Inhalt (8 Abschnitte)
- LVM Krankenversicherung Tarife – Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Die LVM Krankenversicherung Tarife A, AP, S und Z bilden ein offenes Unisex-Bausteinsystem; ausgewertet sind die Vertragsgrundlagen KV 150 (09/2026) mit Teil I bis III.
- Tarif A erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ohne Prozentkürzung, abzüglich einer wählbaren Selbstbeteiligung von 0 bis 2.500 €; AP arbeitet mit Primärarztprinzip und 70 % ohne Überweisung.
- Psychotherapie ist bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr versichert, Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses.
- Stationär versichert S 1 Ein- oder Zweibettzimmer mit Privatarzt, Zahn Z 100/100 Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 100 % mit Höchstbeträgen bis 10.000 € in den ersten vier Jahren.
- In der Vollversicherung entfallen sämtliche Wartezeiten; ein tarifliches Optionsrecht für spätere Leistungserhöhungen enthält das Bedingungswerk nicht.
Die LVM Krankenversicherung Tarife bilden ein offenes Unisex-Bausteinsystem: ambulant A oder AP, stationär S 1 bis S 3, Zahn Z. Laut Vertragsgrundlagen KV 150 (09/2026) erstattet Tarif A ambulant ohne Prozentkürzung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie bis 50 Sitzungen im Jahr; S 1 versichert Ein- oder Zweibettzimmer mit Privatarzt, Z 100/100 Zahnersatz zu 100 % mit bis zu 10.000 € in den ersten vier Jahren. Wartezeiten entfallen.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Vertragsgrundlagen der LVM (Vertragsgrundlagen Krankenversicherung, KV 150). Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der LVM. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
LVM Krankenversicherung Tarife – Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt die Kombination aus Tarif A (ambulant), S 1 (stationär) und Z 100/100 (Zahn) nach Teil III der Vertragsgrundlagen KV 150. In Klammern stehen die Abweichungen von AP, S 2, S 3 und den Zahnstufen Z 100/80, Z 100/50 und Z 75/50. Teil I sind die Musterbedingungen 2009, Teil II die Tarifbedingungen der LVM. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | Bausteine: ambulant A (A 0, A 300, A 650, A 1350, A 2500, A 20/P) oder AP; stationär S 1, S 2, S 3; Zahn Z 100/100, Z 100/80, Z 100/50, Z 75/50 – ausgewertet: A + S 1 + Z 100/100 | – | KV 150, Inhaltsübersicht und Teil III |
| 2. Versicherer | LVM Krankenversicherungs-AG, Münster | – | KV 150, Rückseite |
| 3. Neugeschäft | offen für Neukunden; laut LVM ein einziges Tarifwerk seit über vier Jahrzehnten | – | lvm.de; Broschüre W 1111 (09/2026) |
| 4. Generation | Unisex-Tarife A, AP, S und Z; geschlechtsabhängig kalkulierte Varianten mit Zusatz „(M/F)“ bestehen im Bestand fort | – | KV 150, Teil III |
| 5. Zielgruppe | Arbeitnehmer und Selbstständige mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; Schüler und Studierende bis 39 Jahre nach Besonderen Bedingungen | – | KV 150, Titel, Teil II zu § 1 und Seite 29 |
| 6. Bedingungswerk | AVB/V: Teil I MB/KK 2009 · Teil II Tarifbedingungen der LVM · Teil III Tarife A, AP, S, Z | – | KV 150, Seite 7 |
| 7. Tarifdruck (Link) | lvm.de, „Vertragsgrundlagen und weitere Informationen“ (KV 150, PDF) | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | KV 150 (09/2026); Teil I Stand Juni 2024 | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | A: erstattungsfähige Aufwendungen ohne Prozentkürzung, abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung (AP: 100 % beim Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 70 %) | enthalten | Tarif A, Abs. 1 a und 2; Tarif AP, Abs. 1 a |
| 10. Primärarztprinzip | A: freie Arztwahl (AP: Primärärzte sind Hausärzte, Kinder-, Frauen- und Augenärzte, Hebammen sowie Not- und Bereitschaftsdienst; Überweisung gilt bis 6 Monate) | enthalten | Tarif AP, Abs. 1 a |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, ambulant und stationär | begrenzt | Tarif A, Abs. 1 a; Tarif S, Abs. 1 |
| 12. Arzneimittel | A: Arznei- und Verbandmittel inkl. Teststreifen und bestimmter Nährmittel ohne Prozentkürzung (AP: 70 % bis 3.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr, darüber 100 %) | enthalten | Tarif A, Abs. 1 e; Tarif AP, Abs. 1 d |
| 13. Heilmittel | A: offene Aufzählung (physikalische Behandlungen, Podologie, Massagen, Ergotherapie, Logopädie u. a.) ohne Höchstbeträge im Wortlaut (AP: 70 % laut Broschüre, im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise) | enthalten | Tarif A, Abs. 1 f; Tarif AP, Abs. 1 e; W 1111 |
| 14. Hilfsmittel | A: offene Definition (Hör- und Sehhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel) inkl. Wartung und Reparatur; orthopädische Schuhe abzüglich der Kosten normaler Schuhe (AP: 70 %, laut Broschüre höchstens 150 € Eigenanteil je Hilfsmittel über 500 €) | enthalten | Tarif A, Abs. 1 g; W 1111 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | A: Brillengläser und Kontaktlinsen ohne Betragsgrenze im Wortlaut, Brillengestelle nur in „allgemein gebräuchlicher Ausführung“; Korrektur der Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) erstattungsfähig (AP: Sehhilfen bis 120 € in drei Kalenderjahren, keine LASIK) | begrenzt | Tarif A, Abs. 1 a und g; Tarif AP, Abs. 1 a und g |
| 16. Psychotherapie ambulant | bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr, bis zum Höchstsatz der GOP, auch durch Psychologische Psychotherapeuten (AP: 70 %, 50 Sitzungen) | begrenzt | Tarif A, Abs. 1 a und d; Tarif AP, Abs. 1 c |
| 17. Heilpraktiker | A: bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, kein Jahreshöchstbetrag (AP: nicht erstattungsfähig) | enthalten | Tarif A, Abs. 1 c; Tarif AP, Abs. 1 a |
| 18. Vorsorge | gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen; die in den G-BA-Richtlinien empfohlenen Untersuchungen ohne Selbstbeteiligung und ohne Verlust der Rückerstattung (laut LVM aus Überschüssen finanziert, nicht dauerhaft zugesagt) | begrenzt | Teil I § 1 Abs. 2 b; Broschüre W 11405; Geschäftsbericht 2025 |
| 19. Impfungen | ärztlich angeratene Schutzimpfungen inkl. Impfstoff, insbesondere nach STIKO; nicht erstattungsfähig sind berufsbedingte und Reiseimpfungen | begrenzt | Tarif A, Abs. 1 i |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | S 1: Ein- oder Zweibettzimmer (S 2: Zweibettzimmer, Einbettzimmer nur bis zu den Zweibettkosten, 15 € Selbstbeteiligung je Tag für höchstens 7 Tage im Jahr; S 3: allgemeine Krankenhausleistungen) | enthalten | Tarif S, Abs. 2 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | S 1 und S 2: gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung bis zum GOÄ-Höchstsatz (S 3: nicht versichert) | enthalten | Tarif S, Abs. 1 b und 2 |
| 22. Privatklinik | ohne Abrechnung nach Bundespflegesatzverordnung gelten Mehrbettzimmer inkl. ärztlicher Leistungen und Nebenkosten als allgemeine Leistungen, Wahlleistungen zusätzlich; keine Prozentgrenze im Wortlaut | enthalten | Tarif S, Abs. 1 a und b |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | S 1 und S 2: 80 € je Tag bei Verzicht auf Zimmer und Privatarzt (unter 21: 55 €), 30 € nur ohne Zimmer, 50 € nur ohne Privatarzt (unter 21: 25 €) | enthalten | Tarif S, Abs. 3 |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel; in Krankenanstalten, die auch Kuren durchführen, nur nach vorheriger schriftlicher Zusage; Entwöhnungsbehandlungen höchstens drei nach Zusage | begrenzt | Teil I § 4 Abs. 5; Tarif S, Abs. 1 h |
| 25. Rooming-in | gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes | enthalten | Tarif S, Abs. 1 i |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | Z 100/100: 100 % bis zum GOZ-Höchstsatz inkl. Prophylaxe, Wurzel- und Parodontosebehandlung (Z 75/50: 75 %) | enthalten | Tarif Z, Abs. 1 a und 2 a |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | Z 100/100: 100 % inkl. Implantate, Inlays, Knochenaufbau und Material (Z 100/80: 80 %; Z 100/50 und Z 75/50: 50 %) | enthalten | Tarif Z, Abs. 1 b und 2 b |
| 28. Kieferorthopädie | Z 100/100: 100 %, keine Altersgrenze im Wortlaut (Z 100/80: 80 %; Z 100/50 und Z 75/50: 50 %) | enthalten | Tarif Z, Abs. 2 b |
| 29. Zahnstaffel | Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen höchstens 2.000 € im ersten Versicherungsjahr (Unisex-Druck: „1.–2.“), 3.000 € in den Jahren 1–2, 6.000 € in 1–3, 10.000 € in 1–4; danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | Tarif Z, Abs. 2 |
| 30. Prophylaxe / PZR | professionelle Zahnreinigung als Zahnbehandlung 100 % bis zum GOZ-Höchstsatz; keine Häufigkeitsgrenze im Wortlaut | enthalten | Tarif Z, Abs. 1 a |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | nur im Ambulanttarif: A 0, A 300, A 650, A 1350, A 2500 (Euro je Kalenderjahr) oder A 20/P (20 %, höchstens 2.500 €); AP 480 oder AP 960 (Broschüre W 1111 nennt AP 400/AP 800); A 1350 für Kinder laut Broschüre 1.200 € | begrenzt | Tarif A, Abs. 2; Tarif AP, Abs. 2; W 1111 |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig nach Beschluss des Vorstands; 2026 in den Serien A, AP und AB bis zu 4 Monatsbeiträge des Ambulanttarifs, gestaffelt nach leistungsfreien Jahren; stationäre und Zahnrechnungen schaden laut LVM nicht | begrenzt | Teil II zu § 4 (Beitragsrückerstattung); Geschäftsbericht 2025; W 1111 |
| 33. Wartezeiten | sämtliche Wartezeiten entfallen in der Vollversicherung nach den Tarifen A bzw. AP, S und Z | enthalten | Teil II zu § 3 Abs. 1 |
| 34. Auslandsschutz | Europa; außereuropäisch der erste Monat ohne Vereinbarung, bei notwendiger Behandlung bis zwei weitere Monate, bei einem dort eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis die Rückreise möglich ist; Rücktransport aus dem Ausland (Tarif S) | begrenzt | Teil I § 1 Abs. 4; Teil II zu § 1; Tarif S, Abs. 1 d |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | kein tarifliches Optionsrecht für spätere Leistungserhöhungen im Bedingungswerk; es gilt das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG | nicht enthalten | KV 150, Teil I bis III |
| 36. Kur / Reha | Kur- und Sanatoriumsbehandlung nicht versichert; Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt und eine weitere onkologische Reha erstattungsfähig; Kurtagegeld nur über Tarif KURT | nicht enthalten | Teil I § 5 Abs. 1 d; Tarif A, Abs. 1 o; Tarif S, Abs. 1 e |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | häusliche Krankenpflege inkl. Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird; keine Haushaltshilfe- oder Kinderbetreuungspauschale | begrenzt | Tarif A, Abs. 1 m |
| 38. Beitragsbeispiel | von der LVM nicht mit Profil und Stand für die Krankheitskostentarife veröffentlicht – im Angebot prüfen | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Osteopathie durch Ärzte oder Heilpraktiker; Präventionskurse bis 150 € und Reha-Sport bis 200 € je Jahr; Kinderwunschbehandlung (nur A); Beitragsentlastung über Tarif Vorsorge-Plus; freiwillige „Sondermaßnahme“ zur Beitragssenkung ab 65 laut LVM | – | Tarif A, Abs. 1 a, j, p, q; KV 150, Seite 30; W 1111 |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach KV 150 (09/2026); Selbstbehalt-Abweichung AP laut W 1111 vermerkt | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur LVM Krankenversicherungs-AG – Vollversicherte, BaFin-Statistik, Ratings – stehen im LVM-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
Die LVM trennt ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen in eigene Tarife. Für den ambulanten Teil wählen Sie zwischen A und AP. Tarif A erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen ohne Prozentkürzung; abgezogen wird nur die gewählte Selbstbeteiligung. Die Arztwahl ist frei. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt bis zu ihren Höchstsätzen, also in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz; Honorare darüber erstattet der Tarif nicht.
AP ist der günstigere Baustein mit Primärarztprinzip. Beim Hausarzt, bei Kinder-, Frauen- und Augenärzten oder mit Überweisung erstattet AP 100 %, beim Facharzt ohne Überweisung 70 %. Arznei- und Verbandmittel erstattet AP zu 70 % bis 3.000 € Rechnungsbetrag im Jahr, darüber voll. Heilpraktiker, Kinderwunschbehandlung und Augenlaser-Operationen schließt AP aus; Sehhilfen zahlt AP nur bis 120 € in drei Jahren.
Psychotherapie ist in beiden Bausteinen auf 50 Sitzungen im Kalenderjahr begrenzt, in A ohne Prozentkürzung, in AP zu 70 %. Heilpraktiker erstattet A bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, ohne Jahresgrenze; Osteopathie ist versichert, wenn Ärzte oder Heilpraktiker sie erbringen. Hilfsmittel sind in A offen beschrieben – von Hörgeräten über Prothesen bis zu lebenserhaltenden Geräten. Bei Brillengestellen erstattet die LVM nur eine „allgemein gebräuchliche Ausführung“; bis zu welchem Betrag, nennt der Tarif nicht, sondern verweist auf eine Anfrage beim Versicherer.
Vorsorge ist nach den Musterbedingungen versichert, also nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlenen Untersuchungen erstattet die LVM ohne Selbstbeteiligung und ohne Verlust der Rückerstattung – laut eigener Broschüre aus Überschüssen finanziert und nicht dauerhaft zugesagt. Schutzimpfungen sind versichert, Reise- und berufsbedingte Impfungen aber ausdrücklich nicht.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Für das Krankenhaus wählen Sie S 1, S 2 oder S 3. S 1 erstattet die allgemeinen Krankenhausleistungen und als Wahlleistungen das Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung bis zum GOÄ-Höchstsatz. S 2 versichert das Zweibettzimmer; wer dort ein Einbettzimmer nimmt, erhält die Zweibettkosten erstattet. In S 2 gilt zudem eine Selbstbeteiligung von 15 € je Tag für höchstens sieben Tage im Jahr. S 3 versichert die allgemeinen Krankenhausleistungen mit freier Krankenhauswahl.
Verzichten Sie in S 1 oder S 2 auf Wahlleistungen, zahlt die LVM ein Krankenhaustagegeld: 80 € je Tag, wenn Sie auf Zimmer und Privatarzt verzichten, 30 € nur ohne Zimmer, 50 € nur ohne Privatarzt – für Versicherte unter 21 entsprechend weniger. Privatkliniken, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, sind ohne Prozentgrenze versichert; als allgemeine Leistung gilt dort das Mehrbettzimmer, die Wahlleistungen kommen hinzu. Eine Begleitperson für Kinder bis 14 Jahre ist versichert. Für Kliniken, die auch Kuren anbieten, gilt die Zusagepflicht der Musterbedingungen. Mehr dazu unter Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Die Zahnbausteine heißen nach ihren Erstattungssätzen: Z 100/100 erstattet Zahnbehandlung und Zahnersatz einschließlich Kieferorthopädie jeweils zu 100 %, Z 100/80 zu 100 und 80 %, Z 100/50 zu 100 und 50 %, Z 75/50 zu 75 und 50 %. Professionelle Zahnreinigung zählt zur Zahnbehandlung. Erstattet wird bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte. Ein Zahn-Baustein ist nur zusammen mit einem ambulanten und einem stationären Baustein möglich.
In den ersten vier Versicherungsjahren gilt eine Zahnstaffel für alle Zahnleistungen zusammen: 2.000 € im ersten Jahr, 3.000 € in den Jahren 1 und 2, 6.000 € in den Jahren 1 bis 3 und 10.000 € in den Jahren 1 bis 4. Im Unisex-Druck ist die erste Stufe als „1.–2. Versicherungsjahr“ bezeichnet; der Bisex-Druck nennt das erste Jahr. Ab dem fünften Jahr gibt es keine Grenze, Unfälle sind ausgenommen.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im 2. Versicherungsjahr stehen zwei Implantate für 7.000 € an, im 1. Jahr gab es 500 € Zahnerstattung. Z 100/100 würde 7.000 € erstatten, die Staffel erlaubt in den Jahren 1 und 2 aber zusammen 3.000 €. Abzüglich 500 € bleiben 2.500 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 4.500 €. Ab dem 5. Versicherungsjahr würde dieselbe Rechnung vollständig erstattet.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Die Selbstbeteiligung gilt nur im Ambulanttarif. In A wählen Sie 0, 300, 650, 1.350 oder 2.500 € im Kalenderjahr oder eine prozentuale Stufe mit 20 % bis höchstens 2.500 €. In AP nennt der Tarifdruck KV 150 die Stufen 480 und 960 €, die Broschüre W 1111 dagegen 400 und 800 €. Maßgeblich ist der Tarifdruck – lassen Sie sich die Stufe im Angebot bestätigen. Wie Sie die Höhe beim Einstieg abwägen, zeigt PKV-Selbstbeteiligung.
Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig. Für 2026 zahlt die LVM laut Geschäftsbericht in den Serien A, AP und AB bis zu vier Monatsbeiträge des Ambulanttarifs, gestaffelt nach der Zahl leistungsfreier Jahre. Weil Krankenhaus und Zahnarzt über eigene Bausteine laufen, gefährden diese Rechnungen die Rückerstattung laut LVM nicht. In der Vollversicherung entfallen sämtliche Wartezeiten. Den gesetzlichen Rahmen erklärt PKV-Wartezeit.
Außerhalb Europas gilt der Schutz nach den Musterbedingungen im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts, bei notwendiger Behandlung zwei weitere Monate. Tritt der Versicherungsfall in dieser Zeit ein, verlängern die Tarifbedingungen den Schutz, bis die Rückreise ohne Gefahr möglich ist. Für längere Reisen ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu prüfen.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
Das Bausteinsystem richtet sich an Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige; für Beamte, Anwärter und Studierende gibt es eigene Serien. Die Kombination bestimmt das Leistungsniveau:
| Merkmal | A | AP |
|---|---|---|
| Arzt ambulant | ohne Kürzung, freie Arztwahl | Primärarzt 100 %, sonst 70 % |
| Arznei- und Verbandmittel | ohne Kürzung | 70 % bis 3.000 €, darüber 100 % |
| Psychotherapie | 50 Sitzungen im Jahr | 70 %, 50 Sitzungen |
| Heilpraktiker, LASIK, Kinderwunsch | versichert | nicht versichert |
| Sehhilfen | Gläser ohne Betragsgrenze, Gestelle „allgemein gebräuchlich“ | bis 120 € in drei Jahren |
| Selbstbeteiligung | 0 bis 2.500 € oder 20 % | 480 oder 960 € (laut W 1111: 400/800 €) |
Stationär reicht die Spanne von S 3 (allgemeine Leistungen) bis S 1 (Ein- oder Zweibettzimmer mit Privatarzt), beim Zahn von Z 75/50 bis Z 100/100. Wichtig für die Lebensplanung: Ein tarifliches Optionsrecht, später ohne Gesundheitsprüfung in stärkere Bausteine zu wechseln, enthalten die Vertragsgrundlagen nicht. Wer mit AP, S 3 oder einer kleinen Zahnstufe beginnt, braucht für eine Aufstockung grundsätzlich eine neue Gesundheitsprüfung. Für ältere, geschlechtsabhängig kalkulierte Verträge „(M/F)“ gilt das Tarifwechselrecht – mehr bei PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Offen bleiben in unserer Auswertung der Beitrag, den die LVM nicht veröffentlicht, die Abweichung der AP-Stufen zwischen Tarifdruck und Broschüre und der Betrag für „allgemein gebräuchliche“ Brillengestelle. Für die Zeit nach dem Erwerbsleben bietet die LVM den Beitragsentlastungstarif Vorsorge-Plus; wie solche Tarife wirken, erklärt PKV-Rente.de zu Beitragsentlastungstarifen.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bausteine: Welche Kombination steht im Angebot – A oder AP, S 1 bis S 3, welche Z-Stufe?
- Selbstbeteiligung: Welche Stufe gilt, und stimmt sie mit dem Tarifdruck KV 150 überein?
- Später aufstocken: Reicht Ihnen der Schutz auch in zehn Jahren, wenn es kein Optionsrecht gibt?
- Zahn: Ist größerer Zahnersatz in den ersten vier Jahren absehbar, und reichen die Höchstbeträge?
- Ausland: Planen Sie Aufenthalte außerhalb Europas, die länger als einen Monat dauern?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Rechnung nach Arbeitgeberzuschuss und Selbstbeteiligung der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Alle Tarife stehen in den Vertragsgrundlagen der LVM: Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige, KV 150 (09/2026), Tarif A ab Seite 15, AP ab Seite 19, S ab Seite 24, Z auf Seite 28. Die Kurzbeschreibung bietet die Broschüre W 1111, die Vorsorge-Liste die Broschüre W 11405.
- 11.10.2026: Erstfassung nach KV 150 (09/2026); Selbstbeteiligung AP laut Tarifdruck 480/960 €, laut Broschüre W 1111 400/800 € – Abweichung vermerkt.
Häufige Fragen
Welche Tarife hat die LVM in der privaten Krankenversicherung?
Die LVM führt laut eigener Angabe ein einziges Tarifwerk aus Bausteinen: ambulant Tarif A (mit Selbstbeteiligung 0 bis 2.500 € oder 20 %) oder Tarif AP mit Primärarztprinzip, stationär S 1 (Ein- oder Zweibettzimmer), S 2 (Zweibettzimmer) oder S 3 (allgemeine Leistungen), dazu Zahn Z 100/100, Z 100/80, Z 100/50 oder Z 75/50 (KV 150, 09/2026).
Was ist der Unterschied zwischen LVM Tarif A und AP?
Tarif A erstattet mit freier Arztwahl ohne Prozentkürzung, Heilpraktiker und Augenlaser-Operationen sind eingeschlossen. AP erstattet beim Facharzt ohne Überweisung 70 %, Arznei- und Hilfsmittel zunächst zu 70 %, Sehhilfen bis 120 € in drei Jahren und schließt Heilpraktiker und LASIK aus.
Hat die LVM Wartezeiten?
Nein, nicht in der Vollversicherung. Laut Teil II der Tarifbedingungen entfallen sämtliche Wartezeiten in der Krankheitskostenvollversicherung nach den Tarifen A bzw. AP, S und Z (KV 150, zu § 3).
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung der LVM?
Sie ist erfolgsabhängig. Laut Geschäftsbericht 2025 zahlt die LVM 2026 in den Serien A, AP und AB bis zu vier Monatsbeiträge des Ambulanttarifs, gestaffelt nach leistungsfreien Jahren. Da stationäre und zahnärztliche Leistungen über eigene Bausteine laufen, gefährden sie die Rückerstattung laut LVM nicht.
Was kostet die LVM Krankenversicherung?
Die LVM veröffentlicht keinen Beispielbeitrag mit Profil und Stand für die Kombination A, S und Z. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, den gewählten Bausteinen, der Selbstbeteiligung und der Gesundheitsprüfung ab.
Quellen
- LVM Krankenversicherungs-AG: Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige – Vertragsgrundlagen und weitere Informationen, KV 150 (09/2026) – abgerufen 11.10.2026
- LVM: Broschüre LVM-Krankenvollversicherung, W 1111 (09/2026)
- LVM: Broschüre Vorsorge und Früherkennung, W 11405 (12/2025)
- LVM Versicherung: Geschäftsbericht 2025 (Teil LVM Krankenversicherungs-AG)
- LVM: Private Krankenversicherung (Produktseite) – abgerufen 11.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten
- § 204 VVG – Tarifwechsel
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.