Inhalt (8 Abschnitte)
- DKV BestMed Komfort Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- DKV BestMed Komfort BMK/0–3 ist im aktuellen Informationsblatt der DKV genannt; ausgewertet sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen B 502 in der Fassung 7.26, ergänzt um die Aufbaustufen BMKD (Zahn-Material) und BMZ1 (Einbettzimmer).
- BMK erstattet ambulante Arztleistungen zu 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie nach vorheriger Zusage zu 100 % (Sitzung 1–30), 80 % (ab 31) und 70 % (ab 61).
- Im Krankenhaus versichert BMK das Zweibettzimmer und den Chefarzt; ohne Wahlleistungen zahlt der Tarif bis zu 80 € Ersatz-Tagegeld je Tag.
- Zahnersatz erstattet BMK zu 75 %, beim Kooperationszahnarzt zu 85 %, in den ersten fünf Versicherungsjahren höchstens 1.000 bis 5.000 €.
- Selbstbehalte: 0, 420, 1.000 oder 2.100 € im Jahr für Erwachsene. Die ältere Variante BM4/0–3 kalkuliert den Beitrag nach Geschlecht (Bisex) und ist damit für Neukunden nicht mehr wählbar.
DKV BestMed Komfort ist die Komfort-Stufe im BestMed-Tarifsystem der DKV Deutsche Krankenversicherung AG; aktuell stellt die DKV dafür die Bedingungen BestMed Komfort BMK/0–3 (AVB B 502, Fassung 7.26) bereit. Laut diesen Bedingungen erstattet BMK ambulante Arztleistungen zu 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie nach Zusage zu 100/80/70 %, im Krankenhaus Zweibettzimmer und Chefarzt und Zahnersatz zu 75 % (85 % beim Kooperationszahnarzt) mit Höchstbeträgen in den ersten fünf Jahren. Selbstbehalte: 0 bis 2.100 € im Jahr.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Versicherungsbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen der DKV (AVB BestMed Komfort BMK/0–3, B 502), die Ihrem Angebot beiliegen. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der DKV. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
DKV BestMed Komfort Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt BestMed Komfort BMK/0–3 nach den AVB B 502 in der Fassung 7.26. Hinweise auf die Aufbaustufen BMKD und BMZ1 und auf die ältere Variante BM4/0–3 stehen im Feld. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | BestMed Komfort BMK/0, /1, /2, /3 (Ziffer = Selbstbehaltstufe); Aufbaustufen BMKD (Zahn-Material/Labor) und BMZ1 (Einbettzimmer); ältere Variante BestMed Komfort BM4/0–3 | – | B 502, Seite 1; IPID BMK |
| 2. Versicherer | DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln (ERGO) | – | B 502, Kopfzeile |
| 3. Neugeschäft | BMK/0–3: im aktuellen Informationsblatt genannt, AVB Fassung 7.26 (Neugeschäft) · BM4/0–3: Beitrag nach Geschlecht (Bisex), daher für Neukunden seit 21.12.2012 nicht wählbar | – | IPID BMK; B 194 (4.23) § 13 |
| 4. Generation | BMK: Unisex-Neugeschäft; BM4: Bisex-Generation des BestMed-Tarifsystems (BM1–3, BM4, BM5) | – | B 502; B 194 (4.23) § 13 |
| 5. Zielgruppe | keine Berufsgruppe vorgegeben; Optionsrecht nur bei Versicherungsbeginn bis Eintrittsalter 55 | – | B 502, Teil 2 Ziff. 7.2 |
| 6. Bedingungswerk | AVB BestMed Komfort Tarife BMK/0–3 (Druckstück B 502) mit Preis- und Leistungsverzeichnis B 500/2; Aufbaustufe BMKD B 517 | – | B 502, Seite 1 |
| 7. Tarifdruck (Link) | dkv.com/productdb_img/pdf/B502.pdf | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Fassung 7.26 (B 502); BM4: Teil II 4.17, Teil I 4.23 | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für ambulante Behandlung und Untersuchung, bis zu den GOÄ-Höchstsätzen | enthalten | B 502, Seite 1 und Teil 1 Ziff. 2 |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip | enthalten | B 502, Teil 1 Ziff. 2 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | bis zu den Höchstsätzen (3,5-/2,5-/1,3-fach); darüber nur bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2 |
| 12. Arzneimittel | 100 % für Arznei- und Verbandmittel | enthalten | B 502, Teil 1 Ziff. 2.3 |
| 13. Heilmittel | 100 % im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses (u. a. Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie) | begrenzt | B 502, Seite 1 und Teil 1 Ziff. 2.4 |
| 14. Hilfsmittel | offene Liste: genannte Hilfsmittel 100 % direkt; weitere (z. B. Hörgeräte) 100 % über den DKV-Hilfsmittelservice, wenn dieser nicht liefern kann oder bei Unfall/Notfall, sonst 80 % | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2.5 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | bis 500 € innerhalb von 24 Monaten; Lasik 100 % nach vorheriger schriftlicher Zusage | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2.6; Seite 1 |
| 16. Psychotherapie ambulant | nach vorheriger Zusage: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %, ab 61 70 %; keine Höchstzahl; nicht durch Heilpraktiker | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2.1 |
| 17. Heilpraktiker | 80 %, mit Arzneimitteln höchstens 1.000 € je Versicherungsjahr (GebüH); Naturheilverfahren nach Hufeland gesondert 80 % bis 1.000 € | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2.1 und 2.2 |
| 18. Vorsorge | 100 %, auch über die gesetzlichen Programme hinaus; ohne Selbstbehalt | enthalten | B 502, Seite 1 |
| 19. Impfungen | 100 % für Impfungen nach STIKO oder Deutscher Gesellschaft für Tropenmedizin, auch Reiseimpfungen; ohne Selbstbehalt | enthalten | B 502, Teil 1 Ziff. 2 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Zweibettzimmer 100 %; Einbettzimmer: Zweibett-Zuschlag bzw. 60 %, wenn Zweibett Regelleistung ist; voller Einbett-Zuschlag nur mit BMZ1 | begrenzt | B 502, Ziff. 4.2; IPID BMZ1 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | wahlärztliche Leistungen 100 % (GOÄ-Rahmen wie ambulant) | enthalten | B 502, Ziff. 4.4 |
| 22. Privatklinik | freie Wahl unter allen Krankenhäusern mit ständiger ärztlicher Leitung; keine Erstattungsgrenze für Privatkliniken im Wortlaut | enthalten | B 502, Ziff. 4.1 und 4.8 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 20 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer, 60 € je Tag ohne wahlärztliche Leistungen (zusammen bis 80 €); ohne Selbstbehalt | enthalten | B 502, Ziff. 4.2 und 4.4 |
| 24. Psychotherapie stationär | nur nach vorheriger schriftlicher Zusage | begrenzt | B 502, Ziff. 4.10 |
| 25. Rooming-in | im Tarif nicht eigens geregelt | nicht belegt | – |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 % (außer Einlagefüllungen und Kronen) bis zu den GOZ-Höchstsätzen | enthalten | B 502, Seite 1 und Ziff. 3 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 75 %, beim Kooperationszahnarzt 85 %, für Inlays, Kronen, Zahnersatz, höchstens 6 Implantate je Kiefer; Material und Labor nach Preisverzeichnis (mehr mit BMKD) | begrenzt | B 502, Ziff. 3; B 517 |
| 28. Kieferorthopädie | 100 % bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr | begrenzt | B 502, Seite 1 und Ziff. 3 |
| 29. Zahnstaffel | Inlays, Kronen und Zahnersatz: höchstens 1.000 € (1. Versicherungsjahr) bis 5.000 € (Jahre 1–5 zusammen), danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | B 502, Ziff. 3 |
| 30. Prophylaxe / PZR | 100 % für Individualprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung; ohne Wirkung auf die Rückerstattung | enthalten | B 502, Seite 1 und Ziff. 18.3 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | BMK/0–3: 0, 420, 1.000 oder 2.100 € je Kalenderjahr (Kinder/Jugendliche 0, 230, 415, 960 €); jährlicher Stufenwechsel ohne Gesundheitsprüfung · BM4/0–3 (ab 20 J.): 0, 430, 800 (Frauen) bzw. 860 (Männer), 1.720 € | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 9.1, Teil 2 Ziff. 7.1; B 198/1 Ziff. 8 |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig, nur falls die DKV eine Auszahlung vorsieht; Voraussetzung: keine ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen im Geschäftsjahr (Vorsorge, Impfungen, Zahnprophylaxe inkl. PZR ausgenommen); Staffel nach Jahren möglich | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 18.1 und 18.3 |
| 33. Wartezeiten | keine Wartezeit im Wortlaut: Schutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn (Aufbaustufe BMZ1 mit Wartezeit laut IPID) | enthalten | B 502, Ziff. 12.1; IPID BMK |
| 34. Auslandsschutz | außereuropäisch 6 Monate ab Beginn des Aufenthalts, Leistung bis zum Doppelten der Inlandsleistung; bis zu 2 weitere Monate bei Transportunfähigkeit; Rücktransport 100 %, Überführung bis 10.000 € | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 13.2 und 6 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | einmalig zu Beginn des 4. oder 6. Versicherungsjahres um BestMed-Aufbaustufen erhöhen (Beginn bis Eintrittsalter 55); im 4. Jahr ohne neue Risikozuschläge, im 6. Jahr mit Gesundheitsfragen | begrenzt | B 502, Teil 2 Ziff. 7.2 |
| 36. Kur / Reha | 30 € Kurtagegeld für höchstens 28 Tage, erneut nach 36 Monaten | begrenzt | B 502, Seite 2 und Teil 1 Ziff. 5 |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | häusliche Krankenpflege 100 % (Grundpflege und Hauswirtschaft bis zu GKV-Beträgen); Haushaltshilfe bis 15 € je Stunde und 90 € je Tag, 4 Wochen (mit Kind unter 12: 26 Wochen); Entbindungspauschale 1.000 € | begrenzt | B 502, Teil 1 Ziff. 2.9, 2.10, 2.15 und 4.7 |
| 38. Beitragsbeispiel | von der DKV nicht als Beispiel veröffentlicht – im Angebot prüfen | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Beitragsfreiheit ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthalts; 200 € Pauschale bei bestimmten ambulanten Operationen; digitale Gesundheitsanwendungen 100 % (weitere bis 500 € je Jahr); Kinderwunschbehandlung unter Voraussetzungen | – | B 502, Seite 1–2, Teil 1 Ziff. 2.7, 2.14, 4.13 |
| 40. Änderungslog | 10.10.2026: Erstfassung nach B 502 (7.26) und IPID BMK; BM4 nach B 198/1 (4.17) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur DKV Deutsche Krankenversicherung AG stehen im DKV-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
BestMed Komfort BMK erstattet ambulante Behandlung, Arznei- und Verbandmittel zu 100 %. Abgerechnet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz. Darüber erstattet die DKV nur, wenn krankheits- oder befundbedingte Erschwernisse den höheren Satz begründen. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Vorsorge, auch über die gesetzlichen Programme hinaus, und Impfungen einschließlich Reiseimpfungen sind zu 100 % versichert und werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Psychotherapie ist nach vorheriger schriftlicher Zusage versichert, mit einer Staffel: die ersten 30 Sitzungen zu 100 %, ab der 31. zu 80 %, ab der 61. zu 70 %. Eine Höchstzahl nennt der Tarif nicht. Behandeln dürfen Ärzte mit bestimmten Facharzt- oder Zusatzbezeichnungen und zugelassene Psychotherapeuten, nicht aber Heilpraktiker. Heilpraktiker erstattet BMK zu 80 %, zusammen mit Arzneimitteln bis 1.000 € je Versicherungsjahr; Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Verzeichnis haben ein eigenes Budget in gleicher Höhe.
Hilfsmittel erstattet BMK zu 100 %, wenn Sie sie über den Hilfsmittelservice der DKV beziehen – oder wenn der Service nicht liefern kann oder ein Unfall oder Notfall vorliegt. Beziehen Sie selbst, sind es 80 %, auch für Reparatur und Wartung. Sehhilfen gibt es bis 500 € in 24 Monaten; eine Lasik-Operation erstattet der Tarif nach vorheriger Zusage.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Stationär erstattet BMK die allgemeinen Krankenhausleistungen, den Zuschlag für das Zweibettzimmer und die wahlärztliche Behandlung durch leitende Krankenhausärzte jeweils zu 100 %. Beim Einbettzimmer erstattet der Tarif den Zweibettzimmer-Zuschlag; ist das Zweibettzimmer im Haus Regelleistung, 60 % des Einbettzimmer-Zuschlags. Den vollen Einbettzimmer-Zuschlag versichert die Aufbaustufe BMZ1.
Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält Ersatz-Tagegeld: 20 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer und 60 € je Tag ohne Wahlarzt, zusammen bis 80 €, ohne Abzug eines Selbstbehalts. Die Krankenhauswahl ist frei unter allen Häusern mit ständiger ärztlicher Leitung; eine Obergrenze für Privatkliniken nennt der Wortlaut nicht. Für Häuser, die auch Kuren anbieten, und für stationäre Psychotherapie braucht es eine vorherige Zusage. Ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthalts ist der Vertrag beitragsfrei. Mehr zur Abwägung unter Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnbehandlung und Individualprophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung erstattet BMK zu 100 %, Kieferorthopädie zu 100 %, wenn die Behandlung bis zum 19. Lebensjahr beginnt. Inlays, Kronen und Zahnersatz einschließlich Implantaten erstattet der Tarif zu 75 %, beim Kooperationszahnarzt der DKV zu 85 %. Erstattungsfähig sind höchstens sechs Implantate je Kiefer, bereits vorhandene eingerechnet. Material- und Laborkosten zählen bis zu den Beträgen eines Preisverzeichnisses; die Aufbaustufe BMKD ergänzt hier.
Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Inlays, Kronen und Zahnersatz in den ersten fünf Versicherungsjahren: 1.000 € im ersten Jahr, zusammen 2.000, 3.000, 4.000 und 5.000 € in den ersten zwei bis fünf Jahren. Danach entfällt die Grenze; Unfälle sind ausgenommen.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im 2. Versicherungsjahr kostet eine Brücke 3.200 €. Beim Kooperationszahnarzt wären 85 % = 2.720 € erstattungsfähig, die Staffel erlaubt in den ersten zwei Jahren aber zusammen 2.000 €. Wurde im ersten Jahr nichts erstattet, erhalten Sie 2.000 €. Ab dem sechsten Jahr würden 2.720 € erstattet, bei einem anderen Zahnarzt 75 % = 2.400 €.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Den Selbstbehalt bestimmt die Ziffer: BMK/0 ohne, BMK/1 mit 420 €, BMK/2 mit 1.000 € und BMK/3 mit 2.100 € im Kalenderjahr für Erwachsene; für Kinder und Jugendliche gelten 0, 230, 415 oder 960 €. Innerhalb von BMK können Sie die Stufe zu Beginn jedes Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung wechseln. Die ältere Variante BM4/0–3 nennt im Druck 4.17 eigene Stufen. Wie Sie die Höhe beim Einstieg abwägen, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.
Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig: Sie wird nur gezahlt, wenn die DKV für das Geschäftsjahr eine Auszahlung vorsieht, und kann nach der Zahl leistungsfreier Jahre gestaffelt werden. Voraussetzung ist, dass keine ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen erstattet wurden – Vorsorge, Impfungen und Zahnreinigung schaden nicht, stationäre Leistungen nennt die Regel nicht. Eine Wartezeit enthalten die AVB für BMK nicht; der Schutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn (Hintergrund: PKV-Wartezeit). Im außereuropäischen Ausland gilt der Schutz sechs Monate, mit Leistungen bis zum Doppelten der Inlandsleistung.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
BestMed Komfort richtet sich an Angestellte und Selbstständige, die eine mittlere Leistungsstufe mit Zweibettzimmer und Chefarzt suchen. Über das Optionsrecht lässt sich der Schutz um BestMed-Aufbaustufen erhöhen – einmalig zu Beginn des 4. oder 6. Versicherungsjahres, wenn die Versicherung bis zum Eintrittsalter 55 begonnen hat. Im 4. Jahr verzichtet die DKV auf neue Risikozuschläge; im 6. Jahr sind Gesundheitsfragen zu beantworten und ein Zuschlag für die Mehrleistung ist möglich.
Zur Einordnung der Varianten: Für BM4/0–3 fanden wir als jüngste Fassung des Tarifteils B 198/1 (4.17), dazu Teil I B 194 (4.23). Nach § 13 von Teil I setzt die DKV den Beitrag in diesem Tarifsystem nach Eintrittsalter und – bei Erwachsenen und Jugendlichen – nach Geschlecht fest; deshalb unterscheiden sich dort auch die Selbstbehalte von Frauen und Männern. Solche Bisex-Tarife dürfen seit dem 21.12.2012 nicht mehr an Neukunden verkauft werden. BM4 betrifft also Bestandskunden; was ein Tarif ohne Neugeschäft für Sie bedeutet, erklärt PKV-Tarif geschlossen, den Wechsel innerhalb des Versicherers regelt der Tarifwechsel nach § 204 VVG. Die Leistungen ähneln sich – Psychotherapie mit derselben Staffel, Zahnersatz 75/85 %, Ersatz-Tagegeld 20 € bzw. 60 €.
| Feld | BMK/0–3 | BM4/0–3 |
|---|---|---|
| Selbstbehalt Erwachsene | 0 / 420 / 1.000 / 2.100 € | 0 / 430 / 800 bzw. 860 / 1.720 € |
| Psychotherapie | nach Zusage 100/80/70 % | nach Zusage 100/80/70 % |
| Heilpraktiker | 80 %, bis 1.000 € je Versicherungsjahr | 80 %, bis 1.000 € je Versicherungsjahr |
| Sehhilfen | 500 € in 24 Monaten | 500 € in 24 Monaten |
| Ersatz-Tagegeld | 20 € (Zimmer) / 60 € (Wahlarzt) | 20 € (Zweibett) / 60 € (Wahlarzt) |
| Zahnersatz | 75 % (85 % Kooperationszahnarzt) | 75 % (85 % Kooperationszahnarzt) |
Offen bleiben der Beitrag, den die DKV nicht als Beispiel veröffentlicht, und eine eigene Regel zum Rooming-in. Ergänzend nennt BMK Leistungen, die in älteren Tarifen oft fehlen: digitale Gesundheitsanwendungen aus dem DiGA-Verzeichnis zu 100 % (weitere bis 500 € im Jahr) und Haushaltshilfe bis 15 € je Stunde und 90 € je Tag für längstens vier Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis 26 Wochen.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Kürzel: Steht BMK/0–3 oder BM4/0–3 im Angebot – und welche Ziffer?
- Aufbaustufen: Sind BMKD (Zahn-Material) und BMZ1 (Einbettzimmer) enthalten, und gilt für BMZ1 eine Wartezeit?
- Hilfsmittel: Sind Sie bereit, Hilfsmittel über den DKV-Service zu beziehen, um 100 % statt 80 % zu erhalten?
- Zahn: Planen Sie Zahnersatz in den ersten fünf Jahren, und gibt es einen Kooperationszahnarzt in Ihrer Nähe?
- Option: Sind Sie jünger als 55, sodass das Optionsrecht im 4. oder 6. Jahr gilt?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Netto-Rechnung der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die DKV stellt die Bedingungen auf dkv.com bereit: AVB BestMed Komfort BMK/0–3 (B 502), Aufbaustufe BMKD (B 517), Informationsblatt BMK/BMKD/BMZ1 sowie für die ältere Variante Teil II BM4/0–3 (B 198/1) und Teil I (B 194).
- 10.10.2026: Erstfassung nach B 502 (Fassung 7.26), IPID BMK/BMKD/BMZ1 und B 517; BM4 nach B 198/1 (4.17) zum Vergleich.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen DKV BestMed Komfort BMK und BM4?
Beide gehören zum BestMed-Tarifsystem der DKV. Die DKV stellt für BMK/0–3 die AVB B 502 in der Fassung 7.26 bereit und nennt BMK im aktuellen Informationsblatt. Für BM4/0–3 gelten Teil I B 194 (4.23) und Teil II B 198/1 (4.17); dort wird der Beitrag nach Geschlecht festgesetzt, eine solche Bisex-Kalkulation ist für Neukunden seit dem 21.12.2012 nicht mehr zulässig. Viele Leistungen ähneln sich, etwa die Psychotherapie-Staffel und Zahnersatz zu 75 %; die Selbstbehaltstufen unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Kürzel in Ihrem Versicherungsschein.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei DKV BestMed Komfort?
In BMK/0–3 beträgt er je Kalenderjahr 0, 420, 1.000 oder 2.100 € für Erwachsene und 0, 230, 415 oder 960 € für Kinder und Jugendliche (AVB B 502, Fassung 7.26). Auf Vorsorge, Impfungen und das Ersatz-Tagegeld wird kein Selbstbehalt angerechnet.
Zahlt DKV BestMed Komfort das Einbettzimmer?
Grundsätzlich versichert ist das Zweibettzimmer. Wählen Sie ein Einbettzimmer, ersetzt BMK den Zweibettzimmer-Zuschlag; ist das Zweibettzimmer im Krankenhaus Regelleistung, erstattet der Tarif 60 % des Einbettzimmer-Zuschlags. Den vollen Einbettzimmer-Zuschlag deckt die Aufbaustufe BMZ1.
Wie viel Psychotherapie zahlt die DKV in BestMed Komfort?
Nach vorheriger schriftlicher Zusage erstattet BMK die ersten 30 Sitzungen zu 100 %, ab der 31. zu 80 % und ab der 61. zu 70 %. Eine Höchstzahl an Sitzungen nennt der Tarif nicht. Auch stationäre Psychotherapie setzt eine vorherige Zusage voraus.
Hat DKV BestMed Komfort Wartezeiten?
Die AVB B 502 sehen keine Wartezeit für BMK vor; der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Für die Aufbaustufe BMZ1 nennt das Informationsblatt der DKV eine Wartezeit.
Quellen
- DKV: Allgemeine Versicherungsbedingungen BestMed Komfort Tarife BMK/0–3, B 502 (7.26) – abgerufen 10.10.2026
- DKV: Informationsblatt BestMed Komfort BMK/0–3, BMKD, BMZ1
- DKV: AVB BestMed Komfort Dental Tarif BMKD, B 517 (1.17)
- DKV: AVB Teil II BestMed Komfort Tarife BM4/0–3, B 198/1 (4.17)
- DKV: AVB Teil I BestMed Tarifsystem, B 194 (4.23)
- DKV: Klartext – Leistungsmerkmale BestMed
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.