Inhalt (8 Abschnitte)
- Signal Iduna Komfort Plus Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- Signal Iduna Komfort Plus umfasst die Unisex-Tarife KOMFORT-PLUS1, -PLUS2 und -PLUS3 der Produktlinie „privat“; ausgewertet ist Teil III der Bedingungen im Druck 1350803 Jan16, öffentlich nur als Kopie abrufbar.
- In der Übersicht der aktuell verkaufsoffenen Tarife von Signal Iduna (Stand Juli 2026) steht KOMFORT-PLUS nicht mehr; für Neukunden gibt es START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI.
- KOMFORT-PLUS erstattet ambulant 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie zu 80 % für bis zu 50 Sitzungen im Jahr und im Krankenhaus Zweibettzimmer und Wahlarzt; für das Einbettzimmer gilt eine Selbstbeteiligung von 40 € je Tag.
- Zahnersatz erstattet der Tarif zu 90 % in den ersten beiden Jahren, danach je nach jährlicher Kontrolluntersuchung zu 70, 80 oder 90 %; die Zahnstaffel reicht von 750 € bis 4.500 € in den ersten vier Jahren.
- Die Selbstbehalte betragen 480, 960 oder 2.400 € im Jahr; für leistungsfreie Jahre zahlt der Tarif einen Gesundheitsbonus von 600, 750 und ab dem dritten Jahr 900 €.
Signal Iduna Komfort Plus ist die Tarifgruppe KOMFORT-PLUS1, -PLUS2 und -PLUS3 aus der Unisex-Produktlinie „privat“ der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. In der Übersicht der verkaufsoffenen Tarife (Stand Juli 2026) steht sie nicht mehr – für Neukunden gibt es seit Oktober 2025 die Linie privat-SI. Laut Teil III (Druck 1350803 Jan16) erstattet KOMFORT-PLUS ambulant 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, im Krankenhaus Zweibettzimmer und Wahlarzt und Zahnersatz zu 70 bis 90 %; Wartezeiten entfallen, die Selbstbehalte liegen bei 480 bis 2.400 € im Jahr.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Tarifbedingungen zusammen. Maßgeblich ist allein Teil III der Bedingungen in der Fassung Ihres Versicherungsscheins. Signal Iduna stellt die Bedingungen nicht mehr verkaufsoffener Tarife nicht selbst online; ausgewertet ist eine öffentlich abrufbare Kopie des Drucks 1350803 Jan16. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite von Signal Iduna. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
Signal Iduna Komfort Plus Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt KOMFORT-PLUS1 bis -PLUS3 nach Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Druck 1350803 Jan16, der jüngsten Fassung, die wir frei abrufen konnten. Wo Teil III schweigt, stehen die Musterbedingungen MB/KK 2009 (Teil I) oder die Tarifbedingungen von Signal Iduna (Teil II) in der aktuell veröffentlichten Fassung von Juli 2026; für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die Ihnen Signal Iduna zuletzt mitgeteilt hat. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | KOMFORT-PLUS1, KOMFORT-PLUS2, KOMFORT-PLUS3 (Ziffer = Selbstbehaltstufe); in Ausbildung R-KOMFORT-PLUS; Schwestertarife START-PLUS und EXKLUSIV-PLUS | – | Teil III, Seite 1 und F 5 |
| 2. Versicherer | SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., Dortmund (im Druck von 2016 noch als SIGNAL Krankenversicherung a. G.) | – | Teil III, Kopfzeile; Druckstück 13440xx |
| 3. Neugeschäft | geschlossen: nicht unter den „aktuell verkaufsoffenen Tarifen“ (Stand Juli 2026); Neugeschäft seit 01.10.2025 in START-SI, KOMFORT-SI, EXKLUSIV-SI | – | Druckstück 13440xx, Inhaltsverzeichnis; cash-online 16.09.2025 |
| 4. Generation | Unisex, „Produktlinie privat Unisex“ | – | Teil III, Seite 1 |
| 5. Zielgruppe | keine Berufsgruppe vorgegeben; daneben keine weitere Krankheitskostenversicherung zulässig; heute Bestandskunden | – | Teil III, G |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: MB/KK 2009 · Teil II: Tarifbedingungen von Signal Iduna · Teil III: Tarife KOMFORT-PLUS1–3 mit Anhang „Verzeichnis der gezielten Vorsorgeuntersuchungen“ | – | Teil III, Seite 2; Anhang 1350009 Jan25 |
| 7. Tarifdruck (Link) | bei Signal Iduna nicht mehr öffentlich; Kopie des Drucks bei content.morgenundmorgen.com; Vorsorge-Anhang in der SI-Broschüre 13440xx | – | Recherche 11.10.2026 |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Teil III Druck 1350803 Jan16 (jüngste frei gefundene Fassung); Vorsorge-Anhang Fassung 01.2025 | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für Leistungen von Ärzten bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, abzüglich Selbstbehalt; auch Hebammenleistungen | enthalten | Teil III, B 1.1 |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip | enthalten | Teil III, B 1.1 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | bis zu den Höchstsätzen; bei abweichender Honorarvereinbarung nur bis zu den Beträgen ohne Vereinbarung, außer bei akuter Behandlung im Ausland | begrenzt | Teil III, B 1.1 |
| 12. Arzneimittel | 100 % für Generika (und bei Allergie gegen das Generikum, Notfall oder Unfall), sonst 80 %; auch Homöopathie und Phytopharmaka | begrenzt | Teil III, B 1.4 |
| 13. Heilmittel | 80 %, bei schweren Erkrankungen laut Liste (z. B. Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall) 100 %; Logopädie und Ergotherapie bis zu den GOÄ-Regelhöchstsätzen | begrenzt | Teil III, B 1.7 |
| 14. Hilfsmittel | 100 %, offene Definition; Hilfsmittel bis 1.000 € Kaufpreis einmal im Kalenderjahr ohne Zusage, darüber nur mit vorheriger Zusage, sonst Erstattung einer günstigeren Versorgungsform | begrenzt | Teil III, B 1.5 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Brillen oder Kontaktlinsen bis 300 € Rechnungsbetrag (ab 8 Dioptrien 600 €), einmal in zwei Kalenderjahren oder bei Änderung um 0,5 Dioptrien; Augenlaser im Tarif nicht genannt | begrenzt | Teil III, B 1.6 |
| 16. Psychotherapie ambulant | 80 %, bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr; ab der 31. Sitzung vorherige schriftliche Zusage | begrenzt | Teil III, B 1.9 |
| 17. Heilpraktiker | 80 % im Rahmen des GebüH, zusammen mit Verordnungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 € je Kalenderjahr | begrenzt | Teil III, B 1.10 |
| 18. Vorsorge | 100 % für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, u. a. nach gesetzlichen Programmen; Diagnosezentren nur nach Zustimmung; nach Vorsorgeverzeichnis ohne Selbstbehalt und ohne Wirkung auf Bonus und Rückerstattung | enthalten | Teil III, B 1.3, B 4, C 2; Anhang |
| 19. Impfungen | 100 % inkl. Impfstoff, auch Reiseimpfungen und über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus; ohne Selbstbehalt | enthalten | Teil III, B 1.2 und B 4 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Zweibettzimmer 100 %; bei Einbettzimmer-Zuschlag 40 € Selbstbeteiligung je Tag, entfällt nach Unfall | begrenzt | Teil III, B 3.2 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen nach GOÄ 100 %; im Ausland ohne Bindung an die Gebührenordnung | enthalten | Teil III, B 3.2 |
| 22. Privatklinik | keine eigene Regel; erstattet werden Kosten „im Sinne der BPflV bzw. des KHEntgG“ | nicht belegt | Teil III, B 3.1 und 3.2 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 30 € je Tag ohne jegliche wahlärztliche Leistungen, 20 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer; unter 20 Jahren die Hälfte | enthalten | Teil III, B 3.4 |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel; gemischte Krankenanstalten (auch Kur oder Sanatorium) nur nach vorheriger Zusage | begrenzt | MB/KK 2009 § 4 Abs. 5 |
| 25. Rooming-in | Elternteil als Begleitperson, wenn das Kind jünger als 10 Jahre ist, bis 14 Tage je Kalenderjahr, höchstens 25 € täglich; Elternteil muss bei Signal Iduna krankheitskostenversichert sein | begrenzt | Teil III, B 3.6 |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 % bis zu den GOÄ/GOZ-Höchstsätzen; Laborkosten bis zur mittleren Preislage | enthalten | Teil III, B 2.2 |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 90 % im 1. und 2. Kalenderjahr, danach 70, 80 oder 90 % je nach jährlicher Kontrolluntersuchung; höchstens 6 Implantate je Kiefer, je Implantat bis 1.250 € Rechnungsbetrag; Labor bis mittlere Preislage | begrenzt | Teil III, B 2.4 |
| 28. Kieferorthopädie | Beginn vor dem 21. Geburtstag: 80 %, weitere 20 % nach erfolgreichem Abschluss | begrenzt | Teil III, B 2.3 |
| 29. Zahnstaffel | alle Zahnleistungen zusammen höchstens 750 € (1. Versicherungsjahr), 1.500 € (1–2), 3.000 € (1–3), 4.500 € (1–4); ab dem 5. Jahr ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | Teil III, B 2.6 |
| 30. Prophylaxe / PZR | prophylaktische Leistungen 100 %; professionelle Zahnreinigung zweimal je Kalenderjahr | begrenzt | Teil III, B 2.1 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | 480 € (KOMFORT-PLUS1), 960 € (-PLUS2), 2.400 € (-PLUS3) je Kalenderjahr für ambulante und stationäre Leistungen; unter 20 Jahren die Hälfte; Zahn, Vorsorge und Impfungen ohne Selbstbehalt | begrenzt | Teil III, B 4 |
| 32. Beitragsrückerstattung | Gesundheitsbonus 600 € (1. leistungsfreies Kalenderjahr), 750 € (2.), 900 € (ab dem 3.); unter 20 Jahren die Hälfte; unabhängig von einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung nach Teil II | begrenzt | Teil III, C 1 und C 2 |
| 33. Wartezeiten | Wartezeiten entfallen | enthalten | Teil III, A |
| 34. Auslandsschutz | im Ausland bei akuter Behandlung ohne GOÄ-Bindung; Krankentransport aus dem Ausland 100 %; Überführung oder Bestattung bis 11.000 €; außereuropäisch laut Teil II (Fassung Juli 2026) bis 12 Monate ohne besondere Vereinbarung, soweit der Tarif nichts anderes bestimmt | begrenzt | Teil III, B 1.1, 5.1, 5.2; Teil II zu § 1 Abs. 4 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | nach 36 und erneut nach 72 Monaten Umstellung in leistungsstärkere Tarife des aktiven Produktangebots ohne erneute Gesundheitsprüfung | enthalten | Teil III, D 1–4 |
| 36. Kur / Reha | keine Kurleistung im Tarif; Kur- und Sanatoriumsbehandlung nicht versichert, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht | nicht enthalten | MB/KK 2009 § 5 Abs. 1 d |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Begleitperson oder Familien- und Haushaltspflegekraft bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt der haushaltsführenden Person: bis 4 Wochen im Kalenderjahr, 10 € je Stunde, höchstens 80 € je Tag | begrenzt | Teil III, B 3.7 |
| 38. Beitragsbeispiel | für den geschlossenen Tarif nicht veröffentlicht – Beitrag im Versicherungsschein | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | 200 € je ambulanter Operation; Kommunikationshilfe (z. B. Gebärdensprache); erste Entziehungsmaßnahme 80 % nach Zusage; Beitragsüberprüfung ab 5 % Abweichung der Leistungen | – | Teil III, B 1.11, 5.3, 5.4, E 1 |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach Teil III Druck 1350803 Jan16 (Kopie); Teil II und Vorsorge-Anhang nach Druckstück 13440xx (Juli 2026) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. stehen im Signal-Iduna-Profil, die Nachfolgelinie beschreibt der Steckbrief Signal Iduna privat-SI.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
KOMFORT-PLUS erstattet Leistungen von Ärzten zu 100 %, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vereinbart ein Arzt ein höheres Honorar, zahlt der Tarif nur den Betrag, der sich ohne Vereinbarung ergeben hätte – außer bei einer akuten Behandlung im Ausland. Ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Arzneimittel sind zu 100 % versichert, wenn ein Generikum verwendet wird; wer ein Originalpräparat wählt, obwohl ein Generikum existiert, erhält 80 %, es sei denn, eine nachgewiesene schwere Allergie, ein Notfall oder ein Unfall spricht dagegen. Erstattet werden auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Phytopharmaka.
Psychotherapie durch Ärzte oder approbierte Psychologische Psychotherapeuten zahlt der Tarif zu 80 %, für bis zu 50 Sitzungen im Kalenderjahr; ab der 31. Sitzung muss Signal Iduna vorher schriftlich zustimmen. Heilpraktiker erstattet KOMFORT-PLUS zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 € im Jahr, einschließlich der verordneten Arzneimittel. Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Logopädie oder Ergotherapie sind zu 80 % versichert, bei bestimmten schweren Erkrankungen – der Tarif nennt unter anderem Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall und Arthrose in Knie oder Hüfte – zu 100 %.
Hilfsmittel erstattet der Tarif zu 100 %. Bis zu einem Kaufpreis von 1.000 € geht das einmal im Kalenderjahr ohne vorherige Zusage; teurere Hilfsmittel brauchen eine Zusage, sonst zahlt Signal Iduna nur, was eine günstigere Versorgungsform wie Miete oder ein Kooperationspartner gekostet hätte. Brillen oder Kontaktlinsen sind bis 300 € Rechnungsbetrag versichert, ab 8 Dioptrien bis 600 €, einmal in zwei Kalenderjahren oder bei einer Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrien. Eine Augenlaser-Korrektur nennt der Tarif nicht. Vorsorge und Schutzimpfungen – auch Reiseimpfungen – erstattet KOMFORT-PLUS zu 100 %, ohne Selbstbehalt; für ambulante Operationen zahlt er zusätzlich 200 €.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Im Krankenhaus erstattet KOMFORT-PLUS die allgemeinen Krankenhausleistungen, das Zweibettzimmer und die wahlärztliche Behandlung jeweils zu 100 %. Wählen Sie ein Einbettzimmer, zieht Signal Iduna für jeden Krankenhaustag 40 € ab; nach einem Unfall entfällt diese Selbstbeteiligung. Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld: 30 € je Tag, wenn während des gesamten Aufenthalts kein Wahlarzt abgerechnet wird, und 20 € je Tag ohne Ein- oder Zweibettzimmer. Für Versicherte unter 20 Jahren halbieren sich beide Beträge.
Für Familien enthält der Tarif zwei Regeln. Ein Elternteil kann ein Kind unter zehn Jahren ins Krankenhaus begleiten; erstattet werden bis 25 € täglich für höchstens 14 Tage im Jahr, wenn auch der Elternteil bei Signal Iduna krankheitskostenversichert ist. Muss die haushaltsführende Person ins Krankenhaus oder zur Reha, zahlt der Tarif bis vier Wochen im Jahr eine Begleitperson oder eine Familien- und Haushaltspflegekraft, mit 10 € je Stunde und höchstens 80 € je Tag. Eine eigene Regel für Privatkliniken enthält Teil III nicht; für Häuser, die auch Kuren anbieten, verlangen die Musterbedingungen eine vorherige Zusage. Mehr zur Abwägung unter Chefarzt und Einbettzimmer.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnbehandlung und Prophylaxe erstattet KOMFORT-PLUS zu 100 %, die professionelle Zahnreinigung zweimal im Kalenderjahr. Kieferorthopädie ist versichert, wenn die Behandlung vor dem 21. Geburtstag beginnt: 80 % während der Behandlung, weitere 20 % nach erfolgreichem Abschluss. Für Laborkosten legt der Tarif die „mittlere Preislage“ zugrunde.
Beim Zahnersatz arbeitet der Tarif mit einem Vorsorge-Mechanismus: In den ersten beiden Kalenderjahren sind es 90 %. Danach sinkt der Satz zum 1. Januar um 10 Punkte (bis höchstens auf 70 %), wenn im Vorjahr keine zahnärztliche Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde, und steigt wieder um 10 Punkte (bis höchstens 90 %), wenn sie nachgewiesen wurde. Für Implantate gilt eine Grenze von sechs je Kiefer und je Implantat ein Rechnungsbetrag von höchstens 1.250 €. Ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 € ist vorab ein Heil- und Kostenplan einzureichen; die Gebühr dafür trägt Signal Iduna.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Im dritten Versicherungsjahr kostet ein Implantat 1.500 €. Anerkannt werden 1.250 €; bei nachgewiesener Kontrolle im Vorjahr erstattet der Tarif 90 % = 1.125 €, ohne Nachweis 80 % = 1.000 €. Die Zahnstaffel erlaubt in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen 3.000 € für alle Zahnleistungen; wurden in den Jahren 1 und 2 bereits 2.500 € erstattet, bleiben 500 €. Ab dem fünften Versicherungsjahr gilt keine Staffel mehr, Unfälle sind ausgenommen.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Die Ziffer im Tarifnamen bestimmt den Selbstbehalt für ambulante und stationäre Leistungen: 480 € in KOMFORT-PLUS1, 960 € in KOMFORT-PLUS2 und 2.400 € in KOMFORT-PLUS3 je Kalenderjahr, für Versicherte unter 20 Jahren jeweils die Hälfte. Zahnleistungen, Vorsorge nach dem Vorsorgeverzeichnis und Schutzimpfungen werden nicht angerechnet. Beginnt die Versicherung im Laufe des Jahres, ermäßigt sich der Selbstbehalt im ersten Jahr quartalsweise. Wie Sie die Stufe beim Einstieg abwägen, erklärt PKV-Selbstbeteiligung.
Statt einer festen Beitragsrückerstattung regelt Teil III einen Gesundheitsbonus: 600 € für das erste leistungsfreie Kalenderjahr, 750 € für das zweite in Folge und 900 € ab dem dritten. Vorversicherungszeiten werden angerechnet, Vorsorge und Impfungen nach dem Verzeichnis schaden nicht. Daneben kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach Teil II gezahlt werden; der Bonus hat darauf keinen Einfluss. Wartezeiten entfallen laut Abschnitt A (Hintergrund: PKV-Wartezeit).
Für das Ausland enthält Teil III mehrere Einzelregeln: Bei einer akuten Behandlung im Ausland gilt die GOÄ-Bindung nicht, ein medizinisch sinnvoller Krankentransport aus dem Ausland wird zu 100 % erstattet, Überführung oder Bestattung bis 11.000 €. Wie lange der Schutz außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung gilt, regelt Teil II; in der aktuell veröffentlichten Fassung sind das zwölf Monate, soweit der Tarif nichts anderes bestimmt.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
KOMFORT-PLUS war die mittlere Stufe der Produktlinie „privat“: freie Arztwahl, Zweibettzimmer mit Wahlarzt, ein Zahn-Bonus für regelmäßige Kontrolle und ein hoher Gesundheitsbonus für leistungsfreie Jahre. Heute betrifft der Tarif Bestandskunden. In der Informationsbroschüre mit allen aktuell verkaufsoffenen Tarifen (Stand Juli 2026) führt Signal Iduna für Angestellte und Selbstständige nur START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI; der Vorsorge-Anhang in der Fassung Januar 2025 nennt KOMFORT-PLUS weiterhin als Tarif, für den er gilt. Was ein Tarif ohne Neugeschäft bedeutet, erklärt PKV-Tarif geschlossen.
Das Optionsrecht bleibt Bestandskunden erhalten, solange die Termine noch nicht verstrichen sind: nach 36 und nach 72 Monaten in leistungsstärkere Tarife, die dann zum aktiven Angebot gehören, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Unabhängig davon können Sie nach § 204 VVG in Tarife mit gleichartigem Schutz wechseln – mehr bei PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG. Wie Beitragsanpassungen zustande kommen, erklärt der Überblick über PKV-Beitragserhöhungen 2027 je Versicherer; Teil III legt dafür einen Schwellenwert von 5 % Abweichung bei den Leistungen fest.
| Feld | KOMFORT-PLUS1–3 | KOMFORT-SI 0–2 |
|---|---|---|
| Neugeschäft | nicht mehr verkaufsoffen | verkaufsoffen |
| Selbstbehalt je Jahr | 480 / 960 / 2.400 € | 0 / 500 / 1.000 € |
| Einbettzimmer | 40 € Selbstbeteiligung je Tag | 60 € Selbstbeteiligung je Tag |
| Sehhilfen / Augenlaser | 300 € (ab 8 dpt 600 €) / nicht genannt | 450 € / bis 1.500 € je Auge |
| Zahnersatz | 70–90 % je nach Kontrolluntersuchung | 85 % |
| Zahnstaffel Jahre 1–4 | 750 / 1.500 / 3.000 / 4.500 € | 750 / 1.500 / 3.000 / 5.000 € |
| Gesundheitsbonus | 600 / 750 / 900 € | 600 / 750 / 900 € |
| Optionsrecht | nach 36 und 72 Monaten | nach 36, 60 und 84 Monaten |
| Wartezeiten / Kuren | keine Wartezeit / Kuren nicht versichert | keine Wartezeit außer für Kuren / Kuren versichert |
Offen bleiben in unserer Auswertung der Beitrag, den Signal Iduna für den geschlossenen Tarif nicht als Beispiel veröffentlicht, eine Regel für Privatkliniken und die Frage, ob sich einzelne Euro-Beträge seit 2016 geändert haben – Teil III erlaubt Signal Iduna, sie bei Beitragsanpassungen anzupassen. Die Schwestertarife START-PLUS und EXKLUSIV-PLUS haben wir nicht ausgewertet, weil wir ihre Bedingungen nicht öffentlich gefunden haben.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Kürzel: Steht in Ihrem Versicherungsschein KOMFORT-PLUS1, 2 oder 3 – oder schon ein SI-Tarif?
- Option: Liegen die Optionstermine nach 36 oder 72 Monaten noch vor Ihnen?
- Zahn: Weisen Sie jedes Jahr eine Kontrolluntersuchung nach, damit Zahnersatz bei 90 % bleibt?
- Wechselangebot: Vergleichen Sie bei einem Angebot für KOMFORT-SI Feld für Feld, besonders Selbstbehalt, Einbettzimmer und Kuren.
- Fassung: Welche Fassung von Teil III und Teil II gilt laut Ihren Unterlagen, und wurden Euro-Beträge angepasst?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check, die Netto-Rechnung eines Alternativangebots der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Teil III der Tarife KOMFORT-PLUS1, 2, 3 ist öffentlich nur als Kopie des Drucks 1350803 Jan16 abrufbar. Teil II, den Vorsorge-Anhang und die Bedingungen der Nachfolgelinie enthält die Broschüre „Informationen zur Krankheitskostenvoll-, Beihilfe- und Zusatzversicherung“ (Stand Juli 2026).
- 11.10.2026: Erstfassung nach Teil III Druck 1350803 Jan16; Teil II, Vorsorge-Anhang 1350009 Jan25 und KOMFORT-SI nach Druckstück 13440xx (Juli 2026).
Häufige Fragen
Was leistet Signal Iduna Komfort Plus?
KOMFORT-PLUS erstattet ambulante Arztleistungen zu 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Generika zu 100 % (Originalpräparate 80 %), Hilfsmittel zu 100 %, Heilpraktiker zu 80 % bis 2.000 € Rechnungsbetrag und Psychotherapie zu 80 % für bis zu 50 Sitzungen im Jahr. Im Krankenhaus sind Zweibettzimmer und Wahlarzt versichert, Zahnbehandlung zu 100 %, Zahnersatz zu 70 bis 90 % (Teil III, Druck 1350803 Jan16).
Ist Signal Iduna KOMFORT-PLUS geschlossen?
Die Informationsbroschüre von Signal Iduna mit allen aktuell verkaufsoffenen Tarifen (Stand Juli 2026) nennt für Angestellte und Selbstständige nur START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI; KOMFORT-PLUS ist dort nicht mehr aufgeführt. Laut Fachpresse hat privat-SI die bisherigen Volltarife zum 01.10.2025 im Neugeschäft abgelöst. Bestandskunden bleiben in ihrem Tarif.
Was ist der Unterschied zwischen KOMFORT-PLUS1, 2 und 3?
Die Leistungen sind gleich, die Ziffer bestimmt den Selbstbehalt für ambulante und stationäre Leistungen: 480 € (KOMFORT-PLUS1), 960 € (KOMFORT-PLUS2) oder 2.400 € (KOMFORT-PLUS3) je Kalenderjahr. Für Versicherte unter 20 Jahren halbiert er sich. Zahnleistungen, Vorsorge und Impfungen sind vom Selbstbehalt ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen KOMFORT-PLUS und KOMFORT-SI?
KOMFORT-SI ist der Nachfolger im Neugeschäft. Unterschiede laut Bedingungen: Selbstbehalte 0/500/1.000 € statt 480/960/2.400 €, Sehhilfen bis 450 € statt 300 € plus Augenlaser bis 1.500 € je Auge, Zahnersatz 85 % statt 70 bis 90 %, Optionsrecht nach 36, 60 und 84 statt 36 und 72 Monaten, Einbettzimmer mit 60 € statt 40 € Selbstbeteiligung je Tag. Der Gesundheitsbonus von 600, 750 und 900 € ist gleich.
Wie hoch ist der Gesundheitsbonus in KOMFORT-PLUS?
Für das erste leistungsfreie Kalenderjahr zahlt der Tarif 600 €, für das zweite in Folge 750 € und ab dem dritten 900 €; unter 20 Jahren und in der Ausbildungsvariante die Hälfte. Vorsorge, Zahnvorsorge und Impfungen nach dem Vorsorgeverzeichnis schaden nicht. Der Bonus ist unabhängig von einer Beitragsrückerstattung.
Zahlt Signal Iduna KOMFORT-PLUS das Einbettzimmer?
Versichert ist das Zweibettzimmer mit Wahlarzt. Wird ein Einbettzimmer-Zuschlag berechnet, zieht Signal Iduna 40 € je Krankenhaustag ab; nach einem Unfall entfällt diese Selbstbeteiligung. Wer auf Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld von 20 € bzw. 30 € je Tag.
Quellen
- SIGNAL Krankenversicherung a. G.: Teil III Tarife KOMFORT-PLUS1, 2, 3, Druck 1350803 Jan16 – Kopie des Tarifdrucks – abgerufen 11.10.2026
- SIGNAL IDUNA: Informationen zur Krankheitskostenvoll-, Beihilfe- und Zusatzversicherung, Stand Juli 2026 (verkaufsoffene Tarife, Teil II, Vorsorge-Anhang 1350009 Jan25) – abgerufen 11.10.2026
- cash-online: Signal Iduna erneuert Krankenvollversicherung mit privat-SI (Sekundärquelle) – 16.09.2025
- § 204 VVG – Tarifwechsel
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.