Inhalt (8 Abschnitte)
- AXA Vital 750 Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- AXA Vital 750 ist die Stufe mit 750 € Selbstbehalt im Tarif VITAL (Druckstück 21003738, gültig ab 01/2008); daneben gibt es VITAL 250. Ausgewertet ist eine Kopie des AXA-Tarifdrucks, weil die AXA ihn nicht selbst online stellt.
- Der Tarif stammt aus der Zeit vor der Unisex-Pflicht; Neuabschlüsse sind seit dem 21.12.2012 nur in geschlechtsunabhängigen Tarifen zulässig, und auch die Nachfolgelinien Vital-N und Vital-U erscheinen nicht mehr im Neukundenangebot der AXA.
- VITAL erstattet ambulant 100 %, Psychotherapie gestaffelt 100/80/70 %, Heilpraktiker bis 1.000 € im Jahr und Sehhilfen bis 250 € in zwei Jahren; im Krankenhaus Zweibettzimmer und Privatarzt.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind im Tarif VITAL nicht versichert; dafür gibt es eigene Zahntarife.
- Bestandskunden können nach § 204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln; ein Optionsrecht enthält der Tarif VITAL selbst nicht.
AXA Vital 750 ist die Stufe mit 750 € Selbstbehalt im Krankheitskostentarif VITAL der AXA Krankenversicherung AG (Tarifdruck 21003738, gültig ab 01/2008); die zweite Stufe heißt VITAL 250. Der Tarif ist für Neukunden geschlossen. Laut Tarifwortlaut erstattet VITAL ambulante Behandlung zu 100 %, Psychotherapie gestaffelt zu 100/80/70 %, Heilpraktiker bis 1.000 € im Jahr und im Krankenhaus Zweibettzimmer und Privatarzt; Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind nicht versichert.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut des Tarifs zusammen. Maßgeblich ist allein der Tarifdruck der AXA, der Ihrem Versicherungsschein zugrunde liegt. Die AXA stellt den Tarif VITAL nicht selbst online; ausgewertet ist eine öffentlich abrufbare Kopie des Tarifdrucks 21003738 (1.08). Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der AXA. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
AXA Vital 750 Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt den Tarif VITAL mit seinen Stufen VITAL 250 und VITAL 750 nach dem Tarifdruck 21003738 (1.08). Teil II der Bedingungen, die Tarifbedingungen der AXA in der Fassung 2008 (TB 2008), ist nicht öffentlich abrufbar; Felder, die dort geregelt sind, heißen „nicht belegt“. Werte der Nachfolger Vital-N und Vital-U stehen im Vergleich weiter unten. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | Tarif VITAL mit den Selbstbehaltstufen VITAL 250 und VITAL 750; Nachfolger Vital300-N/600-N/900-N (ab 12/2010) und Vital300-U/900-U (Unisex) | – | Tarif VITAL, Kopf und B |
| 2. Versicherer | AXA Krankenversicherung AG, Köln | – | Tarif VITAL, Kopfzeile |
| 3. Neugeschäft | geschlossen: Tarifgeneration von 2008, vor der Unisex-Pflicht (Neuabschlüsse seit 21.12.2012 nur in Unisex-Tarifen); die Vital-Linie erscheint nicht mehr im Neukundenangebot der AXA, auch Vital-U laut Fachpresse geschlossen | – | Druck 21003738 (1.08); kvoptimal 20.06.2025 (Sekundärquelle) |
| 4. Generation | Tarifgeneration 2008 (Teil I MB/KK 2008, Teil II TB 2008), ohne Unisex-Kürzel „-U“ | – | Tarif VITAL, Fußzeile |
| 5. Zielgruppe | keine Berufsgruppe im Tarifdruck genannt; heute nur Bestandskunden | – | Tarif VITAL |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: MB/KK 2008 · Teil II: Tarifbedingungen der AXA (TB 2008) · Teil III: Tarif VITAL | – | Tarif VITAL, Seite 2 |
| 7. Tarifdruck (Link) | bei axa.de nicht öffentlich gefunden; Kopie des Tarifdrucks auf concret.de | – | Recherche 11.10.2026 |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Druck 21003738 (1.08), „Gültig ab 01/08“ | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für ambulante Heilbehandlung (außer Psychotherapie) einschließlich Arznei- und Verbandmittel, abzüglich Selbstbehalt | enthalten | Tarif VITAL, A (1) |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip im Tarifwortlaut | enthalten | Tarif VITAL, A (1) |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | ambulant im Tarif nicht geregelt (Nr. 10 TB 2008 nicht öffentlich); stationär: Operation durch den Chefarzt mit wirksamer Honorarvereinbarung bis zum 5-fachen Satz auch ohne Zusage | nicht belegt | Tarif VITAL, A (2) |
| 12. Arzneimittel | 100 % als Teil der ambulanten Heilbehandlung | enthalten | Tarif VITAL, A (1) |
| 13. Heilmittel | 90 % | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) |
| 14. Hilfsmittel | 100 % für Hilfsmittel nach Nr. 11 Abs. 3 TB 2008, wenn die AXA mit der Beschaffung beauftragt wird; sonst Kürzung auf 75 % möglich (nicht bei Einlagen, Bandagen, summenbegrenzten Hilfsmitteln und nach Unfall) | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) |
| 15. Sehhilfen / LASIK | 100 %, zusammen höchstens 250 € in zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, auch im ersten Jahr; Augenlaser-Korrektur im Tarif nicht genannt | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) |
| 16. Psychotherapie ambulant | je Versicherungsfall 100 % (Sitzung 1–30), 80 % (31–60), 70 % (ab 61); keine Höchstzahl im Tarif | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) |
| 17. Heilpraktiker | 100 % einschließlich verordneter Arzneimittel, Gesamtleistung höchstens 1.000 € je Versicherungsjahr; keine Psychotherapie | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) |
| 18. Vorsorge | 100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen ohne Altersgrenzen; ohne Selbstbehalt | enthalten | Tarif VITAL, A (1) und B |
| 19. Impfungen | 100 % für STIKO-Schutzimpfungen, die nicht ausschließlich wegen einer Auslandsreise angeraten sind; ohne Selbstbehalt | begrenzt | Tarif VITAL, A (1) und B |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Zweibettzimmer 100 %; Einbettzimmer nur, wenn die Behandlung wegen eines Unfalls nötig wird; sonst Eigenanteil 40 € je Tag | begrenzt | Tarif VITAL, A (2) und (3) |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | privatärztliche Heilbehandlung 100 %; Operation durch den Chefarzt mit Honorarvereinbarung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz | enthalten | Tarif VITAL, A (2) |
| 22. Privatklinik | im Tarif nicht geregelt (TB 2008 nicht öffentlich) | nicht belegt | – |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 35 € je Tag ohne privatärztliche Behandlung, 25 € je Tag ohne Zweibettzimmer; ohne Selbstbehalt | enthalten | Tarif VITAL, A (3) und B |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel im Tarif; stationäre Behandlung wegen Krankheit 100 % (TB 2008 nicht öffentlich) | nicht belegt | Tarif VITAL, A (2) |
| 25. Rooming-in | Unterkunft einer Begleitperson für Kinder unter 5 Jahren bis 5 Tage, bis zum doppelten Zweibettzimmer-Zuschlag; Begleitperson muss in einem AXA-Krankenhaustarif versichert sein | begrenzt | Tarif VITAL, A (4) |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | nicht versichert | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | nicht versichert | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| 28. Kieferorthopädie | nicht versichert | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| 29. Zahnstaffel | entfällt, da Zahnleistungen nicht versichert | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| 30. Prophylaxe / PZR | nicht versichert | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | VITAL 250: 250 €, VITAL 750: 750 € je Versicherungsjahr; Kinder und Jugendliche bis Ende des Jahres, in dem sie 19 werden: die Hälfte; Vorsorge, Impfungen, Pauschalen und Ersatzleistungen ohne Selbstbehalt; weitere Stufen vorbehalten | begrenzt | Tarif VITAL, B |
| 32. Beitragsrückerstattung | Gesundheitsbonus für leistungsfreie Versicherungsjahre nach Nr. 14 Abs. 3 TB 2008 (Vorsorge und Impfungen unschädlich) plus möglicher Verhaltensbonus; Art und Umfang teilt die AXA jährlich mit | begrenzt | Tarif VITAL, D |
| 33. Wartezeiten | im Tarif nicht geregelt (MB/KK 2008 § 3 und TB 2008) | nicht belegt | – |
| 34. Auslandsschutz | laut Kundeninformation zum Tarif: Heilbehandlung in Europa; außerhalb des EWR Aufenthalte bis 6 Monate, länger nur mit vorher beantragter Vereinbarung; bei Wohnsitz im EWR Mehrkosten gegenüber Deutschland selbst zu tragen | begrenzt | Kundeninformation zum Tarif VITAL, Seite 3 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | kein Optionsrecht im Tarif VITAL; Wechsel nur nach § 204 VVG (die Nachfolger Vital-N und Vital-U enthalten eine Umwandlungsoption) | nicht enthalten | Tarif VITAL; § 204 VVG |
| 36. Kur / Reha | stationäre Kuren nicht versichert (Nr. 18 TB 2008 gilt nicht); ambulante Kur im Tarif nicht genannt | nicht enthalten | Tarif VITAL, C |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | beitragsfrei in den ersten 6 Monaten des Elterngeldbezugs (für die beziehende Person); Pauschale bei Hausentbindung 500 €; Haushaltshilfe nicht genannt | begrenzt | Tarif VITAL, A (3) und (5) |
| 38. Beitragsbeispiel | von der AXA nicht veröffentlicht (Tarif ohne Neugeschäft) – Beitrag im Versicherungsschein | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Kostenerstattung auch bei noch nicht bezahlten Rechnungen; Transporte zur ambulanten Behandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit 100 % | – | Tarif VITAL, A (1); Kundeninformation Seite 3 |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach Druck 21003738 (1.08); Vergleich mit Vital-N (12/10) und Vital-U (12.15) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur AXA Krankenversicherung AG stehen im AXA-Profil, den offenen Grundschutz-Tarif beschreibt der Steckbrief AXA EL Bonus-U. Die heutigen Neukundentarife mit Zweibett- bzw. Einbettzimmer stehen in den Steckbriefen AXA ActiveMe-U und AXA GesundExtra – hilfreich, wenn Sie einen Wechsel nach § 204 VVG prüfen.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
Der Tarif VITAL erstattet ambulante Heilbehandlung einschließlich Arznei- und Verbandmittel zu 100 %, abzüglich des Selbstbehalts. Ein Primärarztprinzip enthält der Tarif nicht. Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die AXA ambulant erstattet, regelt Nr. 10 der Tarifbedingungen 2008, die nicht öffentlich vorliegen; der Tarif selbst erweitert diese Regel nur für Operationen durch den Chefarzt im Krankenhaus. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen zahlt VITAL ohne deren Altersgrenzen zu 100 %, ebenso STIKO-Schutzimpfungen – mit einer Ausnahme: Impfungen, die ausschließlich wegen einer Auslandsreise angeraten sind, versichert der Tarif nicht. Beides wird nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Ambulante Psychotherapie ist je Versicherungsfall gestaffelt versichert: die ersten 30 Sitzungen zu 100 %, die 31. bis 60. Sitzung zu 80 %, ab der 61. zu 70 %. Eine Höchstzahl an Sitzungen nennt der Tarif nicht. Heilpraktiker erstattet VITAL zu 100 % einschließlich der verordneten Arzneimittel, insgesamt bis 1.000 € je Versicherungsjahr; Psychotherapie durch Heilpraktiker ist ausgenommen. Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen erstattet der Tarif zu 90 %.
Bei Hilfsmitteln setzt VITAL auf die Beschaffung über die AXA: Beauftragen Sie die AXA, erstattet der Tarif 100 % – die AXA kann ein Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen. Beschaffen Sie selbst, darf sie auf 75 % kürzen. Ausgenommen von dieser Kürzung sind orthopädische Schuhzurichtungen, Einlagen und Bandagen, Hilfsmittel mit summenmäßiger Begrenzung und Hilfsmittel, die innerhalb von zwei Tagen nach einem Unfall gebraucht werden. Sehhilfen erstattet der Tarif bis 250 € in zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, auch schon im ersten Jahr. Eine Regel zur Augenlaser-Korrektur enthält der Tarif VITAL nicht; erst der Nachfolger Vital-U nennt sie ausdrücklich.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Stationär erstattet VITAL die Kosten einer Behandlung wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung zu 100 % – Krankenhauspflege, Verpflegung, Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Hebamme und notwendige Transporte. Versichert ist das Zweibettzimmer. Das Einbettzimmer zahlt der Tarif nur, wenn die Behandlung wegen eines Unfalls nötig wird; der Tarif definiert den Unfall als plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. In allen anderen Fällen trägt die versicherte Person für das Einbettzimmer einen Eigenanteil von 40 € je Tag. Für Operationen, die der liquidationsberechtigte Chefarzt persönlich erbringt, erstattet VITAL mit einer wirksamen Honorarvereinbarung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz, auch ohne vorherige Zusage.
Wer auf versicherte Leistungen verzichtet, erhält eine Ersatzleistung: 35 € je Tag ohne privatärztliche Behandlung und 25 € je Tag ohne Zweibettzimmer, jeweils ohne Selbstbehalt. Für Kinder unter fünf Jahren zahlt der Tarif die Unterkunft einer Begleitperson bis fünf Tage, wenn diese selbst in einem AXA-Krankenhaustarif versichert ist. Regeln zu Privatkliniken und zur stationären Psychotherapie stehen in den Tarifbedingungen 2008, die wir nicht auswerten konnten. Wie Sie Zimmer und Chefarzt grundsätzlich abwägen, erklärt die Seite Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz sind im Tarif VITAL nicht versichert – Abschnitt C sagt das ausdrücklich. Eine Zahnstaffel gibt es deshalb nicht, ebenso keine Prophylaxe-Leistung. Wer bei der AXA im Tarif VITAL versichert ist, hat Zahnleistungen in aller Regel über einen eigenen Zahntarif abgesichert. Dessen Prozentsätze und Höchstbeträge stehen in einem eigenen Tarifdruck.
Rechenbeispiel: Eine Krone kostet 900 €. Aus VITAL 750 wird sie nicht erstattet, auch nicht teilweise. Ob und in welcher Höhe sie bezahlt wird, hängt allein vom zusätzlichen Zahntarif ab – deshalb gehört dessen Tarifdruck neben VITAL in Ihre Unterlagen. Auch ein mögliches Wechselangebot sollten Sie danach beurteilen, ob es Zahn einschließt und mit welcher Zahnstaffel.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Die Zahl im Namen ist der Selbstbehalt: VITAL 250 mit 250 €, VITAL 750 mit 750 € je Versicherungsjahr. Für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 19 werden, die Hälfte. Vorsorge nach gesetzlichen Programmen, Schutzimpfungen sowie die Pauschalen und Ersatzleistungen im Krankenhaus werden nicht angerechnet. Die AXA hat sich im Tarif vorbehalten, mit Zustimmung des Treuhänders weitere Selbstbehaltstufen einzuführen, die Versicherte dann wählen können. Wie sich die Höhe beim Einstieg auswirkt, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.
Statt einer klassischen Beitragsrückerstattung nennt der Tarif einen Gesundheitsbonus: eine jährliche Gutschrift für leistungsfreie Versicherungsjahre nach Nr. 14 Abs. 3 der Tarifbedingungen, wenn der Tarif im letzten Geschäftsjahr ununterbrochen bestand und außer Vorsorge und Impfungen keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dazu kann ein Verhaltensbonus kommen. Art, Umfang und Voraussetzungen teilt die AXA zu Beginn jedes Versicherungsjahres mit; beide Boni werden ausgezahlt.
Wartezeiten regeln die Musterbedingungen 2008 und die Tarifbedingungen; für heutige Bestandskunden sind sie längst abgelaufen (Hintergrund: PKV-Wartezeit). Zum Ausland sagt die Kundeninformation zum Tarif: Versichert ist Heilbehandlung in Europa. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gilt der Schutz für Aufenthalte bis sechs Monate; wer länger bleibt, muss vor Ablauf der sechs Monate eine Fortsetzung beantragen, sonst endet der Vertrag. Wer den Wohnsitz in einen EWR-Staat verlegt, trägt Mehrkosten gegenüber Deutschland selbst.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
VITAL war als Kompakttarif angelegt: ambulant ohne Primärarzt-Kürzung, im Krankenhaus Zweibettzimmer mit Privatarzt, Zahn nur über einen Zusatztarif. Heute betrifft er Bestandskunden. Der Tarif stammt aus der Zeit vor der Unisex-Pflicht; seit dem 21.12.2012 dürfen Neukunden nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife abschließen. Die AXA hat die Linie zweimal neu aufgelegt – als Vital-N ab Dezember 2010 und als Unisex-Tarif Vital-U –, laut Fachpresse ist aber auch Vital-U für Neukunden geschlossen. Im Neukundenangebot nennt die AXA heute andere Tarife, darunter den Grundschutz EL Bonus-U.
Was ein Tarif ohne Neugeschäft bedeutet, erklärt die Seite PKV-Tarif geschlossen. Bestandskunden können nach § 204 VVG innerhalb der AXA in Tarife mit gleichartigem Schutz wechseln und ihre Alterungsrückstellung mitnehmen – Einzelheiten bei PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ein eigenes Optionsrecht enthält VITAL nicht, anders als seine Nachfolger. Wie Beitragsanpassungen entstehen, erklärt der Überblick über PKV-Beitragserhöhungen 2027 je Versicherer; eigene Zahlen zur Vital-Linie nennen wir mangels Primärquelle nicht.
| Feld | VITAL (250/750) | Vital-N | Vital-U |
|---|---|---|---|
| Selbstbehalt je Jahr | 250 / 750 € | 300 / 600 / 900 € | 300 / 900 € |
| Ambulant / Heilpraktiker | 100 % / 100 % bis 1.000 € | 100 % / 100 % bis 1.000 € | 100 % / 100 % bis 1.000 € |
| Psychotherapie | 100/80/70 % | 100/80/70 % | 100/80/70 % |
| Sehhilfen | 250 € in 2 Jahren | 250 € in 2 Jahren | 250 € in 2 Jahren; Augenlaser 100 % |
| Krankenhaus | Zweibett + Privatarzt; Einbett nach Unfall | Zweibett + Privatarzt; Einbett nach Unfall | Zweibett + Privatarzt; Einbett nach Unfall |
| Ersatzleistung / Eigenanteil je Tag | 35 € / 25 € / Einbett 40 € | 40 € / 30 € / Einbett 50 € | 40 € / 30 € / Einbett 50 € |
| Zahn | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Umwandlungsoption | keine | bei Ereignissen und im 6. Versicherungsjahr | bei Ereignissen und im 6. Versicherungsjahr |
Offen bleiben in unserer Auswertung die Regeln aus Teil II, den Tarifbedingungen 2008: Gebührenordnung ambulant, Wartezeiten, Privatkliniken und stationäre Psychotherapie. Außerdem ist der ausgewertete Druck von 2008 die einzige frei gefundene Fassung des Tarifs VITAL. Hat die AXA seither Bedingungen angepasst, steht das in Ihren Vertragsunterlagen. Fordern Sie Teil II und die aktuelle Fassung des Tarifs bei der AXA an, wenn Sie einen Wechsel prüfen.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Kürzel: Steht im Versicherungsschein VITAL 250, VITAL 750, eine N- oder eine U-Variante?
- Zahn: Welcher Zahntarif ergänzt Ihren Vital-Vertrag – und würde ein Wechselangebot Zahn mit einschließen?
- Einbettzimmer: Reicht Ihnen das Zweibettzimmer mit Einbett nur nach Unfall, oder suchen Sie mehr?
- Wechsel: Hat Ihnen die AXA Tarife für einen Wechsel nach § 204 VVG genannt, und welche Mehrleistungen lösen eine Gesundheitsprüfung aus?
- Teil II: Liegen Ihnen die Tarifbedingungen der AXA mit Wartezeiten, Gebührenordnung und Auslandsregeln vor?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Netto-Rechnung eines Alternativangebots der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die AXA stellt die Tarifdrucke der Vital-Linie nicht selbst online; Bestandskunden erhalten sie auf Anfrage. Öffentlich abrufbar sind Kopien: Tarif VITAL, Druck 21003738 (1.08), Vital300-N/600-N/900-N (gültig ab 12/10), Vital300-U/900-U (Druck 12.15) und das Informationsblatt Vital300-U/900-U (04.22).
- 11.10.2026: Erstfassung nach Druck 21003738 (1.08) mit Kundeninformation; Vergleich mit Vital-N (gültig ab 12/10) und Vital-U (Druck 12.15).
- 12.10.2026: Verweise auf die Steckbriefe AXA ActiveMe-U und AXA GesundExtra ergänzt.
Häufige Fragen
Was ist AXA Vital 750?
VITAL 750 ist eine Stufe des Krankheitskostentarifs VITAL der AXA Krankenversicherung AG für ambulante und stationäre Heilbehandlung. Die Zahl steht für den Selbstbehalt: 750 € je Versicherungsjahr, für Kinder und Jugendliche die Hälfte. Die zweite Stufe heißt VITAL 250 mit 250 € Selbstbehalt (Tarifdruck 21003738, gültig ab 01/2008).
Ist AXA Vital geschlossen?
Ja. Der Tarif VITAL stammt aus der Zeit vor der Unisex-Pflicht; seit dem 21.12.2012 dürfen Neukunden nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife abschließen. Auch die Unisex-Variante Vital300-U/Vital900-U ist laut Fachpresse für Neukunden geschlossen; im aktuellen Neukundenangebot der AXA erscheint die Vital-Linie nicht. Bestandskunden bleiben versichert.
Zahlt AXA Vital Zahnersatz?
Nein. Der Tarif VITAL schließt zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz ausdrücklich aus (Abschnitt C). Zahnleistungen gibt es bei der AXA nur über einen zusätzlichen Zahntarif, dessen Bedingungen Sie gesondert prüfen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Vital 750, Vital-N und Vital-U?
Die Leistungen ähneln sich stark: ambulant 100 %, Heilpraktiker bis 1.000 €, Sehhilfen bis 250 €, Zweibettzimmer mit Privatarzt. Unterschiede gibt es bei den Selbstbehaltstufen (VITAL: 250/750 €, Vital-N: 300/600/900 €, Vital-U: 300/900 €), beim Ersatz-Tagegeld und bei Zusatzleistungen: Vital-U nennt etwa künstliche Befruchtung, Augenlaser-Korrektur und ambulante Kuren, und erst Vital-N und Vital-U enthalten eine Umwandlungsoption.
Zahlt AXA Vital das Einbettzimmer?
Grundsätzlich ist das Zweibettzimmer versichert. Das Einbettzimmer ist nur erstattungsfähig, wenn die Behandlung wegen eines Unfalls nötig wird. Sonst trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 40 € je Tag (Tarif VITAL, A (2) und (3)).
Kann ich aus AXA Vital 750 in einen anderen Tarif wechseln?
Ja. Nach § 204 VVG können Sie innerhalb der AXA in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und Ihre Alterungsrückstellung mitnehmen. Für Mehrleistungen kann die AXA eine Gesundheitsprüfung und einen Risikozuschlag verlangen. Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif zurück in einen älteren Tarif ist gesetzlich ausgeschlossen.
Quellen
- AXA Krankenversicherung AG: Tarif VITAL, Druck 21003738 (1.08), gültig ab 01/08 – Kopie des Tarifdrucks – abgerufen 11.10.2026
- AXA Krankenversicherung AG: Tarife Vital300-N/Vital600-N/Vital900-N, Vertragsgrundlage 526, gültig ab 12/10 – Kopie des Tarifdrucks
- AXA Krankenversicherung AG: Tarife Vital300-U, Vital900-U, Vertragsgrundlage 031, Druck 21010445 (12.15) – Kopie des Tarifdrucks
- AXA: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Vital300-U, Vital900-U (21011910, 04.22) – Kopie
- kvoptimal: Testbericht GesundExtra der AXA (zur Schließung von Vital, Sekundärquelle) – 20.06.2025
- § 204 VVG – Tarifwechsel
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.