Inhalt (8 Abschnitte)
- SDK PKV-Tarife GesundheitsFAIR: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Die SDK PKV-Tarife für Angestellte und Selbstständige bilden das Bausteinsystem GesundheitsFAIR: ambulant AM10–AM13 oder AM30–AM33, stationär S1, S1DD oder S3, Zahn Z9, Z8, Z6 oder Z6SB.
- AM10–AM13 erstatten ambulant 100 % abzüglich der Selbstbeteiligung, auch bei Honorarvereinbarung über die GOÄ, Psychotherapie ohne Sitzungsgrenze und Heilpraktiker bis 1.000 € Rechnungsbetrag im Jahr.
- S1 versichert Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt und Privatkliniken; Z9 erstattet Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz zu 90 %, in den ersten vier Kalenderjahren bis 7.500 € Rechnungsbetrag.
- Laut Teil I der Bedingungen (Stand 08.10.2026) bestehen keine Wartezeiten, und der Schutz gilt weltweit.
- Die SDK nennt in ihrer Broschüre (Stand 01.26) für einen 40-jährigen Arbeitnehmer mit AM12, S1, Z9 und Krankentagegeld 904,18 € im Monat vor Arbeitgeberzuschuss.
Die SDK PKV-Tarife für Angestellte und Selbstständige bilden das Bausteinsystem GesundheitsFAIR der Süddeutschen Krankenversicherung a.G.: ambulant AM10–AM13 oder AM30–AM33, stationär S1, S1DD oder S3, Zahn Z9, Z8, Z6 oder Z6SB. In der Kombination AM10–AM13, S1 und Z9 erstattet GesundheitsFAIR laut Bedingungen ambulant 100 % auch bei Honorarvereinbarung, Psychotherapie ohne Sitzungsgrenze, Einbettzimmer und Chefarzt sowie Zahnersatz zu 90 %. Wartezeiten bestehen nicht, der Schutz gilt weltweit (Teil I, Stand 08.10.2026).
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Versicherungsbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen der SDK, bestehend aus Teil I (Allgemeiner Teil) und den Teilen II der gewählten Tarife. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der SDK. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
SDK PKV-Tarife GesundheitsFAIR: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt die Kombination aus den Ambulant-Tarifen AM10–AM13, dem Stationär-Tarif S1 und dem Zahntarif Z9. Abweichungen der AM3x-Reihe, von S1DD und S3 sowie von Z8 und Z6 stehen im Feld. Grundlage sind Teil I der Bedingungen (Stand 08.10.2026) und die Tarifteile IIa, IIs und IIz, ergänzt um den Leistungsvergleich 1.672v (02.26). Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | GesundheitsFAIR: Ambulant AM10, AM11, AM12, AM13 (alternativ AM30–AM33), Stationär S1 (alternativ S1DD, S3), Zahn Z9 (alternativ Z8, Z6, Z6SB) | – | Übersicht 0.168; Teil IIa, IIs, IIz |
| 2. Versicherer | Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK), Fellbach | – | Broschüre 1.645/01.26 |
| 3. Neugeschäft | offen; GesundheitsFAIR mit Beitragsbeispielen Stand 01.26 und Leistungsvergleich Stand 02.26 | – | Broschüre 1.645/01.26; Leistungsvergleich 1.672v/02.26 |
| 4. Generation | Neugeschäftstarif (seit 21.12.2012 nur Unisex-Kalkulation zulässig); Bausteinsystem aus 15 Tarifen | – | Übersicht 0.168 |
| 5. Zielgruppe | Angestellte und Selbstständige; Beihilfeberechtigte und Ärzte mit eigenen Tarifen | – | Übersicht 0.168; Broschüre 1.645 |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: AVB Krankheitskosten-Vollversicherung (1.567/10.26) · Teil IIa: AM10–AM13 (1.567b) · Teil IIs: S1 (1.567e) · Teil IIz: Z9 (1.567i) | – | Übersicht 0.168 |
| 7. Tarifdruck (Link) | sdk.de/downloads/Bedingungen/ (AVB-Krankheitskosten-Vollversicherung-1.567.pdf und Tarifteile 1.567a–1.567i) | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Teil I: 08.10.2026 · AM1x: 01.01.2024 · AM3x: 01.01.2022 · S1, S1DD, S3, Z6–Z9: 01.04.2017 | – | Druckstück-Kennungen |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % der erstattungsfähigen Kosten, abzüglich der Selbstbeteiligung | enthalten | Teil IIa AM1x, Versicherungsleistungen und A.1 |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip; freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten | enthalten | Teil IIa AM1x, A.1 Abs. 1 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | AM1x: Abrechnungen nach GOÄ und auch Honorarvereinbarungen (über die Höchstsätze) · AM3x: bis zu den Höchstsätzen, keine Honorarvereinbarung | enthalten | Teil IIa AM1x, A.1 Abs. 4; AM3x, A.1 Abs. 4–5 |
| 12. Arzneimittel | 100 % für Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke, auch Nährstofflösungen und Teststreifen | enthalten | Teil IIa AM1x, A.2 |
| 13. Heilmittel | 100 % der tatsächlichen, für Deutschland üblichen Kosten; offene Aufzählung inkl. Osteopathie und Podologie | enthalten | Teil IIa AM1x, A.3 |
| 14. Hilfsmittel | 100 %, offene Formulierung („zum Beispiel“) inkl. Blindenführtier; Hörgeräte 100 % (AM3x: 2.500 € je Ohr und Kalenderjahr); lebenserhaltende Hilfsmittel und Bezug über den SDK-Hilfsmittelservice ohne Selbstbeteiligung | enthalten | Teil IIa AM1x, A.4 und A.5; Leistungsvergleich 1.672v |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Sehhilfen bis 1.000 € Rechnungsbetrag je 3 Kalenderjahre; Augenlasern bis 3.000 € je Auge nach 36 Monaten Vollversicherung (AM3x: 250 € und 1.500 €) | begrenzt | Teil IIa AM1x, A.5–A.6; Leistungsvergleich 1.672v |
| 16. Psychotherapie ambulant | 100 % durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten, ohne Sitzungsgrenze und ohne vorherige Zusage; nicht durch Heilpraktiker | enthalten | Teil IIa AM1x, A.10; Leistungsvergleich 1.672v |
| 17. Heilpraktiker | AM1x: GebüH und Hufelandverzeichnis bis 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr; verordnete Arznei- und Heilmittel außerhalb der Grenze · AM3x: keine Leistung | begrenzt | Teil IIa AM1x, A.1 Abs. 5–8 |
| 18. Vorsorge | ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung 100 %; bis 500 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr ohne Selbstbeteiligung und ohne Wirkung auf die Rückerstattung | enthalten | Teil IIa AM1x, A.7 |
| 19. Impfungen | STIKO-Impfungen sowie Grippe, FSME, Malaria-Prophylaxe, berufsbedingte Auslands- und Reiseimpfungen | enthalten | Teil IIa AM1x, A.7 Abs. 2 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | S1: Ein- oder Zweibettzimmer · S1DD: Einbettzimmer · S3: allgemeine Krankenhausleistungen, keine Wahlleistungen | enthalten | Teil IIs S1, A.1 Abs. 4; S1DD und S3 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | S1: privatärztliche Behandlung 100 %, auch bei Honorarvereinbarung · S1DD: erst nach Erstdiagnose einer genannten schweren Erkrankung · S3: Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz | enthalten | Teil IIs S1, A.1 Abs. 4; S1DD, Leistungsübersicht |
| 22. Privatklinik | S1: Krankenhäuser außerhalb von KHEntgG und BPflV, auch Privatkliniken, ohne Erstattungsgrenze im Wortlaut · S1DD und S3: nur Häuser nach KHEntgG/BPflV (S1DD nach Dread Disease auch Privatklinik) | enthalten | Teil IIs S1, A.1 Abs. 1 und 4; S1DD, A.1 Abs. 2 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | S1: 20 € je Tag (Zweibett statt Einbett), 40 € (Mehrbett), 60 € (ohne Chefarzt); nicht bei teilstationärer Behandlung | enthalten | Teil IIs S1, A.1 Abs. 5 |
| 24. Psychotherapie stationär | versichert im Umfang der Krankenhausleistung, auch in gemischten Einrichtungen bei akut-stationärer Behandlung; laut SDK ohne vorherige Genehmigung | enthalten | Teil IIs S1, A.3 und A.5; Leistungsvergleich 1.672v |
| 25. Rooming-in | Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat | begrenzt | Teil IIs S1, A.13 |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 % inkl. Inlays, Onlays, Parodontose-Behandlung und Schienen; Abrechnung nach GOZ, auch bei Honorarvereinbarung | enthalten | Teil IIz Z9, A.1–A.2 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | Z9: 90 % für Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen und Knochenaufbau (Z8: 80 %, Z6: 60 %); ohne Heil- und Kostenplan über 3.000 € nur 70 % des übersteigenden Betrags | begrenzt | Teil IIz Z9, A.3 |
| 28. Kieferorthopädie | Z9: 90 %, keine Altersgrenze im Wortlaut (Z8: 80 %, Z6: 60 %); Heil- und Kostenplan ab 3.000 € | begrenzt | Teil IIz Z9, A.4 |
| 29. Zahnstaffel | Zahnersatz und Kieferorthopädie: höchstens 3.000 € Rechnungsbetrag in den Kalenderjahren 1–2, 5.000 € in 1–3, 7.500 € in 1–4; danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | Teil IIz Z9, Leistungsübersicht |
| 30. Prophylaxe / PZR | 100 % inkl. professioneller Zahnreinigung und Fissurenversiegelung; bis 500 € Rechnungsbetrag je Jahr ohne Wirkung auf die Rückerstattung (Z8, Z6: 250 €) | enthalten | Teil IIz Z9, A.2 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | AM10 0 € · AM11 10 % bis 240 € · AM12 20 % bis 480 € · AM13 30 % bis 960 € (AM30 30 % bis 480 €, AM31 30 % bis 960 €, AM32 1.440 €, AM33 2.400 €); Kinder bis 15 die Hälfte; S1 und Z9 ohne Selbstbeteiligung (Z6SB 480 €); Änderung zum Monatsersten möglich | begrenzt | Teil IIa AM1x und AM3x, Selbstbeteiligung |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr; laut SDK aktuell 2 Monatsbeiträge aus den Ambulant- und Zahntarifen ab dem 1. Kalenderjahr | begrenzt | Teil I, B.4; Broschüre 1.645, S. 12 |
| 33. Wartezeiten | „Wartezeiten bestehen nicht.“ | enthalten | Teil I, A.6 |
| 34. Auslandsschutz | weltweiter Versicherungsschutz; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb des EWR länderspezifischer Zuschlag ab dem 183. Tag möglich; Rücktransport versichert | enthalten | Teil I, A.2; Teil IIs S1, B.2 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | Umstellung in höhere Tarife ohne Gesundheitsprüfung zum Geburtsmonat mit 30, 35, 40, 45, 50 Jahren sowie bei Ereignissen (z. B. Heirat, Wechsel in Selbstständigkeit, Einkommen +20 %); Rückkehr nach Elternzeit, Sabbatical u. a. | enthalten | Teil IIa AM1x, C.1 |
| 36. Kur / Reha | ambulante und stationäre Kuren bis 2.000 € Rechnungsbetrag je 3 Kalenderjahre (AM3x: 1.000 €); Anschlussheilbehandlung und Reha versichert, wenn kein anderer Kostenträger leistet | begrenzt | Teil IIa AM1x, A.8 und A.12; Teil IIs S1, A.4 |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Haushaltshilfe bis 10 € je Stunde und 75 € je Tag, höchstens 28 Tage je Kalenderjahr (Kind unter 12); Kinderbetreuungspauschale 250 € einmal je Jahr | begrenzt | Teil IIa AM1x, A.18–A.19; Teil IIs S1, A.7–A.8 |
| 38. Beitragsbeispiel | SDK-Beispiel, Stand 01.26, ohne Pflegepflichtversicherung: 40 Jahre, Arbeitnehmer, AM12 + S1 + Z9 + Krankentagegeld TA6 (140 €) + VT: 904,18 € im Monat, nach Arbeitgeberzuschuss 452,09 € | – | Broschüre 1.645/01.26, S. 8 |
| 39. Besonderheiten | Dread-Disease-Tarif S1DD; Präventionskurse bis 500 € je 3 Kalenderjahre; Kinderwunsch bis 8 Inseminationen und 8 IVF/ICSI-Versuche; Selbstbeteiligung monatlich änderbar | – | Teil IIa AM1x, A.8 und A.15; Teil IIs S1DD |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach AVB Teil I (Stand 08.10.2026) und Tarifteilen AM1x, AM3x, S1, S1DD, S3, Z9, Z8, Z6 | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur SDK – Vollversicherte, BaFin-Beschwerdestatistik, Rückstellungen – stehen im SDK-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
Ambulant gibt es bei der SDK zwei Reihen. Die Tarife AM10 bis AM13 erstatten ärztliche Leistungen zu 100 %, auch wenn eine rechtswirksame Honorarvereinbarung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgeht. Die Reihe AM30 bis AM33 erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, also in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz, und leistet nicht für Heilpraktiker. Die Ziffer bestimmt die Selbstbeteiligung, mehr dazu unten. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht.
Psychotherapie durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten erstatten beide Reihen zu 100 %, laut Leistungsvergleich der SDK ohne vorherige Zusage; eine Sitzungsgrenze nennt der Wortlaut nicht. Heilpraktiker und Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis zahlt AM1x bis 1.000 € Rechnungsbetrag im Jahr. Was ein Heilpraktiker verordnet, etwa Arzneimittel, fällt nicht unter diese Grenze.
Heilmittel erstattet der Tarif zu 100 % der für Deutschland üblichen Kosten, ohne eigenes Preisverzeichnis. Hilfsmittel sind offen beschrieben, vom Blutzuckermessgerät bis zum Blindenführtier; lebenserhaltende Hilfsmittel und Hilfsmittel über den SDK-Hilfsmittelservice belasten die Selbstbeteiligung nicht. Hörgeräte sind in AM1x ohne Betragsgrenze versichert, in AM3x bis 2.500 € je Ohr und Jahr. Sehhilfen zahlt AM1x bis 1.000 € in drei Kalenderjahren, eine Augenlaser-Operation bis 3.000 € je Auge, wenn Sie mindestens 36 Monate ununterbrochen vollversichert sind. Vorsorge und Impfungen – auch Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe – sind bis 500 € im Jahr von Selbstbeteiligung und Rückerstattung ausgenommen.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Drei Stationär-Tarife stehen zur Wahl. S1 versichert allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung, auch bei Honorarvereinbarung, und ausdrücklich auch Privatkliniken ohne Erstattungsgrenze im Wortlaut. S3 versichert die allgemeinen Krankenhausleistungen und den Belegarzt, aber keine Wahlleistungen. S1DD liegt dazwischen: Einbettzimmer ja, Chefarzt und Privatklinik erst, wenn eine der im Tarif genannten schweren Erkrankungen erstmals diagnostiziert wurde, etwa Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Danach gelten die Wahlleistungen für alle Behandlungen.
Wer in S1 auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Ersatz-Krankenhaustagegeld: 20 € je Tag im Zweibett- statt Einbettzimmer, 40 € im Mehrbettzimmer und 60 € ohne Chefarzt. Stationäre Psychotherapie ist im Umfang der Krankenhausleistungen versichert; akut-stationäre Behandlungen in gemischten Einrichtungen, die auch Kuren anbieten, erstattet der Tarif ebenfalls. Begleitet ein Elternteil ein Kind unter 12 Jahren, trägt S1 Unterbringung und Verpflegung. Wie Sie Chefarzt und Einbettzimmer abwägen, erklärt Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Alle Zahntarife erstatten Zahnbehandlung zu 100 %, einschließlich Inlays, Onlays, Parodontose-Behandlung und professioneller Zahnreinigung. Den Unterschied macht der Zahnersatz: Z9 erstattet 90 %, Z8 80 %, Z6 60 %; Z6SB hat zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 480 €. Z9 akzeptiert auch Honorarvereinbarungen über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus. Kieferorthopädie ist mit denselben Sätzen versichert, eine Altersgrenze nennt der Wortlaut von Z9 nicht. Ab 3.000 € Rechnungsbetrag braucht die SDK vorab einen Heil- und Kostenplan, sonst erstattet sie vom übersteigenden Betrag nur 70 %.
Die Zahnstaffel gilt für Zahnersatz und Kieferorthopädie: höchstens 3.000 € Rechnungsbetrag in den ersten zwei Kalenderjahren, 5.000 € in drei und 7.500 € in vier Kalenderjahren. Danach entfällt die Grenze; Unfälle sind ausgenommen.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im zweiten Kalenderjahr kostet ein Implantat 4.000 €, im ersten Jahr wurde kein Zahnersatz abgerechnet; ein Heil- und Kostenplan liegt vor. Erstattungsfähig ist höchstens ein Rechnungsbetrag von 3.000 €, davon 90 % = 2.700 €. Ihr Eigenanteil läge bei 1.300 €. Ab dem fünften Kalenderjahr würden 90 % der vollen Rechnung erstattet, also 3.600 €.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Die Selbstbeteiligung gilt nur ambulant und hängt am Tarif: AM10 ohne, AM11 10 % bis 240 €, AM12 20 % bis 480 €, AM13 30 % bis 960 € im Jahr. In der AM3x-Reihe sind es 30 % bis 480 € (AM30), 30 % bis 960 € (AM31) oder feste 1.440 € (AM32) und 2.400 € (AM33). Für Kinder gilt bis zum Jahr ihres 15. Geburtstags die Hälfte. Laut Tarifteil können Sie die Selbstbeteiligung auf Antrag zum Ersten des nächsten Monats ändern. Mehr unter PKV-Selbstbeteiligung.
Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und wird aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gezahlt. Laut Broschüre sind es aktuell zwei Monatsbeiträge aus den Ambulant- und Zahntarifen, schon ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr. Wartezeiten gibt es laut Teil I nicht; zum gesetzlichen Rahmen siehe PKV-Wartezeit. Der Schutz gilt weltweit. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt länger als 182 Tage außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat, kann den Vertrag fortsetzen; ab dem 183. Tag darf die SDK einen länderspezifischen Zuschlag erheben.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
GesundheitsFAIR richtet sich an Angestellte und Selbstständige, die ihren Schutz aus Bausteinen zusammensetzen wollen. Die Optionsrechte sind weit gefasst: ohne Gesundheitsprüfung zum Geburtsmonat mit 30, 35, 40, 45 und 50 Jahren sowie bei Ereignissen wie Heirat, Wechsel in die Selbstständigkeit oder einer Einkommenssteigerung um mindestens 20 %. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es eine eigene Variante; sie beschreibt PKV-Heilberufe.de im Profil der SDK-Ärztetarife.
Neben GesundheitsFAIR veröffentlicht die SDK Bedingungen der Tariflinien FLEXOtop, FLEXOplus und FLEXOfit. Ihr Leistungsvergleich erwähnt dort auch Bisex-Tarife; solche Tarife sind seit dem 21.12.2012 für Neukunden geschlossen. Ob die FLEXO-Linien insgesamt noch neu abgeschlossen werden können, ist öffentlich nicht belegt. Für Bestandskunden gilt: Ein Wechsel in GesundheitsFAIR richtet sich nach dem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG; was ein Tarif ohne Neugeschäft bedeutet, erklärt PKV-Tarif geschlossen.
Offen bleibt wenig: Die Stationär- und Zahnteile tragen den Stand 01.04.2017, Teil I den Stand 08.10.2026. Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihnen dieselben Fassungen vorliegen. Der Baustein „VT“ in den Beitragsbeispielen ist in der Broschüre nicht erläutert.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bausteine: Welche Kombination steht im Angebot – AM1x oder AM3x, S1, S1DD oder S3, Z9, Z8 oder Z6?
- GOÄ: Brauchen Sie Erstattung bei Honorarvereinbarungen? Dann zählt der Unterschied zwischen AM1x und AM3x.
- Krankenhaus: Reicht Ihnen S1DD mit Wahlleistungen erst nach schwerer Diagnose, oder soll es S1 sein?
- Zahn: Ist Zahnersatz in den ersten vier Jahren geplant, und liegt der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vor?
- Stand: Welche Fassung von Teil I und der Tarifteile liegt Ihrem Angebot bei?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check; den Beitrag nach Zuschuss rechnet der Angebots-Prüfer. Ein weiteres Bausteintarifwerk beschreibt der Steckbrief Alte Oldenburger Tarife.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die SDK stellt alle Teile auf sdk.de bereit: Teil I, AM10–AM13, AM30–AM33, S1, Z9 sowie die Übersicht aller Tarife und Bedingungen.
- 11.10.2026: Erstfassung nach AVB Teil I (Stand 08.10.2026), Tarifteilen AM1x (01.01.2024), AM3x (01.01.2022), S1, S1DD, S3, Z9, Z8, Z6 (01.04.2017), Leistungsvergleich 1.672v (02.26) und Broschüre 1.645 (01.26).
Häufige Fragen
Welche PKV-Tarife bietet die SDK an?
Für Angestellte und Selbstständige bietet die SDK das Bausteinsystem GesundheitsFAIR mit den Ambulant-Tarifen AM10–AM13 und AM30–AM33, den Stationär-Tarifen S1, S1DD und S3 sowie den Zahntarifen Z9, Z8, Z6 und Z6SB. Daneben veröffentlicht die SDK Bedingungen der älteren Tariflinien FLEXOtop, FLEXOplus und FLEXOfit sowie eigene Tarife für Beihilfeberechtigte und Ärzte.
Was bedeuten AM10, AM12 oder AM31 bei der SDK?
Die Ziffer steht für die Selbstbeteiligung. AM10 hat keine, AM11 10 % bis 240 €, AM12 20 % bis 480 €, AM13 30 % bis 960 € im Jahr. Die AM3x-Reihe erstattet nur bis zu den GOÄ-Höchstsätzen und ohne Heilpraktiker; AM30 hat 30 % bis 480 €, AM31 30 % bis 960 €, AM32 feste 1.440 € und AM33 feste 2.400 €.
Hat die SDK GesundheitsFAIR Wartezeiten?
Nein. Teil I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 08.10.2026) sagt: „Wartezeiten bestehen nicht.“ Einzelne Leistungen haben eigene Voraussetzungen, etwa Augenlaser-Operationen erst nach 36 Monaten Vollversicherung.
Was ist der SDK-Tarif S1DD?
S1DD ist ein Stationär-Tarif mit Dread-Disease-Regel. Er versichert das Einbettzimmer; Chefarzt, Privatklinik und Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze gelten erst, wenn bei der versicherten Person eine der genannten schweren Erkrankungen erstmals diagnostiziert wurde, zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall – danach für alle Behandlungen.
Was kostet die SDK GesundheitsFAIR?
Die SDK nennt Beispiele mit Stand 01.26: 904,18 € für einen 40-jährigen Arbeitnehmer mit AM12, S1, Z9 und Krankentagegeld, nach Arbeitgeberzuschuss 452,09 €; 572,66 € für eine 30-jährige Selbstständige mit AM31, S3, Z6 und Krankentagegeld. Pflegepflichtversicherung ist jeweils nicht enthalten. Ihr Beitrag hängt von Alter, Bausteinen und Gesundheitsprüfung ab.
Quellen
- SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankheitskosten-Vollversicherung, Teil I (1.567/10.26), Stand 08.10.2026 – abgerufen 11.10.2026
- SDK: Teil IIa Tarife AM10–AM13 (1.567b), Stand 01.01.2024
- SDK: Teil IIa Tarife AM30–AM33 (1.567a), Stand 01.01.2022
- SDK: Teil IIs Tarif S1 (1.567e), Stand 01.04.2017
- SDK: Teil IIs Tarif S1DD (1.567d) und S3 (1.567c)
- SDK: Teil IIz Tarif Z9 (1.567i), Stand 01.04.2017
- SDK: Leistungsvergleich Krankheitskosten-Vollversicherung (1.672v/02.26)
- SDK: Broschüre GesundheitsFAIR (1.645/01.26) – Beitragsbeispiele Stand 01.26
- SDK: Übersicht Tarife und Bedingungen (0.168)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.