Inhalt (8 Abschnitte)
- DKV BestMed Premium Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
- Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
- Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
- Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
- Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
- 5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Bedingungs-Download und Änderungslog
- DKV BestMed Premium BM5/0–3 ist die Premium-Stufe des BestMed-Tarifsystems (BM1–3, BM4, BM5); ausgewertet sind die AVB Teil II B 199/1 in der Fassung 4.18 und Teil I B 194 in der Fassung 4.23.
- Laut Teil I setzt die DKV den Beitrag im BestMed-Tarifsystem nach Eintrittsalter und Geschlecht fest; solche Bisex-Tarife sind für Neukunden seit dem 21.12.2012 nicht mehr wählbar.
- BM5 erstattet ambulant 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie gestaffelt zu 100/80/70 %, im Krankenhaus Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt zu 100 %.
- Zahnbehandlung und Prophylaxe erstattet BM5 zu 100 %, Zahnersatz zu 80 % (beim Kooperationszahnarzt 90 %), in den ersten vier Versicherungsjahren höchstens 1.000 bis 4.000 €.
- Selbstbehalte für Erwachsene: 0, 430, 860 oder 1.720 € im Kalenderjahr; Wartezeiten sieht das Bedingungswerk nicht vor.
DKV BestMed Premium (BM5/0–3) ist die höchste Stufe im BestMed-Tarifsystem der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und gehört zur älteren, nach Geschlecht kalkulierten Generation – für Neukunden ist der Tarif deshalb seit dem 21.12.2012 geschlossen. Laut AVB Teil II B 199/1 (Fassung 4.18) erstattet BM5 ambulant 100 % bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, im Krankenhaus Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt zu 100 % und Zahnersatz zu 80 % (90 % beim Kooperationszahnarzt). Wartezeiten gibt es nicht, die Selbstbehalte liegen bei 0 bis 1.720 € im Jahr.
Einordnung, kein Angebot des VersicherersDieser Steckbrief fasst den Wortlaut der Versicherungsbedingungen zusammen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen der DKV (AVB Teil II BestMed Premium BM5/0–3, B 199/1 mit Teil I, B 194) in der Fassung, die Ihrem Versicherungsschein zugrunde liegt. Diese Seite ist kein Angebot und keine Seite der DKV. Herausgeber ist PKV-Tarifprofil.de, ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler.
DKV BestMed Premium Leistungen: der Steckbrief mit 40 Feldern
Die Tabelle beschreibt BestMed Premium BM5/0–3 nach Teil II der AVB (Druckstück B 199/1, Fassung 4.18) und Teil I (B 194, Fassung 4.23). Beides sind die jüngsten Fassungen, die wir auf dkv.com frei abrufen konnten. Für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die Ihnen die DKV zuletzt übersandt hat. Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut, sie ist keine Bewertung.
| Feld | Wert laut Tarifwortlaut | Kennzeichnung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| A. Stammdaten | |||
| 1. Tarifbezeichnung | BestMed Premium BM5/0, /1, /2, /3 (Ziffer = Selbstbehaltstufe); Premium-Stufe des BestMed-Tarifsystems mit BM1–3 und BestMed Komfort BM4 | – | B 199/1, Seite 1; B 194, Seite 1 |
| 2. Versicherer | DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln (ERGO) | – | B 199/1, Kopfzeile |
| 3. Neugeschäft | geschlossen: Beitrag nach Eintrittsalter und Geschlecht (Bisex), daher für Neukunden seit 21.12.2012 nicht wählbar; Neugeschäft laut DKV in den Linien BestMed (z. B. BMK) und PremiumMed | – | B 194 (4.23), § 13 Nr. 1; DKV-Geschäftsbericht 2024 |
| 4. Generation | Bisex-Generation des BestMed-Tarifsystems (BM1–3, BM4, BM5) | – | B 194, Seite 1 und § 13 |
| 5. Zielgruppe | keine Berufsgruppe vorgegeben; heute nur noch Bestandskunden | – | B 199/1; B 194 |
| 6. Bedingungswerk | Teil I: AVB BestMed Tarifsystem (B 194) · Teil II: Tarif BestMed Premium BM5/0–3 (B 199/1) mit Heilmittelverzeichnis B 103 und Zahn-Preisverzeichnis B 269 | – | B 199/1, I.1.3.2 und II.3.1 |
| 7. Tarifdruck (Link) | dkv.com/productdb_img/pdf/B199.pdf; Teil I: dkv.com/productdb_img/pdf/B194.pdf | – | Versicherer-Website |
| 8. Stand des Tarifdrucks | Teil II Fassung 4.18 (B 199/1), Teil I Fassung 4.23 (B 194) – jüngste frei gefundene Fassungen | – | Druckstück-Kennung |
| B. Ambulant | |||
| 9. Arzt ambulant | 100 % für ambulante ärztliche Leistungen, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts; freie Wahl unter niedergelassenen approbierten Ärzten | enthalten | B 199/1, I.1.1 und II.2.1–2.2 |
| 10. Primärarztprinzip | kein Primärarztprinzip | enthalten | B 199/1, I.1.1 |
| 11. Gebührenordnung (GOÄ) | bis zu den Höchstsätzen (3,5-/2,5-/1,3-fach); darüber nur bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen | begrenzt | B 199/1, II.2.1 mit Fußnote 2 |
| 12. Arzneimittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke (auch Versandapotheke); Ausschlussliste z. B. für Lifestyle-Präparate und Vitaminpräparate | enthalten | B 199/1, I.1.3.1 und II.2.1 |
| 13. Heilmittel | 100 % im Rahmen des Heilmittelverzeichnisses B 103 und seiner Höchstbeträge, inkl. Osteopathie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie | begrenzt | B 199/1, I.1.3.2 und II.2.1 |
| 14. Hilfsmittel | Liste a) (z. B. Bandagen, Einlagen) direkt 100 %; Liste b) (z. B. Hörgeräte, Krankenfahrstühle, „und Ähnliches“) 100 % über den DKV-Hilfsmittelservice oder bei Unfall/Notfall, sonst 80 % | begrenzt | B 199/1, I.1.3.3 und II.2.1 |
| 15. Sehhilfen / LASIK | Sehhilfen unabhängig von der Indikation bis 600 € innerhalb von 24 Monaten; Lasik nach vorheriger schriftlicher Zusage | begrenzt | B 199/1, II.2.1 |
| 16. Psychotherapie ambulant | Richtlinienverfahren durch Fachärzte oder Psychologische Psychotherapeuten: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %, ab 61 70 %; keine Höchstzahl, keine Zusagepflicht im Wortlaut von Teil II | begrenzt | B 199/1, I.1.1 und II.2.1 |
| 17. Heilpraktiker | Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) im Rahmen seiner Beträge, ohne Euro-Grenze; Alternativmedizin nach Hufelandverzeichnis zusätzlich bis 5.000 € je Versicherungsjahr | enthalten | B 199/1, II.2.1 |
| 18. Vorsorge | gesetzliche Programme ohne deren Altersgrenzen plus weitere gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang II (mit Höchstbeträgen); ohne Selbstbehalt | enthalten | B 199/1, II.2.1, II.8, Anhang I und II |
| 19. Impfungen | Schutzimpfungen nach STIKO oder Deutscher Gesellschaft für Tropenmedizin, auch für Reisen, inkl. Impfstoff; ohne Selbstbehalt | enthalten | B 199/1, II.2.1 und II.8 |
| C. Stationär | |||
| 20. Unterbringung Krankenhaus | Unterkunftszuschlag für Ein- oder Zweibettzimmer 100 %, dazu Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefon, Radio und Fernsehen | enthalten | B 199/1, II.4.1–4.2 |
| 21. Chefarzt / Wahlarzt | wahlärztliche Leistungen leitender Krankenhausärzte 100 % (GOÄ-Höchstsätze, darüber bei Erschwernissen) | enthalten | B 199/1, II.4.1 |
| 22. Privatklinik | freie Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern mit ständiger ärztlicher Leitung; keine Erstattungsgrenze für Privatkliniken im Wortlaut | enthalten | B 199/1, I.2.1.1 |
| 23. Ersatz-Krankenhaustagegeld | 20 € je Tag ohne Einbettzimmer, 40 € ohne Ein- und Zweibettzimmer, 60 € ohne Wahlarzt für den ganzen Aufenthalt; ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt | enthalten | B 199/1, II.4.3 |
| 24. Psychotherapie stationär | keine eigene Regel; in Häusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung anbieten, nur nach vorheriger schriftlicher Zusage (außer Notfall) | begrenzt | B 199/1, I.2.1.2 |
| 25. Rooming-in | im Tarif nicht eigens geregelt | nicht belegt | – |
| D. Zahn | |||
| 26. Zahnbehandlung | 100 % für Zahnbehandlung und Einlagefüllungen bis zu den GOZ-Höchstsätzen (darüber bei Erschwernissen) | enthalten | B 199/1, II.3.1 und 3.2 b |
| 27. Zahnersatz inkl. Implantate | 80 % für Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und Funktionstherapie, beim Kooperationszahnarzt 90 %; höchstens 8 Implantate je Kiefer; Labor und Material nach Preisverzeichnis B 269 | begrenzt | B 199/1, II.3.1 und 3.2 a |
| 28. Kieferorthopädie | 100 %, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt | begrenzt | B 199/1, II.3.1 und 3.2 b |
| 29. Zahnstaffel | für Zahnersatz, Kronen und Implantate höchstens 1.000 € (1. Versicherungsjahr), 2.000 € (1–2), 3.000 € (1–3), 4.000 € (1–4), danach ohne Grenze; Unfälle ausgenommen | begrenzt | B 199/1, II.3.2 |
| 30. Prophylaxe / PZR | Individual-Prophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung 100 %, keine Häufigkeitsgrenze im Wortlaut; ohne Selbstbehalt | enthalten | B 199/1, II.3.1, 3.2 b und II.8 |
| E. Kosten, Vertrag, Extras | |||
| 31. Selbstbehalt | ab dem 20. Lebensjahr 0, 430, 860 oder 1.720 € je Kalenderjahr (BM5/0–3), bis zum 20. Lebensjahr 0, 215, 430 oder 860 €; Stufenwechsel zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung | begrenzt | B 199/1, II.8 |
| 32. Beitragsrückerstattung | erfolgsabhängig: Anspruch, wenn im Geschäftsjahr keine ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen erstattet wurden (Vorsorge, Impfungen, PZR ausgenommen); Art und Höhe legt die DKV jährlich fest | begrenzt | B 194, § 7 |
| 33. Wartezeiten | keine Wartezeiten vorgesehen | enthalten | B 194, § 5 |
| 34. Auslandsschutz | Europa auch über Inlandskosten, soweit dort üblich; außereuropäisch 6 Monate (plus bis zu 2 Monate bei Transportunfähigkeit) bis zum Doppelten der Inlandsleistung; Rücktransport (80 %, wenn nicht von der DKV organisiert), Überführung bis 10.000 € | begrenzt | B 199/1, I.3 und II.5; B 194, § 6 |
| 35. Wechsel-/Optionsrechte | kein Upgrade-Recht: Das Optionsrecht des BestMed-Tarifsystems gilt nur für die Umstellung in leistungsstärkere BestMed-Tarife, BM5 ist die Premium-Stufe; jährlicher Wechsel der Selbstbehaltstufe ohne Gesundheitsprüfung | nicht enthalten | B 194, § 21 Nr. 2; B 199/1, II.8 |
| 36. Kur / Reha | Kurtagegeld 30 € je Tag für höchstens 28 Tage, erneut nach 36 Monaten (auf den Selbstbehalt angerechnet); Anschlussheilbehandlung nach vorheriger Zusage | begrenzt | B 199/1, II.6 und I.4 e |
| 37. Familie / Haushaltshilfe | Entbindungspauschale 1.500 € (ambulant oder stationär); häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte, wenn ein Klinikaufenthalt vermieden wird; Haushaltshilfe nicht genannt | begrenzt | B 199/1, II.2.1, 2.4 und 4.4 |
| 38. Beitragsbeispiel | von der DKV nicht veröffentlicht (Tarif ohne Neugeschäft) – Beitrag im Versicherungsschein | nicht belegt | – |
| 39. Besonderheiten | Serviceleistung Best Care (Termin beim Experten binnen fünf Werktagen bei ausgewählten Diagnosen, sonst 500 € Ersatzpauschale; 500 € Aufwandspauschale); Beitragsfreiheit ab dem 92. Krankenhaustag; 200 € je ambulanter Operation | – | B 199/1, II.9, I.2.2 und II.2.3 |
| 40. Änderungslog | 11.10.2026: Erstfassung nach B 199/1 (4.18) und B 194 (4.23) | – | – |
Zwei oder drei Tarife nebeneinander zeigt der Tarif-Vergleich ohne Anmeldung. Kennzahlen zur DKV Deutsche Krankenversicherung AG stehen im DKV-Profil, die mittlere Stufe beschreibt der Steckbrief DKV BestMed Komfort.
Ambulant: Arzt, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel
BestMed Premium erstattet ambulante ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel zu 100 %. Die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten ist frei, ein Primärarztprinzip gibt es nicht. Abgerechnet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): dem 3,5-fachen Satz für persönliche Leistungen, dem 2,5-fachen für technische und dem 1,3-fachen für Laborleistungen. Darüber zahlt die DKV nur, wenn krankheits- oder befundbedingte Erschwernisse den höheren Satz begründen. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen sind ohne deren Altersgrenzen versichert, dazu weitere Untersuchungen aus einem Anhang zum Tarif, etwa Check-ups für Kinder und reisemedizinische Beratung, jeweils mit Höchstbeträgen. Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen sind enthalten. Vorsorge und Impfungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Psychotherapie im Richtlinienverfahren – tiefenpsychologisch fundiert, analytisch oder als Verhaltenstherapie – erstattet BM5 gestaffelt: die ersten 30 Sitzungen zu 100 %, ab der 31. zu 80 %, ab der 61. zu 70 %. Eine Höchstzahl an Sitzungen nennt Teil II nicht, eine vorherige Zusage verlangt der Wortlaut für die ambulante Psychotherapie ebenfalls nicht. Behandeln dürfen Ärzte mit bestimmten Facharzt- oder Zusatzbezeichnungen und im Arztregister eingetragene Psychologische Psychotherapeuten.
Heilpraktiker sind nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) versichert, und zwar ohne eigene Euro-Grenze – das Honorar muss nur im Rahmen der dort genannten Beträge liegen. Für Alternativmedizin nach dem Hufelandverzeichnis gibt es zusätzlich ein Budget von 5.000 € je Versicherungsjahr. Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Osteopathie erstattet der Tarif zu 100 %, soweit sie im Heilmittelverzeichnis B 103 stehen und dessen Höchstbeträge einhalten.
Bei den Hilfsmitteln unterscheidet der Tarif zwei Listen. Bandagen, Einlagen, Kompressionsstrümpfe oder Gehstützen beziehen Sie direkt und erhalten 100 %. Bei Hörgeräten, Krankenfahrstühlen, Beatmungsgeräten „und Ähnlichem“ sollten Sie sich vorher bei der DKV melden: Läuft der Bezug über den Hilfsmittelservice, sind es 100 %, sonst 80 % – es sei denn, das Hilfsmittel wird innerhalb von zwei Tagen nach einem Unfall oder Notfall gebraucht. Sehhilfen erstattet BM5 bis 600 € innerhalb von 24 Monaten, eine Lasik-Operation nach vorheriger schriftlicher Zusage.
Krankenhaus: Zimmer, Chefarzt, Ersatz-Tagegeld
Im Krankenhaus erstattet BM5 die allgemeinen Krankenhausleistungen, den Unterkunftszuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und die wahlärztliche Behandlung durch leitende Krankenhausärzte jeweils zu 100 %. Auch Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefon, Radio und Fernsehen sind erstattungsfähig. Die Krankenhauswahl ist frei unter allen öffentlichen und privaten Häusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen; eine Obergrenze für Privatkliniken nennt der Wortlaut nicht. In Häusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung anbieten, braucht es eine vorherige schriftliche Zusage, außer im Notfall – das betrifft in der Praxis häufig psychosomatische Kliniken.
Wer verzichtet, erhält ein Krankenhaustagegeld: 20 € je Tag ohne Einbettzimmer, 40 € je Tag ohne Ein- und Zweibettzimmer und 60 € je Tag, wenn während des ganzen Aufenthalts kein Wahlarzt abgerechnet wird. Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als Tag, angerechnet auf den Selbstbehalt wird das Tagegeld nicht. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als 91 Tage, wird der Vertrag für die Zeit danach beitragsfrei, wenn der Tarif zuvor mindestens zwölf Monate mit voller Beitragspflicht bestand. Eine eigene Regel zur Unterbringung eines Elternteils beim Kind (Rooming-in) enthält Teil II nicht. Zur Abwägung von Zimmer und Chefarzt siehe Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.
Zahn: Prozentsätze und Zahnstaffel
Zahnbehandlung, Einlagefüllungen, Individual-Prophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung und Kieferorthopädie erstattet BM5 zu 100 % – Kieferorthopädie, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt. Für Zahnkronen, Brücken, Prothesen, Implantate sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gilt ein Satz von 80 %, beim Kooperationszahnarzt der DKV von 90 %. Erstattungsfähig sind höchstens acht Implantate je Kiefer, bereits vorhandene eingerechnet. Material- und Laborkosten zählen bis zu den Beträgen des Preisverzeichnisses B 269. Vor größeren Maßnahmen empfiehlt die DKV einen Heil- und Kostenplan, den sie prüft und schriftlich beantwortet.
Die Zahnstaffel gilt nur für die 80/90-%-Leistungen und läuft ab Versicherungsbeginn: zusammen höchstens 1.000 € im ersten, 2.000 € in den ersten beiden, 3.000 € in den ersten drei und 4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren. Danach entfällt die Grenze, Unfälle sind ausgenommen. Weil BM5 seit Ende 2012 nicht mehr neu abgeschlossen wird, liegt die Staffel bei fast allen Versicherten lange zurück – relevant bleibt sie bei einer nachträglichen Kindernachversicherung oder einer Umstellung innerhalb des Tarifsystems.
Rechenbeispiel aus dem Tarifwortlaut: Eine Brücke kostet 4.000 €. Beim Kooperationszahnarzt sind 90 % = 3.600 € erstattungsfähig, bei einem anderen Zahnarzt 80 % = 3.200 €. Fällt die Behandlung ins zweite Versicherungsjahr und wurde im ersten nichts erstattet, begrenzt die Staffel die Erstattung auf 2.000 €. Ab dem fünften Versicherungsjahr erhielten Sie die vollen 3.600 € bzw. 3.200 € – jeweils vor Abzug eines Selbstbehalts.
Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Ausland
Den Selbstbehalt bestimmt die Ziffer hinter dem Schrägstrich: BM5/0 ohne, BM5/1 mit 430 €, BM5/2 mit 860 € und BM5/3 mit 1.720 € je Kalenderjahr für Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr; für Kinder und Jugendliche gilt jeweils die Hälfte. Die Tabelle im Tarifdruck führt Frauen und Männer getrennt auf, nennt in der Fassung 4.18 aber für beide dieselben Beträge. Ausgenommen vom Selbstbehalt sind Vorsorge, Impfungen, Zahnprophylaxe sowie die Pauschalen und Tagegelder; das Kurtagegeld wird dagegen angerechnet. Zu Beginn jedes Versicherungsjahres können Sie innerhalb von BM5 ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine andere Selbstbehaltstufe wechseln. Wie sich ein höherer Selbstbehalt bei einem bestehenden Vertrag auswirkt, ist ein eigenes Thema; die Grundlagen erklärt PKV-Selbstbeteiligung.
Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig. Nach § 7 von Teil I besteht ein Anspruch nur, wenn die DKV für den Tarif eine Auszahlung vorsieht und für das Geschäftsjahr keine ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen erstattet wurden; Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesondert ausgewiesene Zahnreinigungen schaden nicht. Wartezeiten sieht das Bedingungswerk nicht vor (§ 5 Teil I) – Hintergrund unter PKV-Wartezeit.
Im europäischen Ausland erstattet BM5 auch Kosten oberhalb des deutschen Niveaus, soweit sie dort üblich sind. Außerhalb Europas gilt der Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten sechs Monate ohne besondere Vereinbarung, bei Transportunfähigkeit bis zu zwei Monate länger, mit Leistungen bis zum Doppelten dessen, was in Deutschland zu zahlen wäre. Den medizinisch notwendigen Rücktransport erstattet der Tarif zu 100 %, wenn die DKV ihn organisiert, sonst zu 80 %; für eine Überführung zahlt sie bis 10.000 €, für eine Beisetzung im Ausland bis 5.000 €.
Für wen der Tarif gedacht ist – und welche Fragen offen bleiben
BestMed Premium war die höchste Stufe eines Baukastens, der vom Basisschutz (BM1–3) über die Komfortstufe (BM4) bis zum Premiumschutz reichte. Über das Optionsrecht in § 21 Teil I konnten Versicherte, die bis zum Eintrittsalter 55 begonnen hatten, zu Beginn des 4. oder 6. Versicherungsjahres in leistungsstärkere BestMed-Tarife wechseln. BM5 steht an der Spitze dieses Systems, ein Upgrade-Recht innerhalb des Tarifsystems hat es deshalb nicht. Was bleibt, ist der jährliche Wechsel der Selbstbehaltstufe.
Nach § 13 von Teil I setzt die DKV den Beitrag im BestMed-Tarifsystem nach Eintrittsalter und – bei Erwachsenen und Jugendlichen – nach Geschlecht fest. Solche Bisex-Tarife dürfen seit dem 21.12.2012 nicht mehr an Neukunden verkauft werden. BM5 betrifft also Menschen, die seit vielen Jahren versichert sind. Für sie gilt: Der Tarif läuft weiter, die Leistungen bleiben, und Beitragsanpassungen werden für einen Tarif berechnet, in den keine Neukunden mehr kommen. Was ein Tarif ohne Neugeschäft bedeutet, erklärt die Seite PKV-Tarif geschlossen. Einen Wechsel innerhalb der DKV unter Mitnahme der Alterungsrückstellung regelt § 204 VVG – mehr dazu bei PKV-Beitragsbrief.de zum Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif zurück in einen Bisex-Tarif ist nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG ausgeschlossen; wer also einmal wechselt, kommt nicht nach BM5 zurück.
| Feld | BestMed Premium BM5 | BestMed Komfort BMK |
|---|---|---|
| Generation / Neugeschäft | Bisex, geschlossen | Unisex, im Informationsblatt genannt |
| Unterkunft Krankenhaus | Ein- oder Zweibettzimmer | Zweibettzimmer (Einbett über BMZ1) |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 20 / 40 / 60 € | 20 / 60 € |
| Psychotherapie ambulant | 100/80/70 %, keine Zusage im Wortlaut | 100/80/70 % nach vorheriger Zusage |
| Heilpraktiker | nach GebüH ohne Euro-Grenze; Hufeland bis 5.000 € | 80 % bis 1.000 €; Hufeland 80 % bis 1.000 € |
| Sehhilfen | 600 € in 24 Monaten | 500 € in 24 Monaten |
| Zahnersatz | 80 % (90 % Kooperationszahnarzt), max. 8 Implantate je Kiefer | 75 % (85 % Kooperationszahnarzt), max. 6 Implantate je Kiefer |
| Zahnstaffel | 1.000 bis 4.000 € in den Jahren 1–4 | 1.000 bis 5.000 € in den Jahren 1–5 |
| Selbstbehalt Erwachsene | 0 / 430 / 860 / 1.720 € | 0 / 420 / 1.000 / 2.100 € |
| Entbindungspauschale | 1.500 € | 1.000 € |
Offen bleiben in unserer Auswertung der Beitrag, den die DKV für einen geschlossenen Tarif nicht als Beispiel veröffentlicht, und eine Regel zum Rooming-in. Außerdem ist die Fassung 4.18 von Teil II die jüngste, die wir frei abrufen konnten. Hat die DKV einzelne Euro-Beträge seitdem angepasst, steht das in Ihren letzten Vertragsunterlagen. Eine Besonderheit von BM5 ist die Serviceleistung Best Care: Bei bestimmten schweren Diagnosen, etwa Bypass-Operationen, Bandscheibenvorfall oder Tumorerkrankungen, organisiert die DKV einen Termin bei einem Experten innerhalb von fünf Werktagen. Gelingt das nicht, zahlt sie 500 € Ersatzpauschale; dazu kommt bei jedem anerkannten Fall eine Aufwandspauschale von 500 €.
5 Prüffragen zu Ihrem Angebot
- Kürzel: Steht im Versicherungsschein BM5/0, /1, /2 oder /3 – oder schon ein Unisex-Tarif wie BMK?
- Wechselangebot: Bietet Ihnen jemand einen Wechsel aus BM5 an? Vergleichen Sie Feld für Feld, besonders Einbettzimmer, Heilpraktiker und Zahnersatz.
- Rückweg: Ist Ihnen bewusst, dass ein Wechsel in einen Unisex-Tarif nicht rückgängig zu machen ist?
- Selbstbehalt: Passt Ihre Stufe noch – und nutzen Sie den jährlichen Wechseltermin ohne Gesundheitsprüfung?
- Fassung: Liegt Ihnen Teil II in der Fassung 4.18 vor oder eine jüngere mit geänderten Beträgen?
Die Prüffragen zu Ihrer wichtigsten Leistung liefert der Tarif-Check; was ein Alternativangebot nach Zuschuss und mit Selbstbehalt kostet, zeigt der Angebots-Prüfer.
Bedingungs-Download und Änderungslog
Die DKV stellt die Bedingungen auf dkv.com bereit: AVB Teil II BestMed Premium BM5/0–3 (B 199/1) und AVB Teil I BestMed Tarifsystem (B 194). Zum Vergleich: AVB BestMed Komfort BMK/0–3 (B 502).
- 11.10.2026: Erstfassung nach B 199/1 (Fassung 4.18) und B 194 (Fassung 4.23); Vergleichswerte BMK nach B 502 (Fassung 7.26).
Häufige Fragen
Was ist DKV BestMed Premium BM5?
BestMed Premium BM5/0–3 ist die höchste Leistungsstufe im BestMed-Tarifsystem der DKV, zu dem auch BestMed BM1–3 und BestMed Komfort BM4 gehören. Die Ziffer hinter dem Schrägstrich bezeichnet die Selbstbehaltstufe. Grundlage sind die AVB Teil II B 199/1 (Fassung 4.18) und Teil I B 194 (Fassung 4.23).
Ist DKV BestMed Premium für Neukunden noch offen?
Nein. Nach § 13 von Teil I (B 194) setzt die DKV den Beitrag im BestMed-Tarifsystem nach Eintrittsalter und – bei Erwachsenen und Jugendlichen – nach Geschlecht fest. Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherer Neukunden nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife anbieten. BM5 betrifft deshalb Bestandskunden; im Neugeschäft nennt die DKV die Tariflinien BestMed (etwa BestMed Komfort BMK) und PremiumMed.
Was ist der Unterschied zwischen DKV BestMed Premium und BestMed Komfort?
BM5 versichert das Ein- oder Zweibettzimmer, BestMed Komfort das Zweibettzimmer. BM5 erstattet Heilpraktiker nach Gebührenverzeichnis ohne Euro-Grenze und Sehhilfen bis 600 € in 24 Monaten, BestMed Komfort BMK Heilpraktiker zu 80 % bis 1.000 € und Sehhilfen bis 500 €. Beim Zahnersatz sind es 80/90 % in BM5 und 75/85 % in BMK.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in DKV BestMed Premium BM5?
Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr tragen je Kalenderjahr 0 € (BM5/0), 430 € (BM5/1), 860 € (BM5/2) oder 1.720 € (BM5/3), Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr 0, 215, 430 oder 860 €. Vorsorge, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe werden nicht angerechnet. Die Stufe lässt sich zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln (B 199/1, II.8).
Zahlt DKV BestMed Premium das Einbettzimmer?
Ja. BM5 erstattet den Unterkunftszuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Leistungen zu 100 %. Wer auf das Einbettzimmer verzichtet, erhält 20 € Krankenhaustagegeld je Tag, ohne Ein- und Zweibettzimmer 40 €, ohne Wahlarzt 60 € – ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.
Kann ich aus DKV BM5 in einen anderen Tarif wechseln?
Ja. Nach § 204 VVG und § 21 Nr. 1 von Teil I können Sie die Umwandlung in einen gleichartigen Tarif der DKV verlangen; erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben erhalten. Für Mehrleistungen kann die DKV einen Risikozuschlag verlangen. Ein Wechsel von einem Unisex-Tarif zurück in einen Bisex-Tarif ist nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG ausgeschlossen.
Quellen
- DKV: AVB Teil II (Tarif) für die BestMed Premium Tarife BM5/0–3, B 199/1 (4.18) – abgerufen 11.10.2026
- DKV: AVB Teil I (Bedingungsteil) für das BestMed Tarifsystem, B 194 (4.23) – abgerufen 11.10.2026
- DKV: AVB BestMed Komfort Tarife BMK/0–3, B 502 (7.26) – Vergleichswerte
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2024 (Tariflinien BestMed und PremiumMed)
- § 204 VVG – Tarifwechsel
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.