Inhalt (11 Abschnitte)
- Warum nur der Tarifwortlaut zählt
- Die 40 Felder in fünf Gruppen
- Die neutrale Kennzeichnung
- Worauf es beim Lesen ankommt: sieben Fallstricke
- Beispiel: ein Feld, drei Tarife
- Wie aktuell ist ein Tarifdruck?
- Kleines Glossar für das Lesen der Bedingungen
- So vergleichen Sie zwei Angebote Schritt für Schritt
- Bedingungs-Download-Index: die Dokumente aller 34 Steckbriefe
- Was ein Leistungsvergleich nicht leistet
- 5 Prüffragen für jeden Vergleich
- Ein PKV-Leistungsvergleich sollte auf den Tarifbedingungen beruhen: Teil I (Musterbedingungen MB/KK 2009), Teil II (Tarifbedingungen des Versicherers) und Teil III (der Tarif selbst).
- Wir beschreiben jeden Tarif mit denselben 40 Feldern in fünf Gruppen: Stammdaten, ambulant, stationär, Zahn und Vertrag.
- Jedes Feld trägt eine neutrale Kennzeichnung – enthalten, begrenzt, nicht enthalten oder nicht belegt – und eine Fundstelle im Tarifdruck; eine Gesamtnote vergeben wir nicht.
- Typische Fallstricke sind Prozentsätze unter 100 %, Euro-Grenzen, Zusagepflichten, geschlossene Hilfsmittellisten, Zahnstaffeln und das Primärarztprinzip.
- Der Bedingungs-Download-Index unten verlinkt die ausgewerteten Dokumente aller 34 Steckbriefe von 24 Versicherern mit Stand (Abruf 10. bis 12.10.2026).
Ein PKV-Leistungsvergleich gelingt nur am Wortlaut der Tarifbedingungen: Legen Sie die Bedingungen der Angebote nebeneinander und prüfen Sie dieselben Punkte – Erstattungssatz, Grenzen, Zusagepflichten, Ausnahmen – in derselben Reihenfolge. Wir nutzen dafür ein festes Raster von 40 Feldern mit neutraler Kennzeichnung und Fundstelle. Unten finden Sie außerdem einen Index der ausgewerteten Bedingungen aller 34 Steckbriefe mit Link und Stand.
Keine Rangliste, keine GesamtnoteWir beschreiben Tarife einheitlich nach ihren Bedingungen. Die Kennzeichnung eines Feldes ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Maßgeblich sind allein die Unterlagen Ihres Versicherers. Wie wir vorgehen, erklärt die Methodik.
Warum nur der Tarifwortlaut zählt
Was ein PKV-Tarif leistet, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie bestehen meist aus drei Teilen: Teil I enthält die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009), etwa zu Wartezeiten, Leistungsumfang und Ausschlüssen. Teil II enthält die Tarifbedingungen des Versicherers, die die Musterbedingungen ergänzen oder abändern. Teil III ist der Tarif selbst mit Prozentsätzen, Grenzen und Selbstbehalt. Manche Versicherer drucken alles in einem Dokument, andere verteilen es auf mehrere Druckstücke.
Broschüren, Produktinformationsblätter und Vergleichsportale fassen diese Bedingungen zusammen. Das ist für einen ersten Überblick hilfreich, aber nicht verbindlich und oft unvollständig. Ein Beispiel aus unseren Steckbriefen: Das Informationsblatt zu Allianz AktiMed 90 P nennt die Selbstbeteiligung und das Mehrbettzimmer, aber keine Wartezeit, keine Wahlarzt-Regel und kein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Wer nur das Informationsblatt kennt, kann diese Felder nicht vergleichen. Auch Testergebnisse beruhen auf Modellprofilen und Gewichtungen, die nicht für jeden passen.
Die 40 Felder in fünf Gruppen
Jeder Steckbrief auf PKV-Tarifprofil.de enthält dieselben 40 Felder in derselben Reihenfolge. So lässt sich jeder Tarif mit jedem anderen vergleichen, auch wenn die Bedingungen ganz unterschiedlich aufgebaut sind.
| Gruppe | Felder |
|---|---|
| Stammdaten (8) | Tarifbezeichnung, Versicherer, Neugeschäft, Generation, Zielgruppe, Bedingungswerk, Tarifdruck (Link), Stand des Tarifdrucks |
| Ambulant (11) | Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Gebührenordnung (GOÄ), Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen/LASIK, Psychotherapie ambulant, Heilpraktiker, Vorsorge, Impfungen |
| Stationär (6) | Unterbringung Krankenhaus, Chefarzt/Wahlarzt, Privatklinik, Ersatz-Krankenhaustagegeld, Psychotherapie stationär, Rooming-in |
| Zahn (5) | Zahnbehandlung, Zahnersatz inkl. Implantate, Kieferorthopädie, Zahnstaffel, Prophylaxe/PZR |
| Vertrag (10) | Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Auslandsschutz, Wechsel-/Optionsrechte, Kur/Reha, Familie/Haushaltshilfe, Beitragsbeispiel, Besonderheiten, Änderungslog |
Die Stammdaten sagen, welches Dokument wir ausgewertet haben und ob der Tarif für Neukunden offen ist. Die Leistungsfelder geben den Wert laut Tarifwortlaut wieder und nennen die Fundstelle, etwa „Tarif N, II B Nr. 2“ oder „B 502, Teil 1 Ziff. 4.2“. Ein Beitrag steht nur dort, wo der Versicherer selbst ein Beispiel mit Stand veröffentlicht.
Für einzelne Leistungen haben wir die Felder aller Steckbriefe nebeneinandergestellt: PKV Psychotherapie Leistungen (Sitzungsgrenzen, Zusage, Staffeln), Was zahlt die PKV beim Zahnarzt? (Zahnersatz, Zahnstaffel, Kieferorthopädie), PKV und Brille (Sehhilfen, Heilpraktiker, Hilfsmittel), Chefarzt und Einbettzimmer sowie die PKV-Wartezeit.
Die neutrale Kennzeichnung
Jedes Leistungsfeld trägt eine von vier Kennzeichnungen. Sie beschreibt den Wortlaut, nicht die Qualität:
- enthalten – die Leistung ist laut Tarifwortlaut ohne nennenswerte Begrenzung versichert.
- begrenzt – die Leistung ist versichert, aber mit einem Prozentsatz unter 100 %, einer Euro-, Sitzungs- oder Zeitgrenze, einem Katalog oder einer Zusagepflicht.
- nicht enthalten – laut Wortlaut ausgeschlossen oder nicht versichert.
- nicht belegt – im ausgewerteten Bedingungswerk nicht gefunden oder das Dokument ist nicht öffentlich.
„Begrenzt“ ist kein Makel: Fast jeder Tarif begrenzt Sehhilfen, Heilpraktiker oder Zahnersatz in den ersten Jahren. Wichtig ist, wo die Grenze liegt und ob sie Sie betrifft. Und „nicht belegt“ heißt nicht „nicht versichert“ – es heißt, dass Sie nachfragen sollten.
Worauf es beim Lesen ankommt: sieben Fallstricke
1. Prozentsätze: Steht bei einer Leistung 80 % oder 75 %, tragen Sie den Rest selbst – zusätzlich zum Selbstbehalt. Bei Zahnersatz oder Psychotherapie summiert sich das schnell.
2. GOÄ-Grenze: Viele Tarife erstatten Arztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte, in der Regel dem 3,5-fachen Satz. Ob auch Honorarvereinbarungen darüber erstattet werden, ist sehr unterschiedlich geregelt: In 13 der 34 Steckbriefe ist für den ausgewerteten Tarif eine Erstattung über die Höchstsätze belegt, meist bei wirksamer Honorarvereinbarung – ottonova FC100 etwa ambulant bis zum 5,0-fachen Satz. Andere schließen Mehrkosten aus Honorar- oder Vergütungsvereinbarungen ausdrücklich aus, etwa Debeka N oder HanseMerkur KVS; AXA ActiveMe-U erstattet sie ambulant nur nach vorheriger Zusage.
3. Primärarztprinzip: Manche Tarife erstatten Facharztbesuche nur voll, wenn zuerst eine Hausärztin oder ein Hausarzt aufgesucht wurde; sonst sinkt der Erstattungssatz. AXA EL Bonus-U erstattet 75 % und beim Primärarzt oder mit Überweisung 100 %. Unter den 34 Steckbriefen arbeiten sieben Haupttarife mit Primärarztprinzip – Allianz AktiMed 90 P, AXA EL Bonus-U, AXA ActiveMe-U (dort „Gesundheitslotsen“), Hallesche PRIMO, HanseMerkur KVS1/KVS3 und Start Fit sowie uniVersa uni-intro|Privat; bei weiteren Versicherern gilt es in Schwester- oder Einsteigertarifen, etwa Barmenia einsA prima, Hallesche NK.select S, HUK-COBURG SelectPro und E oder SIGNAL IDUNA START-SI.
4. Zusagepflichten: Psychotherapie, Hilfsmittel über einer Grenze oder Behandlungen in gemischten Anstalten erfordern oft eine vorherige schriftliche Zusage. Wer sie nicht einholt, riskiert die Erstattung.
5. Offene oder geschlossene Hilfsmittelliste: Eine offene Liste nennt Beispiele („z. B.“), eine geschlossene zählt abschließend auf. Neue Hilfsmittel sind nur bei offener Liste ohne Weiteres erfasst.
6. Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Zahnersatz-Erstattung auf feste Beträge, auch wenn keine Wartezeit gilt. In unseren Steckbriefen reichen die Staffeln meist über zwei bis sechs Jahre; einige Tarife begrenzen auch danach dauerhaft je Jahr, etwa Hallesche PRIMO und uniVersa mit 5.000 € oder HanseMerkur KVS ohne Ergänzung EKV2 mit 4.000 €. R+V AGIL kennt laut Wortlaut keine Zahnstaffel.
7. Bausteine: Manche Leistungen stecken nicht im Haupttarif, sondern in Zusatz- oder Aufbaustufen mit eigenen Bedingungen, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus oder höhere Zahnleistungen. Prüfen Sie, welche Druckstücke zu Ihrem Angebot gehören, und lesen Sie die Bedingungen jedes Bausteins mit, denn auch Bausteine können eigene Wartezeiten und Grenzen haben.
Beispiel: ein Feld, drei Tarife
Wie unterschiedlich dasselbe Feld ausfallen kann, zeigt die ambulante Psychotherapie. Die DKV erstattet sie in BestMed Komfort BMK nach vorheriger Zusage zu 100 % für die ersten 30 Sitzungen, zu 80 % ab der 31. und zu 70 % ab der 61. Sitzung, ohne Höchstzahl. ottonova erstattet in FC100 nach vorheriger Zusage je Versicherungsfall die ersten 50 Stunden zu 90 % und alle weiteren zu 75 %; probatorische Sitzungen sind ohne Zusage möglich. AXA erstattet in EL Bonus-U 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Versicherungsjahr. Alle drei Felder sind als „begrenzt“ gekennzeichnet – die Art der Grenze ist aber jeweils eine andere: eine fallende Staffel, eine Grenze je Versicherungsfall, eine Grenze je Jahr. Für wen welche Regel günstiger ist, hängt davon ab, wie lange eine Therapie dauert. Genau deshalb nennen die Steckbriefe den Wortlaut und nicht nur das Etikett.
Wie aktuell ist ein Tarifdruck?
Versicherer überarbeiten ihre Drucke regelmäßig. Erkennbar ist das an der Druckstück-Kennung und dem Stand, etwa „PM 253u – 06.26“ bei der Hallesche oder „B 502 (7.26)“ bei der DKV. Manchmal ist die nächste Fassung schon veröffentlicht, bevor sie gilt: Die Hallesche stellt NK.select XL bereits in der Fassung Januar 2027 bereit, die Debeka den Tarif N-SB in einer Fassung ab 01.01.2027. Für Ihr Angebot zählt die Fassung, die dem Antrag beiliegt. Vergleichen Sie deshalb Kennung und Stand Ihres Dokuments mit dem Stand in unserem Steckbrief; weichen sie ab, gilt Ihr Dokument.
Kleines Glossar für das Lesen der Bedingungen
- GOÄ-Höchstsatz: die Obergrenze der Gebührenordnung für Ärzte, für persönliche Leistungen in der Regel das 3,5-fache des Gebührensatzes.
- Primärarztprinzip: volle Erstattung nur, wenn zuerst eine bestimmte Arztgruppe aufgesucht wird.
- Zahnstaffel: Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren.
- Beitragsrückerstattung: Rückzahlung eines Teils der Beiträge für Jahre ohne eingereichte Rechnungen, erfolgsabhängig oder im Tarif festgelegt.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld: fester Betrag je Tag bei Verzicht auf versicherte Wahlleistungen im Krankenhaus.
- Gemischte Anstalt: ein Krankenhaus, das auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführt; hier verlangen die Musterbedingungen eine vorherige Zusage.
So vergleichen Sie zwei Angebote Schritt für Schritt
- Sammeln Sie für jedes Angebot alle Druckstücke: Teil I, Teil II, Tarif und gegebenenfalls Zusatzbausteine. Notieren Sie Druckstück-Kennung und Stand.
- Prüfen Sie den Status: Ist der Tarif für Neukunden offen? Hintergründe dazu unter PKV-Tarif geschlossen.
- Wählen Sie die drei bis fünf Felder, die für Sie am wichtigsten sind, etwa Zahnersatz, Psychotherapie oder Chefarzt.
- Tragen Sie für diese Felder Wert, Grenze und Fundstelle beider Angebote nebeneinander ein.
- Prüfen Sie dann die Vertragsfelder: Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Optionsrechte.
- Rechnen Sie zum Schluss den Effektivbeitrag aus Beitrag und Selbstbehalt (siehe PKV-Selbstbeteiligung).
Der Tarif-Check nimmt Ihnen einen Teil davon ab: Sie wählen Versicherer, Tarif und Ihre wichtigste Leistung und sehen die passenden Felder samt Prüffragen. Zwei oder drei Tarife lassen sich dort nebeneinander stellen.
Bedingungs-Download-Index: die Dokumente aller 34 Steckbriefe
Die folgende Tabelle verlinkt die Dokumente, die wir für die 34 Steckbriefe ausgewertet haben, mit Druckstück-Kennung, Stand und Status im Neugeschäft – alphabetisch nach Versicherer. Meist führen die Links auf die Websites der Versicherer. Für Allianz AktiMed, AXA Vital, AXA GesundExtra und SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS gibt es nur Kopien bei Dritten, für Hallesche PRIMO eine Kopie der ALH Gruppe; bei AXA ActiveMe-U liegt der Tarifdruck auf einem AXA-Server, die AVB nur als Kopie. Für Allianz MeinGesundheitsschutz, Concordia und INTER stehen statt eines Tarifdrucks nur Informationsblätter, Produktseiten oder Broschüren bereit. Versicherer aktualisieren ihre Drucke regelmäßig – prüfen Sie den Stand Ihres Angebots.
Offen sind vor allem diese Lücken: Für Allianz AktiMed und Allianz MeinGesundheitsschutz, Concordia und INTER fanden wir öffentlich keinen Tarifdruck, nur Informationsblätter, eine Produktübersicht, Produktseiten oder Broschüren. Bei AXA fehlen die Tarifbedingungen von 2012 (EL Bonus-U) und 2008 (Vital) sowie die AVB/KGAS zu GesundExtra, bei Gothaer und Münchener Verein ebenfalls Teil II der Bedingungen, bei der Nürnberger der Tarifdruck für MAX6+. In den Steckbriefen sind die betroffenen Felder deshalb als „nicht belegt“ gekennzeichnet. Sobald die Versicherer die Dokumente veröffentlichen, ergänzen wir sie im Änderungslog.
Was ein Leistungsvergleich nicht leistet
Ein Vergleich der Bedingungen zeigt, was ein Tarif verspricht. Er zeigt nicht, wie sich der Beitrag künftig entwickelt, wie der Versicherer im Leistungsfall entscheidet oder ob Sie angenommen werden. Für die Beitragsentwicklung lohnt ein Blick in die Kennzahlen des Versicherers, etwa in den Versicherer-Profilen und unter Ratings und Tests. Und über die Annahme entscheidet der Versicherer nach Ihren Antworten im Antrag. Ein sorgfältiger Leistungsvergleich ist deshalb der erste Schritt, nicht der einzige. Wer ein konkretes Angebot vorliegen hat, kann es mit dem Angebots-Prüfer zusätzlich auf Beitrag, Zuschuss und Selbstbehalt durchrechnen und die offenen Fragen gesammelt an den Versicherer oder Vermittler richten.
5 Prüffragen für jeden Vergleich
- Quelle: Beruht der Vergleich auf den Tarifbedingungen mit Druckstück und Stand – oder auf Broschüren?
- Vollständigkeit: Gehören Zusatzbausteine zum Angebot, und sind deren Bedingungen dabei?
- Grenzen: Welche Leistungen sind begrenzt, und betreffen die Grenzen Ihre wichtigsten Felder?
- Lücken: Welche Felder sind „nicht belegt“, und haben Sie dazu eine Antwort des Versicherers?
- Status: Ist der Tarif für Neukunden offen?
Häufige Fragen
Wie vergleiche ich PKV-Leistungen richtig?
Legen Sie die Tarifbedingungen der Angebote nebeneinander und prüfen Sie dieselben Punkte in derselben Reihenfolge: Erstattungssatz, Grenzen in Euro oder Sitzungen, Zusagepflichten und Ausnahmen. Ein festes Raster wie unsere 40 Felder verhindert, dass ein Angebot nur an seinen Stärken gemessen wird. Maßgeblich ist der Wortlaut, nicht die Broschüre.
Wo finde ich die Tarifbedingungen meines PKV-Angebots?
Sie liegen dem Angebot bei und stehen bei vielen Versicherern als PDF auf der Website, oft unter Vertragsgrundlagen, Versicherungsbedingungen oder im Dokumentencenter. Der Index auf dieser Seite verlinkt die ausgewerteten Dokumente aller 34 Tarife unserer Steckbriefe mit Stand. Fehlt ein Dokument, fordern Sie es vor der Unterschrift an.
Was bedeutet „nicht belegt“ im Steckbrief?
„Nicht belegt“ heißt, dass wir die Regel im öffentlich zugänglichen Bedingungswerk nicht gefunden haben oder das Dokument nicht öffentlich ist. Es heißt nicht, dass der Tarif die Leistung nicht hat. Fragen Sie in diesem Fall beim Versicherer oder Vermittler nach der Fundstelle.
Reicht das Produktinformationsblatt für einen Vergleich?
Für einen ersten Überblick ja, für einen genauen Vergleich nein. Das Informationsblatt fasst den Tarif auf wenigen Seiten zusammen und lässt Grenzen, Zusagepflichten und Ausnahmen oft weg. Rechtlich maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Tarif.
Warum gibt es auf PKV-Tarifprofil.de keine Gesamtnote?
Weil eine Gesamtnote Gewichtungen enthält, die nicht für alle passen: Für die eine zählt Zahnersatz, für den anderen Psychotherapie oder der Selbstbehalt. Wir beschreiben deshalb jedes Feld neutral mit Fundstelle. Welche Felder für Sie wichtig sind, wählen Sie im Tarif-Check selbst.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.