Ratgeber

PKV-Leistungen vergleichen: 40 Felder und alle Tarifdrucke zum Download

Ein PKV-Leistungsvergleich ist nur so gut wie seine Quelle. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen, nicht Broschüren oder Bewertungen. So lesen Sie die Bedingungen Feld für Feld – und hier finden Sie die ausgewerteten Bedingungen aller 34 Tarife unserer Steckbriefe.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Warum nur der Tarifwortlaut zählt
  2. Die 40 Felder in fünf Gruppen
  3. Die neutrale Kennzeichnung
  4. Worauf es beim Lesen ankommt: sieben Fallstricke
  5. Beispiel: ein Feld, drei Tarife
  6. Wie aktuell ist ein Tarifdruck?
  7. Kleines Glossar für das Lesen der Bedingungen
  8. So vergleichen Sie zwei Angebote Schritt für Schritt
  9. Bedingungs-Download-Index: die Dokumente aller 34 Steckbriefe
  10. Was ein Leistungsvergleich nicht leistet
  11. 5 Prüffragen für jeden Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein PKV-Leistungsvergleich sollte auf den Tarifbedingungen beruhen: Teil I (Musterbedingungen MB/KK 2009), Teil II (Tarifbedingungen des Versicherers) und Teil III (der Tarif selbst).
  • Wir beschreiben jeden Tarif mit denselben 40 Feldern in fünf Gruppen: Stammdaten, ambulant, stationär, Zahn und Vertrag.
  • Jedes Feld trägt eine neutrale Kennzeichnung – enthalten, begrenzt, nicht enthalten oder nicht belegt – und eine Fundstelle im Tarifdruck; eine Gesamtnote vergeben wir nicht.
  • Typische Fallstricke sind Prozentsätze unter 100 %, Euro-Grenzen, Zusagepflichten, geschlossene Hilfsmittellisten, Zahnstaffeln und das Primärarztprinzip.
  • Der Bedingungs-Download-Index unten verlinkt die ausgewerteten Dokumente aller 34 Steckbriefe von 24 Versicherern mit Stand (Abruf 10. bis 12.10.2026).

Ein PKV-Leistungsvergleich gelingt nur am Wortlaut der Tarifbedingungen: Legen Sie die Bedingungen der Angebote nebeneinander und prüfen Sie dieselben Punkte – Erstattungssatz, Grenzen, Zusagepflichten, Ausnahmen – in derselben Reihenfolge. Wir nutzen dafür ein festes Raster von 40 Feldern mit neutraler Kennzeichnung und Fundstelle. Unten finden Sie außerdem einen Index der ausgewerteten Bedingungen aller 34 Steckbriefe mit Link und Stand.

Keine Rangliste, keine GesamtnoteWir beschreiben Tarife einheitlich nach ihren Bedingungen. Die Kennzeichnung eines Feldes ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Maßgeblich sind allein die Unterlagen Ihres Versicherers. Wie wir vorgehen, erklärt die Methodik.

Warum nur der Tarifwortlaut zählt

Was ein PKV-Tarif leistet, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie bestehen meist aus drei Teilen: Teil I enthält die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009), etwa zu Wartezeiten, Leistungsumfang und Ausschlüssen. Teil II enthält die Tarifbedingungen des Versicherers, die die Musterbedingungen ergänzen oder abändern. Teil III ist der Tarif selbst mit Prozentsätzen, Grenzen und Selbstbehalt. Manche Versicherer drucken alles in einem Dokument, andere verteilen es auf mehrere Druckstücke.

Broschüren, Produktinformationsblätter und Vergleichsportale fassen diese Bedingungen zusammen. Das ist für einen ersten Überblick hilfreich, aber nicht verbindlich und oft unvollständig. Ein Beispiel aus unseren Steckbriefen: Das Informationsblatt zu Allianz AktiMed 90 P nennt die Selbstbeteiligung und das Mehrbettzimmer, aber keine Wartezeit, keine Wahlarzt-Regel und kein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Wer nur das Informationsblatt kennt, kann diese Felder nicht vergleichen. Auch Testergebnisse beruhen auf Modellprofilen und Gewichtungen, die nicht für jeden passen.

Die 40 Felder in fünf Gruppen

Jeder Steckbrief auf PKV-Tarifprofil.de enthält dieselben 40 Felder in derselben Reihenfolge. So lässt sich jeder Tarif mit jedem anderen vergleichen, auch wenn die Bedingungen ganz unterschiedlich aufgebaut sind.

Steckbrief-Schema: 40 Felder in fünf Gruppen (identisch auf jeder Tarifseite)
GruppeFelder
Stammdaten (8)Tarifbezeichnung, Versicherer, Neugeschäft, Generation, Zielgruppe, Bedingungswerk, Tarifdruck (Link), Stand des Tarifdrucks
Ambulant (11)Arzt ambulant, Primärarztprinzip, Gebührenordnung (GOÄ), Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen/LASIK, Psychotherapie ambulant, Heilpraktiker, Vorsorge, Impfungen
Stationär (6)Unterbringung Krankenhaus, Chefarzt/Wahlarzt, Privatklinik, Ersatz-Krankenhaustagegeld, Psychotherapie stationär, Rooming-in
Zahn (5)Zahnbehandlung, Zahnersatz inkl. Implantate, Kieferorthopädie, Zahnstaffel, Prophylaxe/PZR
Vertrag (10)Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Auslandsschutz, Wechsel-/Optionsrechte, Kur/Reha, Familie/Haushaltshilfe, Beitragsbeispiel, Besonderheiten, Änderungslog

Die Stammdaten sagen, welches Dokument wir ausgewertet haben und ob der Tarif für Neukunden offen ist. Die Leistungsfelder geben den Wert laut Tarifwortlaut wieder und nennen die Fundstelle, etwa „Tarif N, II B Nr. 2“ oder „B 502, Teil 1 Ziff. 4.2“. Ein Beitrag steht nur dort, wo der Versicherer selbst ein Beispiel mit Stand veröffentlicht.

Für einzelne Leistungen haben wir die Felder aller Steckbriefe nebeneinandergestellt: PKV Psychotherapie Leistungen (Sitzungsgrenzen, Zusage, Staffeln), Was zahlt die PKV beim Zahnarzt? (Zahnersatz, Zahnstaffel, Kieferorthopädie), PKV und Brille (Sehhilfen, Heilpraktiker, Hilfsmittel), Chefarzt und Einbettzimmer sowie die PKV-Wartezeit.

Die neutrale Kennzeichnung

Jedes Leistungsfeld trägt eine von vier Kennzeichnungen. Sie beschreibt den Wortlaut, nicht die Qualität:

  • enthalten – die Leistung ist laut Tarifwortlaut ohne nennenswerte Begrenzung versichert.
  • begrenzt – die Leistung ist versichert, aber mit einem Prozentsatz unter 100 %, einer Euro-, Sitzungs- oder Zeitgrenze, einem Katalog oder einer Zusagepflicht.
  • nicht enthalten – laut Wortlaut ausgeschlossen oder nicht versichert.
  • nicht belegt – im ausgewerteten Bedingungswerk nicht gefunden oder das Dokument ist nicht öffentlich.

„Begrenzt“ ist kein Makel: Fast jeder Tarif begrenzt Sehhilfen, Heilpraktiker oder Zahnersatz in den ersten Jahren. Wichtig ist, wo die Grenze liegt und ob sie Sie betrifft. Und „nicht belegt“ heißt nicht „nicht versichert“ – es heißt, dass Sie nachfragen sollten.

Worauf es beim Lesen ankommt: sieben Fallstricke

1. Prozentsätze: Steht bei einer Leistung 80 % oder 75 %, tragen Sie den Rest selbst – zusätzlich zum Selbstbehalt. Bei Zahnersatz oder Psychotherapie summiert sich das schnell.

2. GOÄ-Grenze: Viele Tarife erstatten Arztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte, in der Regel dem 3,5-fachen Satz. Ob auch Honorarvereinbarungen darüber erstattet werden, ist sehr unterschiedlich geregelt: In 13 der 34 Steckbriefe ist für den ausgewerteten Tarif eine Erstattung über die Höchstsätze belegt, meist bei wirksamer Honorarvereinbarung – ottonova FC100 etwa ambulant bis zum 5,0-fachen Satz. Andere schließen Mehrkosten aus Honorar- oder Vergütungsvereinbarungen ausdrücklich aus, etwa Debeka N oder HanseMerkur KVS; AXA ActiveMe-U erstattet sie ambulant nur nach vorheriger Zusage.

3. Primärarztprinzip: Manche Tarife erstatten Facharztbesuche nur voll, wenn zuerst eine Hausärztin oder ein Hausarzt aufgesucht wurde; sonst sinkt der Erstattungssatz. AXA EL Bonus-U erstattet 75 % und beim Primärarzt oder mit Überweisung 100 %. Unter den 34 Steckbriefen arbeiten sieben Haupttarife mit Primärarztprinzip – Allianz AktiMed 90 P, AXA EL Bonus-U, AXA ActiveMe-U (dort „Gesundheitslotsen“), Hallesche PRIMO, HanseMerkur KVS1/KVS3 und Start Fit sowie uniVersa uni-intro|Privat; bei weiteren Versicherern gilt es in Schwester- oder Einsteigertarifen, etwa Barmenia einsA prima, Hallesche NK.select S, HUK-COBURG SelectPro und E oder SIGNAL IDUNA START-SI.

4. Zusagepflichten: Psychotherapie, Hilfsmittel über einer Grenze oder Behandlungen in gemischten Anstalten erfordern oft eine vorherige schriftliche Zusage. Wer sie nicht einholt, riskiert die Erstattung.

5. Offene oder geschlossene Hilfsmittelliste: Eine offene Liste nennt Beispiele („z. B.“), eine geschlossene zählt abschließend auf. Neue Hilfsmittel sind nur bei offener Liste ohne Weiteres erfasst.

6. Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Zahnersatz-Erstattung auf feste Beträge, auch wenn keine Wartezeit gilt. In unseren Steckbriefen reichen die Staffeln meist über zwei bis sechs Jahre; einige Tarife begrenzen auch danach dauerhaft je Jahr, etwa Hallesche PRIMO und uniVersa mit 5.000 € oder HanseMerkur KVS ohne Ergänzung EKV2 mit 4.000 €. R+V AGIL kennt laut Wortlaut keine Zahnstaffel.

7. Bausteine: Manche Leistungen stecken nicht im Haupttarif, sondern in Zusatz- oder Aufbaustufen mit eigenen Bedingungen, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus oder höhere Zahnleistungen. Prüfen Sie, welche Druckstücke zu Ihrem Angebot gehören, und lesen Sie die Bedingungen jedes Bausteins mit, denn auch Bausteine können eigene Wartezeiten und Grenzen haben.

Beispiel: ein Feld, drei Tarife

Wie unterschiedlich dasselbe Feld ausfallen kann, zeigt die ambulante Psychotherapie. Die DKV erstattet sie in BestMed Komfort BMK nach vorheriger Zusage zu 100 % für die ersten 30 Sitzungen, zu 80 % ab der 31. und zu 70 % ab der 61. Sitzung, ohne Höchstzahl. ottonova erstattet in FC100 nach vorheriger Zusage je Versicherungsfall die ersten 50 Stunden zu 90 % und alle weiteren zu 75 %; probatorische Sitzungen sind ohne Zusage möglich. AXA erstattet in EL Bonus-U 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Versicherungsjahr. Alle drei Felder sind als „begrenzt“ gekennzeichnet – die Art der Grenze ist aber jeweils eine andere: eine fallende Staffel, eine Grenze je Versicherungsfall, eine Grenze je Jahr. Für wen welche Regel günstiger ist, hängt davon ab, wie lange eine Therapie dauert. Genau deshalb nennen die Steckbriefe den Wortlaut und nicht nur das Etikett.

Wie aktuell ist ein Tarifdruck?

Versicherer überarbeiten ihre Drucke regelmäßig. Erkennbar ist das an der Druckstück-Kennung und dem Stand, etwa „PM 253u – 06.26“ bei der Hallesche oder „B 502 (7.26)“ bei der DKV. Manchmal ist die nächste Fassung schon veröffentlicht, bevor sie gilt: Die Hallesche stellt NK.select XL bereits in der Fassung Januar 2027 bereit, die Debeka den Tarif N-SB in einer Fassung ab 01.01.2027. Für Ihr Angebot zählt die Fassung, die dem Antrag beiliegt. Vergleichen Sie deshalb Kennung und Stand Ihres Dokuments mit dem Stand in unserem Steckbrief; weichen sie ab, gilt Ihr Dokument.

Kleines Glossar für das Lesen der Bedingungen

  • GOÄ-Höchstsatz: die Obergrenze der Gebührenordnung für Ärzte, für persönliche Leistungen in der Regel das 3,5-fache des Gebührensatzes.
  • Primärarztprinzip: volle Erstattung nur, wenn zuerst eine bestimmte Arztgruppe aufgesucht wird.
  • Zahnstaffel: Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren.
  • Beitragsrückerstattung: Rückzahlung eines Teils der Beiträge für Jahre ohne eingereichte Rechnungen, erfolgsabhängig oder im Tarif festgelegt.
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld: fester Betrag je Tag bei Verzicht auf versicherte Wahlleistungen im Krankenhaus.
  • Gemischte Anstalt: ein Krankenhaus, das auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführt; hier verlangen die Musterbedingungen eine vorherige Zusage.

So vergleichen Sie zwei Angebote Schritt für Schritt

  1. Sammeln Sie für jedes Angebot alle Druckstücke: Teil I, Teil II, Tarif und gegebenenfalls Zusatzbausteine. Notieren Sie Druckstück-Kennung und Stand.
  2. Prüfen Sie den Status: Ist der Tarif für Neukunden offen? Hintergründe dazu unter PKV-Tarif geschlossen.
  3. Wählen Sie die drei bis fünf Felder, die für Sie am wichtigsten sind, etwa Zahnersatz, Psychotherapie oder Chefarzt.
  4. Tragen Sie für diese Felder Wert, Grenze und Fundstelle beider Angebote nebeneinander ein.
  5. Prüfen Sie dann die Vertragsfelder: Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Wartezeiten, Optionsrechte.
  6. Rechnen Sie zum Schluss den Effektivbeitrag aus Beitrag und Selbstbehalt (siehe PKV-Selbstbeteiligung).

Der Tarif-Check nimmt Ihnen einen Teil davon ab: Sie wählen Versicherer, Tarif und Ihre wichtigste Leistung und sehen die passenden Felder samt Prüffragen. Zwei oder drei Tarife lassen sich dort nebeneinander stellen.

Bedingungs-Download-Index: die Dokumente aller 34 Steckbriefe

Die folgende Tabelle verlinkt die Dokumente, die wir für die 34 Steckbriefe ausgewertet haben, mit Druckstück-Kennung, Stand und Status im Neugeschäft – alphabetisch nach Versicherer. Meist führen die Links auf die Websites der Versicherer. Für Allianz AktiMed, AXA Vital, AXA GesundExtra und SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS gibt es nur Kopien bei Dritten, für Hallesche PRIMO eine Kopie der ALH Gruppe; bei AXA ActiveMe-U liegt der Tarifdruck auf einem AXA-Server, die AVB nur als Kopie. Für Allianz MeinGesundheitsschutz, Concordia und INTER stehen statt eines Tarifdrucks nur Informationsblätter, Produktseiten oder Broschüren bereit. Versicherer aktualisieren ihre Drucke regelmäßig – prüfen Sie den Stand Ihres Angebots.

Bedingungs-Download-Index, 34 Tarife, alphabetisch nach Versicherer (Abruf 10. bis 12.10.2026)
TarifDokumente und StandNeugeschäft
Allianz AktiMedInformationsblatt AktiMed 90 P (AM90PU), Kopie bei krankenkassen.de; Tarifbedingungen nicht öffentlichgeschlossen seit 01.05.2024
Allianz MeinGesundheitsschutzInformationsblätter Plus 90 (GSP90), Plus 70 (GSP70), Best 100 (GSB100), MeineWechseloption (GSWO); Produktübersicht Stand 2.8.25, Informationsblätter abgerufen 10.10.2026offen
Alte Oldenburger A/K/ZK 20, K 30, K/S, A 90/100 und A 80/100, A 106 bis A 118, Z 100/80 und Z 80/60, AVB Teil I und II; Stand K 20, K 30, K/S, Z 01/2017, A 90/100 01/2020, A 106–A 118 01/2026, AVB 06/2024offen
ARAG MedBestBedingungsheft Unisex A839 7.2026 („Stand 4.2026“), Teil I bis III, MedBest ab Seite 102offen
AXA ActiveMe-UTarifbedingungen ActiveMe-U, Vertragsgrundlage 100, Druck 21011869 (04.19), auf einem AXA-Server; AVB/KGV, Druck 21011868 (04.19), Kopie bei Dritten; eine jüngere Fassung öffentlich nicht gefundenoffen (Paket M)
AXA EL Bonus-UTarif ELBonus-U, Druck 21010446 (10.25), VQ560 vom 25.09.2025; Heilmittelliste Tarife-Uoffen (Vital-Linie geschlossen)
AXA GesundExtrabei der AXA nicht frei abrufbar; Tarifbedingungen GesundExtra 1–3, Vertragsgrundlage 101, Druck 21014976 (01.25), Kopie bei Dritten; AVB/KGAS (Vertragsgrundlage 012) öffentlich nicht gefundenoffen seit 04/2025 (Paket L)
AXA Vital 250/750bei axa.de nicht öffentlich; Kopien bei Dritten: Tarif VITAL, Druck 21003738 (1.08), Vital-N (gültig ab 12/10), Vital-U (Druck 12.15), Informationsblatt Vital-U (04.22)geschlossen
Barmenia einsAexpert+ K 4610 0225, expert K 4608 0225, prima+ K 4606 0225, prima K 4604 0126, AVB K 4601 0325offen
Concordia AV/SV/ZVkein Tarifdruck online; Produktseite Private Vollversicherung und Seite zur Beitragsrückerstattung, Abruf 11.10.2026offen
Continentale COMFORT-U/PREMIUMVersicherungsbedingungen Krankenvollversicherung, Stand 01.01.2026offen
Debeka B + BC (Beihilfe)BC (C KV 106), B (C KV 104), WL (C KV 105), BG (C KV 107); Stand BC 01.06.2022, B 01.10.2022, WL 01.01.2024offen
Debeka N, NW, N-SB, NCN (C KV 97), NW (C KV 100), N-SB (C KV 101), NC (C KV 98); Stand N 01.01.2025, NW/N-SB 01.01.2026 (N-SB-Fassung ab 01.01.2027 vom 20.08.2026), NC 01.03.2020offen
Debeka PNPN (C KV 21), PNS (C KV 25), PNWS (C KV 89), PNE (C KV 24), PNZ (C KV 26); Stand PN 01.06.2022, PNS/PNWS 01.01.2026, PNE/PNZ 01.03.2020geschlossen (Bisex)
DKV BestMed KomfortBMK/0–3, B 502 (7.26), BMKD, B 517 (1.17), Informationsblatt BMK/BMKD/BMZ1; BM4: B 198/1 (4.17), B 194 (4.23)BMK offen; BM4 geschlossen (Bisex)
DKV BestMed Premium BM5AVB Teil II BM5/0–3, B 199/1 (4.18), AVB Teil I, B 194 (4.23) – jüngste frei gefundene Fassungengeschlossen (Bisex)
Gothaer MediVitaMediVita (215047), Z 90 (215045), Z 70 (215046), Merkblatt (215048); Stand 01.01.2025, Merkblatt 09.2023; Teil II nicht frei abrufbarals aktueller Tarif geführt
Hallesche NK.selectXL, PM 253u – 06.26 (Fassung Januar 2027); Broschüren L (W 105) und S (W 107), 11.25; AVB Teil I und IIoffen
Hallesche PRIMOPRIMO.Z (plus), PM 63u – 06.26 (Kopie der ALH Gruppe); AVB Teil I und IIoffen
HanseMerkur KVS1/KVS3Verbraucherinformation Vollversicherung April 2026 (KVS-EKV2 03.24); Einzeldruck KVS 01.22offen
HanseMerkur Start FitVerbraucherinformation Vollversicherung April 2026 (KVS-EKV2 03.24, PSV 01.15, KUT 01.15); Broschüre Start Fit (MK 011 09.24)offen
HUK-COBURG Komfort/SelectPro/ETeil III Komfort (AP0-0201U), SelectPro (AP0-0208U), E (AP0-0204U), jeweils Stand 01.2025; AVB Teil I und II (AP0-0011U, Stand 06.2026)offen
INTER QualiMedkein öffentlicher Tarifdruck; Produktbroschüre (bro i kv iqm 2604) und Flyer (2604), Stand April 2026offen
LKH GUPTarif GUP (Teil II, Stand 01.12.2024), AVB/KKV GU (Teil I, 07.26), Tarif GUK (22.09.2025)offen
LVM A/APVertragsgrundlagen KV 150 (09/2026), Teil I Stand Juni 2024; Broschüre W 1111offen
Münchener Verein BestensGesund PremiumTarif BestensGesund Premium, Ausgabe 05/2026 (1004032/00); Teil II der AVB/KK 2026 nicht frei abrufbaroffen
Nürnberger TOP/MAXTOP3/TOP6 (KV760_202105), HAT6 (KV761_202503); MAX6+: nur Produktinformation KV392_004_202503offen
ottonova First Class / Business ClassFC100 (11/2019), First Class Pro+ (02/2024), BC100 (11/2019), Business Class Pro (02/2024), AVB/KKV (12/2021)offen
R+V AGILBedingungsheft PKX0726 (Tarif TN gültig ab 01.01.2023, MP ab 01.01.2025, CP ab 01.01.2023)offen
SDK GesundheitsFAIRTeil I (Stand 08.10.2026), AM10–AM13 (01.01.2024), AM30–AM33 (01.01.2022), S1 und Z9 (01.04.2017); Übersicht 0.168offen
SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUSbei SIGNAL IDUNA nicht mehr öffentlich; Kopie Teil III, Druck 1350803 Jan16 (jüngste frei gefundene Fassung); Teil II und Vorsorge-Anhang (01.2025) im Bedingungswerk 13440xx, Stand Juli 2026geschlossen
SIGNAL IDUNA privat-SIBedingungswerk 13440xx, Stand Juli 2026 (Teil III START-SI, KOMFORT-SI, EXKLUSIV-SI, Okt. 2025)offen seit 01.10.2025
uniVersa uni-intro|PrivatTarif mit Ergänzungstarifen und TB/KK (Tarif KVB-056 05.24, TB/KK KVB-085 05.25, uni-ZF 10.17, uni-ZZ und uni-SZ II plus 11.19); Highlightblatt 300offen
Württembergische PremiumBedingungswerk 40801, Stand Januar 2022 (Module gültig ab 01.01.2021); AVB K002E (3.2021)offen

Offen sind vor allem diese Lücken: Für Allianz AktiMed und Allianz MeinGesundheitsschutz, Concordia und INTER fanden wir öffentlich keinen Tarifdruck, nur Informationsblätter, eine Produktübersicht, Produktseiten oder Broschüren. Bei AXA fehlen die Tarifbedingungen von 2012 (EL Bonus-U) und 2008 (Vital) sowie die AVB/KGAS zu GesundExtra, bei Gothaer und Münchener Verein ebenfalls Teil II der Bedingungen, bei der Nürnberger der Tarifdruck für MAX6+. In den Steckbriefen sind die betroffenen Felder deshalb als „nicht belegt“ gekennzeichnet. Sobald die Versicherer die Dokumente veröffentlichen, ergänzen wir sie im Änderungslog.

Was ein Leistungsvergleich nicht leistet

Ein Vergleich der Bedingungen zeigt, was ein Tarif verspricht. Er zeigt nicht, wie sich der Beitrag künftig entwickelt, wie der Versicherer im Leistungsfall entscheidet oder ob Sie angenommen werden. Für die Beitragsentwicklung lohnt ein Blick in die Kennzahlen des Versicherers, etwa in den Versicherer-Profilen und unter Ratings und Tests. Und über die Annahme entscheidet der Versicherer nach Ihren Antworten im Antrag. Ein sorgfältiger Leistungsvergleich ist deshalb der erste Schritt, nicht der einzige. Wer ein konkretes Angebot vorliegen hat, kann es mit dem Angebots-Prüfer zusätzlich auf Beitrag, Zuschuss und Selbstbehalt durchrechnen und die offenen Fragen gesammelt an den Versicherer oder Vermittler richten.

5 Prüffragen für jeden Vergleich

  • Quelle: Beruht der Vergleich auf den Tarifbedingungen mit Druckstück und Stand – oder auf Broschüren?
  • Vollständigkeit: Gehören Zusatzbausteine zum Angebot, und sind deren Bedingungen dabei?
  • Grenzen: Welche Leistungen sind begrenzt, und betreffen die Grenzen Ihre wichtigsten Felder?
  • Lücken: Welche Felder sind „nicht belegt“, und haben Sie dazu eine Antwort des Versicherers?
  • Status: Ist der Tarif für Neukunden offen?

Häufige Fragen

Wie vergleiche ich PKV-Leistungen richtig?

Legen Sie die Tarifbedingungen der Angebote nebeneinander und prüfen Sie dieselben Punkte in derselben Reihenfolge: Erstattungssatz, Grenzen in Euro oder Sitzungen, Zusagepflichten und Ausnahmen. Ein festes Raster wie unsere 40 Felder verhindert, dass ein Angebot nur an seinen Stärken gemessen wird. Maßgeblich ist der Wortlaut, nicht die Broschüre.

Wo finde ich die Tarifbedingungen meines PKV-Angebots?

Sie liegen dem Angebot bei und stehen bei vielen Versicherern als PDF auf der Website, oft unter Vertragsgrundlagen, Versicherungsbedingungen oder im Dokumentencenter. Der Index auf dieser Seite verlinkt die ausgewerteten Dokumente aller 34 Tarife unserer Steckbriefe mit Stand. Fehlt ein Dokument, fordern Sie es vor der Unterschrift an.

Was bedeutet „nicht belegt“ im Steckbrief?

„Nicht belegt“ heißt, dass wir die Regel im öffentlich zugänglichen Bedingungswerk nicht gefunden haben oder das Dokument nicht öffentlich ist. Es heißt nicht, dass der Tarif die Leistung nicht hat. Fragen Sie in diesem Fall beim Versicherer oder Vermittler nach der Fundstelle.

Reicht das Produktinformationsblatt für einen Vergleich?

Für einen ersten Überblick ja, für einen genauen Vergleich nein. Das Informationsblatt fasst den Tarif auf wenigen Seiten zusammen und lässt Grenzen, Zusagepflichten und Ausnahmen oft weg. Rechtlich maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Tarif.

Warum gibt es auf PKV-Tarifprofil.de keine Gesamtnote?

Weil eine Gesamtnote Gewichtungen enthält, die nicht für alle passen: Für die eine zählt Zahnersatz, für den anderen Psychotherapie oder der Selbstbehalt. Wir beschreiben deshalb jedes Feld neutral mit Fundstelle. Welche Felder für Sie wichtig sind, wählen Sie im Tarif-Check selbst.

Quellen

  1. § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen des Versicherers – abgerufen 10.10.2026
  2. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  3. Debeka: Vertragsgrundlagen
  4. ottonova: Versicherungsbedingungen
  5. Hallesche: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I und II
  6. DKV: AVB BestMed Komfort BMK/0–3, B 502 (7.26)
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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