Inhalt (8 Abschnitte)
- LKH GUP Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- LKH GUP (GesundheitsUpgrade Premium) ist ein offener Vollversicherungstarif der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. in den Stufen GUP0, GUP500, GUP900 und GUP1.8; ausgewertet ist Teil II mit Stand 01.12.2024.
- GUP erstattet ambulant und stationär 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über die GOÄ-Höchstsätze, Psychotherapie ohne Sitzungsgrenze und Heilpraktiker bis 2.000 € im Jahr.
- Im Krankenhaus versichert GUP Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt; Privatkliniken bis 250 % der Kosten eines Maximalversorgers, bei Verzicht auf Wahlleistungen bis 100 € Ersatz-Tagegeld.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erstattet GUP zu 100 %, in den ersten drei Kalenderjahren bis 1.250, 2.500 und 5.000 €; Wartezeiten entfallen.
- Bei Leistungsfreiheit zahlt der Tarif einen Gesundheitsbonus von bis zu 750 €; laut LKH kostet GUP500 für eine 35-jährige angestellte Person 741,59 € im Monat (Beginn 01.01.2026).
LKH GUP ist der Vollversicherungstarif GesundheitsUpgrade Premium der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH), wählbar als GUP0, GUP500, GUP900 oder GUP1.8 mit 0 bis 1.800 € Selbstbehalt im Jahr. Laut Tarif (Stand 01.12.2024) erstattet GUP ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen zu 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über die GOÄ-Höchstsätze, Psychotherapie ohne Sitzungsgrenze und Ein- oder Zweibettzimmer mit Wahlarzt. Wartezeiten entfallen; bei Leistungsfreiheit zahlt der Tarif einen Gesundheitsbonus von bis zu 750 €.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich ist allein der Tarif der LKH (Tarif GesundheitsUpgrade Premium, Teil II, Stand 01.12.2024) zusammen mit Teil I (AVB/KKV GU). Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der Landeskrankenhilfe. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
LKH GUP Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt GesundheitsUpgrade Premium nach Teil II mit Stand 01.12.2024 und Teil I (AVB/KKV GU) in der Fassung 07.26. Abweichungen des Schwestertarifs GesundheitsUpgrade Komfort (GUK, Stand 22.09.2025) stehen im Feld. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | GesundheitsUpgrade Premium: GUP0, GUP500, GUP900, GUP1.8; Schwestertarif GesundheitsUpgrade Komfort GUK0, GUK500, GUK900 | – | Tarif GUP, Seite 1; Tarif GUK, Seite 1 |
| 2. Versicherer | Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH), Lüneburg | – | Tarif GUP, Kopfzeile |
| 3. Neugeschäft | offen; Beitragsbeispiel der LKH mit Versicherungsbeginn 01.01.2026; GUK laut Geschäftsbericht 2025 neu eingeführt | – | Vermittlerinformation K60-20-07/26; Geschäftsbericht 2025 |
| 4. Generation | Neugeschäftstarif der Produktlinie GesundheitsUpgrade (seit 21.12.2012 nur Unisex-Kalkulation zulässig) | – | AVB/KKV GU, Seite 1 |
| 5. Zielgruppe | Krankheitskostenvollversicherung ohne Berufsgruppenvorgabe; Sonderbedingungen für Personen in Ausbildung von 21 bis 38 Jahren | – | Tarif GUP, A.3 |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: AVB/KKV GU (LKH 1-56 07.26) · Teil II: Tarif GUP (K02-131/m21310/12.24) | – | AVB/KKV GU; Tarif GUP |
| 7. Tarifdruck (Link) | backend.prod1.lkh.de/Dokumente-und-Formulare/Tarifinformationen/Tarif GUP.pdf | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Tarif GUP: Stand 01.12.2024 · AVB/KKV GU: 07.26 · Tarif GUK: Stand 22.09.2025 | – | Druckstück-Kennungen |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für Behandlungen, Beratungen, Video-Sprechstunden, ambulante Operationen, Naturheilverfahren und Methoden aus dem Hufelandverzeichnis (abzüglich Selbstbehalt) | enthalten | Tarif GUP, B.3.1 |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip; freie Wahl unter Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern | enthalten | Tarif GUP, B.1.1 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | bis zu den Höchstsätzen; mit rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch darüber; im Ausland ortsübliche Sätze (GUK: bis zu den Höchstsätzen) | enthalten | Tarif GUP, B.1.2; Tarif GUK, Seite 1 |
| 12. Arzneimittel | verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %; nicht verordnete Mittel aus der Apotheke bis 100 € je Kalenderjahr | enthalten | Tarif GUP, B.3.3 |
| 13. Heilmittel | 100 % für alle Heilmittel aus dem Katalog der Bundesbeihilfeverordnung, bis 150 % der dortigen Höchstbeträge; auch Osteopathie und Chiropraktik (GUK: 80 % bis 1.000 € Rechnungsbetrag, danach 100 %) | begrenzt | Tarif GUP, B.3.4; Tarif GUK, Seite 1 |
| 14. Hilfsmittel | 100 %, offener Katalog mit Beispielen inkl. Hörgeräten und lebenserhaltender Hilfsmittel; ausgeschlossen u. a. Pflegehilfsmittel und Fitnessgeräte | enthalten | Tarif GUP, B.3.5 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Sehhilfen 100 % bis 1.000 € innerhalb von 3 Kalenderjahren; operative Sehschärfenkorrektur bis 2.500 € je Auge, einmal in 2 Kalenderjahren (GUK: 450 € und 1.500 €) | begrenzt | Tarif GUP, B.3.6 |
| 16. Psychotherapie ambulant | 100 % durch Arzt oder approbierten Psychotherapeuten ohne Begrenzung der Sitzungszahl; durch Heilpraktiker höchstens 10 Sitzungen je Kalenderjahr (GUK: 80 % bis zur 30. Sitzung, ab der 31. 100 %) | enthalten | Tarif GUP, B.3.7 und B.3.2 |
| 17. Heilpraktiker | 100 % nach GebüH und Hufelandverzeichnis, insgesamt höchstens 2.000 € je Kalenderjahr inkl. verordneter Mittel (GUK: 1.000 €) | begrenzt | Tarif GUP, B.3.2 |
| 18. Vorsorge | 100 %, auch über die gesetzlichen Programme hinaus; „LKH-Gesundheitsvorsorge“ bis 600 € Rechnungsbetrag je Jahr ohne Selbstbehalt und ohne Wirkung auf den Gesundheitsbonus | enthalten | Tarif GUP, B.7.2 |
| 19. Impfungen | 100 % für STIKO-Impfungen (ohne Selbstbehalt) sowie Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe | enthalten | Tarif GUP, B.7.1 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Ein- oder Zweibettzimmer inkl. angemessener Komfortzuschläge 100 %; Familienzimmer bei Entbindung (GUK: Zweibettzimmer) | enthalten | Tarif GUP, B.5.1; Tarif GUK, Seite 2 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | Wahlarzt und Belegarzt 100 %, ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ | enthalten | Tarif GUP, Seite 2 und B.5.1 |
| 22. Privatklinik | allgemeine Krankenhausleistungen bis 250 % dessen, was ein Krankenhaus der Maximalversorgung in Wohnsitznähe verlangt hätte; keine Grenze bei Notfällen und im Ausland (GUK: 150 %) | begrenzt | Tarif GUP, B.5.1; Tarif GUK, Seite 2 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | ab 21 Jahren 50 € je Tag ohne Wahlarzt und 50 € ohne Ein-/Zweibettzimmer, zusammen bis 100 €; bis 20 Jahre die Hälfte; nur in Häusern nach BPflV/KHEntgG | enthalten | Tarif GUP, B.5.2 |
| 24. Psychotherapie stationär | Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie gelten als Krankenhaus; gemischte Anstalten erstattungsfähig, ohne Zusagevorbehalt im Wortlaut | enthalten | Tarif GUP, B.1.1 und B.3.7 |
| 25. Rooming-in | Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson 100 %, wenn medizinisch erforderlich (z. B. bei Kindern bis Alter 15) | enthalten | Tarif GUP, B.5.1 |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 %, auch über die Höchstsätze von GOZ/GOÄ bei Honorarvereinbarung; inkl. Parodontose-Behandlung und Laser | enthalten | Tarif GUP, B.4.3 und B.1.2 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 100 % für Zahnersatz, Inlays, Veneers, Implantate inkl. Knochenaufbau und Schienen; zahntechnische Leistungen zu bundesweit üblichen Preisen (GUK: 80 %) | enthalten | Tarif GUP, B.4.5 und B.4.7; Tarif GUK, Seite 2 |
| 28. Kieferorthopädie | 100 % bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag, auch Aligner und Lingualtechnik; ohne Altersgrenze nach Unfall oder bei schweren Erkrankungen (GUK: 80 %) | begrenzt | Tarif GUP, B.4.6 |
| 29. Zahnstaffel | höchstens 1.250 € (1. Kalenderjahr), 2.500 € (1.–2.), 5.000 € (1.–3.); ab dem 4. Kalenderjahr keine Grenze; Unfälle und Prophylaxe ausgenommen (GUK: 1.000/2.000/3.000 €) | begrenzt | Tarif GUP, B.4.2; Tarif GUK, Seite 2 |
| 30. Prophylaxe / PZR | 100 % für Vorsorge und Prophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung, ohne Häufigkeitsgrenze, außerhalb der Zahnstaffel und ohne Selbstbehalt (GUK: PZR 2-mal je Jahr) | enthalten | Tarif GUP, B.7.3; Tarif GUK, Seite 3 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | GUP0 0 €, GUP500 500 €, GUP900 900 €, GUP1.8 1.800 € je Kalenderjahr; Kinder und Jugendliche bis Alter 20 die Hälfte (GUK: 0/500/900 €) | begrenzt | Tarif GUP, B.2.1 |
| 32. Beitragsrückerstattung | tariflicher Gesundheitsbonus 250/500/750 € nach 1/2/3 leistungsfreien Kalenderjahren (Kinder die Hälfte), Neukunden ab dem 1. Jahr 750 €; zusätzlich erfolgsabhängige Rückerstattung nach Satzung, laut LKH 2 bis 4 Monatsbeiträge (GUK-Bonus: bis 300 €) | begrenzt | Tarif GUP, A.5; AVB/KKV GU § 5; Vermittlerinformation 07/26 |
| 33. Wartezeiten | genereller Verzicht auf allgemeine und besondere Wartezeiten; 8 Monate Vorversicherung nur für Kinderwunsch und Beitragsbefreiung | enthalten | Tarif GUP, A.2, B.9.1 und B.9.5 |
| 34. Auslandsschutz | EU und EWR; außerhalb in den ersten 12 Monaten eines vorübergehenden Aufenthalts, auf Antrag gegen Zuschlag bis zweimal 5 Jahre verlängerbar; Erstattung nach ortsüblichen Kosten, Rücktransport 100 % | begrenzt | Tarif GUP, B.13; AVB/KKV GU § 1 Abs. 4 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | nach 3 Kalenderjahren jährlich Wechsel in eine Stufe mit niedrigerem oder ohne Selbstbehalt ohne Gesundheitsprüfung; Umstellung in GKV-Zusatztarife bei Versicherungspflicht (GUK: einmaliger Wechsel in einen höherwertigen GesundheitsUpgrade-Tarif zum 2., 4. oder 6. Versicherungsjahr) | begrenzt | Tarif GUP, A.4; Tarif GUK, Seite 4 |
| 36. Kur / Reha | ambulante und stationäre Kuren bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren; Reha und Anschlussheilbehandlung 100 % bis 150 % der von der GKV akzeptierten Kosten; Gesundheitskurse bis 400 € je Jahr | begrenzt | Tarif GUP, B.6, B.7.4 und B.7.5 |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Haushaltshilfe bis 100 € je Tag, 4 Wochen je Kalenderjahr (mit Kind unter 12 aus sonstigen Gründen bis 26 Wochen); Beitragsbefreiung bei Elterngeld oder Elternzeit bis 6 Monate je Kind, für nachversicherte Kinder Geburtsmonat plus 6 Monate; Hausgeburt-Pauschale 2.000 € | begrenzt | Tarif GUP, B.3.9, B.9.4 und B.9.5 |
| 38. Beitragsbeispiel | LKH-Beispiel: 35 Jahre, angestellt, GUP500, Beginn 01.01.2026: 741,59 € im Monat inkl. gesetzlichem Zuschlag; mit Krankentagegeld (130 € ab 43. Tag) 48,88 € und Pflegepflichtversicherung 69,08 € zusammen 859,55 € vor Arbeitgeberzuschuss | – | Vermittlerinformation K60-20-07/26, S. 4 |
| 39. Besonderheiten | Inflations- und Innovationsvorsorge (Höchstbeträge und Leistungen mit Treuhänder anpassbar); Organspende inkl. Verdienstausfall des Spenders; Kinderwunsch und einmalige Kryokonservierung 100 %; DiGA 100 % | – | Tarif GUP, B.9.1, B.10, B.12 und C |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach Tarif GUP (Stand 01.12.2024), AVB/KKV GU (07.26) und Tarif GUK (22.09.2025) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur LKH – Vollversicherte, BaFin-Beschwerdestatistik, Rückstellungen – stehen im LKH-Profil.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
GUP erstattet ambulante ärztliche Leistungen zu 100 %, abzüglich des gewählten Selbstbehalts. Abgerechnet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); liegt eine rechtswirksame Honorarvereinbarung vor, auch darüber. Methoden aus dem Hufelandverzeichnis erstattet der Tarif bis zu den Höchstsätzen für ärztliche Leistungen. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Im Schwestertarif GUK endet die Erstattung an den GOÄ-Höchstsätzen.
Psychotherapie durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten erstattet GUP zu 100 %, ohne Grenze bei der Zahl der Sitzungen. Behandelt ein Heilpraktiker, sind höchstens zehn Sitzungen im Jahr erstattungsfähig. Heilpraktiker selbst zahlt der Tarif zu 100 % nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis, insgesamt bis 2.000 € im Kalenderjahr; darunter fallen auch verordnete Arznei- und Hilfsmittel. GUK hat hier 1.000 €.
Heilmittel richten sich nach dem Katalog der Bundesbeihilfeverordnung; die LKH erstattet bis zum 1,5-Fachen der dortigen Höchstbeträge. Hilfsmittel sind offen beschrieben – vom Rollator über Hörgeräte bis zu lebenserhaltenden Geräten. Sehhilfen erstattet GUP bis 1.000 € in drei Kalenderjahren, eine Augenlaser-Operation bis 2.500 € je Auge, einmal in zwei Jahren. Vorsorge ist auch über die gesetzlichen Programme hinaus versichert; die Leistungen der „LKH-Gesundheitsvorsorge“ bis 600 € im Jahr belasten weder Selbstbehalt noch Gesundheitsbonus. STIKO-Impfungen, Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe zahlt der Tarif zu 100 %.
Daneben nennt der Tarif Leistungen, die in älteren Bedingungswerken oft fehlen: verordnete Arzneimittel ohne Betragsgrenze und nicht verordnete Mittel aus der Apotheke bis 100 € im Jahr, digitale Gesundheitsanwendungen aus dem DiGA-Verzeichnis, Soziotherapie bis 120 Stunden in drei Kalenderjahren, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird – je Krankheitsfall bis zu vier Wochen, in begründeten Fällen länger. Krankenfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sind ebenfalls versichert, mit dem eigenen Auto zu 0,30 € je Kilometer.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Im Krankenhaus erstattet GUP die allgemeinen Krankenhausleistungen, das Ein- oder Zweibettzimmer samt angemessener Komfortzuschläge und die Behandlung durch Wahl- oder Belegarzt zu 100 %, ohne Begrenzung auf die GOÄ-Höchstsätze. Bei einer Entbindung ist das Familienzimmer versichert, bei medizinischer Notwendigkeit eine erwachsene Begleitperson, etwa für Kinder bis 15 Jahre. GUK versichert das Zweibettzimmer.
Für Privatkliniken, die nicht nach Krankenhausentgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung abrechnen, gilt eine Grenze: GUP erstattet die allgemeinen Leistungen bis 250 % dessen, was ein Krankenhaus der Maximalversorgung in Wohnsitznähe verlangt hätte; bei akuten Notfällen gilt die Grenze nicht. GUK hat 150 %. Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ab 21 Jahren 50 € je Tag ohne Wahlarzt und 50 € ohne Ein- oder Zweibettzimmer, zusammen bis 100 €. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie gelten als Krankenhaus; einen Zusagevorbehalt für gemischte Anstalten enthält der Tarif nicht. Mehr zur Abwägung unter Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Die Zahnleistungen sind ein Schwerpunkt von GUP: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays, Implantate einschließlich Knochenaufbau und Kieferorthopädie erstattet der Tarif zu 100 %, mit Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte. Kieferorthopädie gilt bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag, nach Unfall oder bei schweren Erkrankungen auch später. Bleaching und alternative schmerzlindernde Methoden wie Lachgas zahlt GUP bis je 300 € in drei Jahren. Ab 5.000 € empfiehlt die LKH einen Heil- und Kostenplan. GUK erstattet Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 %.
Die Zahnstaffel begrenzt die zahnärztlichen Leistungen in den ersten drei Kalenderjahren auf 1.250 €, zusammen 2.500 € und 5.000 €. Ab dem vierten Kalenderjahr entfällt sie; Unfälle sind ausgenommen. Vorsorge und Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung zählen nicht zur Staffel und werden zusätzlich erstattet.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im zweiten Kalenderjahr kostet ein Implantat 3.500 €; im ersten Jahr wurden 400 € für eine Füllung erstattet. 100 % wären 3.500 €, die Staffel erlaubt in den ersten zwei Jahren zusammen 2.500 €, also noch 2.100 €. Ihr Eigenanteil läge bei 1.400 € – vor Abzug des Selbstbehalts. Ab dem vierten Jahr würde die Rechnung voll erstattet.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Der Selbstbehalt hängt an der Stufe: 0, 500, 900 oder 1.800 € im Kalenderjahr, für Kinder und Jugendliche bis 20 die Hälfte. Nach drei Jahren können Sie jährlich in eine Stufe mit niedrigerem Selbstbehalt wechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wie Sie die Höhe abwägen, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.
Bei Leistungsfreiheit gibt es zwei Zahlungen. Der Gesundheitsbonus ist im Tarif geregelt: 250 € nach einem, 500 € nach zwei und 750 € nach drei leistungsfreien Kalenderjahren. Neukunden werden zwei Vorjahre angerechnet, sodass schon im ersten leistungsfreien Jahr 750 € möglich sind. Daneben steht die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach der Satzung; laut Vermittlerinformation der LKH beträgt sie zwei bis vier Monatsbeiträge, Neukunden starten auf der höchsten Stufe. Der Gesundheitsbonus wirkt nicht auf die Rückerstattung.
Wartezeiten gibt es nicht; die LKH verzichtet laut Tarif generell darauf (Hintergrund: PKV-Wartezeit). Versichert sind die EU und der EWR, außerhalb davon die ersten zwölf Monate eines vorübergehenden Aufenthalts. Auf Antrag kann der Schutz gegen Zuschlag um bis zu zweimal fünf Jahre verlängert werden. Im Ausland erstattet GUP nach den ortsüblichen Kosten, ohne deutsche Gebührenhöchstsätze.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
GUP richtet sich an Angestellte und Selbstständige, die einen umfassenden Schutz mit hohen Zahnleistungen und ohne Wartezeiten suchen. Für Personen in Ausbildung zwischen 21 und 38 Jahren gibt es Sonderbedingungen ohne Alterungsrückstellungen. Die LKH bietet zusätzlich einen Beitragsentlastungstarif an; wie solche Tarife funktionieren, erklärt PKV-Rente.de zu Beitragsentlastungstarifen.
Offen bleibt in unserer Auswertung wenig. Das Optionsrecht von GUP betrifft nur die Selbstbehalt-Stufe; einen späteren Wechsel aus GUK in GUP regelt der Tarif GUK zum zweiten, vierten oder sechsten Versicherungsjahr. Die Höhe der erfolgsabhängigen Rückerstattung legt die LKH jedes Jahr fest; die genannten Monatsbeiträge sind Angaben des Versicherers, kein vertraglicher Anspruch. Einen weiteren Tarif mit tariflicher Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit beschreibt der Steckbrief Münchener Verein BestensGesund Premium.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Tarif und Stufe: Steht GUP oder GUK im Angebot – und welche Selbstbehalt-Stufe?
- Stand: Liegen Ihnen Teil II mit Stand 01.12.2024 (GUP) und die AVB/KKV GU in der Fassung 07.26 vor?
- Zahn: Ist in den ersten drei Kalenderjahren Zahnersatz geplant, und reicht dafür die Staffel bis 5.000 €?
- Bonus oder Erstattung: Lohnt sich bei kleineren Rechnungen das Einreichen, oder überwiegen Gesundheitsbonus und Rückerstattung?
- Ausland: Planen Sie Aufenthalte außerhalb von EU und EWR, die länger als zwölf Monate dauern?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check; den Beitrag nach Arbeitgeberzuschuss rechnet der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die LKH stellt die Unterlagen online bereit: Tarif GUP (Teil II, Stand 01.12.2024), AVB/KKV GU (Teil I), Tarif GUK und das Informationsblatt GUP.
- 11.10.2026: Erstfassung nach Tarif GUP (Stand 01.12.2024), AVB/KKV GU (07.26), Tarif GUK (22.09.2025) und Vermittlerinformation (07/26).
Häufige Fragen
Was ist LKH GUP?
GUP steht für GesundheitsUpgrade Premium, den Vollversicherungstarif der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Die Ziffer nennt den Selbstbehalt: GUP0 ohne, GUP500 mit 500 €, GUP900 mit 900 € und GUP1.8 mit 1.800 € im Kalenderjahr; Kinder und Jugendliche bis 20 tragen die Hälfte (Tarif GUP, Stand 01.12.2024).
Was ist der Unterschied zwischen LKH GUP und GUK?
GUK (GesundheitsUpgrade Komfort, Stand 22.09.2025) erstattet ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, versichert das Zweibettzimmer, zahlt Heilpraktiker bis 1.000 € und Zahnersatz zu 80 % mit einer Staffel von 1.000 bis 3.000 €. Der Gesundheitsbonus beträgt bis 300 €, Selbstbehalte 0, 500 oder 900 €. GUP leistet in diesen Punkten mehr.
Hat die LKH im Tarif GUP Wartezeiten?
Nein. Laut Tarif verzichtet die LKH generell auf allgemeine und besondere Wartezeiten (Abschnitt A.2). Für Kinderwunschbehandlung und die vorübergehende Beitragsbefreiung bei Kindernachversicherung und Elternzeit verlangt der Tarif aber acht Monate Versicherungsschutz.
Wie funktioniert der LKH-Gesundheitsbonus?
Bleibt ein Kalenderjahr ohne Leistungen aus dem Tarif, zahlt GUP einen Bonus von 250 €, nach zwei Jahren 500 € und nach drei Jahren 750 € (Kinder die Hälfte). Neukunden werden zwei leistungsfreie Vorjahre angerechnet, sodass im ersten leistungsfreien Jahr 750 € möglich sind. Vorsorge, STIKO-Impfungen und Zahnprophylaxe mindern den Bonus nicht. Daneben gibt es eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung.
Was kostet die LKH GUP?
Die LKH nennt für eine 35-jährige angestellte Person mit 500 € Selbstbehalt und Beginn am 01.01.2026 einen Monatsbeitrag von 741,59 € für GUP inklusive gesetzlichem Zuschlag; mit Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung 859,55 € vor Arbeitgeberzuschuss. Ihr Beitrag hängt von Alter, Selbstbehalt und Gesundheitsprüfung ab.
Quellen
- Landeskrankenhilfe: Tarif GesundheitsUpgrade Premium, Teil II (GUP0, GUP500, GUP900, GUP1.8), Stand 01.12.2024 – abgerufen 11.10.2026
- Landeskrankenhilfe: Allgemeine Versicherungsbedingungen GesundheitsUpgrade, Teil I (AVB/KKV GU), LKH 1-56 07.26
- Landeskrankenhilfe: Tarif GesundheitsUpgrade Komfort, Teil II (GUK0, GUK500, GUK900), Stand 22.09.2025
- Landeskrankenhilfe: Informationsblatt GesundheitsUpgrade Premium (LKH 6-142 12.24)
- Landeskrankenhilfe: Vermittlerinformation GesundheitsUpgrade Premium (K60-20-07/26) – Beitragsbeispiel Beginn 01.01.2026
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G.: Geschäftsbericht 2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.