Inhalt (8 Abschnitte)
- Debeka Tarif PN Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Debeka PN ist ein Bisex-Tarif und für Neukunden geschlossen; ausgewertet ist der Tarifdruck C KV 21 (Stand 01.06.2022) sowie die Ergänzungs- und Varianten-Tarife PNE, PNZ, PNS und PNWS.
- Ambulant erstattet PN 90 %; der Eigenanteil von 10 % ist auf 400 € im Kalenderjahr begrenzt, danach gilt 100 %.
- Psychotherapie ist für bis zu 20 Behandlungen im Kalenderjahr versichert; Hilfsmittel nur aus einer abschließenden Liste, etwa Krankenfahrstühle bis 620 €.
- Im Krankenhaus versichert PN Zweibettzimmer und gesondert berechenbare ärztliche Behandlung, Zahnleistungen zu 70 % (mit PNE oder PNZ 90 %).
- Ein Wechsel in andere Debeka-Tarife ist für Bestandskunden über § 204 VVG möglich; diese Seite beschreibt nur den bestehenden Tarif.
Debeka Tarif PN ist ein für Neukunden geschlossener Vollversicherungstarif der Debeka aus der Bisex-Generation. Die Leistungen laut Tarifdruck C KV 21 (Stand 01.06.2022): ambulant 90 % mit einem Eigenanteil von höchstens 400 € im Kalenderjahr, Psychotherapie bis 20 Behandlungen im Jahr, im Krankenhaus Zweibettzimmer und gesondert berechenbare ärztliche Behandlung, Zahn und Kieferorthopädie zu 70 % mit 1.000 € Höchstbetrag in den ersten beiden Jahren. PNE und PNZ erhöhen den Zahnsatz auf 90 %.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifdrucke zusammen. Maßgeblich ist allein der Tarifdruck der Debeka, abrufbar unter debeka.de/vertragsgrundlagen (Rubrik „Bisex-Tarife“). Der Tarif ist für Neukunden geschlossen. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Debeka; die Debeka vertreibt laut PKV-Verband nicht über Versicherungsmakler.
Debeka Tarif PN Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt den Grundtarif PN. Wo PNS, PNWS, PNE oder PNZ abweichen, steht es im Feld. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut des Tarifdrucks, sie ist keine Bewertung – auch nicht des älteren Tarifs im Vergleich zu neuen.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | Tarif PN; Varianten PNS (fester Selbstbehalt) und PNWS (Selbstbehalt, ohne Wahlleistungen); Ergänzungen PNE und PNZ | – | C KV 21, 24, 25, 26, 89 |
| 2. Versicherer | Debeka Krankenversicherungsverein a. G., Koblenz | – | Kopf der Tarifdrucke |
| 3. Neugeschäft | für Neukunden geschlossen (Rubrik „Bisex-Tarife“ der Debeka-Vertragsgrundlagen) | – | debeka.de/vertragsgrundlagen |
| 4. Generation | Bisex (vor 21.12.2012 kalkuliert); Druck C KV 21 vom 25.01.2022 | – | Tarif PN, Kopfzeile |
| 5. Zielgruppe | Bestandskunden; aufnahmefähig waren Personen ohne Beihilfe und Personen mit Restkosten-Beihilfe | – | Tarif PN, III Ziff. 1 |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: MB/KK 2009 · Teil II: Tarif PN mit Tarifbedingungen (C KV 21); PNS C KV 25, PNWS C KV 89, PNE C KV 24, PNZ C KV 26 | – | Tarif PN, Seite 1 |
| 7. Tarifdruck (Link) | debeka.de/service/vertragsgrundlagen.html (Rubrik Bisex-Tarife, Datei CKV21.pdf) | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | PN: 01.06.2022 · PNS und PNWS: 01.01.2026 · PNE und PNZ: 01.03.2020 | – | Kopf der Tarifdrucke |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 90 %; Eigenanteil 10 % bis 400 € je Person und Kalenderjahr, darüber 100 % (PNS/PNWS: 100 % nach festem Selbstbehalt) | begrenzt | Tarif PN, II A |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip | enthalten | Tarif PN, II A Ziff. 1 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | erstattungsfähig, was in GOÄ/GOZ aufgeführt ist; abweichende Vergütungen und Honorarvereinbarungen nicht | begrenzt | Tarif PN, Anmerkung 1 zu A bis C und F |
| 12. Arzneimittel | Arzneien und Verbandmittel zum Satz nach II A (90 %, Eigenanteil gedeckelt) | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 4 |
| 13. Heilmittel | Heilbäder, Packungen, Kammern, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, sonstige physikalische Therapie (Aufzählung) | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 5 |
| 14. Hilfsmittel | abschließende Aufzählung, u. a. Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke, Hörgeräte; Krankenfahrstühle bis 620 € | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 7 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Brillen und Kontaktlinsen als Hilfsmittel; Brillengestelle bis 180 € Rechnungsbetrag | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 7 |
| 16. Psychotherapie ambulant | bis 20 Behandlungen je Kalenderjahr durch Arzt, Heilpraktiker oder im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 6 |
| 17. Heilpraktiker | erstattet bis zu den Sätzen des GebüH | enthalten | Tarif PN, II A Ziff. 3; Anmerkung 2 |
| 18. Vorsorge | keine eigene Tarifregel; Früherkennung nach gesetzlichen Programmen als Versicherungsfall der Musterbedingungen, Erstattung wie ärztliche Leistungen | begrenzt | MB/KK 2009 § 1 Abs. 2; Tarif PN, II A Ziff. 1 |
| 19. Impfungen | STIKO-Impfungen; Reiseimpfungen nicht | begrenzt | Tarif PN, II A Ziff. 2 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Zweibettzimmer, Einbettzimmer bis zu den Zweibett-Kosten (PNE: Einbettzimmer; PNWS: keine Wahlleistungen) | begrenzt | Tarif PN, II B Ziff. 2; PNE, II A 1.1; PNWS, II B |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | gesondert berechenbare ärztliche Behandlung (PNWS: nicht versichert) | enthalten | Tarif PN, II B Ziff. 2 |
| 22. Privatklinik | niedrigste Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen; als Wahlleistung der Unterschied zum nächsthöheren Pflegesatz | begrenzt | Tarif PN, II B Ziff. 1 und 2 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 50 € je Tag, wenn nur allgemeine Krankenhausleistungen genutzt werden (PNE: 16 € je Tag ohne Einbettzimmer) | enthalten | Tarif PN, II B Ziff. 2; PNE, II A 1.1 |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel; in gemischten Krankenanstalten nach den Musterbedingungen nur mit vorheriger Zusage | begrenzt | MB/KK 2009 § 4 Abs. 5 |
| 25. Rooming-in | keine eigene Regel im Tarif | nicht belegt | – |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 70 % (mit PNE oder PNZ 90 %) | begrenzt | Tarif PN, II C; PNE, II A 2; PNZ, II 1 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 70 % für prothetische Leistungen und Zahnersatz inkl. zahntechnischer Leistungen (mit PNE/PNZ 90 %) | begrenzt | Tarif PN, II C b und g |
| 28. Kieferorthopädie | 70 % (mit PNE/PNZ 90 %) | begrenzt | Tarif PN, II C e |
| 29. Zahnstaffel | im Jahr des Versicherungsbeginns und im Folgejahr je bis 1.000 €, danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | Tarif PN, II C |
| 30. Prophylaxe / PZR | zahnärztliche prophylaktische Leistungen 70 % | begrenzt | Tarif PN, II C f |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | PN: 10 % bis 400 € je Kalenderjahr · PNS: 1.040 € (Stufe I) oder 1.710 € (Stufe II), Kinder 510/850 € · PNWS: 1.370 € (Kinder 690 €) | begrenzt | Tarif PN, II A; PNS, II; PNWS, II |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr; Höhe wird je Geschäftsjahr beschlossen | begrenzt | Tarif PN, III Ziff. 5 |
| 33. Wartezeiten | nach § 3 MB/KK 2009; Anrechnung bei Übertritt aus Debeka-Volltarifen; Erlass gegen ärztliches Zeugnis möglich | begrenzt | Tarif PN, III Ziff. 7.3 und 7.4 |
| 34. Auslandsschutz | außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung; Aufenthaltswechsel innerhalb Europas im tariflichen Umfang (PNE/PNZ zusätzlich Auslandsreise inkl. Rücktransport) | enthalten | Tarif PN, III Ziff. 7.1 und 7.2 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | kein tarifliches Optionsrecht; Tarifwechsel nach § 204 VVG | nicht enthalten | Tarif PN, III Ziff. 7.12 |
| 36. Kur / Reha | Arzt- und Kurmittelkosten bis 22 € je Tag für bis zu 4 Wochen in 3 Kalenderjahren (PNE: + 22 € Tagegeld) | begrenzt | Tarif PN, II E; PNE, II B |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | keine Haushaltshilfe im Tarif; Entbindung zu Hause und im Krankenhaus versichert | nicht belegt | Tarif PN, II D |
| 38. Beitragsbeispiel | von der Debeka nicht veröffentlicht | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Betragsgrenzen und Tagegelder können bei Beitragsanpassungen der Kostenentwicklung angepasst werden; Mitgabe des Übertragungswerts für Altverträge nach § 204 VVG | – | Tarif PN, III Ziff. 4 und 7.12 |
| 40. Änderungslog | 10.10.2026: Erstfassung nach C KV 21, 24, 25, 26 und 89 | – | – |
Den Unisex-Nachfolger im Neugeschäft beschreibt der Steckbrief Debeka N, NW und N-SB. Zwei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
PN erstattet ambulante Arztkosten, Arzneien, Heilmittel und Hilfsmittel zu 90 %. Der Eigenanteil von 10 % ist je Person und Kalenderjahr auf 400 € begrenzt; sind 400 € erreicht, zahlt der Tarif für den Rest des Jahres 100 %. Bei 2.500 € ambulanten Kosten im Jahr tragen Sie also 250 €, bei 6.000 € die Höchstgrenze von 400 €. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Erstattet wird, was die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht; Honorarvereinbarungen darüber hinaus nicht.
Psychotherapie ist für bis zu 20 Behandlungen im Kalenderjahr versichert – durch Ärzte, Heilpraktiker oder im Arztregister eingetragene Psychologische Psychotherapeuten. Eine Regel für weitere Sitzungen enthält der Druck nicht. Heilpraktiker sind bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses versichert.
Hilfsmittel sind als abschließende Liste formuliert: Brillen und Kontaktlinsen (Gestelle bis 180 €), Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis 620 €, orthopädische Einlagen, Hörgeräte und einige weitere. Was nicht in der Liste steht, ist nicht versichert. Hier liegt der deutlichste Unterschied zum heutigen Tarif N, der Hilfsmittel offen mit „zum Beispiel“ beschreibt.
Daneben enthält der Druck in der Fassung 2022 einige Leistungen, die später ergänzt wurden: Anschlussheilbehandlung und medizinische Rehabilitation, Fahrten zum Arzt bei bescheinigter Gehunfähigkeit, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach ärztlicher Verordnung, die HIV-Präexpositionsprophylaxe sowie die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospizleistungen. Auch ältere Tarife werden also fortgeschrieben – deshalb lohnt der Blick auf den aktuellen Stand Ihrer Bedingungen.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Stationär erstattet PN 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen und als Wahlleistungen das Zweibettzimmer und die gesondert berechenbare ärztliche Behandlung, also den Chefarzt. Beim Einbettzimmer erstattet PN die Kosten, die im Zweibettzimmer entstanden wären. Wer nur allgemeine Krankenhausleistungen nutzt, erhält 50 € Krankenhaustagegeld je Tag.
Die Ergänzung PNE versichert zusätzlich das Einbettzimmer; ohne Einbettzimmer zahlt sie 16 € je Tag. PNWS dagegen schließt Wahlleistungen ausdrücklich aus. In Privatkliniken gilt die niedrigste Pflegeklasse als allgemeine Leistung. Für Kliniken, die auch Kuren durchführen, gilt nach den Musterbedingungen eine Zusagepflicht vor Beginn. Mehr dazu unter Chefarzt und Einbettzimmer.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe erstattet PN einheitlich zu 70 %. PNE und PNZ heben den Satz auf 90 %. Die Zahnstaffel ist kurz: Im Jahr des Versicherungsbeginns und im folgenden Kalenderjahr erstattet PN je bis 1.000 €, danach ohne Grenze. Unfälle sind ausgenommen. Für die meisten Bestandskunden spielt die Staffel heute keine Rolle mehr, weil sie länger als zwei Jahre versichert sind.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Eine Brücke kostet 3.000 €. PN erstattet 70 % = 2.100 €; mit PNZ sind es 90 % = 2.700 €. Läge die Behandlung im ersten Versicherungsjahr, wären es höchstens 1.000 € aus PN; bei der Kombination teilen PNS bzw. PNWS und PNZ die Begrenzung im Verhältnis 7/9 zu 2/9.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Den Eigenanteil bestimmt die Variante: PN mit 10 % bis 400 €, PNS mit festem Selbstbehalt von 1.040 oder 1.710 € und PNWS mit 1.370 €. Kinder haben niedrigere Beträge. Betragsgrenzen und Tagegelder kann die Debeka bei Beitragsanpassungen der Kostenentwicklung anpassen. Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und setzt ein leistungsfreies Kalenderjahr voraus; die Höhe wird jedes Jahr neu beschlossen.
Wartezeiten spielen für Bestandskunden kaum noch eine Rolle. Sie richten sich nach den Musterbedingungen; bei Übertritten aus anderen Debeka-Volltarifen wird die Versicherungszeit angerechnet. Den Rahmen erklärt die Seite PKV-Wartezeit. Bemerkenswert ist der Auslandsschutz: Schon PN selbst gilt laut Tarifbedingungen auch außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung. PNE und PNZ ergänzen Leistungen für Auslandsreisen wie den Rücktransport.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
PN richtet sich heute ausschließlich an Bestandskunden. Aufnahmefähig waren Personen ohne Beihilfeanspruch und Personen, deren Beihilfe nur ungedeckte Restkosten trägt. Erhält eine versicherte Person später einen höheren Beihilfeanspruch, stellt die Debeka den Vertrag laut Tarif auf Tarif P um.
Was bedeutet „geschlossen“ für Sie? Der Tarif läuft weiter, nimmt aber keine neuen Versicherten auf. Das Kollektiv altert dadurch, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirken kann – eine Prognose für PN gibt es dafür nicht. Mehr zur Einordnung erklärt die Seite PKV-Tarif geschlossen. Ob ein Wechsel in einen anderen Debeka-Tarif sinnvoll ist, hängt von Leistungen, Beitrag und Gesundheitszustand ab; die rechtlichen Grundlagen beschreibt PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Für die Einordnung hilft ein Blick auf den heutigen Nachfolger im Neugeschäft, Tarif N. Beide erstatten ambulant 90 % mit gedeckeltem Eigenanteil (PN 400 €, N 500 €), beide versichern Zweibettzimmer und Chefarzt, beide erstatten Zahnleistungen zu 70 %. Unterschiede zeigen sich im Detail: N versichert bis zu 52 Psychotherapie-Behandlungen im Jahr statt 20, beschreibt Hilfsmittel offen statt als abschließende Liste, nennt Vorsorgeuntersuchungen ausdrücklich und zahlt für Kuren 50 statt 22 € je Tag. Dafür ist N als Unisex-Tarif anders kalkuliert. Welche Unterschiede für Sie zählen, hängt von Ihrer Situation ab; ein höherwertiger Schutz kann bei einem Wechsel eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung auslösen.
Offen bleiben in unserer Auswertung der Beitrag, den die Debeka nicht veröffentlicht, und Regeln zu Rooming-in und Haushaltshilfe, die der Tarif nicht eigens enthält.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Variante: Sind Sie in PN, PNS oder PNWS versichert – und mit PNE oder PNZ?
- Psychotherapie: Reichen Ihnen 20 Behandlungen im Jahr, und was gilt für weitere Sitzungen?
- Hilfsmittel: Steht ein Hilfsmittel, das Sie brauchen, in der abschließenden Liste?
- Tarifwechsel-Angebot: Wenn Ihnen ein neuer Tarif angeboten wird – welche der 40 Felder verbessern oder verschlechtern sich?
- Stand: Entsprechen Ihre Unterlagen den Drucken C KV 21 (2022) bzw. C KV 25/89 (2026)?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check. Kennzahlen der Debeka finden Sie im Debeka-Profil, die Rechnung zum Beitrag im Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die Tarifdrucke stehen in der Rubrik „Bisex-Tarife“ der Debeka: PN (C KV 21), PNS (C KV 25), PNWS (C KV 89), PNE (C KV 24) und PNZ (C KV 26).
- 10.10.2026: Erstfassung nach den Tarifdrucken C KV 21 (Stand 01.06.2022), C KV 25 und C KV 89 (Stand 01.01.2026), C KV 24 und C KV 26 (Stand 01.03.2020).
Häufige Fragen
Ist der Debeka Tarif PN geschlossen?
Ja. PN gehört zu den Bisex-Tarifen, die vor dem 21.12.2012 kalkuliert wurden; seitdem dürfen Versicherer Neukunden nur Unisex-Tarife anbieten. Die Debeka führt PN in ihren Vertragsgrundlagen unter „Bisex-Tarife“. Wer versichert ist, bleibt es – der Tarif nimmt nur keine neuen Versicherten auf.
Was ist der Unterschied zwischen PN, PNS und PNWS?
PN hat einen Eigenanteil von 10 % bis 400 € im Jahr. PNS erstattet 100 % nach einem festen Selbstbehalt von 1.040 € (Stufe I) oder 1.710 € (Stufe II). PNWS hat einen Selbstbehalt von 1.370 € und versichert im Krankenhaus keine Wahlleistungen (Stand der Drucke: 01.06.2022 bzw. 01.01.2026).
Was leisten PNE und PNZ?
Beide sind Ergänzungen. PNZ erhöht die Zahnerstattung von 70 auf 90 % und leistet bei Auslandsreisen. PNE erhöht ebenfalls auf 90 % beim Zahn, versichert zusätzlich das Einbettzimmer und zahlt sonst 16 € Krankenhaustagegeld (Tarife C KV 24 und C KV 26, Stand 01.03.2020).
Zahlt der Debeka Tarif PN die Chefarztbehandlung?
Ja. PN erstattet als Wahlleistung die gesondert berechenbare ärztliche Behandlung und das Zweibettzimmer; Honorarvereinbarungen über die Gebührenordnung hinaus erstattet der Tarif nicht. Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält 50 € Krankenhaustagegeld je Tag. In PNWS sind Wahlleistungen nicht versichert.
Kann ich aus PN in einen neuen Debeka-Tarif wechseln?
Bestandskunden haben nach § 204 VVG das Recht, innerhalb der Debeka in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, unter Anrechnung der erworbenen Rechte. Ob sich das lohnt, ist eine Einzelfallfrage – Hintergründe erklärt PKV-Beitragsbrief.de.
Quellen
- Debeka: Tarif PN mit Tarifbedingungen, C KV 21 (25.01.2022) – Stand 01.06.2022, abgerufen 10.10.2026
- Debeka: Tarif PNS, C KV 25 (23.07.2025) – Stand 01.01.2026
- Debeka: Tarif PNWS, C KV 89 (23.07.2025) – Stand 01.01.2026
- Debeka: Tarif PNE, C KV 24 – Stand 01.03.2020
- Debeka: Tarif PNZ, C KV 26 – Stand 01.03.2020
- Debeka: Vertragsgrundlagen
- EuGH, Urteil vom 01.03.2011, C-236/09 (Test-Achats)
- § 204 VVG – Tarifwechsel
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.