Tarif-Steckbrief · offen

Alte Oldenburger Tarife: K 20, K 30 und K/S mit A- und Z-Bausteinen

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG baut ihre Vollversicherung aus einzelnen Tarifen für ambulant, stationär und Zahn zusammen. Der Steckbrief beschreibt die Kombination A 90/100, K 20 und Z 100/80 nach den Tarifdrucken und nennt die Abweichungen von A 80/100, A 106 bis A 118, K 30, K/S und Z 80/60.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Alte Oldenburger Tarife: der Steckbrief mit 40 Feldern
  2. Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
  3. Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
  4. Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
  5. Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
  6. Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
  7. 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
  8. Bedingungs-Download und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Alte Oldenburger Tarife für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler bestehen aus Bausteinen: ambulant A 90/100, A 80/100, A 106, A 112, A 118, stationär K 30, K 20, K/S und Zahn Z 100/80 oder Z 80/60.
  • A 90/100 erstattet ambulant 90 % bis 1.650 € Rechnungsbetrag im Jahr und darüber 100 %, der Selbstbehalt liegt damit bei höchstens 165 €; A 106 bis A 118 erstatten 100 % nach festen 500 bis 1.250 € Selbstbehalt (Stand 01/2026).
  • K 20 versichert Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung, K/S ergänzt die Differenz zum Einbettzimmer, K 30 die allgemeinen Krankenhausleistungen.
  • Z 100/80 erstattet Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 % mit Kostenplan; in den ersten drei Kalenderjahren gilt eine Grenze von 1.000 bis 2.000 € Rechnungsbetrag.
  • Wartezeiten nach MB/KK 2009 gelten mit Ausnahmen; die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und laut Alte Oldenburger auf 2 bis 4 Monatsbeiträge der ambulanten Tarife gestaffelt.

Die Alte Oldenburger Tarife für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler sind ein Bausteintarifwerk der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG: ambulant A 90/100, A 80/100, A 106, A 112 und A 118, stationär K 30, K 20 und K/S, Zahn Z 100/80 und Z 80/60. In der Kombination A 90/100, K 20 und Z 100/80 erstatten sie laut Tarifdrucken ambulant 90 % und ab 1.650 € Rechnungsbetrag im Jahr 100 %, im Krankenhaus Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und Zahnersatz zu 80 % mit Kostenplan. Alle Tarifdrucke sind auf alte-oldenburger.de abrufbar (Stand 01/2017 bis 01/2026).

Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Tarifdrucke der Alte Oldenburger, etwa Tarif K 20, zusammen mit Teil I (MB/KK 2009) und Teil II der Bedingungen. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Alte Oldenburger. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.

165 €
höchster Eigenanteil ambulant im Jahr in A 90/100 (10 % von 1.650 €)
Tarif A 90/100, Abschnitt A und B
K 20
Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung zu 100 %
Tarif K 20, Abschnitt A
2.000 €
Zahn-Rechnungsbetrag in den ersten 3 Kalenderjahren zusammen
Tarif Z 100/80, Zahnstaffel
2–4
Monatsbeiträge Rückerstattung der ambulanten Tarife (erfolgsabhängig)
Broschüre 01/2026, S. 10

Alte Oldenburger Tarife: der Steckbrief mit 40 Feldern

Die Tabelle beschreibt die Kombination A 90/100 (ambulant), K 20 (stationär) und Z 100/80 (Zahn). Abweichungen von A 80/100 und A 106 bis A 118, von K 30 und der Ergänzung K/S sowie von Z 80/60 stehen im Feld. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.

Alte Oldenburger A 90/100 + K 20 + Z 100/80 (mit Abweichungen A 80/100, A 106–A 118, K 30, K/S, Z 80/60) – 40 Felder laut Tarifdrucken (Stand 01/2017, 01/2020, 01/2026), AVB Teil I/II (Stand 06/2024) und Info-Broschüre (01/2026); Abruf 11.10.2026. Kennzeichnung = Wortlaut, keine Bewertung.
FeldWert laut TarifwortlautKennzeichnungFundstelle
A. Stammdaten
1. TarifbezeichnungKombination A 90/100 + K 20 + Z 100/80; Alternativen ambulant A 80/100, A 106, A 112, A 118, stationär K 30 und Ergänzung K/S, Zahn Z 80/60–Tarifdrucke A, K, Z; alte-oldenburger.de
2. VersichererALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Vechta–Tarifdrucke, Fußzeile
3. Neugeschäftoffen; Tarifübersicht für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler auf alte-oldenburger.de–alte-oldenburger.de (Abruf 11.10.2026); Broschüre 01/2026
4. GenerationNeugeschäftstarife (seit 21.12.2012 nur Unisex-Kalkulation zulässig); Beitrag laut Tarif nach erreichtem Alter; laut Versicherer einheitliches Tarifwerk seit mehr als 50 Jahren–Tarifdrucke, Abschnitt C; Broschüre 01/2026, S. 3
5. Zielgruppenicht versicherungspflichtige Angestellte, Arbeiter, Selbstständige und Freiberufler; nicht für Beihilfeberechtigte–Tarif A 90/100, Seite 1
6. BedingungswerkTeil I: MB/KK 2009 · Teil II: Tarifbedingungen der Alte Oldenburger („BLAU“) · Teil III: Tarife A, K, Z–AVB MB/KK, Seite 1; Tarifdrucke
7. Tarifdruck (Link)alte-oldenburger.de/files/medien/Druckstuecke_AO/Tarifdruckstuecke/ (K20.pdf, K30.pdf, KS_substitutiv.pdf, A90_100,A80_100.pdf, Z100_80,Z80_60.pdf)–Versicherer-Website
8. Stand des TarifdrucksK 20, K 30, K/S, Z: 01/2017 · A 90/100, A 80/100: 01/2020 · A 106–A 118: 01/2026 · AVB Teil I/II: 06/2024–Druckstück-Kennungen
B. Ambulant
9. Arzt ambulantA 90/100: 90 % des Rechnungsbetrags, ab 1.650 € Rechnungsbetrag im Kalenderjahr 100 % (A 80/100: 80 %; A 106–A 118: 100 % nach festem Selbstbehalt)begrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.1 und B
10. Primärarztprinzipkein Primärarztprinzip; freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten ÄrztenenthaltenAVB MB/KK 2009 § 4 Abs. 2
11. Gebührenordnung (GOÄ)Erstattung des Rechnungsbetrags; laut Alte Oldenburger auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausenthaltenTarif A 90/100, Abschnitt A; Broschüre 01/2026, S. 6
12. Arzneimittelwie Arzt: 90 %, ab 1.650 € Jahresrechnungsbetrag 100 %; keine Nähr- und Stärkungsmittel außer bei lebenserhaltender ErnährungbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.3
13. Heilmittelwie Arzt: 90 % bzw. 100 % für physikalisch-medizinische Heilmaßnahmen durch Angehörige anerkannter Heilberufe; kein Höchstbetragsverzeichnis im TarifbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.4
14. Hilfsmitteltechnische Mittel, die körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen, inkl. Leihe, Reparatur und Wartung, zum Satz von 90 % bzw. 100 %; laut Versicherer offener HilfsmittelkatalogbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.6; Broschüre 01/2026, S. 6
15. Sehhilfen / LASIKBrillen oder Kontaktlinsen 100 % bis 160 € jährlich, darüber zu einem Drittel; Augenlaser-Operationen im Tarif nicht genanntbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.9
16. Psychotherapie ambulantals ärztliche Leistung zum Satz von 90 % bzw. 100 %; durch Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage nach höchstens 5 probatorischen Sitzungen; laut Versicherer ohne SitzungsgrenzebegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.1; alte-oldenburger.de
17. HeilpraktikerHeilpraktiker dürfen in Anspruch genommen werden; laut Versicherer im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, zum Satz des A-TarifsbegrenztAVB MB/KK 2009 § 4 Abs. 2 (Teil II); Broschüre 01/2026, S. 6
18. Vorsorge100 % bis 160 € je Vorsorgeuntersuchung, darüber zu einem Drittel; alle medizinisch notwendigen FrüherkennungsuntersuchungenbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.10
19. Impfungen100 % für STIKO-Impfungen; nicht aus Anlass einer Auslandsreise oder aus beruflichen GründenbegrenztTarif A 90/100, Abschnitt A.11
C. Stationär
20. Unterbringung KrankenhausK 20: Zweibettzimmer als Wahlleistung 100 % · mit K/S: Differenz zum Einbettzimmer · K 30: allgemeine PflegeklassebegrenztTarif K 20, Abschnitt A; Tarif K/S; Tarif K 30
21. Chefarzt / WahlarztK 20: privatärztliche Behandlung 100 % (K 30: Belegarzt, laut Versicherer über die GOÄ-Höchstsätze hinaus)enthaltenTarif K 20, Abschnitt A; Broschüre 01/2026, S. 7
22. PrivatklinikErstattung bezogen auf Wahlleistungen nach BPflV bzw. KHEntgG; eine Regel für Häuser außerhalb dieser Vorschriften nennt der Tarif nichtnicht belegtTarif K 20, Abschnitt A
23. Ersatz-KrankenhaustagegeldK 20: 32 € je Tag ohne Privatarzt, 16 € in der allgemeinen Pflegeklasse mit Privatarzt, 48 € ohne beides; K/S: 16 € je Tag ohne EinbettzimmerenthaltenTarif K 20, Abschnitt B; Tarif K/S, Abschnitt B
24. Psychotherapie stationärkeine eigene Tarifregel; in Krankenanstalten, die auch Kuren durchführen, nur nach vorheriger schriftlicher ZusagebegrenztAVB MB/KK 2009 § 4 Abs. 5
25. Rooming-inaus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson, ohne Altersgrenze im WortlautenthaltenTarif K 20 und K 30, Abschnitt A
D. Zahn
26. ZahnbehandlungZ 100/80: 100 % inkl. Prophylaxe, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung, bis zu den GOZ-Höchstsätzen (Z 80/60: 80 %)enthaltenTarif Z, Abschnitt A, B und D
27. Zahnersatz inkl. ImplantateZ 100/80: 80 % für Kronen, Veneers, Prothetik und Implantologie inkl. Knochenaufbau, wenn vorher ein Kostenplan vorgelegt wird, sonst 60 % (Z 80/60: 60 % bzw. 40 %)begrenztTarif Z, Abschnitt A und C
28. Kieferorthopädie80 % mit Kostenplan, sonst 60 % (Z 80/60: 60/40 %); keine Altersgrenze im WortlautbegrenztTarif Z, Abschnitt A und C
29. ZahnstaffelZahnersatz, Kieferorthopädie und Inlays: Rechnungsbetrag höchstens 1.000 € (Kalenderjahr 1), 1.500 € (1–2), 2.000 € (1–3); ab dem 4. Kalenderjahr ohne Grenze; Unfälle ausgenommenbegrenztTarif Z, Abschnitt A (Zahnstaffel)
30. Prophylaxe / PZRprophylaktische Leistungen inkl. professioneller Zahnreinigung als Zahnbehandlung 100 % (Z 80/60: 80 %)enthaltenTarif Z, Abschnitt B; Broschüre 01/2026, S. 6
E. Kosten, Vertrag, Extras
31. Selbstbehaltnur ambulant: A 90/100 10 % bis höchstens 165 €, A 80/100 20 % bis 330 €, A 106 500 €, A 112 830 €, A 118 1.250 € je Person und Kalenderjahr; K- und Z-Tarife ohne SelbstbehaltbegrenztTarife A 90/100 und A 106–A 118, Abschnitt B
32. Beitragsrückerstattungerfolgsabhängig nach Maßgabe der Satzung; laut Versicherer 2 Monatsbeiträge der ambulanten Tarife nach 1, 3 nach 2 und 4 nach 3 leistungsfreien Kalenderjahren; Vorsorge unschädlichbegrenztAVB Teil II zu § 4 Abs. 1; Broschüre 01/2026, S. 10
33. WartezeitenMB/KK: allgemein 3, besonders 8 Monate; keine besondere Wartezeit für Zahnbehandlung, bei Unfall keine für Zahn; Erlass mit ärztlicher Untersuchung möglich (außer Zahnersatz und Kieferorthopädie)begrenztAVB MB/KK 2009 § 3 mit Teil II
34. AuslandsschutzEuropa; außerhalb Europas bis zu drei Monate ohne besondere Vereinbarung, länger gegen Beitragszuschlag bei Antrag innerhalb von drei MonatenbegrenztAVB MB/KK 2009 § 1 Abs. 4 mit Teil II
35. Wechsel-/Optionsrechtekein tarifliches Optionsrecht in den Tarifdrucken genannt; Tarifwechsel nach § 204 VVGnicht belegt–
36. Kur / Rehain A-, K- und Z-Tarifen keine Kurleistung (MB/KK § 5 Abs. 1 d); nur über den Ergänzungstarif KUR mit Tagessatz, einmal in 3 Kalenderjahren, nach Zusagenicht enthaltenAVB MB/KK 2009 § 5; Tarif KUR
37. Familie / HaushaltshilfeHebammenhilfe und Geburtsvorbereitung zum Satz des A-Tarifs; Haushaltshilfe und Kinderbetreuung in den Tarifen nicht geregeltnicht belegtTarif A 90/100, Abschnitt A.5
38. Beitragsbeispielkein veröffentlichtes Beispiel mit Profil und Stand gefunden – im Angebot prüfennicht belegt–
39. BesonderheitenPositivliste Naturheilkunde als Orientierungshilfe; Entziehungsmaßnahme mit einmaligem Zuschuss von 80 % der allgemeinen Krankenhausleistungen; Ergänzungstarife KTO, KTS, KTV, KUR, KHT, PflegeSchutz und Beitragsentlastung PBE 2.0–Broschüre 01/2026, S. 5 und 9; AVB Teil II zu § 5 Abs. 1 b
40. Änderungslog11.10.2026: Erstfassung nach Tarifdrucken A, K, Z und AVB Teil I/II (Stand 06/2024)––

Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur Alte Oldenburger – Vollversicherte, BaFin-Beschwerdestatistik, Ratings – stehen im Alte-Oldenburger-Profil.

Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel

Ambulant wählen Sie zwischen zwei Bauarten. A 90/100 und A 80/100 erstatten 90 bzw. 80 % des Rechnungsbetrags. Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungen im Kalenderjahr 1.650 €, wird alles darüber zu 100 % erstattet. Der Eigenanteil ist damit begrenzt: höchstens 165 € in A 90/100 und 330 € in A 80/100. A 106, A 112 und A 118 erstatten dagegen 100 % nach einem festen Selbstbehalt von 500, 830 oder 1.250 € im Jahr (Tarifdruck Stand 01/2026).

Der Tarif erstattet den Rechnungsbetrag; laut Alte Oldenburger auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Psychotherapie gehört zu den ärztlichen Leistungen und wird zum Satz des A-Tarifs erstattet. Bei Psychologischen Psychotherapeuten verlangt der Tarif eine fachärztliche Feststellung der Erkrankung und eine schriftliche Zusage, die nach höchstens fünf probatorischen Sitzungen eingeholt wird. Eine Sitzungsgrenze nennt der Tarif nicht; die Alte Oldenburger wirbt ausdrücklich mit „keine Begrenzung auf die Sitzungsanzahl“.

Heilpraktiker sind laut Teil II der Bedingungen erlaubt, laut Broschüre im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Heilmittel und Hilfsmittel erstattet der Tarif zum selben Satz wie die ärztliche Behandlung, ohne eigenes Höchstbetragsverzeichnis. Der Hilfsmittelbegriff ist offen formuliert; Batterien für Hörgeräte sind ausgenommen. Drei Leistungen erstattet A 90/100 nach eigener Regel zu 100 %: Brillen und Kontaktlinsen bis 160 € im Jahr, Vorsorgeuntersuchungen bis 160 € je Untersuchung – jeweils darüber zu einem Drittel – sowie Impfungen nach STIKO-Empfehlung. Reise- und berufsbedingte Impfungen sind ausgenommen.

Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld

Stationär sind die K-Tarife der Kern. K 30 versichert die allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100 %, einschließlich Belegarzt, vor- und nachstationärer Behandlung, Transport und medizinisch notwendiger Begleitperson. K 20 versichert zusätzlich das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung als Wahlleistung. Die Ergänzung K/S erstattet die Differenz zwischen Zweibett- und Einbettzimmer und kann nur neben einem Zweibettzimmer-Tarif bestehen. Einen Tarif K 50 nennt die aktuelle Tarifübersicht der Alte Oldenburger nicht.

Wer in K 20 auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld: 32 € je Tag im Zweibettzimmer ohne Privatarzt, 16 € in der allgemeinen Pflegeklasse mit Privatarzt und 48 € ohne beides. K/S zahlt 16 € je Tag, wenn kein Einbettzimmer genutzt wird, und anstelle dessen bei einer Entbindung wahlweise 103 € pauschal. Eine eigene Regel für Privatkliniken außerhalb von Krankenhausentgeltgesetz und Bundespflegesatzverordnung enthält der Tarif nicht. Für Häuser, die auch Kuren anbieten, verlangt Teil I eine vorherige Zusage; das betrifft häufig die stationäre Psychotherapie. Was Wahlleistungen bringen, erklärt Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.

Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel

Die Zahntarife Z 100/80 und Z 80/60 können nur zusammen mit einem ambulanten und einem stationären Tarif bestehen. Z 100/80 erstattet Zahnbehandlung zu 100 % – dazu zählen Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, Füllungen einschließlich Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung. Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie erstattet Z 100/80 zu 80 %, wenn Sie vorher einen Kostenplan vorlegen, sonst zu 60 %. In Z 80/60 sind es 80, 60 und 40 %. Erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine Altersgrenze für Kieferorthopädie nennt der Wortlaut nicht.

Die Zahnstaffel begrenzt den Rechnungsbetrag für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Inlays: 1.000 € im ersten Kalenderjahr, zusammen 1.500 € in den ersten zwei und 2.000 € in den ersten drei Kalenderjahren. Ab dem vierten Jahr gilt die volle Leistung, Unfälle sind ausgenommen.

Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im zweiten Kalenderjahr kostet eine Krone 1.200 €, mit Kostenplan; im ersten Jahr fielen 600 € für ein Inlay an. Von den 1.500 € Rechnungsbetrag der ersten zwei Jahre sind 900 € übrig. Erstattet werden 80 % von 900 € = 720 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 480 €. Ab dem vierten Kalenderjahr erhielten Sie 80 % von 1.200 € = 960 €.

Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland

Einen Selbstbehalt gibt es nur im ambulanten Bereich; K- und Z-Tarife haben keinen. Die Höhe ergibt sich aus dem A-Tarif, von höchstens 165 € in A 90/100 bis zu festen 1.250 € in A 118. Wie Sie die Höhe beim Einstieg abwägen, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.

Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und richtet sich nach der Satzung. Laut Broschüre (Stand 01/2026) lautet die Staffel: zwei Monatsbeiträge der ambulanten Tarife nach einem leistungsfreien Kalenderjahr, drei nach zwei und vier nach drei Jahren. Vorsorgeuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Wartezeiten gelten nach den Musterbedingungen: drei Monate allgemein, acht Monate etwa für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz. Teil II verzichtet auf die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung und bei Unfällen auf die besonderen Zahn-Wartezeiten. Wer den Vertrag mit ärztlicher Untersuchung beantragt, kann die Wartezeiten erlassen bekommen, außer für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mehr unter PKV-Wartezeit. Versichert ist Europa; außerhalb Europas gilt der Schutz bis zu drei Monate ohne besondere Vereinbarung, darüber hinaus gegen Zuschlag, wenn Sie das rechtzeitig beantragen.

Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben

Das Tarifwerk richtet sich an nicht versicherungspflichtige Angestellte, Arbeiter, Selbstständige und Freiberufler; Beihilfeberechtigte haben eigene Tarife. Der Bausteinaufbau erlaubt sehr unterschiedliche Kombinationen – vom Mehrbettzimmer mit K 30 bis zum Einbettzimmer mit K 20 und K/S. Die Alte Oldenburger versteht sich laut Geschäftsbericht als Maklerversicherer; ein Angebot kann Ihnen also auch ein Versicherungsmakler erstellen. Für niedrigere Beiträge im Alter gibt es den Ergänzungstarif PBE 2.0; wie solche Bausteine wirken, erklärt PKV-Rente.de zu Beitragsentlastungstarifen.

Offen bleiben drei Punkte: Ein tarifliches Optionsrecht für einen späteren Wechsel in höhere Bausteine nennen die Tarifdrucke nicht. Eine Regel für Privatkliniken außerhalb von KHEntgG und BPflV fehlt im Tarif K 20. Und ein Beitragsbeispiel mit Profil und Stand hat die Alte Oldenburger nicht veröffentlicht. Beachten Sie außerdem: Kur und Sanatorium sind nur über den Ergänzungstarif KUR versichert, Haushaltshilfe regeln die Tarife nicht.

5 Prüffragen zu Ihrem Angebot

  • Kombination: Welcher A-, K- und Z-Tarif steht im Angebot – und ist K/S für das Einbettzimmer dabei?
  • Selbstbehalt: Passt die prozentuale Variante (A 90/100, A 80/100) oder ein fester Selbstbehalt (A 106 bis A 118) besser zu Ihnen?
  • Zahn: Ist in den ersten drei Kalenderjahren Zahnersatz geplant, und reicht dafür die Zahnstaffel von 2.000 €?
  • Wartezeiten: Wird der Vertrag mit ärztlicher Untersuchung beantragt, damit Wartezeiten entfallen können?
  • Ergänzungen: Brauchen Sie Kur, Krankentagegeld oder Beitragsentlastung als Ergänzungstarif?

Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check; den Beitrag nach Zuschuss rechnet der Angebots-Prüfer. Ein weiteres Bausteinsystem beschreibt der Steckbrief SDK PKV-Tarife GesundheitsFAIR.

Bedingungs-Download und Änderungslog

Die Alte Oldenburger stellt alle Tarifdrucke auf ihrer Website bereit: K 20, K 30, K/S, A 90/100 und A 80/100, A 106 bis A 118, Z 100/80 und Z 80/60 sowie Teil I und II der AVB.

  • 11.10.2026: Erstfassung nach Tarifdrucken K 20, K 30, K/S, Z (Stand 01/2017), A 90/100 (01/2020), A 106–A 118 (01/2026), AVB Teil I/II (06/2024) und Info-Broschüre (01/2026).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Alte Oldenburger K 20 und K 30?

K 30 erstattet die allgemeinen Krankenhausleistungen, also Mehrbettzimmer, sowie den Belegarzt. K 20 erstattet zusätzlich das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung als Wahlleistung. Wer in K 20 auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld von 16, 32 oder 48 € je Tag (Tarifdrucke K 20 und K 30, Stand 01/2017).

Gibt es bei der Alte Oldenburger einen Tarif K 50?

In der aktuellen Tarifübersicht für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler nennt die Alte Oldenburger stationär nur K 30, K 20 und K/S (Abruf 11.10.2026). Steht ein anderes Kürzel in Ihrem Vertrag, lassen Sie sich den passenden Tarifdruck geben.

Was bedeutet A 90/100 bei der Alte Oldenburger?

A 90/100 erstattet ambulante Leistungen zu 90 %. Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungen im Kalenderjahr 1.650 €, wird der Rest zu 100 % erstattet. Der Eigenanteil liegt damit bei höchstens 165 € im Jahr. Bei A 80/100 sind es 80 %, also höchstens 330 €.

Hat die Alte Oldenburger eine Zahnstaffel?

Ja. Für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Inlays ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag im ersten Kalenderjahr auf 1.000 €, in den ersten zwei auf 1.500 € und in den ersten drei auf 2.000 € begrenzt. Ab dem vierten Kalenderjahr gilt die volle Leistung; Unfälle sind ausgenommen (Tarifdruck Z 100/80, Z 80/60).

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung der Alte Oldenburger?

Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und richtet sich nach der Satzung. Laut Broschüre (Stand 01/2026) beträgt die Staffel zwei Monatsbeiträge der ambulanten Tarife nach einem, drei nach zwei und vier nach drei leistungsfreien Kalenderjahren; Vorsorgeuntersuchungen schaden nicht.

Quellen

  1. ALTE OLDENBURGER: Tarif K 20 (Teil III), Stand 01/2017 – abgerufen 11.10.2026
  2. ALTE OLDENBURGER: Tarif K 30, Stand 01/2017
  3. ALTE OLDENBURGER: Tarif K/S, Stand 01/2017
  4. ALTE OLDENBURGER: Tarife A 90/100, A 80/100, Stand 01/2020
  5. ALTE OLDENBURGER: Tarife A 106, A 112, A 118, Stand 01/2026
  6. ALTE OLDENBURGER: Tarife Z 100/80, Z 80/60, Stand 01/2017
  7. ALTE OLDENBURGER: AVB Teil I (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen, Stand 06/2024
  8. ALTE OLDENBURGER: Info-Broschüre Krankenvollversicherung, Stand 01/2026
  9. ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025
  10. ALTE OLDENBURGER: Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler – abgerufen 11.10.2026
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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