Tarif-Steckbrief · offen

Gothaer MediVita 250 und 500: Leistungen im Steckbrief

MediVita ist ein Krankheitskostentarif der Gothaer Krankenversicherung AG, die seit 2024 zur BarmeniaGothaer gehört. Er versichert ambulante und stationäre Grundleistungen; Zahnleistungen kommen über die Ergänzungen MediVita Z 70 oder Z 90 dazu. Ausgewertet sind die Tarifdrucke mit Stand 01.01.2025.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Gothaer MediVita Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
  2. Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
  3. Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
  4. Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
  5. Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
  6. Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
  7. 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
  8. Bedingungs-Download und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Gothaer MediVita ist ein Krankheitskostentarif der Gothaer Krankenversicherung AG mit den Stufen MediVita 250 und MediVita 500; ausgewertet ist der Tarifdruck 215047 mit Stand 01.01.2025.
  • Ambulant erstattet MediVita 100 % nach Abzug von 250 oder 500 € Selbstbeteiligung im Jahr, Psychotherapie zu 80 % bis 20 Sitzungen, Sehhilfen bis 100 € im Jahr; Heilpraktiker sind nicht versichert.
  • Im Krankenhaus sind die allgemeinen Krankenhausleistungen versichert, nicht Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Zahnleistungen gibt es nur mit MediVita Z 70 oder Z 90: Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 70 bzw. 90 %, in den ersten fünf Kalenderjahren mit Höchstbeträgen von 2.000 bis 10.000 €.
  • Bei Leistungsfreiheit im ambulanten Bereich sieht der Tarif eine Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen vor; MediVita steht auf barmeniagothaer.de unter den aktuellen Tarifen der Gothaer (Abruf 11.10.2026).

Gothaer MediVita ist ein Krankheitskostentarif der Gothaer Krankenversicherung AG (BarmeniaGothaer) mit den Stufen MediVita 250 und MediVita 500. Laut Tarifdruck (Stand 01.01.2025) erstattet er ambulante Behandlung zu 100 % nach Abzug von 250 oder 500 € Selbstbeteiligung im Jahr, Psychotherapie zu 80 % für bis zu 20 Sitzungen und im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber Chefarzt und Einbettzimmer. Zahnleistungen kommen über MediVita Z 70 oder Z 90 dazu; bei Leistungsfreiheit sieht der Tarif zwei Monatsbeiträge Rückerstattung vor.

Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich ist allein der Tarifdruck der Gothaer (Krankheitskosten-Tarif MediVita, Stand 01.01.2025) zusammen mit Teil I (MB/KK 2009) und Teil II der Bedingungen. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Gothaer oder der BarmeniaGothaer. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.

250 / 500 €
Selbstbeteiligung ambulant je Kalenderjahr
MediVita, Abschnitt B
2
Monatsbeiträge Rückerstattung bei ambulanter Leistungsfreiheit
MediVita, Abschnitt G.2
80 %
Psychotherapie ambulant, bis 20 Sitzungen je Jahr
MediVita, Abschnitt A.1
90 %
Zahnersatz mit MediVita Z 90 (Z 70: 70 %)
MediVita Z 90, Abschnitt A.2

Gothaer MediVita Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern

Die Tabelle beschreibt MediVita 250 und 500 nach dem Tarifdruck 215047 (Stand 01.01.2025); die Zahnfelder beziehen sich auf die Ergänzung MediVita Z 90, Abweichungen von Z 70 stehen im Feld. Teil II der Bedingungen, die Tarifbedingungen der Gothaer, war nicht frei abrufbar; Angaben zum Auslandsschutz stammen deshalb aus dem Informationsblatt der Gothaer. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.

Gothaer MediVita 250/500 (Zahnfelder mit MediVita Z 90, Abweichungen Z 70) – 40 Felder laut Tarifdrucken 215047, 215045 und 215046 (Stand 01.01.2025), Merkblatt 215048 (09.2023) und Informationsblatt 117047 (02.2018); Abruf 11.10.2026. Kennzeichnung = Wortlaut, keine Bewertung.
FeldWert laut TarifwortlautKennzeichnungFundstelle
A. Stammdaten
1. TarifbezeichnungKrankheitskosten-Tarif MediVita in den Tarifstufen MediVita 250 und MediVita 500; Zahnergänzung MediVita Z 70 oder MediVita Z 90–MediVita, Seite 1 und Abschnitt B; Merkblatt 215048
2. VersichererGothaer Krankenversicherung AG, Köln (Gruppe BarmeniaGothaer)–MediVita, Fußzeile; Konzern-Geschäftsbericht 2025
3. Neugeschäftauf barmeniagothaer.de unter „Aktuelle Tarife der Gothaer Krankenversicherung AG“ geführt, Tarifdruck abrufbar; Verschmelzung der Gesellschaft auf die Barmenia Krankenversicherung AG geplant–barmeniagothaer.de (Abruf 11.10.2026); Konzern-Geschäftsbericht 2025
4. Generationmit Unisex-Beiträgen kalkulierter Tarif („MediVita-Unisex“)–Merkblatt 215048, Nr. 12
5. Zielgruppekeine Berufsgruppe im Tarif vorgegeben; Kinder und Jugendliche bis 21 mit halber Selbstbeteiligung–MediVita, Abschnitt B
6. BedingungswerkTeil I: MB/KK 2009 · Teil II: Tarifbedingungen der Gothaer (nicht frei abrufbar) · Teil III: Tarif MediVita (215047) und MediVita Z 70/Z 90 (215046/215045)–MediVita, Seite 1
7. Tarifdruck (Link)barmeniagothaer.de/app/dvzui/ui-api/download?artNr=215047 (MediVita); artNr=215045 (Z 90), artNr=215046 (Z 70)–Versicherer-Website
8. Stand des TarifdrucksStand 01.01.2025 (Druckstück 215047 – 01.2025); Merkblatt Stand 09.2023–Druckstück-Kennung
B. Ambulant
9. Arzt ambulant100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Erst- und Folgebehandlung, nach Abzug der SelbstbeteiligungenthaltenMediVita, Abschnitt A.1
10. Primärarztprinzipkein Primärarztprinzip; Verhaltensbonus bis 50 % der Selbstbeteiligung, wenn die Erstbehandlung beim Hausarzt (oder Gynäkologe, Augen-, Kinder-, Not-/Bereitschaftsarzt) erfolgtenthaltenMediVita, Abschnitt H
11. Gebührenordnung (GOÄ)im Tarif (Teil III) nicht geregelt; „erstattungsfähige Aufwendungen“ bestimmt Teil II, der nicht frei abrufbar istnicht belegt–
12. Arzneimittel100 %; 80 %, wenn eine vom Versicherer benannte Bezugsquelle für regelmäßig einzunehmende Mittel nicht genutzt wirdbegrenztMediVita, Abschnitt A.2 und C.3
13. Heilmittel100 %, soweit im Heilmittelverzeichnis des Tarifs aufgeführt und bis zu den dort genannten HöchstbeträgenbegrenztMediVita, Abschnitt A.3 und Heilmittelverzeichnis
14. Hilfsmittel100 % (außer Sehhilfen), ohne abschließende Liste; 80 %, wenn ein Bezug über den Versicherer möglich war und nicht genutzt wurdebegrenztMediVita, Abschnitt A.3 und C.4
15. Sehhilfen / LASIKBrillen und Kontaktlinsen bis 100 € Erstattung je Kalenderjahr; Augenlaser-Operationen nicht genanntbegrenztMediVita, Abschnitt A.3
16. Psychotherapie ambulant80 % für bis zu 20 Sitzungen je KalenderjahrbegrenztMediVita, Abschnitt A.1
17. Heilpraktikervon Heilpraktikern verursachte Kosten werden nicht erstattetnicht enthaltenMediVita, Abschnitt C.5
18. VorsorgeGesundheitsvorsorge 100 %; Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung und ohne Wirkung auf die Rückerstattung (Umfang nach § 4 Abs. 2.3 AVB)enthaltenMediVita, Abschnitt A.1 und C.1
19. ImpfungenSchutzimpfungen 100 %, ausgenommen Impfungen aus Anlass von AuslandsreisenbegrenztMediVita, Abschnitt A.1
C. Stationär
20. Unterbringung Krankenhaus100 % für Unterbringung, Verpflegung und Behandlung als allgemeine Krankenhausleistungen; kein Ein- oder ZweibettzimmerbegrenztMediVita, Abschnitt A.4.1; Merkblatt Nr. 5
21. Chefarzt / Wahlarztkein Erstattungsanspruch für privatärztliche Behandlung (Wahlleistung)nicht enthaltenMerkblatt 215048, Nr. 5; Informationsblatt 117047
22. Privatklinikim Tarif nicht geregeltnicht belegt–
23. Ersatz-Krankenhaustagegeldkeine Ersatzleistung im Tarif vorgesehennicht enthaltenMediVita, Abschnitt A.4
24. Psychotherapie stationär100 % im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen bis 6 Wochen je Kalenderjahr, darüber 70 %, wenn vor Ablauf die Notwendigkeit nachgewiesen wirdbegrenztMediVita, Abschnitt A.4.2
25. Rooming-inim Tarif nicht geregeltnicht belegt–
D. Zahn
26. Zahnbehandlungmit MediVita Z 70/Z 90: 100 % (ohne Kronen, Inlays und zahntechnische Leistungen); MediVita allein: keine ZahnleistungenenthaltenMediVita Z 90, Abschnitt A.1; MediVita, Abschnitt C.5
27. Zahnersatz inkl. ImplantateZ 90: 90 % inkl. Kronen, Inlays und implantologischer Leistungen, Material nach Verzeichnis (Z 70: 70 %); ohne jährlichen Zahnarztbesuch sinkt der Satz um 10 Punkte je Jahr bis 60 % (Z 70: 40 %); ohne Heil- und Kostenplan die HälftebegrenztMediVita Z 90, Abschnitt A.2 und B
28. KieferorthopädieZ 90: 90 % bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach nur nach Unfall (Z 70: 70 %)begrenztMediVita Z 90, Abschnitt A.2
29. ZahnstaffelZahnersatz und Kieferorthopädie: Erstattung höchstens 2.000 € im 1., 4.000 € im 2., 6.000 € im 3., 8.000 € im 4. und 10.000 € im 5. Kalenderjahr; ab Jahr 4 auf Antrag erlassbar bei vollständigem Gebiss; Unfälle ausgenommenbegrenztMediVita Z 90, Abschnitt A.2 und B.3
30. Prophylaxe / PZRprophylaktische zahnärztliche Leistungen sind Teil der Zahnbehandlung, 100 % (nur mit MediVita Z)enthaltenMediVita Z 90, Abschnitt B.1
E. Kosten, Vertrag, Extras
31. Selbstbehaltambulant 250 € (MediVita 250) oder 500 € (MediVita 500) je Person und Kalenderjahr; Kinder und Jugendliche bis 21: 125 bzw. 250 €; stationär und Zahn ohne SelbstbeteiligungbegrenztMediVita, Abschnitt B
32. Beitragsrückerstattungtarifliche Rückerstattung von 2 Monatsbeiträgen je Kalenderjahr ohne ambulante Leistungen (ohne gesetzlichen Zuschlag berechnet); zusätzlich erfolgsabhängige Rückerstattung, wenn beschlossenbegrenztMediVita, Abschnitt G.1 und G.2
33. Wartezeitenim Tarif nicht geregelt; Informationsblatt: „Es können Wartezeiten gelten“; Teil II nicht frei abrufbarnicht belegtInformationsblatt 117047
34. AuslandsschutzEuropa; außereuropäisch während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden AufenthaltsbegrenztInformationsblatt 117047
35. Wechsel-/Optionsrechtenach 24 oder 36 Monaten Umstellung in umfassenderen Schutz (Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer, Chefarzt, Zahn) ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, wenn MediVita Z besteht; Antrag 2 Monate vorherenthaltenMediVita, Abschnitt D
36. Kur / Rehaim Tarif keine Kurleistung; nach MB/KK § 5 Abs. 1 d keine Leistung für Kur, wenn der Tarif nichts anderes vorsiehtnicht enthaltenMediVita; MB/KK 2009 § 5
37. Familie / Haushaltshilfehäusliche Behandlungspflege durch Pflegehilfskräfte 100 %; Haushaltshilfe und Kinderbetreuung im Tarif nicht geregeltnicht belegtMediVita, Abschnitt A.1 und C.2
38. Beitragsbeispielkein veröffentlichtes Beispiel mit Profil und Stand gefunden – im Angebot prüfennicht belegt–
39. BesonderheitenHausarzt-Verhaltensbonus bis 50 % der Selbstbeteiligung; leistungsfreie Jahre in der Gothaer-Vollversicherung zählen für die Rückerstattung; Höchstbeträge und Selbstbeteiligung können bei Beitragsanpassung angepasst werden–MediVita, Abschnitt E und H; Merkblatt Nr. 12
40. Änderungslog11.10.2026: Erstfassung nach Tarifdrucken MediVita und MediVita Z (Stand 01.01.2025)––

Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur Gothaer Krankenversicherung – Vollversicherte, BaFin-Beschwerdestatistik, Konzernzugehörigkeit – stehen im Gothaer-Profil.

Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel

Gothaer MediVita erstattet ambulante ärztliche Behandlung zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, sobald die Selbstbeteiligung von 250 oder 500 € im Jahr erreicht ist. Dazu zählen auch Schwangerschaftsuntersuchungen, Hebammenleistungen, Notfall-Rettungsdienst und begründete Krankentransporte zur ambulanten Behandlung. Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet wird, regelt Teil II der Bedingungen; dieser Teil war nicht frei abrufbar.

Ein Primärarztprinzip mit Kürzung gibt es nicht. Stattdessen belohnt der Tarif das Hausarztprinzip: Beginnt die Behandlung beim Hausarzt, Gynäkologen, Augen- oder Kinderarzt, kann die Gothaer einen Bonus von höchstens der Hälfte der Selbstbeteiligung zahlen. Ob und in welcher Höhe, gibt sie jedes Jahr bekannt.

Psychotherapie erstattet MediVita zu 80 %, begrenzt auf 20 Sitzungen im Kalenderjahr. Heilpraktiker sind nicht versichert. Arzneimittel erstattet der Tarif zu 100 %; nennt die Gothaer eine günstigere Bezugsquelle für ein regelmäßig benötigtes Mittel und wird sie nicht genutzt, sinkt die Erstattung auf 80 %. Für Hilfsmittel gilt dasselbe Prinzip: 100 %, aber 80 %, wenn ein Bezug über den Versicherer möglich gewesen wäre. Das Merkblatt empfiehlt, sich vor dem Kauf eines Hilfsmittels über 500 € zu erkundigen. Heilmittel wie Krankengymnastik zahlt der Tarif bis zu den Beträgen seines Heilmittelverzeichnisses, Brillen und Kontaktlinsen bis 100 € im Jahr. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Selbstbeteiligung erstattet; Reiseimpfungen sind ausgenommen.

Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld

Im Krankenhaus versichert MediVita die allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100 % – also Unterbringung, Verpflegung und Behandlung, wie sie das Krankenhaus als Regelleistung abrechnet, sowie Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Wählen Sie ein weiter entferntes Haus, werden zusätzlich höchstens 100 km Transport erstattet. Wahlleistungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung sind nicht versichert; ein Ersatz-Krankenhaustagegeld sieht der Tarif nicht vor. Wer diese Leistungen später möchte, kann über das Optionsrecht umstellen (siehe unten). Was Chefarzt und Einbettzimmer bringen, erklärt Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.

Stationäre Psychotherapie erstattet der Tarif bis sechs Wochen im Kalenderjahr zu 100 %. Danach sind es 70 %, wenn Sie vor Ablauf der sechs Wochen nachweisen, dass eine längere Behandlung medizinisch notwendig ist.

Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel

MediVita selbst leistet nicht für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Dafür gibt es die Ergänzungen MediVita Z 70 und Z 90. Beide erstatten Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe zu 100 %, Kronen, Inlays und Zahnersatz einschließlich Implantaten zu 70 bzw. 90 %. Zahntechnische Leistungen zählen bis zu den Beträgen eines Verzeichnisses. Kieferorthopädie ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres versichert, danach nur nach einem Unfall.

Zwei Regeln verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: Wer nicht jedes Kalenderjahr einen Zahnarztbesuch nachweist, verliert jährlich 10 Prozentpunkte beim Zahnersatz, in Z 90 bis auf 60 %; mit erneuten Besuchen steigt der Satz wieder. Zweitens: Ohne Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn halbiert sich die Leistung. Die Zahnstaffel begrenzt Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 2.000 € im ersten, 4.000 € im zweiten, 6.000 € im dritten, 8.000 € im vierten und 10.000 € im fünften Kalenderjahr. Das Merkblatt spricht von Höchstsätzen „von jeweils“ – also je Jahr. Ab dem vierten Jahr können die Grenzen auf Antrag entfallen, wenn bei Antragstellung keine Zähne fehlten und vorhandener Zahnersatz nicht älter als 60 Monate war. Unfälle sind ausgenommen.

Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im zweiten Kalenderjahr kostet eine Brücke in MediVita Z 90 5.000 €, Heil- und Kostenplan und Zahnarztbesuch liegen vor. 90 % wären 4.500 €. Der Höchstsatz im zweiten Jahr liegt bei 4.000 €, Ihr Eigenanteil also bei 1.000 €. Ohne Heil- und Kostenplan sänke der Satz auf 45 %, die Erstattung auf 2.250 €.

Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland

Die Selbstbeteiligung gilt nur für die ambulante Behandlung: 250 € in MediVita 250, 500 € in MediVita 500, für Kinder und Jugendliche bis 21 jeweils die Hälfte. Krankenhaus- und Zahnleistungen ziehen keine Selbstbeteiligung ab. Wie Sie die Höhe abwägen, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.

Bei der Rückerstattung unterscheidet der Tarif zwei Wege. Erstens einen tariflichen Anspruch: Bleibt ein ganzes Kalenderjahr ohne ambulante Erstattung, erhalten Sie zwei Monatsbeiträge zurück, berechnet aus dem MediVita-Beitrag ohne gesetzlichen Zuschlag. Vorsorge, Schutzimpfungen und Krankenhausleistungen schaden nicht. Zweitens kann die Gothaer eine erfolgsabhängige Rückerstattung beschließen, deren Höhe der Vorstand festlegt.

Wartezeiten regelt der Tarif nicht; das Informationsblatt sagt nur, dass Wartezeiten gelten können. Hintergründe erklärt PKV-Wartezeit. Versichert sind Behandlungen in Europa, außerhalb Europas während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Aufenthalts.

Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben

MediVita ist als Grundtarif gebaut: ambulant mit Selbstbeteiligung und Hausarzt-Bonus, im Krankenhaus die Regelleistung, Zahn als Ergänzung. Das Optionsrecht ist dabei zentral. Nach 24 oder 36 Monaten können Versicherte mit MediVita und MediVita Z ohne neue Gesundheitsprüfung in einen umfassenderen Schutz wechseln, mit Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt und Zahnersatz bis 80 %. Ohne MediVita Z wird für die Zahnleistungen eine Gesundheitsprüfung fällig. Auch der Wechsel in MediCompact Plus oder Premium ist möglich, dann mit Gesundheitsprüfung auf Basis des Zustands bei Antragstellung.

Zum Konzern: Die Gothaer Krankenversicherung AG gehört seit 2024 zur BarmeniaGothaer. Laut Konzern-Geschäftsbericht 2025 soll sie „so schnell wie aufsichtsrechtlich und technisch möglich“ auf die Barmenia Krankenversicherung AG verschmolzen werden; die Fachpresse nannte 2024 einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Bis dahin sind beide Gesellschaften getrennte Risikoträger. BarmeniaGothaer weist darauf hin, dass ein Tarifwechsel nur innerhalb desselben Risikoträgers möglich ist. Was dabei rechtlich gilt, erklärt PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG. Das Tarifwerk der Schwestergesellschaft beschreibt der Steckbrief Barmenia einsA.

Offen bleiben die Regeln aus Teil II der Bedingungen: GOÄ-Rahmen, Wartezeiten, Privatklinik und Rooming-in. Ein Beitragsbeispiel mit Stand hat die Gothaer nicht veröffentlicht.

5 Prüffragen zu Ihrem Angebot

  • Stufe und Bausteine: Steht MediVita 250 oder 500 im Angebot – und ist MediVita Z 70 oder Z 90 enthalten?
  • Gesellschaft: Bei welchem Risikoträger wird der Tarif abgeschlossen, und ist er für Neukunden offen?
  • Teil II: Liegen Ihnen die Tarifbedingungen der Gothaer vor – mit GOÄ-Rahmen und Wartezeiten?
  • Krankenhaus: Reichen Ihnen die allgemeinen Krankenhausleistungen, oder planen Sie die Option nach 24 oder 36 Monaten?
  • Zahn: Können Sie jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, damit der Erstattungssatz für Zahnersatz nicht sinkt?

Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check; was Ihr Angebot nach Zuschuss und Selbstbeteiligung kostet, zeigt der Angebots-Prüfer.

Bedingungs-Download und Änderungslog

Die Gothaer stellt die Tarifdrucke über barmeniagothaer.de bereit: Tarif MediVita (215047, Stand 01.01.2025), MediVita Z 90 (215045), MediVita Z 70 (215046), Merkblatt (215048) und das Informationsblatt (117047).

  • 11.10.2026: Erstfassung nach Tarifdrucken MediVita, MediVita Z 70 und Z 90 (Stand 01.01.2025), Merkblatt (09.2023) und Informationsblatt (02.2018); Neugeschäftsstatus laut barmeniagothaer.de (Abruf 11.10.2026).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gothaer MediVita 250 und MediVita 500?

Die Leistungen sind gleich. Der Unterschied liegt in der Selbstbeteiligung für ambulante Behandlung: 250 € oder 500 € pro Person und Kalenderjahr. Für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Jahres, in dem sie 21 werden, gilt die Hälfte, also 125 oder 250 € (Tarif MediVita, Stand 01.01.2025, Abschnitt B).

Kann man Gothaer MediVita noch abschließen?

Auf barmeniagothaer.de steht MediVita unter den „aktuellen Tarifen der Gothaer Krankenversicherung AG“, der Tarifdruck ist dort abrufbar (Abruf 11.10.2026). Weil die Gothaer Krankenversicherung AG auf die Barmenia Krankenversicherung AG verschmolzen werden soll, lassen Sie sich im Angebot bestätigen, dass der Tarif für Neukunden offen ist.

Zahlt Gothaer MediVita Zahnersatz und Chefarzt?

MediVita allein leistet nicht für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie und nicht für Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer. Zahnleistungen kommen über MediVita Z 70 oder Z 90 dazu: Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz und Kieferorthopädie 70 bzw. 90 %.

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung bei Gothaer MediVita?

Bleibt ein ganzes Kalenderjahr ohne ambulante Erstattung, sieht der Tarif zwei Monatsbeiträge vor (Abschnitt G.2, berechnet ohne gesetzlichen Zuschlag). Vorsorge, Schutzimpfungen und stationäre Leistungen schaden nicht. Zusätzlich kann die Gothaer eine erfolgsabhängige Rückerstattung beschließen.

Was bedeutet die Fusion von Barmenia und Gothaer für MediVita-Versicherte?

Laut Konzern-Geschäftsbericht 2025 soll die Gothaer Krankenversicherung AG auf die Barmenia Krankenversicherung AG verschmolzen werden. Bei einer Verschmelzung gehen die Verträge auf die aufnehmende Gesellschaft über; die vereinbarten Tarifbedingungen ändern sich dadurch nicht automatisch.

Quellen

  1. Gothaer Krankenversicherung AG: Krankheitskosten-Tarif MediVita, Teil III der AVB (Druckstück 215047), Stand 01.01.2025 – abgerufen 11.10.2026
  2. Gothaer Krankenversicherung AG: Tarif MediVita Z 90 (215045), Stand 01.01.2025
  3. Gothaer Krankenversicherung AG: Tarif MediVita Z 70 (215046), Stand 01.01.2025
  4. Gothaer Krankenversicherung AG: Merkblatt zum Tarif MediVita (215048), Stand 09.2023
  5. Gothaer Krankenversicherung AG: Informationsblatt Tarif MediVita (117047 – 02.2018)
  6. BarmeniaGothaer: Private Krankenversicherung (aktuelle Tarife, Tarifwechsel) – abgerufen 11.10.2026
  7. BarmeniaGothaer Konzern: Geschäftsbericht 2025
  8. cash-online: Barmenia-Gothaer-Fusion – wie Lebens- und Krankenversicherer zusammengeführt werden sollen – 06.03.2024, Fachpresse
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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