Inhalt (8 Abschnitte)
- Württembergische Premium Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Die Württembergische Krankenversicherung Tarife sind ein offenes Modulsystem; ausgewertet sind die Module Ambulant Premium (A1), Stationär Premium (S1) und Zahn Premium (Z1), gültig ab 01.01.2021, im Bedingungswerk Stand Januar 2022.
- A1 erstattet ambulant 100 % bei freier Arztwahl, mit Honorarvereinbarung auch über der GOÄ; Psychotherapie zu 100 %, ab der 61. Sitzung je Versicherungsfall nach Zusage.
- S1 versichert Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt; Privatkliniken bis 150 % eines vergleichbaren Krankenhauses.
- Z1 erstattet Zahnbehandlung zu 100 %, Zahnersatz zu 90 % (95 % mit Kooperationslabor) mit Höchstbeträgen von 1.000 bis 4.000 € in den ersten vier Jahren.
- Wartezeiten entfallen; der ambulante Selbstbehalt beträgt 0, 480, 960 oder 1.440 € im Jahr.
Die Württembergische Krankenversicherung Tarife sind ein offenes Modulsystem mit den Stufen Kompakt, Komfort und Premium. Laut Bedingungswerk (Stand Januar 2022, Module gültig ab 01.01.2021) erstattet das Premium-Paket ambulant 100 % bei freier Arztwahl, mit Honorarvereinbarung auch über der GOÄ, im Krankenhaus Ein- oder Zweibettzimmer mit Wahlarzt und Zahnersatz zu 90 % – mit Höchstbeträgen bis 4.000 € in den ersten vier Jahren. Wartezeiten entfallen.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich ist allein das Bedingungswerk der Württembergischen (Krankenvollversicherung – Grundlagen Ihres Krankenversicherungsvertrages, Stand Januar 2022). Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Württembergischen. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
Württembergische Premium Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt das Premium-Paket aus Ambulant Premium (A1), Stationär Premium (S1) und Zahn Premium (Z1). In Klammern stehen die Abweichungen der Module Ambulant Komfort (A2), Stationär Komfort und Kompakt (S2, S3) sowie Zahn Komfort und Kompakt (Z2, Z3). Grundlage sind Teil I (Musterbedingungen 2009), Teil II (Tarifbedingungen TB/KK 2021) und Teil III mit dem Allgemeinen Teil und den Modulen. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | Module Ambulant Premium A1 (A1_0, A1_480, A1_960, A1_1440), Stationär Premium S1, Zahn Premium Z1; Pakete Kompakt, Komfort, Premium; Ambulant-Module auch mit Hausarztprinzip | – | Bedingungswerk 40801, Seite 2, 22, 41, 47 |
| 2. Versicherer | Württembergische Krankenversicherung AG, Kornwestheim (Wüstenrot & Württembergische) | – | Bedingungswerk; Geschäftsbericht 2025 |
| 3. Neugeschäft | offen für Neukunden; Pakete Kompakt, Komfort und Premium im Angebot der Württembergischen | – | wuerttembergische.de (Abruf 11.10.2026) |
| 4. Generation | Modulsystem gültig ab 01.01.2021; geschlechtsunabhängig kalkuliert (für Neugeschäft seit 21.12.2012 vorgeschrieben) | – | Teil III, Seite 20; § 20 Abs. 2 AGG |
| 5. Zielgruppe | Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; in Ausbildung zwischen 21 und 34 Jahren mit besonderem Beitrag ohne Alterungsrückstellung | – | TB/KK 2021 zu § 1; Teil III, Seite 21 |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: MB/KK 2009 · Teil II: TB/KK 2021 · Teil III: Allgemeiner Teil Krankheitskostenvollversicherung und Module A1, S1, Z1 | – | Bedingungswerk, Seite 9–52 |
| 7. Tarifdruck (Link) | wuerttembergische.de, „Krankenvollversicherung – Grundlagen Ihres Krankenversicherungsvertrages“ (40801, PDF) | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Bedingungswerk Stand Januar 2022; Module gültig ab 01.01.2021; AVB K002E 3.2021 | – | Druckstück-Kennungen |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % bei niedergelassenen Ärzten, in MVZ und Krankenhausambulanzen (A2 ebenso 100 %) | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.2 |
| 10. Primärarztprinzip | freie Arztwahl; daneben eigene Module „Ambulant Premium Hausarzt“ und „Ambulant Komfort Hausarzt“ mit Hausarztprinzip | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.2; Bedingungswerk, Seite 2 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | auch über den Höchstsätzen der GOÄ und GOP, wenn eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt (A2: bis zu den Höchstsätzen) | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.1; Modul A2, Ziffer 1.1 |
| 12. Arzneimittel | 100 % inkl. enteraler und parenteraler Ernährung, Harn- und Blutteststreifen (A2 ebenso) | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.3 |
| 13. Heilmittel | 100 % für Heilmittel aus dem Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung, bis zu dessen Höchstbeträgen (A2: 80 %, laut Württembergischer bis 2.500 € Rechnungsbetrag im Jahr, darüber 100 %) | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.6; Modul A2, Ziffer 1.6 |
| 14. Hilfsmittel | offene Definition; 100 % bei Beschaffung über den Versicherer, bei Eigenbeschaffung bis 1.000 €, im Notfall und für Perücken; sonst höchstens der Beschaffungspreis des Versicherers, maximal 80 % | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.5 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Sehhilfen 100 % bis 400 € in zwei Versicherungsjahren; Korrektur der Fehlsichtigkeit bis 2.000 € je Auge in zehn Versicherungsjahren, in den ersten drei Jahren 500 € je Auge (A2: 250 €; LASIK 500 € je Auge) | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.4; Modul A2, Ziffer 1.4 |
| 16. Psychotherapie ambulant | 100 %; je Versicherungsfall bis zu 60 Sitzungen inkl. probatorischer ohne vorherige Zusage, darüber nach Zusage in Textform (A2: 80 %, 30 Sitzungen ohne Zusage) | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.9; Modul A2, Ziffer 1.9 |
| 17. Heilpraktiker | 80 % nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker inkl. verordneter Mittel, höchstens 2.000 € im Versicherungsjahr; nichtärztliche Osteopathie 100 % für 8 Sitzungen à höchstens 80 € (A2: 500 €; 6 Sitzungen) | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.20 und 1.21; Modul A2 |
| 18. Vorsorge | 100 % auch über die gesetzlichen Programme hinaus inkl. Schwangerschaftsvorsorge; bis 1.000 € je Versicherungsjahr ohne Selbstbehalt und ohne Wirkung auf die Rückerstattung (A2: 500 €) | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.8; Modul A2, Ziffer 1.8 |
| 19. Impfungen | STIKO-Impfungen inkl. Reiseimpfungen, Malaria-Prophylaxe und Grippeschutz ohne Altersgrenze | enthalten | Modul A1, Ziffer 1.8 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | S1: Ein- oder Zweibettzimmer 100 % plus Zuschläge für besondere Verpflegung, Telefon, Internet, Fernsehen (S2: Zweibettzimmer, Einbettzimmer-Zuschlag zu 60 %; S3: allgemeine Krankenhausleistungen) | enthalten | Modul S1, Ziffer 1.3; Modul S2, Ziffer 1.3 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | wahl- und belegärztliche Leistungen 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über der GOÄ (S2 ebenso; S3 laut Württembergischer: Belegärzte bis Höchstsatz, keine Wahlärzte) | enthalten | Modul S1, Ziffer 1.1 und 1.4; wuerttembergische.de |
| 22. Privatklinik | allgemeine Krankenhausleistungen in Kliniken ohne KHEntgG-/BPflV-Abrechnung bis 150 % eines vergleichbaren Krankenhauses | begrenzt | Modul S1, Ziffer 1.2 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | S1: 50 € je Tag ohne gesondert berechnete Unterbringung, 20 € bei Zweibett- statt Einbettzimmer, 50 € ohne Wahl- oder Belegarzt (S2: 30 €/50 €); nicht auf Intensiv- oder Säuglingsstation für das Zimmer, nicht bei Reha und Kur | enthalten | Modul S1, Ziffer 3; Modul S2, Ziffer 3 |
| 24. Psychotherapie stationär | 100 %, ausdrücklich „auch stationäre Psychotherapie“; in gemischten Anstalten für akut stationäre Behandlung keine vorherige Zusage nötig | enthalten | Modul S1, Ziffer 1 und 2 |
| 25. Rooming-in | Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit; unter 16 Jahren gilt sie stets als notwendig | enthalten | Modul S1, Ziffer 1.6 |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über der GOZ bis zum 5-fachen Satz; inkl. Schmerzausschaltung bei Notwendigkeit (Z2, Z3: 100 % bis Höchstsatz laut Württembergischer) | enthalten | Modul Z1, Ziffer 1.1 und 1.3 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 90 % inkl. Implantate, Inlays, Onlays, Veneers, Knochenaufbau und Keramikverblendung bis Zahn 8; 95 % bei Laborarbeiten durch ein Kooperationslabor (Z2: 75 %; Z3: 60 %) | begrenzt | Modul Z1, Ziffer 1.4; Module Z2, Z3 |
| 28. Kieferorthopädie | 90 % mit Heil- und Kostenplan vor Beginn, sonst 70 %; bis zum 18. Geburtstag, danach nur bei schwerer Kieferanomalie mit kieferchirurgischer Behandlung oder nach Unfall (Z2: 75/60 %; Z3: 60/50 %) | begrenzt | Modul Z1, Ziffer 1.5 |
| 29. Zahnstaffel | Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen höchstens 1.000 € (Jahr 1), 2.000 € (1–2), 3.000 € (1–3), 4.000 € (1–4), danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen; Vorversicherungszeiten werden angerechnet (Z2: 800 bis 3.200 €; Z3: 600 bis 2.400 €) | begrenzt | Modul Z1, Ziffer 3; Module Z2, Z3 |
| 30. Prophylaxe / PZR | prophylaktische Leistungen inkl. professioneller Zahnreinigung 100 % als Zahnbehandlung; bis 500 € je Versicherungsjahr ohne Wirkung auf die Rückerstattung (laut Württembergischer Z2: 400 €, Z3: 300 €) | enthalten | Modul Z1, Ziffer 1.3; wuerttembergische.de |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | nur ambulant: 0, 480, 960 oder 1.440 € je Versicherungsjahr (A1_0 bis A1_1440), Kinder und Jugendliche die Hälfte; Vorsorge, stationsersetzende ambulante Operationen und Kinder-Pauschale ausgenommen | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.24 |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig; Art, Höhe und Voraussetzungen legt der Vorstand mit Zustimmung des Treuhänders fest; laut Württembergischer zwei Monatsbeiträge, vier nach fünf leistungsfreien Jahren in Folge | begrenzt | TB/KK 2021 zu § 8; wuerttembergische.de |
| 33. Wartezeiten | sämtliche Wartezeiten entfallen beim Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung | enthalten | TB/KK 2021 zu § 3 Abs. 1 |
| 34. Auslandsschutz | außereuropäisch die ersten sechs Monate ohne besondere Vereinbarung, länger, solange die Rückreise unverschuldet nicht möglich ist; ortsübliche Kosten im tariflichen Umfang; Rücktransport und Überführung bis 10.000 € bei Organisation durch den Versicherer | begrenzt | TB/KK 2021 zu § 1 Abs. 4; Teil III, Seite 21; Modul S1, Ziffer 10 und 12 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | Modulwechsel in höhere Leistung ohne Risikoprüfung bis Alter 50 zum Ende des 3. oder 5. Versicherungsjahres und beim Wechsel von Selbstständigkeit in eine Anstellung; Recht auf Wiederherstellung nach Reduzierung (Elternzeit, Pflegezeit, Arbeitslosigkeit, Sabbatical, Teilzeit) | enthalten | Teil III Allgemeiner Teil, Nr. 2 |
| 36. Kur / Reha | Reha, Kur- und Sanatoriumsbehandlung nach vorheriger Zusage 100 %; für Kuren höchstens 3.000 € in drei Versicherungsjahren (ambulant und stationär zusammen) | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.19; Modul S1, Ziffer 6 |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Haushaltshilfe bis 15 € je Stunde, höchstens 80 € am Tag für bis 6 Wochen (Kind unter 12 im Haushalt); 200 € Pauschale bei Erkrankung eines Kindes (höchstens zweimal im Jahr); 6 Monate beitragsfrei bei Elterngeld | begrenzt | Modul A1, Ziffer 1.14 und 1.22; Teil III, Nr. 3 |
| 38. Beitragsbeispiel | von der Württembergischen nicht mit Profil und Stand veröffentlicht – im Angebot prüfen | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus; Kurzzeitpflege bis 8 Wochen und 1.612 € im Jahr; Kinderwunschbehandlung 80 % (in den ersten drei Jahren bis 2.500 €); Beitragszuschlag von 20 % im ambulanten Modul möglich, wenn bei einem anderen Versicherer eine Wahlleistungs-Zusatzversicherung besteht | – | Modul S1, Ziffer 8 und 9; Modul A1, Ziffer 1.23; Teil III, Nr. 4 |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach Bedingungswerk 40801 (Stand Januar 2022), Module gültig ab 01.01.2021 | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur Württembergischen Krankenversicherung AG – Vollversicherte, BaFin-Statistik, Ratings – stehen im Württembergische-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
Das Modul Ambulant Premium erstattet ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel zu 100 %. Die Arztwahl ist frei; wer Beitrag sparen möchte, kann laut Bedingungswerk eine Hausarzt-Variante der Module wählen. Beim Gebührenrahmen unterscheiden sich die Stufen: A1 erstattet auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wenn eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt, A2 nur bis zu den Höchstsätzen, also in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz.
Psychotherapie erstattet A1 zu 100 %. Bis zu 60 Sitzungen je Versicherungsfall, einschließlich der probatorischen Sitzungen, sind ohne vorherige Zusage möglich; darüber hinaus braucht es eine Zusage in Textform, die der Versicherer bei medizinischer Notwendigkeit erteilt. A2 erstattet 80 % und verlangt die Zusage schon ab der 31. Sitzung. Heilpraktiker erstattet A1 zu 80 % bis 2.000 € im Jahr, A2 bis 500 €; nichtärztliche Osteopathie läuft über ein eigenes Kontingent von acht (A2: sechs) Sitzungen.
Bei Hilfsmitteln setzt die Württembergische auf die eigene Beschaffung. Voll erstattet wird, wenn der Versicherer das Hilfsmittel besorgt, wenn es nicht mehr als 1.000 € kostet, im Notfall und bei Perücken nach Chemotherapie. In allen anderen Fällen erstattet der Tarif höchstens den Preis, zu dem der Versicherer hätte beschaffen können, und maximal 80 %. Sehhilfen zahlt A1 bis 400 € in zwei Jahren; für Augenlaser-Operationen gibt es bis 2.000 € je Auge in zehn Jahren, in den ersten drei Versicherungsjahren aber nur 500 € je Auge.
Vorsorge ist großzügig geregelt: A1 erstattet auch Untersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus, dazu Reiseimpfungen, Malaria-Prophylaxe und Präventionskurse bis 150 € im Jahr. Bis 1.000 € im Jahr berührt das weder Selbstbehalt noch Beitragsrückerstattung; in A2 liegt diese Grenze bei 500 €.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Stationär Premium (S1) erstattet die allgemeinen Krankenhausleistungen, das Ein- oder Zweibettzimmer und wahl- oder belegärztliche Behandlung zu 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über der GOÄ. Zuschläge für besondere Verpflegung, Telefon, Internet und Fernsehen sind eingeschlossen. Stationär Komfort (S2) versichert das Zweibettzimmer; ein Einbettzimmer-Zuschlag wird zu 60 % erstattet. Stationär Kompakt (S3) versichert die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Verzichten Sie in S1 auf Wahlleistungen, zahlt die Württembergische 50 € je Tag ohne gesondert berechnete Unterbringung, 20 € bei Zweibett- statt Einbettzimmer und 50 € ohne Wahlarzt. Für Privatkliniken ohne Abrechnung nach Krankenhausentgeltgesetz gilt eine Grenze von 150 % eines vergleichbaren Krankenhauses. Stationäre Psychotherapie ist ausdrücklich versichert, und für eine akut stationäre Behandlung in einer gemischten Anstalt braucht es abweichend von den Musterbedingungen keine vorherige Zusage. Eine Begleitperson für Kinder unter 16 Jahren gilt stets als notwendig. Mehr dazu unter Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahn Premium (Z1) erstattet Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe zu 100 %, Zahnersatz zu 90 % und Kieferorthopädie zu 90 % – Letztere nur mit Heil- und Kostenplan vor Beginn, sonst zu 70 %, und grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Lassen Sie die Laborarbeiten in einem Kooperationslabor der Württembergischen ausführen, steigt der Satz für Zahnersatz auf 95 %. Mit Honorarvereinbarung erstattet Z1 bis zum 5-fachen GOZ-Satz. Zahn Komfort (Z2) erstattet 75 %, Zahn Kompakt (Z3) 60 %.
Die Zahnstaffel ist kumulativ und gilt für Zahnersatz und Kieferorthopädie: 1.000 € im ersten Versicherungsjahr, 2.000 € in den ersten zwei, 3.000 € in den ersten drei und 4.000 € in den ersten vier Jahren. Danach gibt es keine Grenze. Unfälle sind ausgenommen, und Vorversicherungszeiten bei einem anderen privaten Krankenversicherer mit Zahnersatz-Leistungen werden angerechnet. Z2 staffelt von 800 bis 3.200 €, Z3 von 600 bis 2.400 €.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im 2. Versicherungsjahr kosten zwei Kronen 3.000 €, im 1. Jahr gab es keine Zahnersatz-Erstattung. 90 % ergäben 2.700 €, die Staffel erlaubt in den ersten zwei Jahren zusammen 2.000 €. Ihr Eigenanteil liegt bei 1.000 €. Ab dem 5. Versicherungsjahr würden 2.700 € erstattet, mit Kooperationslabor für den Laboranteil entsprechend mehr.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Der Selbstbehalt gilt nur im ambulanten Modul: 0, 480, 960 oder 1.440 € im Versicherungsjahr, für Kinder und Jugendliche die Hälfte. Krankenhaus und Zahnarzt bleiben ohne Selbstbehalt. Ausgenommen sind auch Vorsorgeleistungen bis zur genannten Grenze und stationsersetzende ambulante Operationen. Wie Sie die Stufe beim Einstieg abwägen, zeigt PKV-Selbstbeteiligung.
Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig; die Württembergische nennt auf ihrer Website zwei Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit und vier nach fünf leistungsfreien Jahren in Folge. Wartezeiten entfallen beim Abschluss einer Vollversicherung vollständig. Den gesetzlichen Rahmen erklärt PKV-Wartezeit. Außerhalb Europas gilt der Schutz die ersten sechs Monate ohne besondere Vereinbarung; kann die geplante Rückreise unverschuldet nicht angetreten werden, auch länger. Rücktransport und Überführung erstattet die Württembergische, wenn sie diese organisiert.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
Das Modulsystem richtet sich an alle, die in Deutschland wohnen und sich privat vollversichern dürfen. Die Stufen lassen sich auch mischen, etwa ambulant Premium mit stationär Komfort:
| Merkmal | Kompakt | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Arzt ambulant | nicht belegt (siehe unten) | 100 % bis GOÄ-Höchstsatz | 100 %, auch über Höchstsatz |
| Psychotherapie | nicht belegt | 80 %, Zusage ab 31. Sitzung | 100 %, Zusage ab 61. Sitzung |
| Krankenhaus | allgemeine Leistungen | Zweibettzimmer, Wahlarzt | Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt |
| Zahnersatz | 60 % | 75 % | 90 % (95 % Kooperationslabor) |
| Zahnstaffel Jahre 1–4 | 600 bis 2.400 € | 800 bis 3.200 € | 1.000 bis 4.000 € |
| Selbstbehalt ambulant | 0, 480, 960 oder 1.440 € je Versicherungsjahr | ||
Für spätere Veränderungen sieht der Allgemeine Teil eine Modulwechseloption vor: Bis zum 50. Geburtstag können Sie zum Ende des dritten oder fünften Versicherungsjahres und beim Wechsel aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung ohne Risikoprüfung in leistungsstärkere Module wechseln. Wer den Schutz wegen Elternzeit, Pflegezeit, Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Teilzeit reduziert hat, darf ihn ohne Gesundheitsprüfung wiederherstellen.
Offen bleibt in unserer Auswertung erstens die Aktualität: Das jüngste frei abrufbare Bedingungswerk trägt den Stand Januar 2022, die Module gelten seit 01.01.2021. Zweitens zeigt die Website eine ambulante Stufe „Kompakt“, für die wir im Bedingungswerk kein eigenes Modul gefunden haben – nur Premium und Komfort, jeweils mit Hausarzt-Variante. Drittens veröffentlicht die Württembergische keinen Beispielbeitrag. Zur Beitragsentwicklung im Alter bietet sie Sonderbedingungen zur Beitragsentlastung (SBZU/SBVU); wie solche Bausteine wirken, erklärt PKV-Rente.de zu Beitragsentlastungstarifen. Was Versicherte bei einer Beitragserhöhung tun können, beschreibt der Überblick über PKV-Beitragserhöhungen 2027 je Versicherer.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Module: Welche Kombination steht im Angebot – A1 oder A2 (mit oder ohne Hausarztprinzip), S1 bis S3, Z1 bis Z3?
- Stand: Verweist Ihr Angebot auf das Bedingungswerk mit Stand Januar 2022 oder auf eine neuere Fassung?
- Hilfsmittel: Ist für Sie in Ordnung, dass teure Hilfsmittel über den Versicherer beschafft werden müssen, um voll erstattet zu werden?
- Zahn: Steht größerer Zahnersatz in den ersten vier Jahren an, und reichen die Höchstbeträge Ihrer Zahnstufe?
- Option: Wollen Sie später aufstocken – und sind Sie bis zum dritten oder fünften Versicherungsjahr jünger als 50?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Rechnung nach Arbeitgeberzuschuss und Selbstbehalt der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Das Bedingungswerk mit allen Modulen steht auf der Produktseite der Württembergischen: Krankenvollversicherung – Grundlagen Ihres Krankenversicherungsvertrages (Stand Januar 2022), Allgemeiner Teil ab Seite 20, Ambulant Premium ab Seite 22, Ambulant Komfort ab Seite 32, Stationär ab Seite 41, Zahn ab Seite 47. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen zusätzlich als K002E (3.2021) bereit.
- 11.10.2026: Erstfassung nach Bedingungswerk 40801 (Stand Januar 2022), Module A1, A2, S1–S3, Z1–Z3, gültig ab 01.01.2021.
Häufige Fragen
Welche Tarife hat die Württembergische Krankenversicherung?
Die Vollversicherung besteht aus Modulen: ambulant Premium (A1) und Komfort (A2), jeweils auch mit Hausarztprinzip, stationär Premium (S1), Komfort (S2) und Kompakt (S3), Zahn Premium (Z1), Komfort (Z2) und Kompakt (Z3). Die Württembergische bündelt sie zu den Paketen Kompakt, Komfort und Premium, die Module lassen sich aber auch frei kombinieren.
Hat die Württembergische PKV Wartezeiten?
Nein. Laut Tarifbedingungen TB/KK 2021 entfallen sämtliche Wartezeiten, wenn eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen wird.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Württembergischen?
Der Selbstbehalt gilt nur für das ambulante Modul: 0, 480, 960 oder 1.440 € im Versicherungsjahr, für Kinder und Jugendliche die Hälfte. Stationäre und zahnärztliche Leistungen haben keinen Selbstbehalt. Vorsorge bis 1.000 € im Jahr (Komfort: 500 €) wird nicht angerechnet.
Wie funktioniert die Zahnstaffel bei Zahn Premium?
Für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die Leistungen in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt: 1.000 € im ersten, 2.000 € in den ersten zwei, 3.000 € in den ersten drei und 4.000 € in den ersten vier Jahren. Danach gibt es keine Grenze; Unfälle sind ausgenommen, Vorversicherungszeiten werden angerechnet.
Was kostet die Württembergische PKV?
Die Württembergische veröffentlicht keinen Beispielbeitrag mit Profil und Stand. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Modulen, Selbstbehalt und Gesundheitsprüfung ab; was Ihr Angebot nach Arbeitgeberzuschuss kostet, rechnet der Angebots-Prüfer aus.
Quellen
- Württembergische Krankenversicherung AG: Krankenvollversicherung – Grundlagen Ihres Krankenversicherungsvertrages (AVB Teil I–III mit Tarifmodulen), Druckstück 40801, Stand Januar 2022 – abgerufen 11.10.2026
- Württembergische: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, K002E (3.2021)
- Württembergische: Private Krankenversicherung (Tariflinien im Vergleich) – abgerufen 11.10.2026
- Württembergische Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025
- Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Kopie der Württembergischen
- § 197 VVG – Wartezeiten
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.