Ratgeber

PKV Psychotherapie Leistungen: Sitzungen, Zusage und Erstattung in 34 Tarifen

Bei der Psychotherapie unterscheiden sich PKV-Tarife stärker als bei fast jeder anderen Leistung: Manche erstatten 100 % ohne Sitzungsgrenze, andere 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Jahr, und oft braucht es vorher eine Zusage. Was die Tarifdrucke von 34 Steckbriefen dazu sagen – und worauf Sie im eigenen Angebot achten.

Redaktion PKV-Tarifprofil.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 18 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Was die PKV bei Psychotherapie grundsätzlich leistet
  2. PKV Psychotherapie Leistungen in 34 Tarifen im Vergleich
  3. Sitzungsgrenze: wie viele Sitzungen die Tarife erstatten
  4. Erstattungssatz und Staffeln: 70, 80 oder 100 Prozent
  5. Zusage vor der Therapie: wann der Versicherer vorher zustimmen muss
  6. Wer behandeln darf: Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker
  7. Wartezeit für Psychotherapie: acht Monate oder keine
  8. Stationäre Psychotherapie: Klinik, Zusage und gemischte Anstalten
  9. Checkliste: worauf Sie im Tarif bei Psychotherapie achten
  10. Psychotherapie vor dem Antrag: Leistung und Annahme sind zwei Fragen
Das Wichtigste in Kürze
  • Wie viel die PKV für Psychotherapie zahlt, regelt allein der Tarif: In 34 ausgewerteten Tarifen reicht die ambulante Erstattung von 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Jahr bis zu 100 % ohne Sitzungsgrenze.
  • Feste Jahresgrenzen nennen unter anderem Debeka PN und Gothaer MediVita mit 20 Sitzungen, HanseMerkur KVS, Hallesche PRIMO, uniVersa uni-intro|Privat und AXA EL Bonus-U mit 50 Sitzungen sowie die Debeka im Tarif N mit 52 Behandlungen; weitere gibt es dort nach schriftlicher Zusage.
  • Eine vorherige Zusage verlangen manche Tarife ab der ersten Sitzung (DKV BestMed Komfort, HanseMerkur KVS, ottonova FC100), andere erst ab der 31. Sitzung (Continentale COMFORT-U, SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI) oder ab der 61. (Württembergische A1).
  • Für Psychotherapie gilt nach § 197 VVG eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten; viele Tarife verzichten darauf, und bei nahtlosem Wechsel wird die Vorversicherung angerechnet.
  • Stationär verlangen die Musterbedingungen eine vorherige schriftliche Zusage, wenn die Klinik auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung anbietet (§ 4 Abs. 5 MB/KK 2009); mehrere Tarife verzichten im Wortlaut darauf, etwa Debeka N, LKH GUP und SDK S1.

Welche Leistungen die PKV bei Psychotherapie zahlt, steht allein im Tarif: In 34 ausgewerteten Tarifen reicht die ambulante Erstattung von 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Jahr bis zu 100 % ohne Sitzungsgrenze. Viele Tarife verlangen eine schriftliche Zusage – vor der ersten Sitzung, ab der 31. oder erst ab der 61. Sitzung. Für Psychotherapie gilt nach § 197 VVG eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten, auf die viele Tarife verzichten (Stand: Oktober 2026).

Maßgeblich ist Ihr TarifdruckDiese Seite gibt den Wortlaut der Felder „Psychotherapie ambulant“ und „Psychotherapie stationär“ aus 34 Tarif-Steckbriefen wieder (Abruf der Tarifdrucke 10. bis 12.10.2026). Die Kennzeichnung beschreibt den Wortlaut und ist keine Bewertung des Tarifs. Für Ihren Vertrag gelten allein die Bedingungen Ihres Versicherers. Fragen zu Ihrer Gesundheit stellen wir hier nicht.

Was die PKV bei Psychotherapie grundsätzlich leistet

Die private Krankheitskostenversicherung erstattet nach § 192 Abs. 1 VVG die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit „im vereinbarten Umfang“. Psychotherapie gehört dazu. Wie weit der vereinbarte Umfang reicht, regeln die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009) nur im Rahmen: Art und Höhe der Leistungen ergeben sich „aus dem Tarif mit Tarifbedingungen“ (§ 4 Abs. 1 MB/KK 2009). Deshalb gibt es bei der Psychotherapie keine einheitliche PKV-Leistung, sondern so viele Regeln wie Tarife.

Ein Tarif kann die Psychotherapie an fünf Stellen begrenzen. Diese fünf Stellschrauben lohnt es sich bei jedem Angebot anzusehen:

Erstattungssatz

100 % oder weniger – manchmal als Staffel, die nach der 30. oder 60. Sitzung sinkt oder steigt.

Sitzungsgrenze

Höchstzahl je Kalender- oder Versicherungsjahr, etwa 20, 50 oder 52 Sitzungen – oder keine Grenze im Wortlaut.

Zusagepflicht

Schriftliche Zusage vor Beginn, ab einer bestimmten Sitzung oder gar nicht.

Therapeutenkreis

Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker – wer behandeln darf, bestimmt der Tarif.

Die fünfte Stellschraube betrifft die stationäre Behandlung: ob eine Klinik, die auch Kuren oder Rehabilitation anbietet, nur nach vorheriger Zusage bezahlt wird. Dazu mehr im Abschnitt zur stationären Psychotherapie.

PKV Psychotherapie Leistungen in 34 Tarifen im Vergleich

Die Tabelle zeigt die Felder 16 und 24 aller 34 Steckbriefe, alphabetisch nach Versicherer. Bei Tariffamilien steht die ausgewertete Stufe im Tarifnamen, Schwesterstufen in Klammern. Die Fundstelle bezieht sich auf den Tarifdruck im jeweiligen Steckbrief; dort finden Sie auch Link und Stand des Dokuments.

Psychotherapie laut Tarifdruck, 34 Tarife, alphabetisch nach Versicherer (Abruf 10. bis 12.10.2026); Kennzeichnung wie im Steckbrief: enthalten, begrenzt, nicht enthalten, nicht belegt
TarifAmbulant (Feld 16)Stationär (Feld 24)Fundstelle
Allianz AktiMed 90 P (geschlossen)nicht belegt versichert, Umfang im Informationsblatt nicht genanntnicht belegt im Informationsblatt nicht genanntIPID AM90PU
Allianz MeinGesundheitsschutzenthalten 100 % (Plus und Best); für bestimmte Leistungen laut Informationsblatt vorherige Zusagenicht belegt in den ausgewerteten Unterlagen nicht belegtProduktübersicht; IPID GSP90
Alte Oldenburger A 90/100begrenzt als ärztliche Leistung 90 bzw. 100 %; durch Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage nach höchstens 5 probatorischen Sitzungen; laut Versicherer ohne Sitzungsgrenzebegrenzt keine eigene Regel; in Häusern, die auch Kuren durchführen, nur nach vorheriger schriftlicher ZusageTarif A 90/100, A.1; MB/KK § 4 Abs. 5
ARAG MedBestenthalten ohne Prozentkürzung und ohne Sitzungsgrenze (MedExtra: 80 % bis zur 30. Sitzung im Kalenderjahr, danach 100 %; KomfortKlasse laut ARAG 80 %, bis 50 Sitzungen)begrenzt keine eigene Begrenzung; in Häusern, die auch Kuren durchführen, nur nach Zusage – außer Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akute Erkrankung, Anschlussheilbehandlung bis 21 TageTB/KK 2019 § 4 Teil II Abs. 2 Ziff. 8, Abs. 3 Ziff. 13
AXA ActiveMe-Ubegrenzt 80 %, keine Sitzungsgrenze und keine Zusagepflicht im Tarifwortlaut; ohne Selbstbeteiligungenthalten keine eigene Begrenzung im Tarif; stationäre Heilbehandlung inklusive Kliniken nach Psych-Entgeltgesetz 100 %; für gemischte Anstalten Sonderregeln der AVBActiveMe-U, A (1), A (2) und B; AVB/KGV § 5
AXA EL Bonus-Ubegrenzt 70 %, höchstens 50 Sitzungen je Versicherungsjahrnicht belegt keine eigene Regel; Tarifbedingungen 2012 nicht ausgewertetELBonus-U, B (1) und (2)
AXA GesundExtraenthalten 100 % als Teil der ambulanten Heilbehandlung; keine Sitzungsgrenze und keine Zusagepflicht im Tarifwortlautenthalten keine eigene Begrenzung im Tarif; stationäre Heilbehandlung inklusive Kliniken nach Psych-Entgeltgesetz 100 %; Regeln der AVB nicht ausgewertetGesundExtra, A (1) und A (2)
AXA Vital 250/750 (geschlossen)begrenzt je Versicherungsfall 100 % (Sitzung 1–30), 80 % (31–60), 70 % (ab 61); keine Höchstzahlnicht belegt keine eigene Regel; Tarifbedingungen 2008 nicht öffentlichTarif VITAL, A (1) und (2)
Barmenia einsA expert+enthalten 100 % inkl. psychologischer Diagnostik; keine Sitzungsgrenze im Wortlaut (prima+: 80 %)begrenzt keine eigene Regel; in gemischten Krankenanstalten nur nach vorheriger Zusage (Ausnahmen u. a. reine Akutbehandlung, Notfall)K 4610, Ziff. 1.1 f; K 4601, TB Ziff. 5.1
Concordia AVbegrenzt bis zu 50 Sitzungen, weitere auf Antrag; Erstattungssatz nicht genanntnicht belegt in der Produktbeschreibung nicht genanntconcordia.de, Tarif AV
Continentale COMFORT-Ubegrenzt tiefenpsychologisch, analytisch und Verhaltenstherapie, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; ab der 31. Sitzung schriftliche Zusage; Selbstbeteiligung bis 20 € je Sitzung (PREMIUM: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %)begrenzt keine eigene Regel; gemischte Anstalten ohne Zusage nur bei Notfall, einzigem Versorgungskrankenhaus oder akuter ErkrankungCOMFORT-U, B I 2 und B III 1
Debeka B + BC (Beihilfe)begrenzt B: bis 52 Behandlungen je Kalenderjahr (auch Heilpraktiker), weitere nach schriftlicher Zusageenthalten keine eigene Begrenzung; Verzicht auf die vorherige Zusage bei gemischten KrankenanstaltenC KV 104, II A 7 und III 7.12
Debeka Nbegrenzt bis 52 Behandlungen je Kalenderjahr (Arzt, Heilpraktiker, approbierte Psychotherapeuten), weitere nach vorheriger schriftlicher Zusageenthalten keine Sonderregel; Verzicht auf die vorherige Zusage bei gemischten KrankenanstaltenTarif N, II A Ziff. 7; III Ziff. 6.12
Debeka PN (geschlossen)begrenzt bis 20 Behandlungen je Kalenderjahr durch Arzt, Heilpraktiker oder im Arztregister eingetragene Psychotherapeutenbegrenzt keine eigene Regel; gemischte Krankenanstalten nach den Musterbedingungen nur mit vorheriger ZusageTarif PN, II A Ziff. 6; MB/KK § 4 Abs. 5
DKV BestMed Komfort BMKbegrenzt nach vorheriger Zusage: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %, ab 61 70 %; keine Höchstzahl; nicht durch Heilpraktikerbegrenzt nur nach vorheriger schriftlicher ZusageB 502, Teil 1 Ziff. 2.1; Ziff. 4.10
DKV BestMed Premium BM5 (geschlossen)begrenzt Richtlinienverfahren durch Fachärzte oder Psychologische Psychotherapeuten: Sitzung 1–30 100 %, ab 31 80 %, ab 61 70 %; keine Höchstzahl, keine Zusagepflicht im Wortlautbegrenzt keine eigene Regel; in Häusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung anbieten, nur nach vorheriger schriftlicher Zusage (außer Notfall)B 199/1, I.1.1, II.2.1, I.2.1.2
Gothaer MediVitabegrenzt 80 % für bis zu 20 Sitzungen je Kalenderjahrbegrenzt 100 % im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen bis 6 Wochen je Kalenderjahr, darüber 70 %, wenn vor Ablauf die Notwendigkeit nachgewiesen wirdMediVita, A.1 und A.4.2
Hallesche NK.select XLbegrenzt 90 %, keine Sitzungsgrenze im Wortlaut; laut Hallesche ohne vorherige Zusage (L: 80 %, S: 70 %)enthalten keine eigene Begrenzung; laut Hallesche ohne Begrenzung der Aufenthaltsdauer und ohne vorherige schriftliche GenehmigungPM 253u, II.1.10 und II.4.1; W 200
Hallesche PRIMObegrenzt 75 % für 50 Sitzungen je Kalenderjahrnicht belegt keine eigene Regel im Tarif; Zusage bei gemischten Anstalten nur in den Ausnahmefällen der Tarifbedingungen entbehrlichPM 63u, II.1.11; TB/KK 2013 § 4 II Abs. 7
HanseMerkur KVS1/KVS3begrenzt 70 %, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; nur nach begründetem Bericht und schriftlicher Zusage vor Behandlungsbeginnbegrenzt keine eigene Regel; 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen; gemischte Anstalten ohne Zusage nur bei reiner AkutbehandlungKVS, I.1.6 und I.2.1; TB/KK 2009 zu § 4 Abs. 5
HanseMerkur Start Fitbegrenzt 70 %, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; nur nach begründetem Bericht und schriftlicher Zusage vor Behandlungsbeginnbegrenzt keine eigene Regel; gemischte Krankenanstalten ohne Zusage nur bei reiner Akutbehandlung, Notfall oder bestimmter AnschlussheilbehandlungKVS, I.1.6 und I.2.1; TB/KK 2009 zu § 4 (5)
HUK-COBURG Komfortenthalten 100 %, keine Sitzungsgrenze, keine vorherige Zusage erforderlich (SelectPro: 80 %, beim Kooperationspartner 90 %, bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr mit Zusage; E: 70 % bzw. 80 %, bis 50 Sitzungen mit Zusage)begrenzt bis 30 Behandlungstage je Kalenderjahr, in einer Kooperationsklinik der HUK ohne diese Grenze (SelectPro und E: zusätzlich vorherige Leistungszusage, außer Kooperationsklinik)Teil III, Nr. 2j) und 3e)
INTER QualiMed Premiumenthalten 100 % durch Arzt oder zugelassenen Psychotherapeuten, ohne Sitzungsgrenze (Exklusiv bis 60, Basis bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr)nicht belegt in den Unterlagen nicht eigens geregeltBroschüre 2604, S. 4
LKH GUPenthalten 100 % durch Arzt oder approbierten Psychotherapeuten ohne Begrenzung der Sitzungszahl; durch Heilpraktiker höchstens 10 Sitzungen je Kalenderjahr (GUK: 80 % bis zur 30. Sitzung, ab der 31. 100 %)enthalten Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie gelten als Krankenhaus; gemischte Anstalten ohne Zusagevorbehalt im WortlautTarif GUP, B.1.1, B.3.2 und B.3.7
LVM Abegrenzt bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr, bis zum Höchstsatz der GOP, auch durch Psychologische Psychotherapeuten (AP: 70 %, 50 Sitzungen)begrenzt keine eigene Regel; in Häusern, die auch Kuren durchführen, nur nach vorheriger schriftlicher Zusage; Entwöhnungsbehandlungen höchstens drei nach ZusageTarif A, Abs. 1 a und d; Teil I § 4 Abs. 5; Tarif S, Abs. 1 h
Münchener Verein BestensGesund Premiumenthalten 100 % durch ärztliche oder nichtärztliche Psychotherapeuten; keine Sitzungsgrenze im Tarif; Honorarvereinbarung über GOP-Höchstsätze erstattungsfähignicht belegt keine eigene Regel im Tarif; AVB/KK 2026 nicht ausgewertetTarif, A.1 b und A.3 b
Nürnberger TOPbegrenzt bis zu den GOP-Höchstsätzen, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr (HAT6: 75 %, höchstens 50 Sitzungen)begrenzt psychotherapeutische Behandlungen 100 %; in Kliniken, die auch Kuren durchführen, nur nach Zusage, außer Notfall, reiner Akutbehandlung oder einzigem VersorgungskrankenhausKV760, § 1 Abs. 2 f, § 2 Abs. 1 g und Abs. 2 c
ottonova FC100begrenzt nach vorheriger Zusage (probatorische Sitzungen frei): erste 50 Stunden je Versicherungsfall 90 %, danach 75 %; ohne Selbstbeteiligung (Pro+: 100/80 % ohne Zusage)begrenzt Zusage in gemischten Anstalten nur bei vorwiegend psychotherapeutischer BehandlungTB FC100 II C (4) und II H (1); AVB/KKV § 5 (5)
R+V AGIL premiumenthalten 100 % als Teil der ambulanten Heilbehandlung, keine Sitzungsgrenze im Tarif (comfort und classic pro: 75 %)begrenzt 100 %, ausdrücklich „einschließlich stationärer Psychotherapie“; in Häusern, die auch Kuren durchführen, nur nach vorheriger schriftlicher ZusageTarif TN, Nr. 3.3.1 und 3.5; AVB Teil I § 4 Abs. 5
SDK AM1x und S1enthalten 100 % durch Ärzte und approbierte Psychotherapeuten, ohne Sitzungsgrenze und ohne vorherige Zusage; nicht durch Heilpraktikerenthalten im Umfang der Krankenhausleistung, auch in gemischten Einrichtungen bei akut-stationärer Behandlung; laut SDK ohne vorherige GenehmigungTeil IIa AM1x, A.10; Teil IIs S1, A.3 und A.5
SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS (geschlossen)begrenzt 80 %, bis 50 Sitzungen je Kalenderjahr; ab der 31. Sitzung vorherige schriftliche Zusagebegrenzt keine eigene Regel; gemischte Krankenanstalten (auch Kur oder Sanatorium) nur nach vorheriger ZusageTeil III, B 1.9; MB/KK § 4 Abs. 5
SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SIbegrenzt 100 %, keine Sitzungsgrenze; ab der 31. Sitzung im Kalenderjahr vorherige schriftliche Zusage (KOMFORT-SI und START-SI: 80 %, höchstens 50 Sitzungen)begrenzt keine eigene Begrenzung; stationsäquivalente psychiatrische Behandlung versichert; gemischte Krankenanstalten nur nach vorheriger ZusageTeil III, B 1.11 und B 3.8; Teil I § 4 Abs. 5
uniVersa uni-intro|Privatbegrenzt 75 %, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr durch Ärzte oder approbierte Psychotherapeuten; nicht durch Heilpraktikerbegrenzt stationäre Psychotherapie ausdrücklich erstattungsfähig; gemischte Krankenanstalten nur nach Zusage, außer Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus oder AnschlussheilbehandlungTarif, I.1.2.1 c, 1.2.2 und I.1.4.1; TB/KK § 4 (5)
Württembergische A1 und S1begrenzt 100 %; je Versicherungsfall bis zu 60 Sitzungen inkl. probatorischer ohne vorherige Zusage, darüber nach Zusage in Textform (A2: 80 %, 30 Sitzungen ohne Zusage)enthalten 100 %, ausdrücklich „auch stationäre Psychotherapie“; in gemischten Anstalten für akut stationäre Behandlung keine vorherige Zusage nötigModul A1, Ziff. 1.9; Modul S1, Ziff. 1 und 2

In der Summe ist die ambulante Psychotherapie in 10 der 34 Steckbriefe als „enthalten“ gekennzeichnet, in 23 als „begrenzt“ und in einem als „nicht belegt“. Bei der stationären Psychotherapie sind es 8 mit „enthalten“, 18 mit „begrenzt“ und 8 mit „nicht belegt“ – meist, weil der Tarif keine eigene Regel enthält und die Tarifbedingungen (Teil II) nicht öffentlich oder nicht ausgewertet sind. „Begrenzt“ heißt nur: Im Wortlaut steht eine Grenze, ein Prozentsatz unter 100 % oder eine Zusagepflicht. Über die Qualität eines Tarifs sagt die Kennzeichnung nichts.

Sitzungsgrenze: wie viele Sitzungen die Tarife erstatten

Die Sitzungsgrenze ist die Zahl, die im Leistungsfall am schnellsten spürbar wird. In den Steckbriefen kommen vier Muster vor:

  • Feste Jahresgrenze von 20 Sitzungen: Debeka PN (geschlossen) mit 20 Behandlungen je Kalenderjahr und Gothaer MediVita mit 80 % für bis zu 20 Sitzungen.
  • Jahresgrenze von 50 oder 52 Sitzungen: AXA EL Bonus-U (je Versicherungsjahr), Continentale COMFORT-U, Hallesche PRIMO, HanseMerkur KVS, LVM A, Nürnberger TOP, SIGNAL IDUNA KOMFORT-PLUS und uniVersa uni-intro|Privat nennen 50 Sitzungen je Kalenderjahr, ebenso die HUK-COBURG in SelectPro und E, SIGNAL IDUNA für KOMFORT-SI und START-SI höchstens 50 Sitzungen. Die Concordia nennt in AV bis zu 50 Sitzungen, weitere auf Antrag; die Debeka in N und B 52 Behandlungen, weitere nach schriftlicher Zusage.
  • Grenze je Versicherungsfall: Die Württembergische erstattet in A1 bis zu 60 Sitzungen je Versicherungsfall ohne Zusage, darüber nach Zusage. ottonova staffelt in FC100 nach Stunden je Versicherungsfall.
  • Keine Sitzungsgrenze im Wortlaut: ARAG MedBest, AXA ActiveMe-U und GesundExtra, Barmenia einsA expert+, DKV BestMed Komfort und BM5, Hallesche NK.select XL, HUK-COBURG Komfort, INTER QualiMed Premium, LKH GUP, Münchener Verein BestensGesund Premium, R+V AGIL premium, SDK AM1x und SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI. Bei der Alten Oldenburger nennt der Versicherer selbst keine Sitzungsgrenze.

Wichtig zu wissen: Eine Jahresgrenze gilt je Kalender- oder Versicherungsjahr neu. Eine Therapie mit 60 Sitzungen über zwei Jahre kann deshalb in einem Tarif mit 50 Sitzungen je Jahr vollständig erstattet werden, eine Therapie mit 60 Sitzungen in einem Jahr nicht. Ob die Grenze am Kalenderjahr oder am Versicherungsjahr hängt, steht im Tarif.

Erstattungssatz und Staffeln: 70, 80 oder 100 Prozent

Der Erstattungssatz entscheidet, welchen Anteil der Rechnung Sie selbst tragen. Mit 100 % erstatten laut Wortlaut unter anderem Allianz MeinGesundheitsschutz, ARAG MedBest, AXA GesundExtra, Barmenia einsA expert+, HUK-COBURG Komfort, INTER QualiMed Premium, LKH GUP, Münchener Verein BestensGesund Premium, R+V AGIL premium, SDK AM1x, SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI und die Württembergische in A1. Hallesche NK.select XL erstattet 90 %, AXA ActiveMe-U, Gothaer MediVita und SIGNAL IDUNA KOMFORT-SI 80 %, Hallesche PRIMO und uniVersa uni-intro|Privat 75 %, AXA EL Bonus-U und HanseMerkur KVS 70 %.

Einige Tarife staffeln den Satz nach der Zahl der Sitzungen. Die DKV erstattet in BestMed Komfort und BM5 die Sitzungen 1 bis 30 zu 100 %, ab der 31. zu 80 % und ab der 61. zu 70 %; dasselbe Muster hat der geschlossene Tarif AXA Vital. Die Continentale erstattet in PREMIUM ab der 31. Sitzung 80 %, ottonova in FC100 nach den ersten 50 Stunden je Versicherungsfall 75 % statt 90 %. Umgekehrt steigt der Satz in ARAG MedExtra und LKH GUK: 80 % bis zur 30. Sitzung, danach 100 %. Die Continentale zieht in COMFORT-U zusätzlich eine Selbstbeteiligung von bis zu 20 € je Sitzung ab.

Ein Rechenweg aus dem Wortlaut macht den Unterschied sichtbar: Bei einer Staffel von 100/80/70 % und 70 Sitzungen werden 30 Sitzungen voll, 30 zu 80 % und 10 zu 70 % erstattet. Bei gleichem Honorar je Sitzung tragen Sie damit den Gegenwert von 9 Sitzungen selbst (30 × 20 % plus 10 × 30 %). Bei einem festen Satz von 70 % wären es bei 50 erstatteten Sitzungen der Gegenwert von 15 Sitzungen – und die Sitzungen 51 bis 70 zahlen Sie dann ganz.

Zusage vor der Therapie: wann der Versicherer vorher zustimmen muss

Eine Zusagepflicht heißt: Der Versicherer erstattet nur, wenn er vor der Behandlung oder vor einer bestimmten Sitzung schriftlich zugestimmt hat. Meist gehört dazu ein Bericht des Therapeuten. Die Tarife setzen den Zeitpunkt sehr unterschiedlich:

Vor Behandlungsbeginn

DKV BestMed Komfort, HanseMerkur KVS (mit begründetem Bericht) und ottonova FC100 – dort sind die probatorischen Sitzungen frei. Bei der Alten Oldenburger gilt die Zusage für Psychologische Psychotherapeuten nach höchstens fünf probatorischen Sitzungen.

Ab einer bestimmten Sitzung

Continentale COMFORT-U sowie SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-SI und KOMFORT-PLUS ab der 31. Sitzung, die Württembergische in A1 nach 60 Sitzungen je Versicherungsfall, die Debeka in N und B ab der 53. Behandlung im Kalenderjahr.

Keine Zusage im Wortlaut

SDK AM1x und HUK-COBURG Komfort ausdrücklich ohne vorherige Zusage, AXA ActiveMe-U und GesundExtra ohne Zusagepflicht im Tarifwortlaut; Hallesche NK.select laut Versicherer ebenso. DKV BM5 nennt keine Zusagepflicht in Teil II, ottonova verzichtet in First Class Pro+ darauf.

Die HUK-COBURG verlangt in den Schwestertarifen SelectPro und E eine Zusage; den Zeitpunkt nennt unser Steckbrief nicht – fragen Sie ihn im Angebot nach.

Probatorische Sitzungen sind die ersten Gespräche, in denen Therapeut und Patient klären, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Ob sie zur Sitzungsgrenze zählen, regeln die Tarife unterschiedlich: Die Württembergische zählt sie in A1 ausdrücklich mit, ottonova stellt sie in FC100 von der Zusage frei.

Unabhängig von einer tariflichen Zusagepflicht haben Sie ein gesetzliches Auskunftsrecht: Vor einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 € überschreiten, können Sie vom Versicherer in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes verlangen. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringlicher Behandlung spätestens nach zwei Wochen; antwortet er nicht rechtzeitig, wird vermutet, dass die Behandlung notwendig ist (§ 192 Abs. 8 VVG).

Wer behandeln darf: Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker

Die Musterbedingungen geben die freie Wahl nur „unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten“; Heilpraktiker dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen (§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009). Psychologische Psychotherapeuten nennt die Musterregel nicht – ob sie zu Lasten des Tarifs behandeln dürfen, muss der Tarif selbst regeln. Die Steckbriefe zeigen dazu:

  • Ausdrücklich genannt: approbierte oder Psychologische Psychotherapeuten bei Debeka N, DKV BM5, LKH GUP, LVM A, SDK AM1x und uniVersa uni-intro|Privat; zugelassene Psychotherapeuten bei INTER QualiMed; nichtärztliche Psychotherapeuten beim Münchener Verein; im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten bei Debeka PN. Die Alte Oldenburger erstattet Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und Zusage.
  • Heilpraktiker eingeschlossen: Debeka N, B und PN; LKH GUP höchstens 10 Sitzungen je Kalenderjahr.
  • Heilpraktiker ausgeschlossen: DKV BestMed Komfort, SDK AM1x und uniVersa uni-intro|Privat; die Nürnberger nimmt Psychotherapie von den Heilpraktiker-Leistungen aus, AXA Vital ebenso.

Für die Abrechnung gilt: Psychologische Psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, und zwar mit den Leistungen der Abschnitte B und G des Gebührenverzeichnisses (§ 1 GOP). Einige Tarife begrenzen die Erstattung ausdrücklich auf die Höchstsätze der GOP, etwa LVM A und Nürnberger TOP. Der Münchener Verein erstattet in BestensGesund Premium laut Tarif auch Honorarvereinbarungen über diese Höchstsätze hinaus.

Wartezeit für Psychotherapie: acht Monate oder keine

Psychotherapie gehört zu den Leistungen mit besonderer Wartezeit. § 197 Abs. 1 VVG erlaubt dafür höchstens acht Monate – ebenso wie für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Musterbedingungen setzen genau diese acht Monate an (§ 3 Abs. 3 MB/KK 2009). Zwei Regeln entschärfen das in der Praxis:

  • Verzicht im Tarif: Viele Tarife verzichten in der Vollversicherung ganz auf Wartezeiten, zum Beispiel ARAG MedBest bei erstmaligem Abschluss, Barmenia einsA, Continentale COMFORT-U, DKV BestMed Komfort, LKH GUP, LVM, Nürnberger, ottonova, SDK, die Württembergische, AXA ActiveMe-U und HUK-COBURG Komfort; die Hallesche bei unmittelbarem Anschluss an die bisherige Versicherung.
  • Anrechnung der Vorversicherung: Wer aus der gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankheitskostenvollversicherung kommt, bekommt die dort ununterbrochen zurückgelegte Zeit angerechnet, wenn der neue Vertrag spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung beantragt wird und unmittelbar anschließt (§ 197 Abs. 2 VVG).

Welche Regel jeder Tarif mit Steckbrief hat, zeigt die Übersicht PKV-Wartezeit: 3 und 8 Monate, Anrechnung und Verzicht je Tarif.

Stationäre Psychotherapie: Klinik, Zusage und gemischte Anstalten

Stationär wird Psychotherapie meist als normale Krankenhausbehandlung erstattet – im Rahmen dessen, was der Tarif für Unterbringung und Ärzte vorsieht. Die wichtigste Hürde steht in den Musterbedingungen: Für Krankenanstalten, die „auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen“, leistet der Versicherer nur, wenn er die Behandlung vor Beginn schriftlich zugesagt hat (§ 4 Abs. 5 MB/KK 2009). Solche Häuser heißen gemischte Anstalten. Viele psychosomatische Kliniken bieten neben der Akutbehandlung auch Rehabilitation an – deshalb lohnt sich die Frage vor der Aufnahme.

Die Tarife gehen damit verschieden um. Die Debeka verzichtet in N und B auf die vorherige Zusage bei gemischten Krankenanstalten, die LKH nennt in GUP keinen Zusagevorbehalt, die SDK erstattet in S1 auch in gemischten Einrichtungen bei akut-stationärer Behandlung, die Württembergische in S1 ebenso. Ausnahmen für Notfälle, reine Akutbehandlung oder das einzige Versorgungskrankenhaus nennen unter anderem ARAG, Barmenia, Continentale, HanseMerkur, Nürnberger und uniVersa. Die DKV verlangt in BestMed Komfort für stationäre Psychotherapie eine vorherige schriftliche Zusage. Gothaer MediVita begrenzt die volle Erstattung auf sechs Wochen je Kalenderjahr; danach gibt es 70 %, wenn die Notwendigkeit vor Ablauf nachgewiesen wird. Die HUK-COBURG erstattet in Komfort bis zu 30 Behandlungstage je Kalenderjahr, in einer ihrer Kooperationskliniken ohne diese Grenze. AXA ActiveMe-U und GesundExtra nennen ausdrücklich auch Kliniken, die nach dem Psych-Entgeltgesetz abrechnen.

Abzugrenzen ist die Rehabilitation: Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger sind nach § 5 Abs. 1 d MB/KK 2009 nicht versichert, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Was Ihr Tarif zu Kur und Reha regelt, steht im Steckbrief-Feld 36.

Checkliste: worauf Sie im Tarif bei Psychotherapie achten

Diese Punkte entsprechen den Feldern 16, 24 und 33 unseres Steckbrief-Schemas. Lassen Sie sich offene Punkte vor der Unterschrift schriftlich bestätigen:

  • Erstattungssatz: Wie viel Prozent erstattet der Tarif – fest oder als Staffel, die nach der 30. oder 60. Sitzung sinkt?
  • Sitzungsgrenze: Gibt es eine Höchstzahl je Kalenderjahr, je Versicherungsjahr oder je Versicherungsfall – und was gilt darüber hinaus?
  • Zusage: Ab welcher Sitzung braucht es eine schriftliche Zusage, und zählen probatorische Sitzungen mit?
  • Therapeuten: Sind Psychologische Psychotherapeuten ausdrücklich genannt? Sind Heilpraktiker eingeschlossen oder ausgeschlossen?
  • Gebühren: Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der GOP oder auch darüber?
  • Selbstbehalt: Zählen Psychotherapie-Rechnungen zum jährlichen Selbstbehalt, und gibt es eine eigene Selbstbeteiligung je Sitzung?
  • Stationär: Verlangt der Tarif bei Kliniken, die auch Kuren anbieten, eine vorherige Zusage?
  • Wartezeit: Verzichtet der Tarif auf die besondere Wartezeit, oder wird Ihre Vorversicherung angerechnet?

Im Tarif-Check ohne Anmeldung legen Sie bis zu drei Steckbriefe nebeneinander und sehen diese Felder Zeile für Zeile. Wenn Sie im Tarif-Check auf der Startseite „Psychotherapie“ als wichtigste Leistung wählen, zeigt das Ergebnis die passenden Felder Ihres Tarifs zuerst – ohne Gesundheitsfragen.

Psychotherapie vor dem Antrag: Leistung und Annahme sind zwei Fragen

Diese Seite beschreibt, was ein Tarif nach Vertragsbeginn leistet. Eine andere Frage ist, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer einen Antrag annimmt: Darüber entscheidet er nach den Gesundheitsfragen im Antrag, die Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen (§ 19 VVG). Wie Versicherer eine frühere oder laufende Behandlung bewerten und welche Wege es gibt, erklärt PKV-trotz-Vorerkrankung.de zur PKV trotz Psychotherapie. Wie Sie die übrigen Felder eines Angebots lesen, zeigt PKV-Leistungen vergleichen; alle Begriffe erklärt das PKV-Lexikon.

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung Psychotherapie?

Ja, in der Krankheitskostenvollversicherung ist ambulante und stationäre Psychotherapie als medizinisch notwendige Heilbehandlung grundsätzlich versichert. Wie viel erstattet wird, regelt der Tarif: Erstattungssatz, Zahl der Sitzungen, Zusagepflicht und zugelassene Therapeuten unterscheiden sich stark. In den 34 Steckbriefen reicht die Spanne von 70 % für höchstens 50 Sitzungen im Jahr bis zu 100 % ohne Sitzungsgrenze.

Wie viele Sitzungen Psychotherapie zahlt die PKV?

Das steht im Tarif. Häufig sind 50 Sitzungen je Kalenderjahr, etwa bei HanseMerkur KVS, Hallesche PRIMO, LVM A, Nürnberger TOP oder uniVersa uni-intro|Privat. Debeka PN und Gothaer MediVita nennen 20, die Debeka im Tarif N 52 Behandlungen mit weiteren nach Zusage. Ohne Sitzungsgrenze im Wortlaut sind zum Beispiel ARAG MedBest, AXA GesundExtra, Barmenia einsA expert+, HUK-COBURG Komfort, LKH GUP, R+V AGIL premium und SDK AM1x.

Brauche ich für Psychotherapie eine Zusage der PKV?

Das hängt vom Tarif ab. DKV BestMed Komfort, HanseMerkur KVS und ottonova FC100 verlangen eine Zusage vor der Behandlung, die Continentale in COMFORT-U und SIGNAL IDUNA in EXKLUSIV-SI ab der 31. Sitzung, die Württembergische in A1 nach 60 Sitzungen. SDK und HUK-COBURG Komfort verlangen laut Wortlaut keine vorherige Zusage, Hallesche NK.select laut Versicherer ebenfalls nicht. Prüfen Sie den Wortlaut, bevor die Therapie beginnt.

Zahlt die PKV Psychotherapie beim Heilpraktiker?

Nur, wenn der Tarif es zulässt. Die Debeka nennt in den Tarifen N und PN ausdrücklich auch Heilpraktiker, die LKH erstattet in GUP höchstens 10 Sitzungen je Kalenderjahr durch Heilpraktiker. DKV BestMed Komfort, SDK AM1x und uniVersa uni-intro|Privat schließen Psychotherapie durch Heilpraktiker aus, die Nürnberger nimmt sie von den Heilpraktiker-Leistungen aus.

Gibt es eine Wartezeit für Psychotherapie in der PKV?

Das Gesetz erlaubt für Psychotherapie eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten (§ 197 Abs. 1 VVG), die Musterbedingungen sehen genau diese acht Monate vor. Viele Tarife verzichten darauf, und wer nahtlos aus der gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

Zahlt die PKV eine stationäre Psychotherapie in einer psychosomatischen Klinik?

Grundsätzlich ja, als stationäre Heilbehandlung. Bietet die Klinik auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung an, leistet der Versicherer nach § 4 Abs. 5 MB/KK 2009 aber nur, wenn er vorher schriftlich zugesagt hat – es sei denn, der Tarif verzichtet darauf, wie die Debeka in N und B, LKH GUP, SDK S1 oder die Württembergische in S1 bei akut stationärer Behandlung. Klären Sie das vor der Aufnahme.

Quellen

  1. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 12.10.2026
  2. § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen des Versicherers (Abs. 8: Auskunft vor Heilbehandlung) – abgerufen 12.10.2026
  3. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 3 Wartezeiten, § 4 Abs. 2 und 5) – Stand Juni 2024
  4. § 1 GOP – Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – abgerufen 12.10.2026
  5. DKV: AVB BestMed Komfort BMK/0–3, B 502 (7.26)
  6. HanseMerkur: Verbraucherinformation Vollversicherung April 2026 (Tarife KVS1/KVS3)
  7. Debeka: Tarif N mit Tarifbedingungen, C KV 97 – Stand 01.01.2025
  8. ottonova: Tarif ottonova FC100, Ausgabe 11/2019
Redaktion PKV-Tarifprofil.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Tarifen und Anbietern der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Tarifangaben geben den Wortlaut der genannten Tarifdrucke wieder; die Kennzeichnung „enthalten/begrenzt/nicht enthalten/nicht belegt“ ist keine Bewertung des Tarifs oder des Versicherers. Herausgeber: PKV-Tarifprofil.de. PKV-Tarifprofil.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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