Inhalt (8 Abschnitte)
- Hallesche PRIMO Tarif Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Hallesche PRIMO.Z und PRIMO.Z plus sind offene Unisex-Tarife; ausgewertet ist der Tarifdruck PM 63u – 06.26 in der Fassung Januar 2027 mit den Tarifbedingungen TB/KK 2013.
- Ambulant gilt ein Hausarztprinzip: 100 % beim Hausarzt, Augen-, Frauen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt oder nach Überweisung, sonst 75 %; abgerechnet wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.
- Psychotherapie erstattet PRIMO zu 75 % für 50 Sitzungen im Kalenderjahr, Heilpraktiker zu 75 % bis 1.000 € Rechnungsbetrag.
- Im Krankenhaus versichert PRIMO.Z das Mehrbettzimmer, PRIMO.Z plus das Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.
- Zahnersatz erstattet PRIMO zu 75 % aus Rechnungsbeträgen von 1.000 € im ersten bis 5.000 € in den ersten fünf Jahren, danach 5.000 € je Jahr.
Der Hallesche PRIMO Tarif (PRIMO.Z und PRIMO.Z plus) ist ein offener Unisex-Vollversicherungstarif, den die Hallesche als „Einsteiger-Schutz“ anbietet. Laut Tarifdruck PM 63u (Fassung Januar 2027) erstattet PRIMO ambulant 100 % beim Hausarzt oder nach Überweisung, sonst 75 %, Psychotherapie zu 75 % für 50 Sitzungen im Jahr und Zahnersatz zu 75 % mit Rechnungshöchstbeträgen; im Krankenhaus das Mehrbettzimmer, in PRIMO.Z plus das Zweibettzimmer mit Privatarzt. Selbstbehalte: 300, 600 oder 1.200 € oder eine Bonus-Stufe.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut des Tarifdrucks zusammen. Maßgeblich ist allein der Tarifdruck der Hallesche (Tarif PRIMO.Z (plus), PM 63u, veröffentlicht von der ALH Gruppe) mit Teil I und II der Bedingungen. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Hallesche. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
Hallesche PRIMO Tarif Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle gilt für PRIMO.Z; wo PRIMO.Z plus abweicht, steht es im Feld. Ausgewertet sind der Tarif (Teil III) und die Tarifbedingungen TB/KK 2013 (Teil II). Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | PRIMO.Z und PRIMO.Z plus (mit Wahlleistungen), jeweils als PRIMO.Bonus Z oder PRIMO.SB 1/2/3 Z | – | PM 63u, Seite 1 |
| 2. Versicherer | Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (a.G.), Stuttgart | – | PM 63u, Kopfzeile |
| 3. Neugeschäft | offen für Neukunden („Einsteiger-Schutz“ laut hallesche.de) | – | hallesche.de, Abruf 10.10.2026 |
| 4. Generation | Unisex (Kennung „u“); Fassung Januar 2027 | – | PM 63u |
| 5. Zielgruppe | Personen, für deren Berufsgruppe die Hallesche keine speziellen Tarife anbietet (z. B. nicht Mediziner), mit Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet; daneben keine weitere Krankheitskostenversicherung | – | PM 63u, I. |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: MB/KK 2009 · Teil II: TB/KK 2013 (PM 22u – 06.26) · Teil III: Tarif PRIMO.Z (plus), PM 63u – 06.26 | – | PM 63u, Seite 2 |
| 7. Tarifdruck (Link) | alte-leipziger.de/tarif-primo-pm63.pdf (Kopie der ALH Gruppe); Teil I und II unter hallesche.de/option-vvg | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Fassung Januar 2027 (PM 63u – 06.26) | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % beim Hausarzt, Augen-, Frauen-, Kinder-, Not- oder Bereitschaftsarzt oder nach Überweisung, sonst 75 % | begrenzt | PM 63u, II.1.20 |
| 10. Primärarztprinzip | ja: Hausarzt ist der Hallesche zu benennen; Internist als Hausarzt nur mit Zustimmung | begrenzt | PM 63u, II.1.20 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | ärztliche Leistungen im Rahmen der GOÄ bis zu deren Höchstsätzen | begrenzt | PM 63u, II.1 |
| 12. Arzneimittel | 75 % bis 2.000 € je Person und Kalenderjahr, darüber 100 % | begrenzt | PM 63u, II.1.7 |
| 13. Heilmittel | 75 % nach tariflichem Heilmittelverzeichnis mit Höchstbeträgen | begrenzt | PM 63u, II.1.6; Anhang 2 |
| 14. Hilfsmittel | 75 %; Rechnungshöchstbeträge u. a. Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät (erneut nach 5 Jahren) | begrenzt | PM 63u, Seite 1 und II.1.9 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | 100 % bis 125 € Rechnungsbetrag, erneut nach 2 Jahren oder bei 0,5 Dioptrien; refraktive Chirurgie bis 500 € je Auge | begrenzt | PM 63u, II.1.10 |
| 16. Psychotherapie ambulant | 75 % für 50 Sitzungen je Kalenderjahr | begrenzt | PM 63u, II.1.11 |
| 17. Heilpraktiker | 75 % bis 1.000 € Rechnungsbetrag im Jahr (GebüH, Stand 1985) | begrenzt | PM 63u, Seite 1 und II.1.19 |
| 18. Vorsorge | 100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen | begrenzt | PM 63u, Seite 1 und II.1.3 |
| 19. Impfungen | tarifliche Erstattung für Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung | enthalten | PM 63u, Seite 1 und II.1.8 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | PRIMO.Z: Mehrbettzimmer · PRIMO.Z plus: Zweibettzimmer (Einbettzimmer bis zu den Zweibett-Kosten) | begrenzt | PM 63u, II.3.1, 3.2 und 3.5 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | PRIMO.Z: Belegarzt · PRIMO.Z plus: gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung im Rahmen der GOÄ | begrenzt | PM 63u, II.3.2 |
| 22. Privatklinik | Erstattung bis höchstens 50 % über den Entgelten nach KHEntgG/BPflV (Landesbasisfallwert); bei Notfall ohne Grenze | begrenzt | PM 63u, II.3.1 b |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | PRIMO.Z plus: 20 € je Tag ohne Unterkunftszuschlag, 25 € je Tag ohne privatärztliche Behandlung; PRIMO.Z: keines | enthalten | PM 63u, II.3.5 |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel im Tarif; stationäre Leistungen nach II.3; schriftliche Zusage bei gemischten Anstalten nur in den Ausnahmefällen der TB entbehrlich | nicht belegt | PM 63u, II.3; TB/KK 2013 § 4 II Abs. 7 |
| 25. Rooming-in | medizinisch notwendige Begleitperson als allgemeine Krankenhausleistung; bei Kindern unter 16 Jahren stets als notwendig anerkannt | enthalten | PM 63u, II.3.1 |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 % inkl. prophylaktischer Leistungen, bis zu den GOZ-Höchstsätzen, innerhalb der Rechnungshöchstbeträge | begrenzt | PM 63u, II.2.1 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 75 % inkl. Implantate und Inlays; Material nach tariflichem Preisverzeichnis; Heil- und Kostenplan ab 2.500 € | begrenzt | PM 63u, II.2.2 |
| 28. Kieferorthopädie | 75 %; Heil- und Kostenplan immer vorab | begrenzt | PM 63u, II.2.3 |
| 29. Zahnstaffel | Rechnungshöchstbeträge zusammen: 1.000 € (1. Jahr), 2.000 € (1–2), 3.000 € (1–3), 4.000 € (1–4), 5.000 € (1–5), ab dem 6. Kalenderjahr 5.000 € je Jahr; Unfälle ausgenommen | begrenzt | PM 63u, II.2.4 |
| 30. Prophylaxe / PZR | prophylaktische Leistungen als Teil der Zahnbehandlung 100 %, innerhalb der Rechnungshöchstbeträge | begrenzt | PM 63u, II.2.1 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | PRIMO.SB 1/2/3 Z: 300, 600 oder 1.200 € je Kalenderjahr; PRIMO.Bonus Z: 30 € Bonus je Monat, im Leistungsfall bis 360 € verrechnet | begrenzt | PM 63u, Seite 1 und III. |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach Maßgabe der Satzung | begrenzt | TB/KK 2013 § 4 II Abs. 8 |
| 33. Wartezeiten | § 3 MB/KK 2009; Verzicht in der Vollversicherung bei unmittelbarem Anschluss an die bisherige Versicherung | enthalten | TB/KK 2013 § 3 II |
| 34. Auslandsschutz | weltweite Heilbehandlung (TB), aber begrenzt auf deutsche Gebührenordnungen und Krankenhaus-Höchstpreise, aufhebbar nur per Vereinbarung; Rücktransport nur über Zusatztarif | begrenzt | TB/KK 2013 § 1 II Abs. 3; PM 63u, V. |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres zum 1. Januar: niedrigere Selbstbehaltstufe und/oder Wahlleistungen (plus) ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | enthalten | PM 63u, VI. a |
| 36. Kur / Reha | Leistungen wie ambulant, Kurtaxe und Kurplan 100 %; Unterkunft und Verpflegung nicht versichert | begrenzt | PM 63u, II.1.18 |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis vier Wochen bei Krankenhausvermeidungspflege; keine Haushaltshilfe-Pauschale im Tarif | begrenzt | PM 63u, II.1.15 |
| 38. Beitragsbeispiel | von der Hallesche für PRIMO nicht veröffentlicht – im Angebot prüfen | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | künstliche Befruchtung nicht versichert; Ergänzung durch Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Auslandsreisetarif möglich | – | PM 63u, II.1.1 und I. |
| 40. Änderungslog | 10.10.2026: Erstfassung nach PM 63u (Fassung Januar 2027) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur Hallesche stehen im Hallesche-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
PRIMO arbeitet mit einem Hausarztprinzip. Volle Erstattung gibt es beim benannten Hausarzt, bei Augen-, Frauen- und Kinderärzten, im Notdienst oder nach Überweisung. Gehen Sie direkt zu einem anderen Facharzt, erstattet der Tarif 75 %. Den Hausarzt müssen Sie der Hallesche bei der ersten Inanspruchnahme namentlich nennen. Ärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig.
Arznei- und Verbandmittel erstattet PRIMO zu 75 % bis 2.000 € im Jahr, darüber zu 100 %. Bei Kosten von 1.200 € tragen Sie also 300 € selbst, ab 2.000 € höchstens 500 €. Heil- und Hilfsmittel erstattet der Tarif zu 75 %, Heilmittel nach einem Verzeichnis mit Höchstbeträgen, Hörgeräte bis 1.500 € je Gerät. Sehhilfen gibt es bis 125 € alle zwei Jahre, Augenlaser-Operationen bis 500 € je Auge.
Psychotherapie erstattet PRIMO zu 75 % für 50 Sitzungen je Kalenderjahr. Heilpraktiker und eine Liste von Naturheilverfahren durch Ärzte sind ebenfalls versichert, Heilpraktiker zu 75 % bis 1.000 € Rechnungsbetrag im Jahr. Vorsorge erstattet der Tarif zu 100 %, allerdings nur für Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen; Impfungen nach den Empfehlungen der STIKO.
Bei den Naturheilverfahren durch Ärzte nennt PRIMO eine feste Liste, etwa Hydro- und Balneotherapie, Bewegungs- und Atemtherapie, Chirotherapie, Präparate der Phytotherapie und Anthroposophie, klassische Homöopathie und Akupunktur zur Schmerzbehandlung. Daneben sind Fahrten zum Arzt in bestimmten Fällen, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege, Schulungen für chronisch Kranke sowie Sozialpädiatrie und Frühförderung versichert – jeweils mit den im Tarif genannten Voraussetzungen.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
PRIMO.Z erstattet die allgemeinen Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer und die belegärztliche Behandlung. PRIMO.Z plus ergänzt das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung im Rahmen der GOÄ. Nutzen Sie diese Wahlleistungen nicht, zahlt PRIMO.Z plus 20 € je Tag (Zimmer) bzw. 25 € je Tag (Privatarzt).
Für Privatkliniken gilt eine Grenze: Die Hallesche erstattet, soweit die Kosten die Entgelte nach Krankenhausentgeltgesetz nicht um mehr als 50 % übersteigen; im Notfall gilt die Grenze nicht. Eine Begleitperson bei Kindern unter 16 Jahren gilt stets als medizinisch notwendig. Mehr zur Abwägung lesen Sie unter Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Nach einer Krankenhausbehandlung erstattet PRIMO außerdem eine Übergangspflege im Krankenhaus und eine stationäre Hospizversorgung, wenn die Voraussetzungen des Tarifs vorliegen. Ein Krankenhaustagegeld wird während der Übergangspflege nicht gezahlt.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe erstattet PRIMO zu 100 %, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 75 %. Zahntechnische Leistungen sind bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses erstattungsfähig. Die Zahnstaffel ist bei PRIMO als Rechnungshöchstbetrag formuliert und gilt für alle Zahnleistungen zusammen: 1.000 € Rechnungsbetrag im ersten Kalenderjahr, insgesamt 2.000, 3.000, 4.000 und 5.000 € in den ersten zwei bis fünf Jahren – und danach dauerhaft 5.000 € je Kalenderjahr. Unfälle nach Vertragsschluss sind ausgenommen.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im 8. Versicherungsjahr kostet ein Implantat mit Krone 6.000 €. Erstattungsfähig sind höchstens 5.000 € Rechnungsbetrag, davon 75 % = 3.750 €. Ihr Eigenanteil liegt bei 2.250 €. Fällt im selben Jahr noch eine Zahnbehandlung an, zählt sie in denselben Jahreshöchstbetrag.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
PRIMO gibt es mit Selbstbehalt von 300, 600 oder 1.200 € (PRIMO.SB 1, 2 oder 3 Z) oder als Bonus-Stufe: 30 € Bonus im Monat, im Leistungsfall werden bis 360 € verrechnet. Wie Sie das beim Einstieg abwägen, erklärt die Seite PKV-Selbstbeteiligung. Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und richtet sich nach der Satzung der Hallesche.
Rechenbeispiel Bonus oder Selbstbehalt: In der Bonus-Stufe erhalten Sie im Jahr 360 € ausgezahlt. Reichen Sie Rechnungen ein, werden bis 360 € mit der Erstattung verrechnet – ohne Rechnungen behalten Sie den Bonus. In der Stufe PRIMO.SB 2 Z tragen Sie die ersten 600 € selbst, zahlen dafür aber einen niedrigeren Beitrag. Welche Stufe sich rechnet, hängt vom Beitragsunterschied in Ihrem Angebot ab.
Bei den Wartezeiten gelten die Musterbedingungen; die Tarifbedingungen verzichten darauf, wenn die Vollversicherung unmittelbar an die bisherige Versicherung anschließt (mehr unter PKV-Wartezeit). Im Ausland gilt der Schutz weltweit, aber begrenzt auf deutsche Gebührenordnungen und Krankenhauspreise. Diese Begrenzung kann für einen Aufenthalt per Vereinbarung aufgehoben werden. Den Rücktransport versichert PRIMO nicht; dafür nennt der Tarif den Auslandsreisetarif als Ergänzung.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
PRIMO richtet sich an Personen ohne eigenen Berufsgruppentarif – Mediziner etwa haben eigene Tarife. Die Hallesche bietet ihn als Einstieg an: Hausarztprinzip, Prozentsätze unter 100 %, Mehrbettzimmer und eine dauerhafte Jahresgrenze beim Zahn sind die Stellschrauben, über die der Beitrag niedriger ausfällt. Ob sich ein solcher Tarif gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt, ist eine eigene Frage – sie beantwortet Höchstbeitrag.de zum PKV-Einsteigertarif.
Ein Ausweg nach oben ist im Tarif angelegt: Nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres können Sie zum 1. Januar ohne neue Gesundheitsprüfung in eine niedrigere Selbstbehaltstufe wechseln oder die Wahlleistungen von PRIMO.Z plus hinzunehmen. Ein Wechsel in die höherwertige Familie NK.select ist darin nicht enthalten; ihn regelt das allgemeine Tarifwechselrecht. Den Steckbrief dazu finden Sie unter Hallesche NK.select.
Wichtig für die Zukunft: Die Euro-Höchstbeträge, die Krankenhaustagegelder und den Bonus kann die Hallesche laut Tarif mit Zustimmung eines Treuhänders ändern, etwa bei einer Beitragsanpassung. Ein Rechnungshöchstbetrag von heute 5.000 € ist also kein fester Wert für alle Zeiten – er kann angepasst werden, nach oben wie nach unten. Fragen Sie im Angebot nach, wie die Hallesche diese Beträge bisher fortgeschrieben hat.
Offen bleiben in unserer Auswertung der Beitrag, den die Hallesche für PRIMO nicht veröffentlicht, und eine eigene Regel zur stationären Psychotherapie.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Stufe: PRIMO.Z oder PRIMO.Z plus – und welche Selbstbehalt- oder Bonus-Stufe?
- Hausarzt: Passt das Hausarztprinzip zu Ihren regelmäßigen Facharztbesuchen?
- Zahn: Reichen 5.000 € Rechnungsbetrag im Jahr dauerhaft für Ihre absehbaren Zahnkosten?
- Ausland: Haben Sie einen Auslandsreisetarif für den Rücktransport?
- Aufstocken: Wann und wie können Sie später in einen höherwertigen Tarif wechseln?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Netto-Rechnung der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Tarifdruck: Tarif PRIMO.Z (plus), PM 63u – 06.26 (Kopie der ALH Gruppe). Teil I und II der Bedingungen sind in den Vertragsunterlagen unter hallesche.de/option-vvg enthalten.
- 10.10.2026: Erstfassung nach PM 63u (Fassung Januar 2027) und TB/KK 2013.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PRIMO.Z und PRIMO.Z plus?
Ambulant und beim Zahn sind beide gleich. Im Krankenhaus versichert PRIMO.Z die allgemeinen Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer und den Belegarzt, PRIMO.Z plus zusätzlich das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung. Bei Verzicht zahlt PRIMO.Z plus 20 € bzw. 25 € Krankenhaustagegeld je Tag (Tarif PM 63u, Fassung Januar 2027).
Was bedeutet PRIMO.SB 3 Z?
Die Bezeichnung steht für die Selbstbehaltstufe: PRIMO.SB 1 Z mit 300 €, SB 2 Z mit 600 €, SB 3 Z mit 1.200 € Selbstbehalt je Person und Kalenderjahr. In der Stufe PRIMO.Bonus Z gibt es stattdessen 30 € Bonus im Monat, der im Leistungsfall bis 360 € verrechnet wird.
Ist Hallesche PRIMO ein Einsteigertarif?
Die Hallesche bietet PRIMO als „Einsteiger-Schutz“ an. Der Tarif arbeitet mit Hausarztprinzip, Prozentsätzen unter 100 % und Rechnungshöchstbeträgen beim Zahn. Ob ein solcher Tarif im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ist, beantwortet die Seite zum PKV-Einsteigertarif auf Höchstbeitrag.de.
Kann ich aus PRIMO später aufstocken?
Innerhalb von PRIMO ja: Nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres können Sie zum 1. Januar ohne neue Gesundheitsprüfung in eine niedrigere Selbstbehaltstufe wechseln oder Krankenhaus-Wahlleistungen (PRIMO.Z plus) hinzunehmen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vorher gestellt werden.
Zahlt PRIMO eine künstliche Befruchtung?
Nein. Der Tarif nennt Aufwendungen für künstliche Befruchtung ausdrücklich als nicht erstattungsfähig, auch bei stationärer Behandlung. Ebenfalls nicht versichert sind Unterkunft und Verpflegung bei Kuren.
Quellen
- Hallesche: Tarif PRIMO.Z (plus), PM 63u – 06.26, Fassung Januar 2027 (Kopie der ALH Gruppe) – abgerufen 10.10.2026
- Hallesche: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I und II (MB/KK 2009, TB/KK 2013, PM 22u – 06.26)
- Hallesche: Private Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige – abgerufen 10.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Selbstbehalt
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.