bis zu den Zweibett-Kosten (NW: allgemeine Leistungen; NC: Einbett-Differenz 100 %) | begrenzt versichert (NW nicht; NC auch Vergütungsvereinbarungen) | begrenzt allgemeine Pflegeklasse; Wahlleistungen nach N auch in Privatkliniken | enthalten 50 € je Tag; mit NC 30 € |
| Debeka PN (geschlossen) | begrenzt Zweibett, Einbett bis zu den Zweibett-Kosten (PNE: Einbett; PNWS: keine Wahlleistungen) | enthalten versichert (PNWS nicht) | begrenzt niedrigste Pflegeklasse; Wahlleistung: Unterschied zum nächsthöheren Pflegesatz | enthalten 50 € je Tag (PNE 16 €) |
| DKV BestMed Komfort BMK | begrenzt Zweibett; voller Einbett-Zuschlag nur mit BMZ1 | enthalten 100 % | enthalten keine Erstattungsgrenze im Wortlaut | enthalten 20 € + 60 € je Tag |
| DKV BestMed Premium BM5 (geschlossen) | enthalten Ein- oder Zweibett 100 % plus Komfortzuschläge | enthalten 100 % (Höchstsätze, darüber bei Erschwernissen) | enthalten keine Erstattungsgrenze im Wortlaut | enthalten 20 € ohne Einbett, 40 € ohne Ein- und Zweibett, 60 € ohne Wahlarzt je Tag |
| Gothaer MediVita | begrenzt allgemeine Leistungen, kein Ein- oder Zweibettzimmer | nicht enthalten kein Erstattungsanspruch | nicht belegt im Tarif nicht geregelt | nicht enthalten keine Ersatzleistung |
| Hallesche NK.select XL | enthalten Ein- oder Zweibett plus Komfortzuschläge (L: Zweibett; S: Mehrbett) | enthalten XL, L: 100 % (S: Regel- und Belegarzt) | begrenzt XL: höchstens 200 %, bei Unfall oder Notfall ohne Grenze (L, S: 150 %) | enthalten XL 20/50/60 €; L je 30 € |
| Hallesche PRIMO.Z plus | begrenzt Zweibett, Einbett bis zu den Zweibett-Kosten (PRIMO.Z: Mehrbett) | begrenzt im Rahmen der GOÄ (PRIMO.Z: Belegarzt) | begrenzt höchstens 50 % über den Entgelten, bei Notfall ohne Grenze | enthalten 20 € + 25 € je Tag (PRIMO.Z: keines) |
| HanseMerkur KVS1/KVS3 | begrenzt Mehrbettzimmer | nicht enthalten nur mit Zusatztarif PSV | begrenzt bis zur Höhe nach BPflV/KHEntgG | nicht enthalten keines (PSV 35/25 €) |
| HanseMerkur Start Fit | enthalten mit PSV Ein- oder Zweibett 100 % (ohne PSV: Mehrbett) | enthalten mit PSV Chef- oder Belegarzt 100 %, bei Erschwernissen über den Höchstsätzen | begrenzt bis zur Höhe nach BPflV/KHEntgG, Wahlleistungen nach KHEntgG | enthalten mit PSV 35 € ohne Zimmer, 25 € ohne Privatarzt je Tag |
| HUK-COBURG Komfort | enthalten Ein- oder Zweibett (SelectPro: Zweibett; E: allgemeine Leistungen) | enthalten Chefarzt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (E: nicht versichert) | enthalten keine Beschränkung auf Kliniken nach KHEntgG im Tarif (SelectPro und E: nur Kliniken nach KHEntgG/BPflV oder Kooperationskliniken, sonst bis zu deren Kosten, Notfall ausgenommen) | enthalten 40 € ohne Wahl-Unterkunft, 30 € ohne Wahlarzt, zusammen 70 € (SelectPro: 20 €, 30 €; E: keines) |
| INTER QualiMed Premium | enthalten Ein- oder Zweibett (Exklusiv: Zweibett; Basis: nur bei Unfall) | enthalten 100 %, Premium über den GOÄ-Höchstsätzen (Basis: nur bei Unfall) | nicht belegt Erstattungsgrenze nicht genannt | enthalten 100 € bei Verzicht auf Chefarzt und Zimmer, 50 € auf eines (Exklusiv 80/50/30 €); Kinder die Hälfte |
| LKH GUP | enthalten Ein- oder Zweibett plus Komfortzuschläge; Familienzimmer bei Entbindung (GUK: Zweibett) | enthalten 100 %, ohne Begrenzung auf die GOÄ-Höchstsätze | begrenzt bis 250 % des Maximalversorgers in Wohnsitznähe, bei Notfall und im Ausland ohne Grenze (GUK: 150 %) | enthalten 50 € + 50 € je Tag, bis 20 Jahre die Hälfte |
| LVM S 1 | enthalten Ein- oder Zweibett (S 2: Zweibett; S 3: allgemeine Leistungen) | enthalten bis zum GOÄ-Höchstsatz (S 3: nicht versichert) | enthalten keine Prozentgrenze im Wortlaut | enthalten 80 € ohne Zimmer und Privatarzt, 30 € nur ohne Zimmer, 50 € nur ohne Privatarzt |
| Münchener Verein BestensGesund Premium | enthalten Ein- oder Zweibett plus Komfortleistungen; Familienzimmer bei Entbindung | enthalten Wahl- und Belegarzt 100 % | begrenzt höchstens doppelte Höhe nach KHEntgG/BPflV, bei Unfall oder Notfall ohne Grenze | enthalten 50 € ohne Privatarzt, 30 € ohne Zimmer je Tag; Kinder die Hälfte |
| Nürnberger TOP | begrenzt Mehrbett; Ein- oder Zweibett nur mit S1, S2 oder SZU | nicht enthalten nur über S1, S2 oder SZU; Belegarzt 100 % | begrenzt höchstens 50 % über den durchschnittlichen Entgelten | nicht enthalten im Tarif TOP keines; laut Versicherer mit S1 25/25 €, mit S2 oder SZU 20/20 € |
| ottonova FC100 | enthalten Ein- oder Zweibett; Verzicht auf das Einbettzimmer wählbar (FC100-Z) | enthalten wahl-, privat- und belegärztliche Leistungen | begrenzt bis 200 % neben den Wahlleistungen | enthalten 60 € ohne Privatarzt; 35 € Zweibett statt Einbett, 55 € ohne Wahlunterbringung je Tag (FC100-Z: 20 €) |
| R+V AGIL premium | enthalten Ein-, Zwei- oder Mehrbett (comfort: Einbett abzüglich 65 € je Tag; classic pro: allgemeine Leistungen) | enthalten 100 %, bei Honorarvereinbarung auch über der GOÄ (comfort: bis zur GOÄ) | enthalten keine Prozentgrenze im Wortlaut (classic pro: nur Häuser nach BPflV/KHEntgG) | enthalten 40 € ohne Einbett oder ohne Privatarzt, 80 € ohne beides (classic pro: keines) |
| SDK S1 | enthalten Ein- oder Zweibett (S1DD: Einbett; S3: allgemeine Leistungen) | enthalten 100 %, auch bei Honorarvereinbarung (S3: Belegarzt) | enthalten auch Privatkliniken, ohne Erstattungsgrenze im Wortlaut (S3: nur Häuser nach KHEntgG/BPflV) | enthalten 20 € Zweibett statt Einbett, 40 € Mehrbett, 60 € ohne Chefarzt je Tag |
| SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS (geschlossen) | begrenzt Zweibett 100 %; Einbett mit 40 € Selbstbeteiligung je Tag, außer nach Unfall | enthalten 100 % nach GOÄ | nicht belegt keine eigene Regel | enthalten 30 € + 20 € je Tag, unter 20 Jahren die Hälfte |
| SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI | enthalten Ein- oder Zweibett (KOMFORT-SI: Zweibett, Einbett mit 60 € Selbstbeteiligung je Tag; START-SI: nur nach Unfall) | enthalten 100 %, auch bei Individualvereinbarung | begrenzt höchstens 150 % der Kosten nach BPflV/KHEntgG | enthalten 30 € + 20 € je Tag, unter 20 Jahren die Hälfte |
| uniVersa uni-intro|Privat | begrenzt Stufe 300: Mehrbett; Stufe 600 und uni-SZ II plus: Zweibett | nicht enthalten Stufe 300: nur mit uni-SZ II plus; Stufe 600: versichert | nicht enthalten Häuser ohne BPflV/KHEntgG nur bei Notfalleinweisung | enthalten Stufe 300: 125 € bei Verzicht auf jede Kostenerstattung; Stufe 600: 30, 60 oder 90 € je nach Verzicht |
| Württembergische S1 | enthalten Ein- oder Zweibett plus Komfortzuschläge (S2: Zweibett; S3: allgemeine Leistungen) | enthalten 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über der GOÄ | begrenzt bis 150 % eines vergleichbaren Krankenhauses | enthalten 50 € ohne Wahlunterbringung, 20 € Zweibett statt Einbett, 50 € ohne Wahlarzt je Tag |
Die Tabelle zeigt eine Linie, aber keine feste Regel: Grundschutz- und Kompakttarife sowie Haupttarife, die Wahlleistungen in Bausteine auslagern, versichern das Mehrbettzimmer ohne Wahlarzt – etwa AXA EL Bonus-U, Gothaer MediVita, HanseMerkur KVS, Nürnberger TOP oder Continentale COMFORT-U ohne SP. Mittlere Stufen versichern meist das Zweibettzimmer mit Wahlarzt; das Einbettzimmer gibt es in den oberen Stufen oder als Baustein. Ob der Wahlarzt auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet wird, regeln die Tarifdrucke unterschiedlich: Allianz MeinGesundheitsschutz, ARAG MedBest, AXA ActiveMe-U und GesundExtra, INTER QualiMed Premium, LKH GUP, R+V AGIL premium, SDK S1, SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI und die Württembergische in S1 erstatten laut Wortlaut auch darüber, meist bei wirksamer Honorarvereinbarung; AXA Vital bei Chefarzt-Operationen bis zum 5-fachen Satz, die Continentale nur mit SP1 oder SP2, die Debeka nur mit NC. Andere begrenzen auf die Höchstsätze, etwa LVM S 1, HUK-COBURG Komfort, Hallesche PRIMO.Z plus oder R+V AGIL comfort.
Ersatz-Krankenhaustagegeld: Geld statt Wahlleistung
Viele Tarife zahlen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn Sie versicherte Wahlleistungen nicht nutzen – etwa weil Sie in einem Haus behandelt werden, in dem kein Einbettzimmer frei ist, oder weil Sie bewusst darauf verzichten. Die Beträge unterscheiden sich deutlich: Die DKV zahlt in BMK 20 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer und 60 € je Tag ohne Wahlarzt, Barmenia in einsA expert+ jeweils 50 €, SIGNAL IDUNA in privat-SI 30 € plus 20 €, die Debeka im Tarif N 50 € je Tag, die AXA in GesundExtra zweimal 50 € und in ActiveMe-U 40 € plus 30 €, die HUK-COBURG in Komfort zusammen bis zu 70 €. ottonova zahlt in FC100 60 € ohne privatärztliche Leistungen und 35 oder 55 € je Tag beim Verzicht auf das Zimmer. Am oberen Ende liegen INTER QualiMed Premium mit 100 € je Tag bei Verzicht auf Chefarzt und Zimmer, LKH GUP mit zusammen bis zu 100 € sowie LVM S 1 und R+V AGIL premium mit 80 €. Die uniVersa zahlt in uni-intro|Privat 300 125 € je Tag – allerdings nur bei Verzicht auf jegliche Kostenerstattung.
Insgesamt ist das Ersatz-Krankenhaustagegeld in 26 der 34 Steckbriefe als „enthalten“ gekennzeichnet, teils nur in einer Stufe oder mit einem Baustein. Kein Ersatz-Tagegeld im Haupttarif zahlen AXA EL Bonus-U, Gothaer MediVita und HanseMerkur KVS, die keine Wahlleistungen versichern; bei der Continentale gibt es das Tagegeld nur mit SP1 oder SP2, bei Nürnberger TOP laut Versicherer nur mit den Bausteinen S1, S2 oder SZU; der HUK-Tarif E zahlt keines. Für Allianz AktiMed und Allianz MeinGesundheitsschutz ist es nicht belegt, für Concordia die Höhe.
Die Bedingungen schränken das Tagegeld oft ein: Barmenia, die Debeka und die SDK zahlen es ausdrücklich nicht bei teilstationärer Behandlung, die AXA in ActiveMe-U und GesundExtra dann nur in halber Höhe; Barmenia zudem nicht in gemischten Anstalten. Die LKH zahlt es in GUP nur in Häusern, die nach Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz abrechnen, die R+V in AGIL premium nur, wenn die Station das Einbettzimmer anbietet. Die DKV rechnet es nicht auf den Selbstbehalt an. Für Kinder und Jugendliche halbieren mehrere Tarife die Beträge, etwa SIGNAL IDUNA und die LKH bis 20 Jahre, INTER und der Münchener Verein.
Privatklinik: wo die Grenzen liegen
Privatkliniken rechnen oft nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung ab, sondern mit eigenen Preisen. Die Tarife begrenzen die Erstattung dann häufig auf ein Vielfaches der regulären Entgelte: SIGNAL IDUNA privat-SI, Hallesche NK.select L und S sowie die Württembergische in S1 auf 150 %, NK.select XL, ottonova FC100 und der Münchener Verein auf 200 %, LKH GUP und AXA GesundExtra auf 250 % (GUK: 150 %); AXA ActiveMe-U begrenzt auf 150 % der Fallpauschale. Hallesche PRIMO und Nürnberger TOP erstatten höchstens 50 % über den Entgelten. HanseMerkur KVS erstattet nur bis zu der Höhe, die nach Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz angefallen wäre; AXA EL Bonus-U stellt auf die 3. Pflegeklasse ab; die uniVersa erstattet in uni-intro|Privat solche Häuser nur bei Notfalleinweisung. Keine solche Erstattungsgrenze nennen die DKV in BMK und BM5, Barmenia einsA, ARAG MedBest, HUK-COBURG Komfort, die LVM, R+V AGIL premium und SDK S1; in den HUK-Tarifen SelectPro und E gelten dagegen die Kosten der nächstgelegenen geeigneten Klinik nach Krankenhausentgeltgesetz als Grenze, Notfälle ausgenommen. Bei Notfällen entfallen die Grenzen in einigen Tarifen, etwa bei der Hallesche, der LKH und dem Münchener Verein. In sieben Steckbriefen ist die Regel nicht belegt, etwa bei Concordia und INTER.
Wer eine planbare Behandlung in einer Privatklinik erwägt, sollte vorher eine schriftliche Kostenzusage einholen. Das gilt besonders für Häuser, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten (gemischte Anstalten): Dort verlangen die Musterbedingungen eine vorherige Zusage, sofern der Tarif nichts anderes regelt.
Begleitperson bei Kindern
Zu den stationären Leistungen gehört auch die Unterbringung einer Begleitperson, wenn ein Kind im Krankenhaus liegt (Rooming-in). Auch hier unterscheiden sich die Tarifdrucke: ottonova versichert in FC100 die Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson, solange das Kind jünger als 15 Jahre ist. SIGNAL IDUNA begrenzt sie in EXKLUSIV-SI auf Kinder unter 14 Jahren, 28 Tage und 30 € je Tag, in KOMFORT-SI auf 14 Tage und 25 €. Die Hallesche hält die Begleitung in PRIMO bei Kindern unter 16 Jahren stets für notwendig, die Continentale erstattet eine medizinisch notwendige Begleitperson. Die AXA erstattet die Begleitperson in ActiveMe-U bei Kindern unter 12, in GesundExtra unter 16 Jahren; die HUK-COBURG in Komfort, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist, ohne Altersgrenze im Wortlaut. Die DKV regelt das Rooming-in in BMK nicht eigens. Wer Kinder mitversichert, sollte dieses Feld im Steckbrief mitlesen.
Im Krankenhaus: worauf Sie bei der Wahlleistungsvereinbarung achten
Die Wahlleistungen entstehen erst durch die Vereinbarung mit dem Krankenhaus. Lesen Sie vor der Unterschrift, welche Ärzte liquidationsberechtigt sind und wer als ständiger ärztlicher Vertreter benannt ist. Prüfen Sie, ob Ihnen zusätzlich eine Honorarvereinbarung über den 3,5-fachen Satz vorgelegt wird – sie muss nach § 2 Abs. 2 GOÄ die Leistungen, den Steigerungssatz und den Betrag nennen sowie den Hinweis enthalten, dass die Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Fragen Sie in diesem Fall vorher bei Ihrem Versicherer nach. Bewahren Sie alle Rechnungen auf: Bei Wahlarztbehandlung kommen sie meist getrennt vom Krankenhaus und von jedem beteiligten Arzt.
Wann ist Chefarztbehandlung in der PKV sinnvoll?
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Für die Wahlleistungen spricht, dass Sie den behandelnden Arzt im Krankenhaus wählen und meist ruhiger untergebracht sind. Dagegen spricht der höhere Beitrag – und dass die medizinisch notwendige Versorgung auch über die allgemeinen Krankenhausleistungen gesichert ist. Eine Aussage über bessere Behandlungsergebnisse lässt sich aus den Tarifbedingungen nicht ableiten.
Für die Entscheidung beim Einstieg helfen drei Überlegungen. Erstens: Später hinzunehmen ist schwieriger als jetzt mitzuversichern, denn höhere Leistungen gelten als Mehrleistung, für die der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen kann (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Einige Tarife bieten deshalb Optionsrechte an, etwa die DKV in BMK für Aufbaustufen zu Beginn des 4. oder 6. Versicherungsjahres. Zweitens: Ein Zweibettzimmer mit Wahlarzt ist in vielen Tarifen der Kern des stationären Schutzes; das Einbettzimmer kostet zusätzlich und lässt sich oft als Baustein wählen. Drittens: Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld macht die Leistung flexibel – wer verzichtet, bekommt Geld statt Leistung.
Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif Honorarvereinbarungen über den 3,5-fachen Satz erstattet. Bei planbaren Eingriffen legen Wahlärzte solche Vereinbarungen gelegentlich vor; zahlt der Tarif nur bis zum Höchstsatz, bleibt der Rest bei Ihnen. Diese mögliche Lücke wird beim Vergleich von Angeboten leicht übersehen, weil sie in keinem Beitrag sichtbar ist und erst mit der Rechnung auffällt.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Zimmer: Ist das Einbettzimmer versichert oder nur der Zweibett-Zuschlag?
- Wahlarzt: Erstattet der Tarif auch über den GOÄ-Höchstsätzen, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt?
- Ersatz-Tagegeld: Wie viel zahlt der Tarif je Tag bei Verzicht – und gilt das auch bei teilstationärer Behandlung?
- Privatklinik: Gibt es eine Grenze für Häuser ohne Abrechnung nach dem Krankenhausentgeltgesetz?
- Bausteine: Stecken Zimmer und Wahlarzt im Haupttarif oder in einem Zusatztarif mit eigenen Bedingungen?
Im Tarif-Check wählen Sie „Chefarzt und Einbettzimmer“ als wichtigste Leistung und sehen die fünf Felder Ihres Tarifs. Wie Sie die übrigen Felder lesen, erklärt PKV-Leistungen vergleichen.
Häufige Fragen
Ist eine Chefarztbehandlung in der PKV sinnvoll?
Das ist eine persönliche Abwägung. Sie sichert Ihnen die Wahl des liquidationsberechtigten Arztes und meist ein Ein- oder Zweibettzimmer, kostet aber Beitrag. Eine bessere Behandlung ist damit nicht verbunden; die medizinisch notwendige Versorgung erhalten Sie auch über die allgemeinen Krankenhausleistungen. Wer flexibel bleiben will, achtet auf ein Ersatz-Krankenhaustagegeld und auf die Möglichkeit, Wahlleistungen später zu ergänzen.
Operiert bei Chefarztbehandlung immer der Chefarzt?
Nicht zwingend. Wahlärzte müssen Kernleistungen persönlich oder durch ihren vorab benannten ständigen ärztlichen Vertreter erbringen (§ 4 Abs. 2 GOÄ). Erbringt keiner von beiden die Leistung persönlich, darf statt bis zum 3,5-fachen nur bis zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden (§ 5 Abs. 5 GOÄ). Eine Honorarvereinbarung über die Höchstsätze ist stationär nur für höchstpersönliche Leistungen des Wahlarztes zulässig (§ 2 Abs. 3 GOÄ).
Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
Ein fester Betrag je Krankenhaustag, den der Tarif zahlt, wenn Sie versicherte Wahlleistungen nicht in Anspruch nehmen. Beispiele laut Tarifdruck: DKV BMK 20 € ohne Ein- oder Zweibettzimmer plus 60 € ohne Wahlarzt, Barmenia einsA expert+ zweimal 50 €, SIGNAL IDUNA privat-SI 30 € plus 20 €. AXA EL Bonus-U, Gothaer MediVita und HanseMerkur KVS haben keines.
Zahlt die PKV jede Privatklinik?
Nicht unbegrenzt. Viele Tarife erstatten in Kliniken, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen, nur einen Höchstbetrag: SIGNAL IDUNA privat-SI 150 %, ottonova FC100 und Hallesche NK.select XL 200 % der regulären Entgelte, LKH GUP und AXA GesundExtra 250 %, AXA ActiveMe-U 150 % der Fallpauschale, Hallesche PRIMO höchstens 50 % darüber. DKV BMK, Barmenia einsA und einige andere nennen keine solche Grenze; uniVersa uni-intro|Privat erstattet solche Häuser nur bei Notfalleinweisung. Fragen Sie vor einer planbaren Behandlung nach einer Kostenzusage.
Brauche ich für das Einbettzimmer einen Top-Tarif?
Das Einbettzimmer ist meist nur in den oberen Stufen versichert, etwa in Hallesche NK.select XL, Barmenia einsA expert+, LKH GUP, R+V AGIL premium, ottonova FC100, AXA GesundExtra, HUK-COBURG Komfort oder SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI. Andere Tarife versichern das Zweibettzimmer und erstatten beim Einbettzimmer nur den Zweibett-Zuschlag; einige bieten das Einbettzimmer als Baustein an, etwa DKV BMZ1, Debeka NC oder Alte Oldenburger K/S.
Quellen
- § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 10.10.2026
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung
- § 4 GOÄ – Gebühren (eigene Leistungen)
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren
- § 6a GOÄ – Gebühren bei stationärer Behandlung
- DKV: AVB BestMed Komfort BMK/0–3, B 502 (7.26)
- Hallesche: Tarif NK.select XL, PM 253u – 06.26
- ottonova: Tarif ottonova FC100, Ausgabe 11/2019
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.